Sitzung: 21.04.2009 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: 05 - 14 1074/2009
Beschlussvorschlag :
Der Ausschuss für Stadtentwicklung stimmt der in der Vorlage
beschriebenen Errichtung einer Markisenanlage (siehe Anlagepläne 1 und 2) vor
dem Restaurant „Franz“, Rheinpromenade 5, zu.
In der Genehmigung ist darauf hinzuweisen, dass für den Fall einer beabsichtigten seitlichen Schließung der Markisenanlage für die Herbst- bzw. Wintermonate im Sinne des Beschlusses des Ausschusses für Stadtentwicklung vom 28.11.2006 hierfür eine gesonderte Genehmigung erforderlich ist und die Planung vor Genehmigung im Fachausschuss vorzustellen ist.
Protokoll:
Herr Kemkes erläutert, dass geplant war, eine mobile Anlage
mittels Schiebe- oder Klappelementen zu errichten. Die Verwaltung ist jedoch
der Auffassung, dass dies nicht dem Ratsbeschluss entspricht. Der Errichtung
der eigentlichen Markisenanlage ist nicht zu widersprechen. Eine Lösung zur
seitlichen Schließung der Markisenanlage muss also entsprechend dem
Ratsbeschluss erarbeitet und erneut dem Fachausschuss vorgestellt werden.
Mitglied Spiertz teilt mit, dass sicherlich der
Ratsbeschluss Gültigkeit hat. Er gibt aber zu bedenken, dass gerade in dem
Bereich auf der Rheinpromenade, wie auch vom Gastwirt ausgeführt, extreme
Windverwirbelungen sind, so dass der Ausschuss eventuell über eine
Sondergenehmigung nachdenken sollte.
Mitglied Sickelmann regt an, grundsätzlich den Ratsbeschluss
zu überdenken. Sie wünscht sich eine praktikable und ästhetische Lösung, mit
der alle Beteiligten zufrieden sind.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass jetzt wieder
eine Diskussion vom Zaun gebrochen werden soll, die bereits vor 2 Jahren
ausgiebig stattgefunden hat. Der öffentliche Straßenraum steht grundsätzlich
jedem Nutzer zur Verfügung. Die Stadt Emmerich am Rhein stellt diesen
öffentlichen Raum den Gastwirten für eine Nutzung zur Verfügung. Die damalige
Aussage war die, dass eine mobile Lösung auf der Rheinpromenade geschaffen
werden soll.
Wie mit den mobilen Teilen (mittlerweile in vielfältiger
Form auf der Rheinpromenade vorhanden) umzugehen ist, kann man an einem schönen
Wochenende sehen. Mittlerweile sind Zustände eingetreten, die mit dem
genehmigten öffentlichen Raum nichts mehr zu tun haben. Die Rettungswege sind
mit allem Möglichen zugestellt, so dass weder ein Rettungswagen noch ein
Feuerwehrwagen dort fahren kann. Hier wird zukünftig von Seiten des
Ordnungsamtes eingegriffen werden. Ferner wurde auch schon kund getan, dass
noch nicht einmal die Anwohner, die eine Garage an der Rheinpromenade besitzen,
erhobenen Hauptes ihre Garage benutzen können, ohne vorher Mobiliar entfernen
zu müssen.
Auch eventuelle Wintergärten würden im öffentlichen Raum
stehen. Aus juristischer Sicht ist dieser Raum nach wie vor als öffentlicher
Raum zu sehen und muss auch entsprechend gehändelt werden. Er appelliert aber
auch noch mal an das Verständnis zu dem was vorher auf der Rheinpromenade war und
was nunmehr auf der Rheinpromenade (teilweise auch mit Geldern der
Steuerzahler) geschaffen wurde.
Vorsitzender Lang lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.