Sitzung: 06.10.2009 Ausschuss für Stadtentwicklung
Mitteilungen
Silberahorn, Nikolaus-Groß-Platz;
hier: Mitteilung von Herrn
Holtkamp
Herr Holtkamp teilt
mit, dass im Rahmen einer Baukontrolle festgestellt wurde, dass
der Silberahorn am
Nikolaus-Groß-Platz in der oberen Kronenbreite schütteres Laub
aufweist. Es handelt
sich bei dem Silberahorn um einen sehr alten Baum und durch
umfangreiche
Baumaßnahmen in der letzten Zeit geht man davon aus, dass es zu
Bodenverdichtungen und
somit zur Unterernährung gekommen ist. Eine Untersu-
chung einer Fachfirma,
ob Regenerationsmaßnahmen möglich sind, hat ergeben,
dass der Silberahorn
von innen völlig hohl ist und die Standsicherheit nicht mehr ge-
geben ist, so dass
eine Fällung notwendig ist. Die Verwaltung und die Kommunalbe-
triebe Emmerich am
Rhein planen, sofort eine Ersatzpflanzung vorzunehmen (Silber-
ahorn in einer Größe
wie die Platane auf dem Alten Markt).
Anfragen
1.) Baumgutachten;
hier: Anfrage von Mitglied Sickelmann
Mitglied
Sickelmann bittet darum, sowohl das Baumgutachten für den Rhein-
park als
auch das Baumgutachten für den Silberahorn am Nikolaus-Groß-
Platz den Mitgliedern
zur Verfügung zu stellen.
Anmerkung
der Verwaltung: Das Gutachten zu den
Bäumen im Rheinpark
ist
den Fraktionen in Kopie zugegangen.
Das
Gutachten zum Silberahorn am Nikolaus-
Groß-Platz
ist als Anlage beigefügt.
2.) Burgstraße 10;
hier: Anfrage von Mitglied ten Brink
Mitglied
ten Brink regt die Verwaltung an, zu prüfen, ob vor dem Objekt
„Burgstraße
10“ (Sanitätshaus Hendricks) 2 zusätzliche Stell-/Parkplätze für
Käufer
einzurichten, da auch schwere Gegenstände (wie Sauerstoffflaschen)
eingeladen
werden müssen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Bereits mehrfach wurde der
Inhaber des Sanitätshauses bei der Stadt Emme-
Emmerich
vorstellig, um vor seinen Verkaufsräumen einen Kundenparkplatz
zu
erwirken ggfls. auch zu kaufen bzw. zu mieten. Dies wurde ihm verwehrt.
Begründung :
Die Burgstraße ist eine
öffentliche Verkehrsfläche, die der Allgemeinheit der
Verkehrsteilnehmer zur
Verfügung steht. Einseitig ist das Parken für 2 Stun-
den mit Parkscheibe
erlaubt. In unmittelbarer Nähe befinden sich zusätzlich
Kurzzeitparkplätze
(Post) sowie 3 Behindertenparkplätze (Geistmarkt).
Eine Überlassung dieser öffentlichen Parkflächen an
Gewerbebetreibende,
auch Sanitätshäuser, ist
gemäß der Straßenverkehrsordnung nicht
zulässig.
Parkerleichterungen sind nur für
Behinderte, Taxen und Ärzte vorgesehen.
3.) Unter den Eichen;
hier: Anfrage von Mitglied ten Brink
Mitglied
ten Brink regt an, die Straße „Unter den Eichen“ mit einem zusätzli-
chen Schild
„Sackgasse“ und dem Zusatz „keine Wendemöglichkeit für LKW-
Fahrer“
auszuweisen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Entsprechend
der Straßenverkehrsordnung ist die Aufstellung des Verkehrs-
zeichens
Nr. 357 (Sackgasse) in kurzen, verkehrsunbedeutenden Sackgas-
sen
innerorts, wo vorwiegend nur Anliegerverkehr anzutreffen ist und wo die
Einfahrt
in die betreffende Sackgasse sich optisch zum Einfahren nicht an-
bietet,
nicht erforderlich.
Diesem
folgend wird auf die zusätzliche Beschilderung verzichtet.
4.) Anfrage Biker-Parkplatz
„Alter Markt“;
hier: Anfrage von Mitglied ten Brink
Mitglied
ten Brink fragt nach, ob hinsichtlich der Anfrage zur Einrichtung eines
Biker-Parkplatzes
auf dem „Alten Markt“ bereits Informationen vorliegen.
Die
Verwaltung sagt Prüfung zu.
Mitglied Jessner bedankt sich im Namen der Fraktion bei dem
Vorsitzenden Herrn Lang für die geleistete Arbeit und die gute und konstruktive
Verhandlungsführung in den letzten Jahren.
Vorsitzender Lang bedankt sich gleichfalls für die gute Zusammenarbeit der Ausschussmitglieder und wünscht dem zukünftigen Ausschuss für Stadtentwicklung eine ebenso gute Zusammenarbeit.