In Vertretung

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter

Herr Braun (wohnhaft Steinofenweg 4) teilt mit, dass in der Nachbarschaft auf dem Grundstück „Ziegeleiweg 4“ Vermessungsarbeiten durchgeführt wurden. Er fragt an, welche Art von Bebauung geplant ist. Parallel hierzu fragt er nach, was dann mit dem vorhandenen Baumbestand auf dem Grundstück passiert (notwendige Ersatzpflanzung).

Ferner fragt er an, was der Begriff „mobile Recyclinganlage“ zu bedeuten hat. Er versteht dies so, dass diese Anlage an verschiedenen Orten eingesetzt werden kann.

Herr Kemkes teilt mit, dass die Verwaltung seine Fragen hinsichtlich des Grundstückes „Ziegeleiweg 4“ und dem darauf befindlichen Baumbestand prüfen wird.

Bezüglich der „mobilen Recyclinganlage“ erklärt Herr Kemkes, dass die Anlage nur auf dem Betriebsgrundstück auf der Beiersdorfstraße betrieben wird; andere Standorte kommen nicht zum Tragen.

 

Auf Anfrage von Herrn Klotzsch, ob eine zweite Zufahrt von der Netterdenschen Straße bauplanungsrechtlich zulässig ist, teilt Herr Kemkes mit, dass der Bebauungsplan eine solche Planung nicht ausschließt. In einer nachrichtlichen Festsetzung  wurde damals eine Anbauverbotszone dargestellt. Dies resultiert aus der Tatsache, dass es sich ursprünglich um eine Landstraße (L 90) handelte und somit keine weiteren Zufahrten außerhalb der geschlossenen Ortschaften zulässig waren. Dieser Hinweis ist in dem Bebauungsplan hinfällig geworden, da die L 90 mittlerweile in eine Stadtstraße umgewandelt wurde, so dass weitere Zufahrten zulässig wären.

Auf Anfrage von Herrn Braun erläutert Herr Klotzsch, dass eine mögliche weitere Zufahrt über die Netterdensche Straße entlang der sich auf dem Grundstück befindlichen Gashochdruckleitung angestrebt wird.

 

Herr Klotzsch geht nunmehr auf die Abstandsklassen ein. Im Bebauungsplan wurde eine Änderung der damaligen Abstandsklasse 10 auf 7 vorgenommen. Er fragt an, ob durch die Regelung der 100 m-Zone, für ihn gewährleistet ist, dass er keine Beeinträchtigung durch weitere Baugenehmigungen erfahren wird (mögliche hintere Wohnbebauung vom Korschener Weg aus). Herr Kemkes erklärt ihm, dass er davon ausgehen kann, dass die jetzt in den Bebauungsplan aufgenommene Abstandsklassenregelung zunächst ein Baurecht für ihn möglich macht. In der Vorlage ist deutlich gemacht, dass aufgrund der Einwendungen der Nachbarn, eine mögliche Bebauung davon abhängig ist, was durch die weitere Grundstücksentwicklung in seinem Bereich passiert. Vorerst ist verwaltungsseitig nicht geplant, einen Bebauungsplan für eine mögliche Wohnbebauung am Korschener Weg aufzustellen.

Auf Anfrage von Herrn Bosacki antwortet Herr Kemkes, dass das Gleiche auch für den Ziegeleiweg gilt. Der Immissionsschutzstreifen, welcher sich zwischen der Wohnbebauung  Ziegeleiweg und dem angrenzenden Gewerbegebiet befindet, ist nach wie vor Bestandteil des Bebauungsplanes, d. h. die Grünfläche bleibt unverändert.

 

Herr Kemkes teilt auf Anfrage von Frau Hoffmann mit, dass von der damaligen Altablagerung am Korschener Weg keine negativen Auswirkungen auf die weitere Umgebung ausgehen. Einer möglichen Bebauung steht die 100 m-Abstandsregelung der ehemaligen Ziegelei entgegen. Dieser Abstand geht in die Grundstücksflächen der jetzigen Gartenbereiche der Bebauung am Korschener Weg ein. D. h. im vorderen Bereich entlang der Netterdenschen Straße wäre eine Wohnbebauung ausgeschlossen, im zurückliegenden Bereich wäre eine Wohnbebauung möglich. Eine mögliche Wohnbebauung ist sicherlich auch abhängig von der zukünftigen Nutzung des Grundstückes. Sollte durch günstige Gebäudestellung eine Schallabschirmung gegenüber der Wohnbebauung stattfinden erfolgt eine andere Beurteilung des Vorhabens. Bevor seitens der Verwaltung ein Bebauungsplan aufgestellt wird, muss Kenntnis darüber vorliegen, wie das Grundstück weiter genutzt wird.

 

 

01/2009

Die Ergebnisse der Prüfung hinsichtlich der Veranlassung der Vermessungsarbeiten am Ziegeleiweg und der planungsrechtlichen Festsetzung der dortigen Grünstrukturen sowie den derzeitigen Kenntnisstand über die Folgenutzung des Ziegeleigeländes wurden dem Anfragenden schriftlich mitgeteilt.