Sitzung: 21.04.2009 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 14 1058/2009
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung stimmt der Beseitigung des Baumes nach § 6 Abs. 1 Buchst. b) der Baumschutzsatzung der Stadt Emmerich am Rhein zu.
Protokoll:
Mitglied Sickelmann fragt hinsichtlich geplanter
Schnittmaßnahmen an anderen geschützten Bäumen an, ob es sich hierbei um die
Alleebäume am Hohen Weg handelt und ob die Schnittmaßnahmen überwacht werden.
Ferner teilt sie mit, dass ihre Fraktion der Vorlage
zustimmt, wenn mit dem Bauherren dahin gehend gesprochen wird, dass eine
Verlegung der Einfahrt dahin gehend vorgenommen wird, dass sie weiter vom Baum
entfernt geplant wird.
Bei einem Gespräch mit dem Kreis Kleve wurde ihr gesagt,
dass der Alleenschutz nach § 47 Landschaftsschutzgesetz vorliegt, so dass auch
eine Allee innerhalb des Ortes unter den Schutz des Paragraphen fällt.
Herr Baumgärtner antwortet, dass der Eigentümer nur
Schnittmaßnahmen an erhaltenswerten Bäumen auf seinem eigenen Grundstück
durchführt; städtische Bäume werden keiner Schnittmaßnahme unterzogen. Ferner
sagt er zu, dass man mit dem Antragsteller dahin gehend sprechen wird, die
geplante Einfahrt zu verlegen.
Abstimmungsergebnis:
Beratungsergebnis: 20 Stimmen dafür, 0
Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen