Sitzung: 18.11.2008 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 14 0972
Das
Vorhaben
Auf
niederländischer Seite sollen im Bereich der Gemeinden Montferland und Oude
Ijsselstreek 6 Windkraftanlagen errichtet werden, die zusammen genommen eine
Gesamtleistung von 12 Megawatt erzeugen werden und die den deutschen Höfen
Frauenmaat und Budberger Hof gegenüberliegen werden (siehe Anlage 1+2). Ihre
Turmhöhe (bzw. Rotorachsenhöhe) wird einheitlich 98 m betragen, die
Rotorspitzen erreichen eine Höhe von 139 m. Zwei Anlagen sollen auf dem Gebiet
der Gemeinde Montferland entstehen, weitere 4 auf dem Gebiet der Gemeinde Oude
Ijsselstreek. Das Gebiet ist ländlich, agrarisch geprägt und befindet sich
zwischen der dt.- nl. Grenze und dem Papenkampseweg in Klein Netterden. Derzeit
läuft im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens die grenzüberschreitende
Beteiligung der Öffentlichkeit. Die Stadt Emmerich am Rhein als
Verfahrensbeteiligter kann daher eine Stellungnahme abgeben.
Stellungnahme
Die
Stadt Emmerich am Rhein macht gegenüber den planenden niederländischen
Gemeinden Montferland und Oude Ijsselstreek bezüglich des geplanten Windparks
ihre Bedenken geltend.
Diese
Bedenken resultieren primär aus der
landesplanerischen Beurteilung des Raumes, wie sie die Bezirksregierung
Düsseldorf anlässlich der Errichtung eines Windparks an gleicher Stelle, nur
auf deutscher Seite, 2002 abgegeben hat
(siehe Anlage 3, das ursprüngliche Plangebiet des damals beantragten
Windparks). Seinerzeit wollte ein Investor auf Emmericher Seite ebenfalls im
Verbund mit den lokalen Landwirten im Bereich zwischen der Autobahn und der
Grenze (dem Netterdenschen Kanal) einen Windpark mit 17 Anlagen errichten.
Entscheidend für das Nicht-Zustandekommen dieses Vorhabens war die Tatsache,
dass die Bezirksregierung Düsseldorf als Landesbehörde damals landesplanerische
Bedenken geltend gemacht hat, die dem Schutz der Landschaft und der
landschaftlichen Erholung Vorrang einräumten. Begründet wurde dies damit, dass
es sich bei dem betroffenen Landschaftsausschnitt um ökologisch wertvolle
Teilbereiche der ehemaligen Rheinaue handele, die eine alte, bäuerlich geprägte
Kulturlandschaft
darstelle, die es in ihren Relikten des Netterdenschen Broek zu erhalten gelte.
Außerdem sei dieser Landschaftsraum ein grünlandreiches Vogelschutzgebiet, das
im überregionalen Kontext wie aber auch
aufgrund seiner räumlichen Nähe zum EU-Schutzgebiet ‚Die Hetter’ als
Trittsteinbiotop seine Bedeutung für den landesweiten Biotopverbund habe. Diese
Biotopverbundfläche sei in einem ökologischen Fachbeitrag zum
Gebietsentwicklungsplan als zu erhalten, zu schützen und zu entwickeln festgesetzt.
Die
niederländische, textlichen Erläuterung des ‚bestemmingsplans’ sagt wenig aus
im Hinblick auf die Einordnung des
Gebietes des Azewijnse Broek als Bestandteil von Natur und Landschaft bzw. im
Blick auf die ‚Schutzgüter’, die die Bezirksregierung für charakteristisch
erachtet. Auf der Provinzebene (vergleichbar der Bezirksebene in Deutschland)
weist der niederländische ‚streekplan’ (vergleichbar dem dt. GEP) das Gebiet
zwischen Netterden und Asewijn als Suchraum für Windkraft aus. Verwiesen wird
u.a. auf die Vorrangzone für Windkraft in Emmerich, die (indirekt) die Anlage
eines Windparks im Azewijnse Broek noch stützen soll. Leider liegt der
Verwaltung die ‚Milieustudie’ zum Streekplan nicht vor.
Auf
regionaler Ebene sieht der für den fraglichen Raum aufgestellte
Landschaftsentwicklungsplan (LOP) vor, eine funktionale aber auch reizvolle
Landschaft zu erhalten, gleichzeitig aber den in ihr existierenden Betrieben
neue Entwicklungsmöglichkeiten zu eröffnen, was soviel heißt, dass hier die
Entwicklung neuer, bäuerlicher Betriebe mit intensiver Viehhaltung Vorrang
haben sollen.
Auf der
Ebene des bestemmingplanes findet sich in den naturspezifischen Ausführungen
der textlichen Erläuterungen der Hinweis, dass es in der näherer Umgebung keine
Naturgebiete gäbe. An dieser Stelle fehlt der Hinweis, dass das nächstgelegene
FFH- und Vogelschutz- bzw. Naturschutzgebiet die Hetter auf deutscher
Seite ist in einer Entfernung von knapp
1000 Metern. In einem Quickscan hat man die im Gebiet vorhandenen Fledermaus-populationen
sowie die überwinternden Vogelarten untersucht und im Ergebnis keine so
nachteiligen Effekte feststellen können, dass sie dem Bau der Windkraftanlagen
entgegen stehen würden.
Die
Stadt Emmerich am Rhein gibt zu bedenken, dass hier ein und derselbe
Landschaftsraum diesseits und jenseits der Grenze anscheinend völlig
unterschiedlich in seinem Potential beurteilt wird und regt an, im Verfahren
nicht nur die Stadt sondern auch den Kreis Kleve und die Bezirksregierung
Düsseldorf zu beteiligen
In
unmittelbarer Nähe zu dem geplanten Windpark befinden sich auf deutscher Seite
2 Gehöfte, wobei die Entfernung des Hofes Frauenmaat zur nächsten Anlage knapp
500 m beträgt. Nach deutschem Recht darf eine Distanz von 300 m nicht
unterschritten werden. Die errechneten Schallpegel sollen niederländischen
Angaben zufolge bei Gebäuden von allen Nicht-Beteiligten nachts unter 39 dB(A)
bleiben. Eine entsprechende akustische Berechnung wurde zwar in ihren
Ergebnissen im Erläuterungstext erwähnt, konnte jedoch bislang nicht eingesehen
werden.
Die
Emmericher Verwaltung hat darum gebeten, Einblick in diese Unterlagen nehmen zu
dürfen.
In
Vertretung
Dr.
Wachs
Erster
Beigeordneter
Herr
Kemkes erläutert die Vorlage. Auf niederländischer Seite ist die Erstellung
eines Windparks in Form von 6 Windkraftanlagen geplant. Im Rahmen des
Verfahrens hat die Stadt Emmerich am Rhein daran erinnert, dass auf Emmericher
Seite vor Jahren ein Windpark geplant war. Dieser wurde u. a. aufgrund von
Bedenken der Bezirksregierung (Beeinträchtigung des Landschaftsraumes)
letztendlich nicht umgesetzt. Seitens der Stadt Emmerich am Rhein wird darauf
Wert gelegt, dass diese Belange auch auf niederländischer Seite zur Anwendung
gelangen.
Mitglied
Sickelmann teilt für ihre Fraktion mit, dass man der Verwaltungsvorlage nicht
zustimmt. Bereits zum damaligen Zeitpunkt war bekannt, dass die Planungen für
die Weiterführung des Windpark auf niederländischer Seite bekannt waren. Damals
wurde es von ihrer Fraktion dahin gehend formuliert, dass es um die Interessen
der Stadtwerke ging. Diese haben es letztendlich bewirkt, dass in der
Wasserschutzzone 2 Windkraftanlagen genehmigt wurden. Mit der nunmehrigen
niederländischen Planung werden nunmehr 2 Bereiche beansprucht. Ihre Fraktion
hätte es verträglicher gefunden, entgegen der Bedenken der Bezirksregierung,
wenn man an der Stelle, wo damals die Windkraftanlagen geplant waren, dies mit
der Fortsetzung in den niederländischen Raum passiert wäre. Für die
Erholungsfunktion wäre dies in jedem Fall sinnvoller gewesen.
Erster
Beigeordneter Dr. Wachs erläutert, dass die damalige Fragestellung des in Rede
stehenden Windparks politisch gewünscht war. Die damalige Planung wurde vom
Ministerium gemeinsam mit der Bezirksregierung verworfen. Genau die gleichen
Bedenken werden von der Stadt Emmerich am Rhein den Niederlanden vorgetragen
werden.
Mitglied
Spiertz teilt für seine Fraktion mit, dass man dem Beschlussvorschlag zustimmt.
Auf seine Anfrage hin antwortet Erster Beigeordneter Dr. Wachs, dass es eine
europäische Umweltinformationsrichtlinie gibt, die, wenn sie richtig umgesetzt
ist, in den Niederlanden allen Interessierten einen Anspruch auf Einsichtnahme
garantiert. Die Stadt Emmerich am Rhein ist in diesem Verfahren als Beteiligter
zu sehen.
Mitglied
Sloot fragt an, ob im Rahmen der EU-Gesetzgebung eine grenzüberschreitende
Gleichbehandlung existiert. Die Planungen auf Emmericher Seite wurden aufgrund
der naturschutzrechtlichen Bedenken abgelehnt. Darf hier mit zweierlei Recht
gemessen werden, zumal die die Schutzgebiete auch über einen EU-Status
verfügen? Wenn dies so möglich ist würde man schlussfolgern, dass die deutschen
Antragsteller benachteiligt wurden. In einem entsprechenden Nachverfahren
müssten die gleichen Möglichkeiten geschaffen werden. Erster Beigeordneter Dr.
Wachs führt aus, dass dies seitens der Verwaltung genauso gesehen wird und
entsprechend bei der Bezirksregierung und den Niederlanden vorgetragen wird.
Mitglied
Jessner und Mitglied ten Brink stimmen der Vorlage zu.
Vorsitzender
Lang lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.
Der Rat
der Stadt Emmerich am Rhein beauftragt die Verwaltung, seine Anregungen und
Bedenken als Beteiligter im Rahmen des Genehmigungsverfahrens vorzutragen.
Der Rat
der Stadt Emmerich am Rhein beauftragt die Verwaltung, seine Anregungen und
Bedenken als Beteiligter im Rahmen des Genehmigungsverfahrens vorzutragen.
Abstimmungsergebnis
ASE: wird in der Sitzung bekannt
gegeben
01/2009
Nach
Erhalt der Unterlagen zur Untersuchung der Lärmemissionen, deren Ergebnissen
entsprechend die Grenzwerte in der Lage der nächst gelegenen Bebauung am
Frauenmaad eingehalten wird, wurde die Stellungnahme der Stadt gemäß Vorlage
abgegeben.