Sitzung: 21.04.2009 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 2, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 14 1059/2009
Beschlussvorschlag :
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt gemäß § 142
Baugesetzbuch die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes
„Van-Gülpen-Straße“ unter Anwendung des vereinfachten Verfahrens gem. § 142
Abs. 4 BauGB und Ausschluss der Genehmigungspflicht nach § 144 BauGB sowie der
besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156 BauGB als
Satzung.
Das Sanierungsgebiet umfasst folgende Grundstücke:
Gemarkung Emmerich, Flur 7, Flurstücke 456, 457, 467, 468,
469, 1010, 474, 471, 472, 473, 977, 976 und 1097.
Mit den Eigentümern der vorgenannten Flurstücke sind
städtebauliche Verträge über Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an
den Gebäuden abzuschließen, wobei städtischerseits eine Kostenübernahme
auszuschließen ist.
Die Sanierung soll innerhalb einer Frist von 15 Jahren nach Rechtskraft der Sanierungssatzung durchgeführt werden.
Protokoll:
Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage. Es handelt sich hier
um einen ähnlich gelagerten Fall wie bei dem Bauvorhaben an der ‚s-Heerenberger
Straße. Hierbei handelt es sich um einen Investor, der 2 Doppelhäuser erworben
hat. Die Verwaltung hat sich nach durchgeführter Ortsbesichtigung entschlossen,
den Bereich zum Sanierungsgebiet zu erklären. Die betreffenden Eigentümer, die
derzeit nicht Antragsteller sind, sind über das Satzungsgebiet und Sinn und
Zweck dieser Satzung informiert. Die Verwaltung hofft, dass in dem Sanierungsgebiet
Investitionen eventuell in Gang gesetzt werden können, die derzeit noch nicht
zwingend notwendig sind.
Mitglied Sickelmann teilt für ihre Fraktion mit, dass man
die Sanierungssatzung in diesem Bereich sehr begrüßt. Sie fragt an, ob man die
energetische Sanierung mit aufnehmen kann. Die Verwaltung sagt Prüfung zu.
Mitglied Spiertz stimmt der Sanierungssatzung nicht zu, da
dem Investor bekannt gewesen sein muss, in welchem Zustand sich die Gebäude
befinden. Er sieht für die Stadt Emmerich am Rhein keinen Vorteil in der
Sanierungssatzung. Es könnte ja jeder Hauseigentümer auf die Idee kommen, sein
Haus herunterkommen zu lassen und dann ein Sanierungsgebiet beantragen, um den
steuerlich finanziellen Vorteil daraus ziehen zu können.
Herr Kemkes erwidert, dass für die Stadt Emmerich am Rhein
keine Kosten entstehen. Man hat es hier mit der Pflege des Stadtbildes zu tun.
Das Gebäude steht derzeit leer und ist sehr heruntergekommen. Man kann froh
sein, dass es Investoren gibt, die sich der Angelegenheit annehmen; dadurch
wird innerstädtischer Wohnraum geschaffen.
Mitglied Spiertz wirft ein, dass er nicht verstehen kann,
dass der Eigentümer maximal 15 Jahre Zeit hat, das Gebäude entsprechend zu
sanieren.
Herr Kemkes teilt mit, dass ein konkreter Antrag eines
Investors vorliegt. Man kann davon ausgehen, dass die Angelegenheit ähnlich wie
an der ‚s-Heerenberger Straße kurzfristig in Angriff genommen wird. Die
Festlegung des Satzungsbereiches im weiteren Umfeld hat die Verwaltung dazu
bewegt, sich die Häuser in der Umgebung und die innen liegenden Hofräume und
Gärten anzusehen. Für die Wohnungseigentümer (hauptsächlich
Wohnungsbaugesellschaften) wird durch die Festlegung des Sanierungsgebietes
entsprechender Investitionsanreiz gegeben.
Mitglied ten Brink teilt für seine Fraktion mit, dass man
der Vorlage zustimmt. Er fragt an, ob sich im Rahmen der Sanierung die
Grundrisse der Wohnungen verändern und somit bauliche Maßnahmen erforderlich
werden, die zur Erreichung des vorgegebenen Wärmeschutzes führen. Dies wird seitens
der Verwaltung bestätigt.
Vorsitzender Lang lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.