Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung stimmt der Beseitigung des Baumes nach § 6 Abs. 1 Buchst. b) der Baumschutzsatzung der Stadt Emmerich am Rhein zu.


Protokoll:

Mitglied Sickelmann fragt hinsichtlich geplanter Schnittmaßnahmen an anderen geschützten Bäumen an, ob es sich hierbei um die Alleebäume am Hohen Weg handelt und ob die Schnittmaßnahmen überwacht werden.

Ferner teilt sie mit, dass ihre Fraktion der Vorlage zustimmt, wenn mit dem Bauherren dahin gehend gesprochen wird, dass eine Verlegung der Einfahrt dahin gehend vorgenommen wird, dass sie weiter vom Baum entfernt geplant wird.

Bei einem Gespräch mit dem Kreis Kleve wurde ihr gesagt, dass der Alleenschutz nach § 47 Landschaftsschutzgesetz vorliegt, so dass auch eine Allee innerhalb des Ortes unter den Schutz des Paragraphen fällt.

Herr Baumgärtner antwortet, dass der Eigentümer nur Schnittmaßnahmen an erhaltenswerten Bäumen auf seinem eigenen Grundstück durchführt; städtische Bäume werden keiner Schnittmaßnahme unterzogen. Ferner sagt er zu, dass man mit dem Antragsteller dahin gehend sprechen wird, die geplante Einfahrt zu verlegen.

 


Abstimmungsergebnis:

Beratungsergebnis: 20 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen