Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 1, Enthaltungen: 0

 

Das Vorhaben

 

Auf niederländischer Seite sollen im Bereich der Gemeinden Montferland und Oude Ijsselstreek 6 Windkraftanlagen errichtet werden, die zusammen genommen eine Gesamtleistung von 12 Megawatt erzeugen werden und die den deutschen Höfen Frauenmaat und Budberger Hof gegenüberliegen werden (siehe Anlage 1+2). Ihre Turmhöhe (bzw. Rotorachsenhöhe) wird einheitlich 98 m betragen, die Rotorspitzen erreichen eine Höhe von 139 m. Zwei Anlagen sollen auf dem Gebiet der Gemeinde Montferland entstehen, weitere 4 auf dem Gebiet der Gemeinde Oude Ijsselstreek. Das Gebiet ist ländlich, agrarisch geprägt und befindet sich zwischen der dt.- nl. Grenze und dem Papenkampseweg in Klein Netterden. Derzeit läuft im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens die grenzüberschreitende Beteiligung der Öffentlichkeit. Die Stadt Emmerich am Rhein als Verfahrensbeteiligter kann daher eine Stellungnahme abgeben.

 

Stellungnahme

 

Die Stadt Emmerich am Rhein macht gegenüber den planenden niederländischen Gemeinden Montferland und Oude Ijsselstreek bezüglich des geplanten Windparks ihre Bedenken geltend.

 

Diese Bedenken  resultieren primär aus der landesplanerischen Beurteilung des Raumes, wie sie die Bezirksregierung Düsseldorf anlässlich der Errichtung eines Windparks an gleicher Stelle, nur auf deutscher Seite,  2002 abgegeben hat (siehe Anlage 3, das ursprüngliche Plangebiet des damals beantragten Windparks). Seinerzeit wollte ein Investor auf Emmericher Seite ebenfalls im Verbund mit den lokalen Landwirten im Bereich zwischen der Autobahn und der Grenze (dem Netterdenschen Kanal) einen Windpark mit 17 Anlagen errichten. Entscheidend für das Nicht-Zustandekommen dieses Vorhabens war die Tatsache, dass die Bezirksregierung Düsseldorf als Landesbehörde damals landesplanerische Bedenken geltend gemacht hat, die dem Schutz der Landschaft und der landschaftlichen Erholung Vorrang einräumten. Begründet wurde dies damit, dass es sich bei dem betroffenen Landschaftsausschnitt um ökologisch wertvolle Teilbereiche der ehemaligen Rheinaue handele, die eine alte, bäuerlich geprägte

Kulturlandschaft darstelle, die es in ihren Relikten des Netterdenschen Broek zu erhalten gelte. Außerdem sei dieser Landschaftsraum ein grünlandreiches Vogelschutzgebiet, das im überregionalen Kontext  wie aber auch aufgrund seiner räumlichen Nähe zum EU-Schutzgebiet ‚Die Hetter’ als Trittsteinbiotop seine Bedeutung für den landesweiten Biotopverbund habe. Diese Biotopverbundfläche sei in einem ökologischen Fachbeitrag zum Gebietsentwicklungsplan als zu erhalten, zu schützen und zu entwickeln festgesetzt.

 

Die niederländische, textlichen Erläuterung des ‚bestemmingsplans’ sagt wenig aus im Hinblick auf die  Einordnung des Gebietes des Azewijnse Broek als Bestandteil von Natur und Landschaft bzw. im Blick auf die ‚Schutzgüter’, die die Bezirksregierung für charakteristisch erachtet. Auf der Provinzebene (vergleichbar der Bezirksebene in Deutschland) weist der niederländische ‚streekplan’ (vergleichbar dem dt. GEP) das Gebiet zwischen Netterden und Asewijn als Suchraum für Windkraft aus. Verwiesen wird u.a. auf die Vorrangzone für Windkraft in Emmerich, die (indirekt) die Anlage eines Windparks im Azewijnse Broek noch stützen soll. Leider liegt der Verwaltung die ‚Milieustudie’ zum Streekplan nicht vor.

 

Auf regionaler Ebene sieht der für den fraglichen Raum aufgestellte Landschaftsentwicklungsplan (LOP) vor, eine funktionale aber auch reizvolle Landschaft zu erhalten, gleichzeitig aber den in ihr existierenden Betrieben neue Entwicklungsmöglichkeiten zu eröffnen, was soviel heißt, dass hier die Entwicklung neuer, bäuerlicher Betriebe mit intensiver Viehhaltung Vorrang haben sollen.

 

Auf der Ebene des bestemmingplanes findet sich in den naturspezifischen Ausführungen der textlichen Erläuterungen der Hinweis, dass es in der näherer Umgebung keine Naturgebiete gäbe. An dieser Stelle fehlt der Hinweis, dass das nächstgelegene FFH- und Vogelschutz- bzw. Naturschutzgebiet die Hetter auf deutscher Seite  ist in einer Entfernung von knapp 1000 Metern. In einem Quickscan hat man die im Gebiet vorhandenen Fledermaus-populationen sowie die überwinternden Vogelarten untersucht und im Ergebnis keine so nachteiligen Effekte feststellen können, dass sie dem Bau der Windkraftanlagen entgegen stehen würden.

 

Die Stadt Emmerich am Rhein gibt zu bedenken, dass hier ein und derselbe Landschaftsraum diesseits und jenseits der Grenze anscheinend völlig unterschiedlich in seinem Potential beurteilt wird und regt an, im Verfahren nicht nur die Stadt sondern auch den Kreis Kleve und die Bezirksregierung Düsseldorf zu beteiligen

 

In unmittelbarer Nähe zu dem geplanten Windpark befinden sich auf deutscher Seite 2 Gehöfte, wobei die Entfernung des Hofes Frauenmaat zur nächsten Anlage knapp 500 m beträgt. Nach deutschem Recht darf eine Distanz von 300 m nicht unterschritten werden. Die errechneten Schallpegel sollen niederländischen Angaben zufolge bei Gebäuden von allen Nicht-Beteiligten nachts unter 39 dB(A) bleiben. Eine entsprechende akustische Berechnung wurde zwar in ihren Ergebnissen im Erläuterungstext erwähnt, konnte jedoch bislang nicht eingesehen werden.

 

Die Emmericher Verwaltung hat darum gebeten, Einblick in diese Unterlagen nehmen zu dürfen.

 

 

In Vertretung

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter

 

Herr Kemkes erläutert die Vorlage. Auf niederländischer Seite ist die Erstellung eines Windparks in Form von 6 Windkraftanlagen geplant. Im Rahmen des Verfahrens hat die Stadt Emmerich am Rhein daran erinnert, dass auf Emmericher Seite vor Jahren ein Windpark geplant war. Dieser wurde u. a. aufgrund von Bedenken der Bezirksregierung (Beeinträchtigung des Landschaftsraumes) letztendlich nicht umgesetzt. Seitens der Stadt Emmerich am Rhein wird darauf Wert gelegt, dass diese Belange auch auf niederländischer Seite zur Anwendung gelangen.

 

Mitglied Sickelmann teilt für ihre Fraktion mit, dass man der Verwaltungsvorlage nicht zustimmt. Bereits zum damaligen Zeitpunkt war bekannt, dass die Planungen für die Weiterführung des Windpark auf niederländischer Seite bekannt waren. Damals wurde es von ihrer Fraktion dahin gehend formuliert, dass es um die Interessen der Stadtwerke ging. Diese haben es letztendlich bewirkt, dass in der Wasserschutzzone 2 Windkraftanlagen genehmigt wurden. Mit der nunmehrigen niederländischen Planung werden nunmehr 2 Bereiche beansprucht. Ihre Fraktion hätte es verträglicher gefunden, entgegen der Bedenken der Bezirksregierung, wenn man an der Stelle, wo damals die Windkraftanlagen geplant waren, dies mit der Fortsetzung in den niederländischen Raum passiert wäre. Für die Erholungsfunktion wäre dies in jedem Fall sinnvoller gewesen.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erläutert, dass die damalige Fragestellung des in Rede stehenden Windparks politisch gewünscht war. Die damalige Planung wurde vom Ministerium gemeinsam mit der Bezirksregierung verworfen. Genau die gleichen Bedenken werden von der Stadt Emmerich am Rhein den Niederlanden vorgetragen werden.

 

Mitglied Spiertz teilt für seine Fraktion mit, dass man dem Beschlussvorschlag zustimmt. Auf seine Anfrage hin antwortet Erster Beigeordneter Dr. Wachs, dass es eine europäische Umweltinformationsrichtlinie gibt, die, wenn sie richtig umgesetzt ist, in den Niederlanden allen Interessierten einen Anspruch auf Einsichtnahme garantiert. Die Stadt Emmerich am Rhein ist in diesem Verfahren als Beteiligter zu sehen.

 

Mitglied Sloot fragt an, ob im Rahmen der EU-Gesetzgebung eine grenzüberschreitende Gleichbehandlung existiert. Die Planungen auf Emmericher Seite wurden aufgrund der naturschutzrechtlichen Bedenken abgelehnt. Darf hier mit zweierlei Recht gemessen werden, zumal die die Schutzgebiete auch über einen EU-Status verfügen? Wenn dies so möglich ist würde man schlussfolgern, dass die deutschen Antragsteller benachteiligt wurden. In einem entsprechenden Nachverfahren müssten die gleichen Möglichkeiten geschaffen werden. Erster Beigeordneter Dr. Wachs führt aus, dass dies seitens der Verwaltung genauso gesehen wird und entsprechend bei der Bezirksregierung und den Niederlanden vorgetragen wird.

 

Mitglied Jessner und Mitglied ten Brink stimmen der Vorlage zu.

 

Vorsitzender Lang lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beauftragt die Verwaltung, seine Anregungen und Bedenken als Beteiligter im Rahmen des Genehmigungsverfahrens vorzutragen.

 

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beauftragt die Verwaltung, seine Anregungen und Bedenken als Beteiligter im Rahmen des Genehmigungsverfahrens vorzutragen.

 

Abstimmungsergebnis ASE:     wird in der Sitzung bekannt gegeben

01/2009

Nach Erhalt der Unterlagen zur Untersuchung der Lärmemissionen, deren Ergebnissen entsprechend die Grenzwerte in der Lage der nächst gelegenen Bebauung am Frauenmaad eingehalten wird, wurde die Stellungnahme der Stadt gemäß Vorlage abgegeben.