Sitzung: 18.11.2008 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 8, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 14 0974
Die
BGE-Ratsfraktion hat den der Vorlage als Anlage beigefügten Antrag an den Rat
gestellt. Der Rat hat diesen Antrag in seiner Sitzung am 04.11.2008 an den
Ausschuss für Stadtentwicklung verwiesen.
In
Vertretung
Dr.
Wachs
Erster
Beigeordneter
Mitglied
Spiertz fragt die Verwaltung, ob sie ihren Antrag falsch verstanden habe.
Die
Verwaltung versteht den Antrag dahin gehend, dass das, was bisher im Haushalt
auf den orangefarbenen Seiten abgelichtet war, dem Bürger in geeigneter Form
mitzuteilen. Da politisch die Prioritätenliste gewünscht war ist ein
entsprechender Beschluss erforderlich. Bei der Sitzung des Arbeitskreises, die
die Prioritätenliste überarbeitet hat, kam heraus, dass die komplette
Straßenliste und die Prioritätenliste in aufgearbeiteter Form als Information
dienen sollen. Die Verwaltung hat allerdings auch deutlich gemacht, dass nicht
jeder einzelne Bürger angeschrieben werden kann. Daher ist der Vorschlag der
Verwaltung der, entsprechende Informationen über das Internet/Presse zur Verfügung
zu stellen.
Hierauf
erwidert Mitglied Spiertz, dass der Antrag der BGE-Fraktion genau so nicht zu
verstehen war. Wird die Prioritätenliste in der überarbeiteten Form genehmigt
sollte sofort eine entsprechende persönliche bürgernahe Information (Zeitpunkt
der Maßnahme, ungefähre Kosten der Maßnahme) über geplante Straßenbaumaßnahmen
an die betroffenen Bürger ergehen. Eine rechtzeitigere Information ist auch vor
dem Hintergrund sehr wichtig, dass die betroffenen Bürger entsprechende
Rücklagen schaffen können.
Erster
Beigeordneter Dr. Wachs führt aus, dass die BGE-Fraktion eine andere
Möglichkeit der Information wünscht. Dies wäre dann verständlich, wenn in dem
Augenblick, wo die Prioritätenliste beschlossen wird, die bis in die nächsten
Jahren bindend ist. Das Planungsgeschehen sieht allerdings so aus, dass es ein
sich ändernder und lebender Prozess ist. Es kann durchaus sein, dass Bürger
entsprechend über eine Maßnahme informiert werden, die jedoch aufgrund von
Beschlüssen des Rates zu einem anderen Zeitpunkt ausgebaut werden. Dies würde
bedeuten, dass entsprechende Informationen auch immer auf dem Laufenden
gehalten werden müssen. Verwaltungsseitig macht es daher nur Sinn, den
Prioritätenliste, wo die Grundlagen der Planung abgebildet sind, z. B. ins
Internet zu stellen mit entsprechendem Hinweis in einer Presseinformation.
Weitergehende Fragen sollten an die Verwaltung gerichtet werden. Jede andere
Vorgehensweise bedeutet sehr viel Schreibaufwand für die Verwaltung.
Mitglied
Spiertz kann die Betrachtungsweise der Verwaltung durchaus verstehen, dennoch
spricht er für den Bürger. Wenn am Ratstisch eine Entscheidung zum Ausbau einer
Straße in 2 Jahren getroffen wird sollte unverzüglich der betroffene Bürger
informiert werden. Sollte die Prioritätenliste so beschlossen werden ist
durchaus die Möglichkeit gegeben, die Bürger entsprechend 2 Jahre vor der
Baumaßnahme schriftlich zu informieren. Selbstverständlich können die Baupreise
innerhalb der 2 Jahre variieren; diesbezüglich könnte ein entsprechender
Hinweis im Informationsschreiben stehen.
Herr
Kemkes führt aus, dass es verschiedene Lösungen zur Informationsverbreitung
gibt (Internet, Faltblätter). Denkbar wäre aber ebenso, dass die Politiker
entsprechende Informationen in ihrem Wahlkreis weiter geben.
Mitglied
Jessner macht deutlich, dass nur verlässliche Informationen an die Bürger
weiter gegeben werden. Dies setzt voraus, dass entsprechende Beschlüsse erfolgt
sind. Vor dem Hintergrund stimmt er der Verwaltungsvorlage zu.
Mitglied
Sickelmann schließt sich der Meinung von Mitglied Spiertz an. Es dürfte keine
Schwierigkeit darstellen, über Serienbriefe straßenweise über geplante
Straßenbaumaßnahmen zu unterrichten. Der entsprechende Verwaltungsaufwand ist
in ihren Augen zumutbar. Eine
Information über das Internet stellt keine bürgernahe Lösung dar.
Auch
Mitglied Kukulies schließt sich dieser Meinung an. Für ihn erweckt es den
Eindruck, die Verwaltung wolle nicht bürgerfreundlicher werden. Ohne Mehrkosten
besteht die Möglichkeit über die Gebührenbescheide der Grundbesitzabgabe eine
Information über geplante Straßenbaumaßnahmen beizufügen. Eventuelle Änderungen
(späterer Ausbau, gar kein Ausbau) könnten in kleinerem Rahmen mitgeteilt
werden.
Nach
dieser Diskussion lässt Vorsitzender Lang über den Beschlussvorschlag der
Verwaltung abstimmen.
Die
Verwaltung wird nach Verabschiedung des Haushaltes 2009 in geeigneter Form eine
Bürgerinformation (Internet/Presse etc.) durchführen.
Die
Verwaltung wird nach Verabschiedung des Haushaltes 2009 in geeigneter Form eine
Bürgerinformation (Internet/Presse etc.) durchführen
Die
Bürgerinformation erfolgt nach dem Beschluss des Haushaltes im Rat am 17.03.09
und wird bis Ende März 09 durchgeführt werden.