Sitzung: 24.11.2009 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 15 0045/2009
Beschlussvorschlag :
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Protokoll:
Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage. Das Thema wurde
bereits im Rahmen der Widmung der Borussiastraße im November 2007 im Ausschuss
für Stadtentwicklung behandelt. Wunsch war, dass dieser Punkt, wenn die
Beitrabsbescheide zugestellt werden sollen, im Ausschuss für Stadtentwicklung
behandelt wird. Der Werdegang ist in der Vorlage eingehend dargestellt. Ein
Erschließungsvertrag aus dem Jahre 1972 ist in der damaligen Form nicht
umgesetzt worden. Die Stadt Emmerich hatte sich dann entschlossen, die Straße
in 1986 endgültig auszubauen. Bisher war die Stadt Emmerich am Rhein jedoch
nicht in der Lage, die Erschließungsbeiträge zu erheben, da sie nicht im
Eigentum der Fläche war. Im Jahre 2006 hat man die Eigentumsübertragung
vollzogen, so dass nunmehr die Erschließungsbeiträge erhoben werden können.
Mitglied Beckschaefer zweifelt nicht an, dass die Stadt
Emmerich am Rhein durchaus das Recht hat, die Erschließungsgebühren zu erheben.
Dennoch handelt es sich hier um einen Fall, den es bislang noch nicht gegeben
hat. Er fragt an, ob die Vorgehensweise sinnvoll ist, vor dem Hintergrund, dass
bereits davon ausgegangen wird, dass die Bescheide beklagt werden.
Auch Mitglied Sickelmann stellt die Frage, ob ein Vergleich
nicht sinnvoller wäre, zumal etliche Wohnungseigentümer bereits entsprechende
Erschließungskosten an den Investor gezahlt haben.
Mitglied Schagen ist der Auffassung, dass die
Erschließungsbeitragsbescheide an den damaligen Verkäufer gerichtet werden
müssen.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs erläutert, dass sich die
Frage nach einem Vergleich in einem verwaltungsrechtlichen wie auch
privatrechtlichen Verfahren erst dann stellt, wenn erkennbar ist, dass die
eigene Rechtsmeinung von der Kammer anders gesehen wird. In diesem Stadium
befindet man sich derzeit noch nicht. Die Stadt Emmerich am Rhein hat die
Situation bewertet und ist zu dem Ergebnis gekommen, die Beiträge entsprechend
zu erheben. Alles Weitere würde im verwaltungsgerichtlichen Verfahren geklärt
werden müssen.
Hinsichtlich der von Mitglied Sickelmann getätigten Äußerung,
dass bereits schon Anliegerkosten an den damaligen Investor gezahlt wurden,
teilt er mit, dass dies eine Frage des privat-rechtlichen Innenverhältnisses
ist. Aus dem Erschließungsbeitragsrecht ist nur das öffentliche Recht zu
beurteilen. Sofern bereits Beiträge zum damaligen Zeitpunkt gezahlt wurden
haben selbstverständlich die Eigentümer privatrechtlich die Möglichkeit und das
Recht, Schadensersatz vom damaligen Verkäufer zu fordern.