Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 1, Enthaltungen: 0

 

Zu 1)

 

Die Erschließungsgesellschaft Emmerich am Rhein mbH hat mit Schreiben vom 15.09.2008 einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. N 8/2 – Budberger Straße – (Teil 1) gestellt.

 

Gegenstand der Änderung ist der Verzicht auf die nördlich der Budberger Straße im Bebauungsplan festgesetzte Abwasseranlage, die als Reservefläche für den 2. Bauabschnitt vorgesehen war. Stattdessen soll für den Änderungsbereich eine gewerbliche Baufläche festgesetzt werden.

 

Zwischenzeitlich wurde in Abstimmung mit den Fachbehörden für den 2. Bauabschnitt eine Entwässerungskonzeption gewählt, die eine Ableitung des Regenwassers in den südlich des Plangebietes verlaufenden Graben W 14.1 des Deichverbandes vorsieht. Dieser Graben ist in der Lage, sämtliches Niederschlagswasser aus dem 2. Bauabschnitt nach entsprechender Rückhaltung im neuen Grabensystem aufzunehmen und abzuleiten.

 

Auf die im 1. Bauabschnitt eingetragene Reservefläche kann verzichtet werden, da diese für den Fall einer Ableitung des Regenwassers aus dem 2. Bauabschnitt über den Budberger Graben (Gewässer W 12) vorgesehen war.

 

Die Rückhaltekapazitäten für den gesamten 1. Bauabschnitt werden über die bestehende Abwasseranlage südlich der Budberger Straße sichergestellt.

 

Zu 2)

 

Durch die beabsichtigte Änderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Daher kann das Änderungsverfahren nach den Bestimmungen des § 13 BauGB (Vereinfachtes Verfahren) durchgeführt werden.

 

Da sich der Grad einer möglichen Betroffenheit der an dem Änderungsverfahren zu beteiligenden Öffentlichkeit nicht mit Bestimmtheit eingrenzen lässt, soll eine Beteiligung der Bürger gemäß § 13 Nr. 2 BauGB in der Form einer öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

 

 

In Vertretung

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter

 

Vorsitzender Lang lässt über den Beschlussvorschlag nach Vorlage abstimmen.

Zu 1)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB, den Bebauungsplan Nr. N 8/2 – Budberger Straße – (Teil 1) im Wege eines vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB für einen Teilbereich des Grundstücks Gemarkung Klein-Netterden, Flur 9, Flurstück 203 dahin gehend zu ändern, dass auf die nördlich der Budberger Straße festgesetzte Abwasseranlage verzichtet und stattdessen eine gewerbliche Baufläche festgesetzt wird.

 

Zu 2)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, eine öffentliche Auslegung des Bebauungsplanänderungsentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

Zu 1)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB, den Bebauungsplan Nr. N 8/2 – Budberger Straße – (Teil 1) im Wege eines vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB für einen Teilbereich des Grundstücks Gemarkung Klein-Netterden, Flur 9, Flurstück 203 dahin gehend zu ändern, dass auf die nördlich der Budberger Straße festgesetzte Abwasseranlage verzichtet und stattdessen eine gewerbliche Baufläche festgesetzt wird.

 

Zu 2)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, eine öffentliche Auslegung des Bebauungsplanänderungsentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.