Sitzung: 20.01.2004 Bau- Planungs- und Verkehrsausschuss
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 0, 9 Stimmen dafür, 1 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
Zu 1)
In der
Sitzung am 23.09.03 wurde im Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss der
Aufstellungsbeschluss im Bebauungsplanverfahren Nr. EL 7/3 gefasst. Diesem
Beschluss lag kein Planvorentwurf zugrunde, da seinerzeit noch
Abstimmungsbedarf zwischen dem zukünftigen Vorhabenträger und den
Grundstückseigentümern bestand. Um für den Vorhabenträger aber eine gewisse
Planungssicherheit in Bezug auf Verpflichtungen für die Kostenbeteiligung am
Ausbau des neuen Knotenpunktes an der Beeker Straße zu schaffen, wurde der Aufstellungsbeschluss
vorgezogen.
Im
Rahmen dieser Beschlussfassung erteilte der Bau-, Planungs- und
Verkehrsausschuss der Verwaltung den Auftrag, zur weiteren Durchführung des
Verfahrens einen Bebauungsplanvorentwurf vorzulegen, in welchem die
denkmalpflegerischen Belange der Mühle an der Stokkumer Straße besonders
berücksichtigt werden sollen. Da die Mühle prägend für das Ortsbild von Elten
ist, soll im Bebauungsplan hierauf mit einer weitgehenden Freistellung des
Gebäudes reagiert werden, um die bestehenden Sichtbeziehungen aufrecht zu
erhalten.
Der
Vorhabenträger legte nunmehr einen Bebauungsplanvorentwurf vor. Hierin wird die
Freistellung der Mühle in der Form berücksichtigt, dass
a) zwischen der Mühle und der ersten sich in
nordwestlicher Richtung anschließenden Bebauung eine Grünfläche /
Ausgleichsfläche festgesetzt wird,
b) die Verkehrsflächen und ihre
Entwässerungseinrichtungen innerhalb des Bebauungsplangebietes so angeordnet
werden, dass von der Beeker Straße vor dem Baugebiet eine Sichtachse auf die
Mühle und von der Einfahrt an der Beeker Straße in das Baugebiet eine zweite
Sichtachse gebildet werden.
Mit
diesen Festsetzungen soll ein Abstand der neu entstehenden Bebauung zur Mühle
von mindestens 80 m eingehalten werden. Innerhalb dieser Distanz weist das
Gelände infolge der vorhandenen Neigung eine Höhendifferenz von 5 bis 6 m zum
Niveau des Mühlengrundstückes auf. Ein freier Blick auf die gesamte Mühle wird
im Bereich der Sichtachse im nordöstlichen Planbereich möglich sein, während
die Sichtbeziehung in der als „eingeschränkt“ bezeichneten Sichtachse vom neuen
Knotenpunkt an der Beeker Straße aus z.T. durch Gehölze im hinteren Bereich der
Grundstücke Stokkumer Straße 21-23 behindert wird. Hier sind ggf. nur Teile der
Mühle zu erblicken.
Der den
Unterlagen des Vorhabenträgers beiliegende Höhenschnitt weist nach, dass der
Blick auf die Mühle von der Beeker Straße außerhalb der Sichtachsen durch die
neuen Gebäude versperrt werden wird. Die Schlussfolgerung, dass sich hierdurch
eine Höhenfestsetzung für die neuen Gebäude erübrige, kann aber dann nicht
aufrecht erhalten werden, wenn eine Betrachtung des Ortsbildes aus größerer
Distanz erfolgt. Charakteristisch für die Mühle ist u.a. die Geländeanhöhung in
Form eines ca. 2 m hohen Hügels rund um den Fuß des Mühlenturmes. Wenn also ein
Blick auf die gesamte Mühle von der Ferne wie bisher möglich sein soll, so
ließe sich dies durch eine Höhenbeschränkung der neuen Gebäude auf das Niveau
des Mühlengeländes unterhalb des Hügels regeln. Die Höhenaufnahme des
vorhandenen Geländes gibt eine Höhenlage für das Mühlengrundstück von ca. 30,5
m ü. NN an, während sich die zukünftigen Bauflächen zwischen 19,5 und 25 m ü.
NN bewegen.
Bei
einer Beschränkung der maximalen Gebäudehöhen auf 30,5 m ü.NN wären die Grundstücke
insgesamt bebauungsfähig, wobei sich die Einschränkungen der baulichen Nutzung
auf maximal 5,5 m zulässige Gebäudehöhe nur auf wenige Grundstücke direkt
unterhalb der Mühle beschränken, während der überwiegende Teil der Bauplätze
mit eingeschossigen Gebäuden einschließlich ausgebautem Dachgeschoss bebaut
werden könnten. In der beiliegenden Übersicht des Ortsteiles Elten ist
dargestellt, in welcher Entfernung ein Betrachter bei freier Sicht auf das
Baugebiet die gesamte Mühle erblicken könnte.
In der Sitzung
soll seitens des Vorhabenträgers noch eine Visualisierung des Planentwurfes
präsentiert werden.
In
Vertretung
Dr.
Wachs
Erster
Beigeordneter
Herr
Kemkes berichtet, dass die Verwaltung den Auftrag bekam, bei der Planung die
Mühle als Denkmal stärker zu berücksichtigen.
Mit der
vorliegenden Planung wurde den Belangen
der Denkmalpflege Rechnung getragen. Die Bebauung wurde zurückgenommen und es
wurde eine Höhenbegrenzung vorgenommen, so dass der Sichtbezug zum Fuß der
Mühle bestehen bleibt. In einem Abstimmungsgespräch wurde die Planung der
Landeskonservatorin vorgestellt. Ihrerseits wurden keine Bedenken erhoben.
Mitglied
Swienty verlässt um 19.35 Uhr die Sitzung.
Mitglied
Sickelmann stellt den Antrag auf zwei Häuser zu verzichten. Zur Begründung gibt sie an, dass die
vorhandenen Reihenhäuser Fremdkörper sind. Wenn auf die zwei Häuser verzichten
wird, wäre die Sichtachse besser einzubinden und der Übergang zum
Baugebiet nicht so krass wäre. Hinzu
kommt noch die Lärmbelästigung.
Herr
Kemkes berichtet, dass auf dem Gelände
des ehemaligen Wasserwerkes ein Wildwuchs entstanden ist. Die Verwaltung ist
der Auffassung, diese Fläche in das Baugebiet einzubeziehen. Durch die Wegnahme
der Gebäude würde sich die Sichtbeziehung zu der Mühle nicht verändern, weil
auch im hinteren Bereich eine Bebauung stattfindet. Auf der gegenüberliegenden
Seite befindet sich der Anschlusspunkt zu dem Baugebiet "Eltener
Feld" mit Abbiegespur und einer Querungshilfe, so dass dort
Verkehrsberuhigung stattfindet.
Mitglied
Sickelmann ist der Meinung, dass der Lärmschutz zu berücksichtigen ist.
Herr
Kemkes weist auf Erläuterungen in der Begründung zum Bebauungsplan hin, in dem
passive Lärmschutzmaßnahmen für die Gebäude vorgesehen sind.
Mitglied
Jessner schlägt als Kompromiss vor, ohne die Zahl der Wohneinheiten zu
verringern, die Achse der beiden Gebäude quer aufzustellen.
Herr
Kemkes fragt nach, ob gemeint ist, dass die Gebäude parallel zur Straße zu
setzen sind, um dadurch den Gartenbereich vor der Straße abzuwenden. Die Verwaltung
sagt eine Prüfung zu und Vorstellung in der Bürgerbeteiligung.
Mitglied
Sickelmann teilt mit, dass sie ihre Aussage zur Protokoll gibt. Hier werden
Abwägungsfehler gemacht, weil das Problem Lärm an der Straße bleibt. Sie lehnt
den Bebauungsplan ab.
Mitglied
Struckhof möchte wissen, wo die Planstraße geplant ist.
Herr
Kemkes erläutert dies anhand des Planes.
Mitglied
Jansen stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.
Zu 1)
Der
Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss beschließt, das Bebauungsplanverfahren
Nr. EL 7/3 -Beeker Straße / Stokkumer Straße- auf der Grundlage des
vorliegenden Bebauungskonzeptes mit einer Höhenbegrenzung der unterhalb der
Mühle liegenden Gebäude auf 30,5 m ü. NN durchzuführen.
Zu 2)
Der
Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die
Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB als besondere Bürgerbeteiligung nach
Punkt 3.2 der städtischen Richtlinien zur Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie
die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zu veranlassen.
Abgeschlossen
durch Satzungsbeschluss im Rat am 21.12.2004.