Sitzung: 24.11.2009 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 71 - 15 0052/2009
Beschlussvorschlag :
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen des Büros Pecher aus Erkrath zur Kenntnis.
Protokoll:
Herr Stracke vom Büro Pecher aus Erkrath stellt das
Niederschlagswasserbeseitigungskonzept eingehend anhand einer
Power-Point-Präsentation für die Außenbereiche vor; in den Innenbereichen und
geschlossenen Orten von Emmerich besteht eine Niederschlagswasserbeseitigung
über die Kanalisation. Für die Außenbereiche soll seitens der Bezirksregierung
Düsseldorf dargelegt werden, wie zukünftig dort eine
Niederschlagswasserbeseitigung unter Berücksichtigung städtebaulicher
Aspekte möglich wäre. Nunmehr geht er
auf die Ergebnisuntersuchung der Niederschlagswasseruntersuchung in den
Außenbereichen ein. Eine Versickerung ist
ökologisch (sehr gute Reinigungswirkung) und wirtschaftlich (kein
kostenintensives Kanalnetz und kostenintensive Behandlung in einer Kläranlage
erforderlich) sinnvoll.
Die Voraussetzungen für die Versickerung sind zum einen ein
genügender Flurabstand (hydrologische Voraussetzung) von mind. 1 m (Flurabstand
= Differenz zwischen Geländeoberkante und Grundwasserspiegel) und zum anderen,
dass der Boden versickerungsfähig ist (geologische Voraussetzung). Im Ergebnis
der Untersuchung bleibt festzuhalten, dass der Grundwasserpegel bei anhaltendem
Rheinhochwasser steigt. Eine ordnungsgemäße Versickerung ist bei
Rheinhochwasser durch den hohen Grundwasserpegel nicht mehr möglich, da der
Flurabstand dann zu gering und der Boden vernässt ist. Der Grundwasserpegel
steigt bei starken Regenereignissen nicht an (bei einem der stärksten dokumentierten Regenereignisse wurde ein
Anstieg des Grundwasserstandes um 2 cm gemessen); der Einfluss des Rheins ist
sehr viel größer zu bewerten. Der Flurabstand ist durch den Jahresverlauf
beeinflusst und man hat im Winter mit den höheren Rheinpegeln auch den höchsten
Grundwasserstand. Insbesondere in Vrasselt gibt es dann keine beständige Möglichkeit
zur Versickerung.
Auf Anfrage von Mitglied Beckschaefer, wie die Messung eines
längeren Rheinhochwassers erfolgt ist, teilt Herr Stracke mit, dass der Pegel
in dem Zeitraum von 1950 bis 2007 mit seinen Grundwasserpegeln ausgewertet
wurde. Durchschnittlich ist auch nicht das höchste Hochwasser sondern das
durchschnittliche Winterhochwasser maßgebend. Eine Versickerung ist im Winter
am kritischsten, da der Rheinwasserstand dann am höchsten ist; dies ist aber
nicht gleichbedeutend mit einem Maximal-Hochwasser. Im Winter liegt der
Grundwasserfluss 2 m höher als im Sommer, so dass auch der Grundwasserpegel 2 m
höher liegt.
Mit der Unteren Wasserbehörde wurde besprochen, dass das
Bemessungshochwasser, welches 1 x im Jahr eintritt (gemessen über 50 Jahre),
als Bemessungswasserstand angenommen wird. Probleme gibt es im Bereich von
Hüthum, wo der Flurabstand von 1 m mehrmals im Jahr unterschritten wird. Im
Bereich der vorhandenen Siedlungsgebiete hat man solche Probleme nicht, da die
Häuser leicht erhöht errichtet wurden, so dass eine Versickerung möglich ist.
Ferner geht er auf die Versickerungsfähigkeit der Böden ein. Bei den Ortsteilen
Praest, Vrasselt und Dornick trifft man auf schlechte Bodenverhältnisse, so
dass eine Versickerung schwierig ist. In Vrasselt herrschen so schlechte
Bodenverhältnisse, dass eine Versickerung nicht möglich ist. In Praest und
bedingt in Dornick könnte durch Geländeaufschüttungen eine Versickerung möglich
gemacht werden.
Auf Anfrage von Mitglied Reintjes, hinsichtlich der Dicke
der Boden-Lehmschichten und der Möglichkeit zur Durchstechung der Schichten
teilt Herr Stracke mit, dass er hierauf keine Antwort geben kann, da die
Bodenkarte NRW nur Aussagen bis zu 2 m Tiefe macht. Ein Durchstechen der
Lehmschichten birgt auch das Risiko, dass man durch das Durchstechen auch dem
Rheinwasser die Möglichkeit gibt, wieder nach oben zu gelangen. Genaue Aussagen
allerdings kann er nicht machen, da die Bodenkarte NRW diesbezüglich nicht
aussagekräftig genug ist.
Nunmehr führt Herr Stracke in seinem Vortrag weiter aus,
dass die Untere Wasserbehörde eine Randbedingung für weitere
Erschließungsmaßnahmen gestellt hat. Eine Muldenversickerung ist
genehmigungsfähig, wenn sie nicht zu einer weiteren Belastung des
Grundwasserkörpers führt; d. h. das Regenwasser darf keinen weiteren Einstau im
Grundwasserkörper zulassen. Für das einzuleitende Wasser muss eine
Ausgleichsmaßnahme geschaffen werden, um es woanders abzuleiten. Die Untere
Wasserbehörde möchte also sichergestellt haben, dass der gesamte Grundwasserkörper
für kommende Versickerungen besser entwässert oder das Regenwasser erst gar
nicht in den Grundwasserkörper eingebracht wird.
Für die Entwässerung des Deichvorlandes stellte sich die
Frage, wie eine zusätzliche hydraulische Belastung des Grundwasserkörpers
vermieden werden kann. Hierfür gibt es nur eine sinnvolle Variante; die
Schaffung eines leistungsstarken Grabens im Rahmen der Baumaßnahme „3. Gleis -
Betuwe“. Dieser Graben wird nicht gegen Norden entwässern sondern auf direktem
Wege zur Löwenberger Landwehr geleitet.
Im Ergebnis hält er fest, dass keine
Niederschlagswasserbehandlung in den umliegenden Ortsteilen erforderlich ist.
Dies hat damit zu tun, dass das von den Straßenabläufen anfallende
Niederschlagswasser wenig belastet ist. Der Einfluss von Niederschlag auf den
Grundwasserstand ist vernachlässigbar. In den Bereichen Praest, Dornick und
Vrasselt können Versickerungen aufgrund hoher Grundwasserstände und
ungeeignetem Boden nicht sicher betrieben werden. Daraus wird seitens der Unteren
Wasserbehörde die Auflage gemacht, dass zukünftige Erschließungen in diesen
Gebieten zu keiner Verschlechterung der Vorflut führen dürfen. Die
entsprechende Lösung ist die Verbesserung der Vorflut durch Errichtung eines
breit ausgebauten Bahndammgrabens.
Mitglied Sloot geht auf die Aussage in der Vorlage ein, dass
der von Entwässerungsgräben und Versickerung gemeinsam genutzte
Grundwasserkörper bei Rheinwasser stark angestaut und bei einigen Ortschaften
zu nassen Kellern geführt hat. Ergänzend führt sie aus, dass im Rahmen der
Renaturierungsmaßnahme im Naturschutzgebiet der Hetter die
Fließgeschwindigkeiten momentan verringert werden und Blänken angelegt
werden, sodass ganzjährig mehr Wasser im Gebiet stehen
bleibt. Somit hat man nicht nur in den Wintermonaten sondern auch in den
Sommermonaten eine andere Darstellung der Grundwasserstände, so dass das Wasser
von 2 Seiten auf die mögliche Lösung des Grabens zukommt. Sie richtet die Frage
an Herrn Stracke, ob dieser Umstand in das Konzept eingeflossen ist. Hierauf
teilt Herr Stracke mit, dass dieser Umstand keine Berücksichtigung gefunden hat
aber das Konzept diesbezüglich sicherlich nachgearbeitet werden muss. Ferner
erläutert er, dass die hohen Fließgeschwindigkeiten normalerweise nur in
Ausnahmefällen stattfinden dürften (sehr hoher Grundwasserstand) und somit eine
schnelle Entwässerung über die Gräben erfolgt. Zu diesem Zweck müsste der
Graben entsprechend ausgebaut werden. Gleichzeitig existiert das Pumpwerk
Löwenberg, was den Grundwasserstand maßgeblich beeinflusst. Hier ist eine
differenzierte Betrachtung in ökologischer Sicht erforderlich. Derzeit ist dies
aber in der Planung nicht betrachtet worden.
Mitglied Sloot fragt an, zu welchem Zeitpunkt die
Betrachtung erfolgt. Betrachtet man die Renaturierungsbestrebung Kandia –
Millinger Meer müsste die Betrachtung zeitnah erfolgen.
Herr Stracke bestätigt, dass dies sicherlich sinnvoll ist
und er aber leider bislang nicht wusste, dass diese Thematik auch für Emmerich
Gültigkeit hat.
Auf Anfrage von Mitglied Jessner hinsichtlich der
Behandlungsbedürftigkeit des ablaufenden Wassers auf der B 8 teilt Herr Stracke
mit, dass hierfür der Landesbetrieb Straßenbau NRW zuständig ist. Der
Landesbetrieb Straßenbau steht auf dem Standpunkt, dass es ausreichend ist, wenn
das ablaufende Wasser über eine belebte Bodenzone versickert. Die Einrichtung
von Mulden wäre sehr kostenintensiv.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass es sich heute
um den Stand der Information handelt, wie zukünftig die Situation des Niederschlagswassers
bei zukünftigen Bebauungsplänen in den Südstaaten angegangen wird. Eine
mögliche Lösung ist hier vorgestellt und die Aussage von Mitglied Sloot ist
entsprechend nachzuarbeiten.
Mitglied Sickelmann fragt zum einen nach, welche
Konsequenzen für den Wohnungsbau auftreten können und zum anderen, ob bei der
57jährigen Beobachtung des Pegels auch Nebenbefunde (Grundwasser gefallen oder
gestiegen) vorzuweisen sind.
Herr Stracke antwortet hinsichtlich der Konsequenzen für den
Wohnungsbau, dass die angeschlossenen Dachflächen in den Südstaaten nur in den
Grundwasserkörper einleiten dürfen, wenn an anderer Stelle eine Entlastung des
Grundwasserkörpers geschaffen wird. Hinsichtlich möglicher Nebenbefunde, ob
Anstieg oder Abfall des Grundwasserspiegels, teilt er mit, dass der
Grundwasserspiegel diesbezüglich nicht ausgewertet wurde. Erkennbar ist der
parallele Verlauf aller Grundwassermessstellen zum Rhein; je weitere man vom
Rhein weg geht, umso stärker nimmt der Einfluss des Rheinpegels ab. Ein Beobachtungszeitraum
von 57 Jahren für eine Beobachtung ist jedoch sehr kurz.
Mitglied Reintjes fragt an, ob bei der Betrachtung auch die
Vorflut in Hüthum berücksichtigt wurde. Hierzu führt Herr Stracke aus, dass die
Gräben in die Betrachtung eingeflossen sind, sie allerdings lediglich der
Entwässerung bei sehr hohen Grundwasserständen dienen. Die Lage der Gräben war
für sein Büro nur sekundär zu betrachten, primär wurde das Ergebnis der Gräben,
sprich der Grundwasserstand, betrachtet. Erkennbar ist, dass bei ablaufendem
Rheinhochwasser der Grundwasserstand relativ schnell sinkt, solang man sich
noch im Bereich der entwässernden Gräben befindet. Für die Möglichkeit der
Versickerung war der Grundwasserspiegel interessanter.
Ferner fragt Mitglied Reintjes hinsichtlich der möglichen
Lösung zum Ausbau des Grabens in Vrasselt an, wie die technische Umsetzung
aussieht. Herr Stracke erklärt, dass es darum geht, den gesamten
Grundwasserkörper zu entwässern. Der klassische Weg wäre selbstverständlich die
Verlegung eines Regenwassersystems mit anschließendem Vorfluter und dann in die
Entwässerungsgräben. Diese Möglichkeit wäre allerdings mit sehr hohen Kosten
verbunden. Die Lösung war also die Entlastung des gesamten Grundwasserkörpers
durch Ausbau des Entwässerungsgrabens entlang des Bahndamms. In den
erschlossenen Flächen wird jeder Eigentümer sein Dachflächenwasser versickern
können. In Absprache mit der Unteren Wasserbehörde besteht die Auflage, dass
bei Einleitung an anderer Stelle Entlastung im Grundwasserkörper erfolgt.
Ferner führt er aus, dass die Bodenschichten nicht durchlässig genug sind; hier
befindet sich kein entsprechender Kieskörper. Tatsache ist aber, dass Mulden-
und Rigolensysteme lt. Aussage der Unteren Wasserbehörde immer möglich sind,
wenn eine Entwässerungsmöglichkeit geschaffen wird. Tatsächlich ist allerdings
in Vrasselt eine Versickerung ohne größere Maßnahmen ist nicht möglich.
Mitglied Sloot bittet darum, die Power-Point-Präsentation
als CD jeder Fraktion zur Verfügung zu stellen.