Sitzung: 11.12.2008 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 04 - 14 0938
Zum
01.01.2005 ist das 3. Ausführungsgesetz zur Ausführung des Kinder- und
Jugendhilfegesetzes – Sozialgesetzbuch (SGB) VIII (3. AG-KJHG-KJFöG) in Kraft.
Vor dem
Hintergrund dieser Rechtslage erfolgt die Erstellung des 1. Emmericher Kinder-
und Jugendförderplans, der dem gesetzlichen Auftrag Rechnung trägt.
Das
Land NRW fördert die Kinder- und Jugendarbeit in Emmerich, die
Jugendsozialarbeit und den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz aufgrund des
kommunalen Kinder- und Jugendförderplans, der durch die Jugendämter zu
erstellen ist.
Folgende
Ziele werden durch den Kinder- und Jugendförderplan gesetzt:
· Bereiche der Jugendarbeit, der
Jugendsozialarbeit und des erzieherischen
Kinder- und Jugendschutzes werden
umfassend dargestellt,
· der Förderplan ermöglicht den Einblick in
den Planungsbereich und die
Infrastruktur des Jugendbereiches
der Stadt Emmerich am Rhein,
· er bietet ausreichende Datengrundlage für
ergänzende Planungen.
Durch
Personalfluktuation und eine andere Prioritätensetzung ist der 1. Emmericher
Kinder- und Jugendförderplan noch nicht ganz fertig gestellt. Da der Plan aber
jeweils für eine Legislaturperiode vom Jugendhilfeausschuss beschlossen werden
muss, wurde mit Herrn Dieter Goebel, Fachbereichleiter „Jugend“ des
Landesjugendamtes besprochen, dass es ausreichend ist, den Förderplan zu Beginn
der nächsten Legislaturperiode zur Beratung zu stellen.
Den
Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses wird vorab die Gliederung des 1.
Emmericher Kinder- und Jugendförderplanes zur Kenntnis vorgelegt.
Anlage
1.
Emmericher Kinder- und Jugendförderplan
Inhaltsverzeichnis
Teil 1
Grundsätzliche Informationen zur Stadt Emmerich
am Rhein
1.
Einleitung
2.
Infrastruktur
3.
Bevölkerungsstruktur
4.
Schulen und nachschulische Betreuungsangebote
5.
Tageseinrichtungen für Kinder
6.
Lebensbereich Jugend
7.
Träger und Angebote der Jugendhilfe
Teil 2
Die Jugend in Emmerich am Rhein
1.
Einleitung
2.
Gesetzliche Grundlagen
3.
Jugendarbeit
3.1
Offene Jugendarbeit
3.2
Kinder- und Jugenderholung
3.2.1 Ferienspaß
3.2.2
Ferienfahrten der freien Träger
3.3
Mädchen und Jungenarbeit
3.4
Jugendverbände
3.5
Spielplatzkommission
3.6
Jugendförderung und Kostenaufwand
4.
Jugendsozialarbeit
4.1
Schulsozialarbeit
4.2
Theodor-Brauer-Haus
4.3
Diakonisches Werk
4.4
Allgemeiner Sozialdienst des Jugendamtes
4.5
Ausbildungsplatzbörse „Tob Job“
4.6
Kolping-Bildungswerk e.V.
5.
Kooperation Jugendhilfe und Schule
6.
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
7.
Partizipationsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen
8.
Interkommunale Zusammenarbeit in Jugendförderung
9.
Familienförderung
Teil 3
Das städtische Jugendcafé am Brink und die offene Jugend-
arbeit in den Ortsteilen
1.
Entstehung und Grundidee
2.
Standort und Räumlichkeiten
3.
Angebote und Inhalte
4. Die
Besucher/innen
5. Die
Mitarbeiter/innen
6.
Offene Jugendarbeit in den Ortsteilen Elten, Vrasselt und Speelberg
7.
Zukunftsaussichten
Teil 4
Fazit:
Absicherung der Kinder- und Jugendarbeit
für den
Zeitraum
2009 - 2013
Diks
Bürgermeister
Bürgermeister
Diks erläutert, dass der 1. Emmericher Kinder- und Jugendförderplan noch nicht
endgültig fertig gestellt ist, dem
Ausschuss aber bereits die Gliederungsübersicht, an der zu erkennen ist, welche
Themen er beinhaltet, zur Kenntnis gegeben werde. Er weist auf die
demographischen Veränderungen in den nächsten Jahren hin und auf die Auswirkungen
auf den Kinder- und Jugendförderplan. Prognosezahlen zu den Kinderzahlen in den
Kindergärten und Schülerzahlen in den Schulen seien zu beachten. Anfang des
nächsten Jahres könne die Verwaltung zu den Zahlen für die kommenden Jahre
genauere Aussagen treffen. Der Emmericher Kinder- und Jugendförderplan, der im
nächsten Jahr vorgestellt und vom Jugendhilfeausschuss festgestellt werden
soll, sei wichtig und werde Handlungsvorgaben für die nächsten Jahre geben.
Mitglied
Frau Offergeld fragt an, ob der Jugendhilfeausschuss den Entwurf des 1.
Emmericher Kinder- und Jugendförderplans bereits zu seiner Sitzung am
12.02.2009 zur Kenntnis nehmen kann, um in den Fraktionen darüber beraten und
um evtl. Ergänzungsvorschläge vornehmen zu können.
Die
Mitglieder Herr Gertsen und Frau Trüpschuch schließen sich an.
Verwaltungsseitig
wird zugesagt, dass die Fraktionen den Entwurf bekommen, verbunden mit der
Bitte, ggf. Anregungen und
Ergänzungsvorschläge dem Jugendamt – Frau Geßmann – mitzuteilen.
Der
Jugendhilfeausschuss nimmt die Gliederung des 1. Emmericher Kinder- und
Jugendförderplans zur Kenntnis.
Der
Jugendhilfeausschuss nimmt die Gliederung des 1. Emmericher Kinder- und
Jugendförderplans zur Kenntnis.
Der JHA
hat die Gliederung zur Kenntnis genommen.