Sitzung: 18.11.2008 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 14 0950
Zu 1)
Die
Erschließungsgesellschaft Emmerich am Rhein mbH hat mit Schreiben vom
15.09.2008 einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. N 8/2 – Budberger
Straße – (Teil 1) gestellt.
Gegenstand
der Änderung ist der Verzicht auf die nördlich der Budberger Straße im Bebauungsplan
festgesetzte Abwasseranlage, die als Reservefläche für den 2. Bauabschnitt
vorgesehen war. Stattdessen soll für den Änderungsbereich eine gewerbliche
Baufläche festgesetzt werden.
Zwischenzeitlich
wurde in Abstimmung mit den Fachbehörden für den 2. Bauabschnitt eine
Entwässerungskonzeption gewählt, die eine Ableitung des Regenwassers in den
südlich des Plangebietes verlaufenden Graben W 14.1 des Deichverbandes
vorsieht. Dieser Graben ist in der Lage, sämtliches Niederschlagswasser aus dem
2. Bauabschnitt nach entsprechender Rückhaltung im neuen Grabensystem
aufzunehmen und abzuleiten.
Auf die
im 1. Bauabschnitt eingetragene Reservefläche kann verzichtet werden, da diese
für den Fall einer Ableitung des Regenwassers aus dem 2. Bauabschnitt über den
Budberger Graben (Gewässer W 12) vorgesehen war.
Die
Rückhaltekapazitäten für den gesamten 1. Bauabschnitt werden über die
bestehende Abwasseranlage südlich der Budberger Straße sichergestellt.
Zu 2)
Durch
die beabsichtigte Änderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.
Daher kann das Änderungsverfahren nach den Bestimmungen des § 13 BauGB
(Vereinfachtes Verfahren) durchgeführt werden.
Da sich
der Grad einer möglichen Betroffenheit der an dem Änderungsverfahren zu
beteiligenden Öffentlichkeit nicht mit Bestimmtheit eingrenzen lässt, soll eine
Beteiligung der Bürger gemäß § 13 Nr. 2 BauGB in der Form einer öffentlichen
Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
In
Vertretung
Dr.
Wachs
Erster
Beigeordneter
Vorsitzender
Lang lässt über den Beschlussvorschlag nach Vorlage abstimmen.
Zu 1)
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8
BauGB, den Bebauungsplan Nr. N 8/2 – Budberger Straße – (Teil 1) im Wege eines
vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB für einen Teilbereich des Grundstücks
Gemarkung Klein-Netterden, Flur 9, Flurstück 203 dahin gehend zu ändern, dass
auf die nördlich der Budberger Straße festgesetzte Abwasseranlage verzichtet
und stattdessen eine gewerbliche Baufläche festgesetzt wird.
Zu 2)
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, eine öffentliche
Auslegung des Bebauungsplanänderungsentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4
Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Zu 1)
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8
BauGB, den Bebauungsplan Nr. N 8/2 – Budberger Straße – (Teil 1) im Wege eines
vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB für einen Teilbereich des Grundstücks
Gemarkung Klein-Netterden, Flur 9, Flurstück 203 dahin gehend zu ändern, dass
auf die nördlich der Budberger Straße festgesetzte Abwasseranlage verzichtet
und stattdessen eine gewerbliche Baufläche festgesetzt wird.
Zu 2)
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, eine öffentliche
Auslegung des Bebauungsplanänderungsentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4
Abs. 2 BauGB durchzuführen.