Sitzung: 20.01.2004 Bau- Planungs- und Verkehrsausschuss
Zu 1)
Der
Eigentümer des Grundstückes Birkenallee 4 beabsichtigt, das Wohngebäude
abzureißen und das Grundstück mit einem Wohnungskomplex neu zu bebauen.
Vorgesehen ist ein zweistöckiges Mehrfamilienwohnhaus mit 8 Wohneinheiten, die
als Eigentumswohnungen verkauft werden sollen. Die äußere Gestaltung soll mit
einem Mansarddach einer Villa nachempfunden werden, um sich in die
Umgebungsbebauung einzufügen. Um den für das Bauvorhaben erforderlichen
Stellplatznachweis an der Nordgrenze des Grundstückes erbringen zu können, soll
der zukünftige Gebäudekomplex gegenüber dem bestehenden Gebäude verschoben
werden. Hierzu beantragt der Eigentümer eine Änderung des Bebauungsplanes Nr.
EL K/3 in der Form einer Verschiebung der Baufläche auf dem Antragsgrundstück.
Gleichzeitig soll die überbaubare Fläche geringfügig erweitert werden.
Der
bisherige Bebauungsplan setzt auf dem Antragsgrundstück eine überbaubare Fläche
um das bestehende Gebäude von 16,0 x 26,0 m fest. Die vollständige Überbauung
dieser Baufläche ließe die Errichtung eines Bauvorhabens der geplanten
Größenordnung auch ohne eine Änderung des Bebauungsplanes in etwa möglich
werden. Im Falle der gewünschten Verlagerung der Baufläche innerhalb des
Grundstückes wird es unter Einhaltung der im Bebauungsplan festgesetzten
Geschossflächenzahl im Vergleich zum bestehenden Planungsrecht nicht zu einer
Bebauungsverdichtung kommen.
Wenn
auch die Umgebungsbebauung eher von großzügigen Einfamilienhäusern geprägt ist,
so ist die Errichtung von Mehrfamilienwohnhäusern im Bebauungsplan nicht
ausgeschlossen und im Sinne eines sparsamen Umganges mit den sich im Bereich
Hochelten ergebenden Bauflächenressourcen in begrenztem Umfang städtebaulich
sinnvoll. Von daher werden die Grundzüge der Planung durch das vorgesehene
Bauvorhaben nicht berührt.
Zu 2)
Da sich
der Grad einer möglichen Betroffenheit der an dem Änderungsverfahren zu
beteiligenden Bürger nicht mit Bestimmtheit eingrenzen lässt, soll eine
Beteiligung der Bürger gemäß § 13 Nr. 2 BauGB in der Form einer öffentlichen
Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
In
Vertretung
Dr.
Wachs
Erster
Beigeordneter
Mitglied
Sickelmann stellt den Antrag, diesen TOP von der Tagesordnung zu nehmen.
Schon
vor einem Jahr hat sie sich gegen die Bebauung ausgesprochen. Sie bittet darum,
für Hochelten eine Vision zu entwickeln. Es kann nicht zugelassen werden, dass hier 8 Eigen-tumswohnungen mit Carports
gebaut werden. Zudem ist an den Wochenenden mit Touristen zu rechnen, daher ist
dies keine wünschenswerte Entwicklung. Sie hat bereits den Vorschlag gemacht,
eine Art Satzung für Hochelten zu
verabschieden.
Sie
stellt den Antrag, dies Tagesordnungspunkt abzusetzen, weil zu wenig
Entscheidungsgrundlage vorhanden ist.
Stellv.
Vorsitzender Tepaß weist darauf hin, dass die Absetzung bei der Beratung der
Tagesordnung hätte gestellt werden müssen. Falls Beratungsbedarf besteht, kann
dem stattgegeben werden..
Mitglied
Jessner findet den Vorschlag ebenfalls nicht attraktiv und spricht sich dafür
aus, über diesen TOP nochmals zu beraten.
Mitglied
ten Brink wirft ein, dass einige Mitglieder bereits gegangen sind und das Gleichgewicht
nicht gewahrt wird und stimmt dem Antrag auf Vertagung zu.
Stellv.
Vorsitzender Tepaß hält fest, dass dieser TOP vertagt wird, weil erneuter
Beratungsbedarf besteht.
Herr
Kemkes erwartet konkrete Angaben für die weitere Vorgehensweise.
Der
Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss vertagt diesen Tagesordnungspunkt.
Der
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes wurde zurückgezogen.