Sitzung: 18.11.2008 Ausschuss für Stadtentwicklung
In
Vertretung
Dr.
Wachs
Erster
Beigeordneter
Herr
Braun (wohnhaft Steinofenweg 4) teilt mit, dass in der Nachbarschaft auf dem
Grundstück „Ziegeleiweg 4“ Vermessungsarbeiten durchgeführt wurden. Er fragt
an, welche Art von Bebauung geplant ist. Parallel hierzu fragt er nach, was
dann mit dem vorhandenen Baumbestand auf dem Grundstück passiert (notwendige
Ersatzpflanzung).
Ferner
fragt er an, was der Begriff „mobile Recyclinganlage“ zu bedeuten hat. Er
versteht dies so, dass diese Anlage an verschiedenen Orten eingesetzt werden
kann.
Herr
Kemkes teilt mit, dass die Verwaltung seine Fragen hinsichtlich des
Grundstückes „Ziegeleiweg 4“ und dem darauf befindlichen Baumbestand prüfen
wird.
Bezüglich
der „mobilen Recyclinganlage“ erklärt Herr Kemkes, dass die Anlage nur auf dem
Betriebsgrundstück auf der Beiersdorfstraße betrieben wird; andere Standorte
kommen nicht zum Tragen.
Auf
Anfrage von Herrn Klotzsch, ob eine zweite Zufahrt von der Netterdenschen
Straße bauplanungsrechtlich zulässig ist, teilt Herr Kemkes mit, dass der
Bebauungsplan eine solche Planung nicht ausschließt. In einer nachrichtlichen
Festsetzung wurde damals eine
Anbauverbotszone dargestellt. Dies resultiert aus der Tatsache, dass es sich
ursprünglich um eine Landstraße (L 90) handelte und somit keine weiteren
Zufahrten außerhalb der geschlossenen Ortschaften zulässig waren. Dieser
Hinweis ist in dem Bebauungsplan hinfällig geworden, da die L 90 mittlerweile
in eine Stadtstraße umgewandelt wurde, so dass weitere Zufahrten zulässig
wären.
Auf
Anfrage von Herrn Braun erläutert Herr Klotzsch, dass eine mögliche weitere
Zufahrt über die Netterdensche Straße entlang der sich auf dem Grundstück
befindlichen Gashochdruckleitung angestrebt wird.
Herr
Klotzsch geht nunmehr auf die Abstandsklassen ein. Im Bebauungsplan wurde eine
Änderung der damaligen Abstandsklasse 10 auf 7 vorgenommen. Er fragt an, ob
durch die Regelung der 100 m-Zone, für ihn gewährleistet ist, dass er keine
Beeinträchtigung durch weitere Baugenehmigungen erfahren wird (mögliche hintere
Wohnbebauung vom Korschener Weg aus). Herr Kemkes erklärt ihm, dass er davon
ausgehen kann, dass die jetzt in den Bebauungsplan aufgenommene
Abstandsklassenregelung zunächst ein Baurecht für ihn möglich macht. In der
Vorlage ist deutlich gemacht, dass aufgrund der Einwendungen der Nachbarn, eine
mögliche Bebauung davon abhängig ist, was durch die weitere
Grundstücksentwicklung in seinem Bereich passiert. Vorerst ist
verwaltungsseitig nicht geplant, einen Bebauungsplan für eine mögliche
Wohnbebauung am Korschener Weg aufzustellen.
Auf
Anfrage von Herrn Bosacki antwortet Herr Kemkes, dass das Gleiche auch für den
Ziegeleiweg gilt. Der Immissionsschutzstreifen, welcher sich zwischen der
Wohnbebauung Ziegeleiweg und dem
angrenzenden Gewerbegebiet befindet, ist nach wie vor Bestandteil des
Bebauungsplanes, d. h. die Grünfläche bleibt unverändert.
Herr
Kemkes teilt auf Anfrage von Frau Hoffmann mit, dass von der damaligen
Altablagerung am Korschener Weg keine negativen Auswirkungen auf die weitere
Umgebung ausgehen. Einer möglichen Bebauung steht die 100 m-Abstandsregelung
der ehemaligen Ziegelei entgegen. Dieser Abstand geht in die Grundstücksflächen
der jetzigen Gartenbereiche der Bebauung am Korschener Weg ein. D. h. im
vorderen Bereich entlang der Netterdenschen Straße wäre eine Wohnbebauung
ausgeschlossen, im zurückliegenden Bereich wäre eine Wohnbebauung möglich. Eine
mögliche Wohnbebauung ist sicherlich auch abhängig von der zukünftigen Nutzung
des Grundstückes. Sollte durch günstige Gebäudestellung eine Schallabschirmung
gegenüber der Wohnbebauung stattfinden erfolgt eine andere Beurteilung des
Vorhabens. Bevor seitens der Verwaltung ein Bebauungsplan aufgestellt wird,
muss Kenntnis darüber vorliegen, wie das Grundstück weiter genutzt wird.
01/2009
Die
Ergebnisse der Prüfung hinsichtlich der Veranlassung der Vermessungsarbeiten am
Ziegeleiweg und der planungsrechtlichen Festsetzung der dortigen Grünstrukturen
sowie den derzeitigen Kenntnisstand über die Folgenutzung des Ziegeleigeländes
wurden dem Anfragenden schriftlich mitgeteilt.