Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag :

Der Ausschuss für Stadtentwicklung stimmt der in der Vorlage beschriebenen Errichtung einer Markisenanlage (siehe Anlagepläne 1 und 2) vor dem Restaurant „Franz“, Rheinpromenade 5, zu.

In der Genehmigung ist darauf hinzuweisen, dass für den Fall einer beabsichtigten seitlichen Schließung der Markisenanlage für die Herbst- bzw. Wintermonate im Sinne des Beschlusses des Ausschusses für Stadtentwicklung vom 28.11.2006 hierfür eine gesonderte Genehmigung erforderlich ist und die Planung vor Genehmigung im Fachausschuss vorzustellen ist.


Protokoll:

Herr Kemkes erläutert, dass geplant war, eine mobile Anlage mittels Schiebe- oder Klappelementen zu errichten. Die Verwaltung ist jedoch der Auffassung, dass dies nicht dem Ratsbeschluss entspricht. Der Errichtung der eigentlichen Markisenanlage ist nicht zu widersprechen. Eine Lösung zur seitlichen Schließung der Markisenanlage muss also entsprechend dem Ratsbeschluss erarbeitet und erneut dem Fachausschuss vorgestellt werden.

 

Mitglied Spiertz teilt mit, dass sicherlich der Ratsbeschluss Gültigkeit hat. Er gibt aber zu bedenken, dass gerade in dem Bereich auf der Rheinpromenade, wie auch vom Gastwirt ausgeführt, extreme Windverwirbelungen sind, so dass der Ausschuss eventuell über eine Sondergenehmigung nachdenken sollte.

 

Mitglied Sickelmann regt an, grundsätzlich den Ratsbeschluss zu überdenken. Sie wünscht sich eine praktikable und ästhetische Lösung, mit der alle Beteiligten zufrieden sind.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass jetzt wieder eine Diskussion vom Zaun gebrochen werden soll, die bereits vor 2 Jahren ausgiebig stattgefunden hat. Der öffentliche Straßenraum steht grundsätzlich jedem Nutzer zur Verfügung. Die Stadt Emmerich am Rhein stellt diesen öffentlichen Raum den Gastwirten für eine Nutzung zur Verfügung. Die damalige Aussage war die, dass eine mobile Lösung auf der Rheinpromenade geschaffen werden soll.

Wie mit den mobilen Teilen (mittlerweile in vielfältiger Form auf der Rheinpromenade vorhanden) umzugehen ist, kann man an einem schönen Wochenende sehen. Mittlerweile sind Zustände eingetreten, die mit dem genehmigten öffentlichen Raum nichts mehr zu tun haben. Die Rettungswege sind mit allem Möglichen zugestellt, so dass weder ein Rettungswagen noch ein Feuerwehrwagen dort fahren kann. Hier wird zukünftig von Seiten des Ordnungsamtes eingegriffen werden. Ferner wurde auch schon kund getan, dass noch nicht einmal die Anwohner, die eine Garage an der Rheinpromenade besitzen, erhobenen Hauptes ihre Garage benutzen können, ohne vorher Mobiliar entfernen zu müssen.

Auch eventuelle Wintergärten würden im öffentlichen Raum stehen. Aus juristischer Sicht ist dieser Raum nach wie vor als öffentlicher Raum zu sehen und muss auch entsprechend gehändelt werden. Er appelliert aber auch noch mal an das Verständnis zu dem was vorher auf der Rheinpromenade war und was nunmehr auf der Rheinpromenade (teilweise auch mit Geldern der Steuerzahler) geschaffen wurde.

 

Vorsitzender Lang lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.