Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 8, Enthaltungen: 0

 

Die BGE-Ratsfraktion hat den der Vorlage als Anlage beigefügten Antrag an den Rat gestellt. Der Rat hat diesen Antrag in seiner Sitzung am 04.11.2008 an den Ausschuss für Stadtentwicklung verwiesen.

 

 

In Vertretung

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter

 

Mitglied Spiertz fragt die Verwaltung, ob sie ihren Antrag falsch verstanden habe.

 

Die Verwaltung versteht den Antrag dahin gehend, dass das, was bisher im Haushalt auf den orangefarbenen Seiten abgelichtet war, dem Bürger in geeigneter Form mitzuteilen. Da politisch die Prioritätenliste gewünscht war ist ein entsprechender Beschluss erforderlich. Bei der Sitzung des Arbeitskreises, die die Prioritätenliste überarbeitet hat, kam heraus, dass die komplette Straßenliste und die Prioritätenliste in aufgearbeiteter Form als Information dienen sollen. Die Verwaltung hat allerdings auch deutlich gemacht, dass nicht jeder einzelne Bürger angeschrieben werden kann. Daher ist der Vorschlag der Verwaltung der, entsprechende Informationen über das Internet/Presse zur Verfügung zu stellen.

Hierauf erwidert Mitglied Spiertz, dass der Antrag der BGE-Fraktion genau so nicht zu verstehen war. Wird die Prioritätenliste in der überarbeiteten Form genehmigt sollte sofort eine entsprechende persönliche bürgernahe Information (Zeitpunkt der Maßnahme, ungefähre Kosten der Maßnahme) über geplante Straßenbaumaßnahmen an die betroffenen Bürger ergehen. Eine rechtzeitigere Information ist auch vor dem Hintergrund sehr wichtig, dass die betroffenen Bürger entsprechende Rücklagen schaffen können.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs führt aus, dass die BGE-Fraktion eine andere Möglichkeit der Information wünscht. Dies wäre dann verständlich, wenn in dem Augenblick, wo die Prioritätenliste beschlossen wird, die bis in die nächsten Jahren bindend ist. Das Planungsgeschehen sieht allerdings so aus, dass es ein sich ändernder und lebender Prozess ist. Es kann durchaus sein, dass Bürger entsprechend über eine Maßnahme informiert werden, die jedoch aufgrund von Beschlüssen des Rates zu einem anderen Zeitpunkt ausgebaut werden. Dies würde bedeuten, dass entsprechende Informationen auch immer auf dem Laufenden gehalten werden müssen. Verwaltungsseitig macht es daher nur Sinn, den Prioritätenliste, wo die Grundlagen der Planung abgebildet sind, z. B. ins Internet zu stellen mit entsprechendem Hinweis in einer Presseinformation. Weitergehende Fragen sollten an die Verwaltung gerichtet werden. Jede andere Vorgehensweise bedeutet sehr viel Schreibaufwand für die Verwaltung.

 

Mitglied Spiertz kann die Betrachtungsweise der Verwaltung durchaus verstehen, dennoch spricht er für den Bürger. Wenn am Ratstisch eine Entscheidung zum Ausbau einer Straße in 2 Jahren getroffen wird sollte unverzüglich der betroffene Bürger informiert werden. Sollte die Prioritätenliste so beschlossen werden ist durchaus die Möglichkeit gegeben, die Bürger entsprechend 2 Jahre vor der Baumaßnahme schriftlich zu informieren. Selbstverständlich können die Baupreise innerhalb der 2 Jahre variieren; diesbezüglich könnte ein entsprechender Hinweis im Informationsschreiben stehen.

Herr Kemkes führt aus, dass es verschiedene Lösungen zur Informationsverbreitung gibt (Internet, Faltblätter). Denkbar wäre aber ebenso, dass die Politiker entsprechende Informationen in ihrem Wahlkreis weiter geben.

 

Mitglied Jessner macht deutlich, dass nur verlässliche Informationen an die Bürger weiter gegeben werden. Dies setzt voraus, dass entsprechende Beschlüsse erfolgt sind. Vor dem Hintergrund stimmt er der Verwaltungsvorlage zu.

 

Mitglied Sickelmann schließt sich der Meinung von Mitglied Spiertz an. Es dürfte keine Schwierigkeit darstellen, über Serienbriefe straßenweise über geplante Straßenbaumaßnahmen zu unterrichten. Der entsprechende Verwaltungsaufwand ist in ihren Augen zumutbar.  Eine Information über das Internet stellt keine bürgernahe Lösung dar.

 

Auch Mitglied Kukulies schließt sich dieser Meinung an. Für ihn erweckt es den Eindruck, die Verwaltung wolle nicht bürgerfreundlicher werden. Ohne Mehrkosten besteht die Möglichkeit über die Gebührenbescheide der Grundbesitzabgabe eine Information über geplante Straßenbaumaßnahmen beizufügen. Eventuelle Änderungen (späterer Ausbau, gar kein Ausbau) könnten in kleinerem Rahmen mitgeteilt werden.

 

Nach dieser Diskussion lässt Vorsitzender Lang über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.

Die Verwaltung wird nach Verabschiedung des Haushaltes 2009 in geeigneter Form eine Bürgerinformation (Internet/Presse etc.) durchführen.

 

 

Die Verwaltung wird nach Verabschiedung des Haushaltes 2009 in geeigneter Form eine Bürgerinformation (Internet/Presse etc.) durchführen

Die Bürgerinformation erfolgt nach dem Beschluss des Haushaltes im Rat am 17.03.09 und wird bis Ende März 09 durchgeführt werden.