Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

Zum 01.01.2005 ist das 3. Ausführungsgesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes – Sozialgesetzbuch (SGB) VIII (3. AG-KJHG-KJFöG) in Kraft.

Vor dem Hintergrund dieser Rechtslage erfolgt die Erstellung des 1. Emmericher Kinder- und Jugendförderplans, der dem gesetzlichen Auftrag Rechnung trägt.

 

Das Land NRW fördert die Kinder- und Jugendarbeit in Emmerich, die Jugendsozialarbeit und den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz aufgrund des kommunalen Kinder- und Jugendförderplans, der durch die Jugendämter zu erstellen ist.

Folgende Ziele werden durch den Kinder- und Jugendförderplan gesetzt:

 

·     Bereiche der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen

            Kinder- und Jugendschutzes werden umfassend dargestellt,

·     der Förderplan ermöglicht den Einblick in den Planungsbereich und die

            Infrastruktur des Jugendbereiches der Stadt Emmerich am Rhein,

·     er bietet ausreichende Datengrundlage für ergänzende Planungen.

 

Durch Personalfluktuation und eine andere Prioritätensetzung ist der 1. Emmericher Kinder- und Jugendförderplan noch nicht ganz fertig gestellt. Da der Plan aber jeweils für eine Legislaturperiode vom Jugendhilfeausschuss beschlossen werden muss, wurde mit Herrn Dieter Goebel, Fachbereichleiter „Jugend“ des Landesjugendamtes besprochen, dass es ausreichend ist, den Förderplan zu Beginn der nächsten Legislaturperiode zur Beratung zu stellen.

 

Den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses wird vorab die Gliederung des 1. Emmericher Kinder- und Jugendförderplanes zur Kenntnis vorgelegt.

 

                                                                            Anlage

 

 

1. Emmericher Kinder- und Jugendförderplan

 

 

Inhaltsverzeichnis

 

 

 

Teil 1 Grundsätzliche Informationen zur Stadt Emmerich

           am Rhein

 

 

1.        Einleitung

2.        Infrastruktur

3.        Bevölkerungsstruktur

4.        Schulen und nachschulische Betreuungsangebote

5.        Tageseinrichtungen für Kinder

6.        Lebensbereich Jugend    

7.        Träger und Angebote der Jugendhilfe

 

 

Teil 2 Die Jugend in Emmerich am Rhein

 

 

1.         Einleitung

2.         Gesetzliche Grundlagen

3.         Jugendarbeit

3.1        Offene Jugendarbeit

3.2        Kinder- und Jugenderholung

3.2.1      Ferienspaß

3.2.2      Ferienfahrten der freien Träger

3.3        Mädchen und Jungenarbeit

3.4        Jugendverbände

3.5        Spielplatzkommission

3.6        Jugendförderung und Kostenaufwand

4.         Jugendsozialarbeit

4.1        Schulsozialarbeit

4.2        Theodor-Brauer-Haus

4.3        Diakonisches Werk

 

4.4        Allgemeiner Sozialdienst des Jugendamtes

4.5        Ausbildungsplatzbörse „Tob Job“

4.6        Kolping-Bildungswerk e.V.

5.         Kooperation Jugendhilfe und Schule

6.         Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

7.         Partizipationsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen

8.         Interkommunale Zusammenarbeit in Jugendförderung

9.         Familienförderung

 

 

Teil 3 Das städtische Jugendcafé am Brink und die offene Jugend-

          arbeit in den Ortsteilen

 

 

1.      Entstehung und Grundidee

2.      Standort und Räumlichkeiten

3.      Angebote und Inhalte

4.      Die Besucher/innen

5.      Die Mitarbeiter/innen

6.      Offene Jugendarbeit in den Ortsteilen Elten, Vrasselt und Speelberg 

7.      Zukunftsaussichten

 

 

 

Teil 4 Fazit:

     

      Absicherung der Kinder- und Jugendarbeit für den

Zeitraum 2009 - 2013

 

 

 

Diks

Bürgermeister

 

Bürgermeister Diks erläutert, dass der 1. Emmericher Kinder- und Jugendförderplan noch nicht endgültig fertig gestellt  ist, dem Ausschuss aber bereits die Gliederungsübersicht, an der zu erkennen ist, welche Themen er beinhaltet, zur Kenntnis gegeben werde. Er weist auf die demographischen Veränderungen in den nächsten Jahren hin und auf die Auswirkungen auf den Kinder- und Jugendförderplan. Prognosezahlen zu den Kinderzahlen in den Kindergärten und Schülerzahlen in den Schulen seien zu beachten. Anfang des nächsten Jahres könne die Verwaltung zu den Zahlen für die kommenden Jahre genauere Aussagen treffen. Der Emmericher Kinder- und Jugendförderplan, der im nächsten Jahr vorgestellt und vom Jugendhilfeausschuss festgestellt werden soll, sei wichtig und werde Handlungsvorgaben für die nächsten Jahre geben.

 

Mitglied Frau Offergeld fragt an, ob der Jugendhilfeausschuss den Entwurf des 1. Emmericher Kinder- und Jugendförderplans bereits zu seiner Sitzung am 12.02.2009 zur Kenntnis nehmen kann, um in den Fraktionen darüber beraten und um evtl. Ergänzungsvorschläge vornehmen zu können.

Die Mitglieder Herr Gertsen und Frau Trüpschuch schließen sich an.

Verwaltungsseitig wird zugesagt, dass die Fraktionen den Entwurf bekommen, verbunden mit der Bitte,  ggf. Anregungen und Ergänzungsvorschläge dem Jugendamt – Frau Geßmann – mitzuteilen.

 

 

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Gliederung des 1. Emmericher Kinder- und Jugendförderplans zur Kenntnis.

 

 

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Gliederung des 1. Emmericher Kinder- und Jugendförderplans zur Kenntnis.

 

Der JHA hat die Gliederung zur Kenntnis genommen.