Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 0, 9 Stimmen dafür, 1 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

 

Zu 1)

 

In der Sitzung am 23.09.03 wurde im Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss der Aufstellungsbeschluss im Bebauungsplanverfahren Nr. EL 7/3 gefasst. Diesem Beschluss lag kein Planvorentwurf zugrunde, da seinerzeit noch Abstimmungsbedarf zwischen dem zukünftigen Vorhabenträger und den Grundstückseigentümern bestand. Um für den Vorhabenträger aber eine gewisse Planungssicherheit in Bezug auf Verpflichtungen für die Kostenbeteiligung am Ausbau des neuen Knotenpunktes an der Beeker Straße zu schaffen, wurde der Aufstellungsbeschluss vorgezogen.

 

Im Rahmen dieser Beschlussfassung erteilte der Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss der Verwaltung den Auftrag, zur weiteren Durchführung des Verfahrens einen Bebauungsplanvorentwurf vorzulegen, in welchem die denkmalpflegerischen Belange der Mühle an der Stokkumer Straße besonders berücksichtigt werden sollen. Da die Mühle prägend für das Ortsbild von Elten ist, soll im Bebauungsplan hierauf mit einer weitgehenden Freistellung des Gebäudes reagiert werden, um die bestehenden Sichtbeziehungen aufrecht zu erhalten.

 

Der Vorhabenträger legte nunmehr einen Bebauungsplanvorentwurf vor. Hierin wird die Freistellung der Mühle in der Form berücksichtigt, dass

a)    zwischen der Mühle und der ersten sich in nordwestlicher Richtung anschließenden Bebauung eine Grünfläche / Ausgleichsfläche festgesetzt wird,

b)    die Verkehrsflächen und ihre Entwässerungseinrichtungen innerhalb des Bebauungsplangebietes so angeordnet werden, dass von der Beeker Straße vor dem Baugebiet eine Sichtachse auf die Mühle und von der Einfahrt an der Beeker Straße in das Baugebiet eine zweite Sichtachse gebildet werden.

 

Mit diesen Festsetzungen soll ein Abstand der neu entstehenden Bebauung zur Mühle von mindestens 80 m eingehalten werden. Innerhalb dieser Distanz weist das Gelände infolge der vorhandenen Neigung eine Höhendifferenz von 5 bis 6 m zum Niveau des Mühlengrundstückes auf. Ein freier Blick auf die gesamte Mühle wird im Bereich der Sichtachse im nordöstlichen Planbereich möglich sein, während die Sichtbeziehung in der als „eingeschränkt“ bezeichneten Sichtachse vom neuen Knotenpunkt an der Beeker Straße aus z.T. durch Gehölze im hinteren Bereich der Grundstücke Stokkumer Straße 21-23 behindert wird. Hier sind ggf. nur Teile der Mühle zu erblicken.

 

Der den Unterlagen des Vorhabenträgers beiliegende Höhenschnitt weist nach, dass der Blick auf die Mühle von der Beeker Straße außerhalb der Sichtachsen durch die neuen Gebäude versperrt werden wird. Die Schlussfolgerung, dass sich hierdurch eine Höhenfestsetzung für die neuen Gebäude erübrige, kann aber dann nicht aufrecht erhalten werden, wenn eine Betrachtung des Ortsbildes aus größerer Distanz erfolgt. Charakteristisch für die Mühle ist u.a. die Geländeanhöhung in Form eines ca. 2 m hohen Hügels rund um den Fuß des Mühlenturmes. Wenn also ein Blick auf die gesamte Mühle von der Ferne wie bisher möglich sein soll, so ließe sich dies durch eine Höhenbeschränkung der neuen Gebäude auf das Niveau des Mühlengeländes unterhalb des Hügels regeln. Die Höhenaufnahme des vorhandenen Geländes gibt eine Höhenlage für das Mühlengrundstück von ca. 30,5 m ü. NN an, während sich die zukünftigen Bauflächen zwischen 19,5 und 25 m ü. NN bewegen.

 

Bei einer Beschränkung der maximalen Gebäudehöhen auf 30,5 m ü.NN wären die Grundstücke insgesamt bebauungsfähig, wobei sich die Einschränkungen der baulichen Nutzung auf maximal 5,5 m zulässige Gebäudehöhe nur auf wenige Grundstücke direkt unterhalb der Mühle beschränken, während der überwiegende Teil der Bauplätze mit eingeschossigen Gebäuden einschließlich ausgebautem Dachgeschoss bebaut werden könnten. In der beiliegenden Übersicht des Ortsteiles Elten ist dargestellt, in welcher Entfernung ein Betrachter bei freier Sicht auf das Baugebiet die gesamte Mühle erblicken könnte.

 

In der Sitzung soll seitens des Vorhabenträgers noch eine Visualisierung des Planentwurfes präsentiert werden.

 

 

In Vertretung

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter

 

Herr Kemkes berichtet, dass die Verwaltung den Auftrag bekam, bei der Planung die Mühle als Denkmal stärker zu berücksichtigen.

Mit der vorliegenden Planung  wurde den Belangen der Denkmalpflege Rechnung getragen. Die Bebauung wurde zurückgenommen und es wurde eine Höhenbegrenzung vorgenommen, so dass der Sichtbezug zum Fuß der Mühle bestehen bleibt. In einem Abstimmungsgespräch wurde die Planung der Landeskonservatorin vorgestellt. Ihrerseits wurden keine Bedenken erhoben.

 

Mitglied Swienty verlässt um 19.35 Uhr die Sitzung.

 

Mitglied Sickelmann stellt den Antrag auf zwei Häuser zu verzichten.  Zur Begründung gibt sie an, dass die vorhandenen Reihenhäuser Fremdkörper sind. Wenn auf die zwei Häuser verzichten wird, wäre die Sichtachse besser einzubinden und der Übergang zum Baugebiet  nicht so krass wäre. Hinzu kommt noch die Lärmbelästigung.

Herr Kemkes berichtet, dass auf dem  Gelände des ehemaligen Wasserwerkes ein Wildwuchs entstanden ist. Die Verwaltung ist der Auffassung, diese Fläche in das Baugebiet einzubeziehen. Durch die Wegnahme der Gebäude würde sich die Sichtbeziehung zu der Mühle nicht verändern, weil auch im hinteren Bereich eine Bebauung stattfindet. Auf der gegenüberliegenden Seite befindet sich der Anschlusspunkt zu dem Baugebiet "Eltener Feld" mit Abbiegespur und einer Querungshilfe, so dass dort Verkehrsberuhigung stattfindet.

Mitglied Sickelmann ist der Meinung, dass der Lärmschutz zu berücksichtigen ist.

Herr Kemkes weist auf Erläuterungen in der Begründung zum Bebauungsplan hin, in dem passive Lärmschutzmaßnahmen für die Gebäude vorgesehen sind.

Mitglied Jessner schlägt als Kompromiss vor, ohne die Zahl der Wohneinheiten zu verringern, die Achse der beiden Gebäude quer aufzustellen.

Herr Kemkes fragt nach, ob gemeint ist, dass die Gebäude parallel zur Straße zu setzen sind, um dadurch den Gartenbereich vor der Straße abzuwenden. Die Verwaltung sagt eine Prüfung zu und Vorstellung in der Bürgerbeteiligung.

Mitglied Sickelmann teilt mit, dass sie ihre Aussage zur Protokoll gibt. Hier werden Abwägungsfehler gemacht, weil das Problem Lärm an der Straße bleibt. Sie lehnt den Bebauungsplan ab.

Mitglied Struckhof möchte wissen, wo die Planstraße geplant ist.

Herr Kemkes erläutert dies anhand des Planes.

 

Mitglied Jansen stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.

Zu 1)

Der Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss beschließt, das Bebauungsplanverfahren Nr. EL 7/3 -Beeker Straße / Stokkumer Straße- auf der Grundlage des vorliegenden Bebauungskonzeptes mit einer Höhenbegrenzung der unterhalb der Mühle liegenden Gebäude auf 30,5 m ü. NN durchzuführen.

 

Zu 2)

Der Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB als besondere Bürgerbeteiligung nach Punkt 3.2 der städtischen Richtlinien zur Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zu veranlassen.

 

 

 

Abgeschlossen durch Satzungsbeschluss im Rat am 21.12.2004.