Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag :

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen des Büros Pecher aus Erkrath zur Kenntnis.

 


Protokoll:

Herr Stracke vom Büro Pecher aus Erkrath stellt das Niederschlagswasserbeseitigungskonzept eingehend anhand einer Power-Point-Präsentation für die Außenbereiche vor; in den Innenbereichen und geschlossenen Orten von Emmerich besteht eine Niederschlagswasserbeseitigung über die Kanalisation. Für die Außenbereiche soll seitens der Bezirksregierung Düsseldorf dargelegt werden, wie zukünftig dort eine Niederschlagswasserbeseitigung unter Berücksichtigung städtebaulicher Aspekte  möglich wäre. Nunmehr geht er auf die Ergebnisuntersuchung der Niederschlagswasseruntersuchung in den Außenbereichen ein. Eine Versickerung ist   ökologisch (sehr gute Reinigungswirkung) und wirtschaftlich (kein kostenintensives Kanalnetz und kostenintensive Behandlung in einer Kläranlage erforderlich) sinnvoll.


Die Voraussetzungen für die Versickerung sind zum einen ein genügender Flurabstand (hydrologische Voraussetzung) von mind. 1 m (Flurabstand = Differenz zwischen Geländeoberkante und Grundwasserspiegel) und zum anderen, dass der Boden versickerungsfähig ist (geologische Voraussetzung). Im Ergebnis der Untersuchung bleibt festzuhalten, dass der Grundwasserpegel bei anhaltendem Rheinhochwasser steigt. Eine ordnungsgemäße Versickerung ist bei Rheinhochwasser durch den hohen Grundwasserpegel nicht mehr möglich, da der Flurabstand dann zu gering und der Boden vernässt ist. Der Grundwasserpegel steigt bei starken Regenereignissen nicht an (bei einem der stärksten  dokumentierten Regenereignisse wurde ein Anstieg des Grundwasserstandes um 2 cm gemessen); der Einfluss des Rheins ist sehr viel größer zu bewerten. Der Flurabstand ist durch den Jahresverlauf beeinflusst und man hat im Winter mit den höheren Rheinpegeln auch den höchsten Grundwasserstand. Insbesondere in Vrasselt gibt es dann keine beständige Möglichkeit zur Versickerung.

 

Auf Anfrage von Mitglied Beckschaefer, wie die Messung eines längeren Rheinhochwassers erfolgt ist, teilt Herr Stracke mit, dass der Pegel in dem Zeitraum von 1950 bis 2007 mit seinen Grundwasserpegeln ausgewertet wurde. Durchschnittlich ist auch nicht das höchste Hochwasser sondern das durchschnittliche Winterhochwasser maßgebend. Eine Versickerung ist im Winter am kritischsten, da der Rheinwasserstand dann am höchsten ist; dies ist aber nicht gleichbedeutend mit einem Maximal-Hochwasser. Im Winter liegt der Grundwasserfluss 2 m höher als im Sommer, so dass auch der Grundwasserpegel 2 m höher liegt.

 

Mit der Unteren Wasserbehörde wurde besprochen, dass das Bemessungshochwasser, welches 1 x im Jahr eintritt (gemessen über 50 Jahre), als Bemessungswasserstand angenommen wird. Probleme gibt es im Bereich von Hüthum, wo der Flurabstand von 1 m mehrmals im Jahr unterschritten wird. Im Bereich der vorhandenen Siedlungsgebiete hat man solche Probleme nicht, da die Häuser leicht erhöht errichtet wurden, so dass eine Versickerung möglich ist. Ferner geht er auf die Versickerungsfähigkeit der Böden ein. Bei den Ortsteilen Praest, Vrasselt und Dornick trifft man auf schlechte Bodenverhältnisse, so dass eine Versickerung schwierig ist. In Vrasselt herrschen so schlechte Bodenverhältnisse, dass eine Versickerung nicht möglich ist. In Praest und bedingt in Dornick könnte durch Geländeaufschüttungen eine Versickerung möglich gemacht werden.

 

Auf Anfrage von Mitglied Reintjes, hinsichtlich der Dicke der Boden-Lehmschichten und der Möglichkeit zur Durchstechung der Schichten teilt Herr Stracke mit, dass er hierauf keine Antwort geben kann, da die Bodenkarte NRW nur Aussagen bis zu 2 m Tiefe macht. Ein Durchstechen der Lehmschichten birgt auch das Risiko, dass man durch das Durchstechen auch dem Rheinwasser die Möglichkeit gibt, wieder nach oben zu gelangen. Genaue Aussagen allerdings kann er nicht machen, da die Bodenkarte NRW diesbezüglich nicht aussagekräftig genug ist.

 

Nunmehr führt Herr Stracke in seinem Vortrag weiter aus, dass die Untere Wasserbehörde eine Randbedingung für weitere Erschließungsmaßnahmen gestellt hat. Eine Muldenversickerung ist genehmigungsfähig, wenn sie nicht zu einer weiteren Belastung des Grundwasserkörpers führt; d. h. das Regenwasser darf keinen weiteren Einstau im Grundwasserkörper zulassen. Für das einzuleitende Wasser muss eine Ausgleichsmaßnahme geschaffen werden, um es woanders abzuleiten. Die Untere Wasserbehörde möchte also sichergestellt haben, dass der gesamte Grundwasserkörper für kommende Versickerungen besser entwässert oder das Regenwasser erst gar nicht in den Grundwasserkörper eingebracht wird.

Für die Entwässerung des Deichvorlandes stellte sich die Frage, wie eine zusätzliche hydraulische Belastung des Grundwasserkörpers vermieden werden kann. Hierfür gibt es nur eine sinnvolle Variante; die Schaffung eines leistungsstarken Grabens im Rahmen der Baumaßnahme „3. Gleis - Betuwe“. Dieser Graben wird nicht gegen Norden entwässern sondern auf direktem Wege zur Löwenberger Landwehr geleitet.

 

Im Ergebnis hält er fest, dass keine Niederschlagswasserbehandlung in den umliegenden Ortsteilen erforderlich ist. Dies hat damit zu tun, dass das von den Straßenabläufen anfallende Niederschlagswasser wenig belastet ist. Der Einfluss von Niederschlag auf den Grundwasserstand ist vernachlässigbar. In den Bereichen Praest, Dornick und Vrasselt können Versickerungen aufgrund hoher Grundwasserstände und ungeeignetem Boden nicht sicher betrieben werden. Daraus wird seitens der Unteren Wasserbehörde die Auflage gemacht, dass zukünftige Erschließungen in diesen Gebieten zu keiner Verschlechterung der Vorflut führen dürfen. Die entsprechende Lösung ist die Verbesserung der Vorflut durch Errichtung eines breit ausgebauten Bahndammgrabens.

 

Mitglied Sloot geht auf die Aussage in der Vorlage ein, dass der von Entwässerungsgräben und Versickerung gemeinsam genutzte Grundwasserkörper bei Rheinwasser stark angestaut und bei einigen Ortschaften zu nassen Kellern geführt hat. Ergänzend führt sie aus, dass im Rahmen der Renaturierungsmaßnahme im Naturschutzgebiet der Hetter die Fließgeschwindigkeiten momentan verringert werden und Blänken angelegt werden,  sodass  ganzjährig mehr Wasser im Gebiet stehen bleibt. Somit hat man nicht nur in den Wintermonaten sondern auch in den Sommermonaten eine andere Darstellung der Grundwasserstände, so dass das Wasser von 2 Seiten auf die mögliche Lösung des Grabens zukommt. Sie richtet die Frage an Herrn Stracke, ob dieser Umstand in das Konzept eingeflossen ist. Hierauf teilt Herr Stracke mit, dass dieser Umstand keine Berücksichtigung gefunden hat aber das Konzept diesbezüglich sicherlich nachgearbeitet werden muss. Ferner erläutert er, dass die hohen Fließgeschwindigkeiten normalerweise nur in Ausnahmefällen stattfinden dürften (sehr hoher Grundwasserstand) und somit eine schnelle Entwässerung über die Gräben erfolgt. Zu diesem Zweck müsste der Graben entsprechend ausgebaut werden. Gleichzeitig existiert das Pumpwerk Löwenberg, was den Grundwasserstand maßgeblich beeinflusst. Hier ist eine differenzierte Betrachtung in ökologischer Sicht erforderlich. Derzeit ist dies aber in der Planung nicht betrachtet worden.

Mitglied Sloot fragt an, zu welchem Zeitpunkt die Betrachtung erfolgt. Betrachtet man die Renaturierungsbestrebung Kandia – Millinger Meer müsste die Betrachtung zeitnah erfolgen.

Herr Stracke bestätigt, dass dies sicherlich sinnvoll ist und er aber leider bislang nicht wusste, dass diese Thematik auch für Emmerich Gültigkeit hat.

 

Auf Anfrage von Mitglied Jessner hinsichtlich der Behandlungsbedürftigkeit des ablaufenden Wassers auf der B 8 teilt Herr Stracke mit, dass hierfür der Landesbetrieb Straßenbau NRW zuständig ist. Der Landesbetrieb Straßenbau steht auf dem Standpunkt, dass es ausreichend ist, wenn das ablaufende Wasser über eine belebte Bodenzone versickert. Die Einrichtung von Mulden wäre sehr kostenintensiv.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass es sich heute um den Stand der Information handelt, wie zukünftig die Situation des Niederschlagswassers bei zukünftigen Bebauungsplänen in den Südstaaten angegangen wird. Eine mögliche Lösung ist hier vorgestellt und die Aussage von Mitglied Sloot ist entsprechend nachzuarbeiten.

Mitglied Sickelmann fragt zum einen nach, welche Konsequenzen für den Wohnungsbau auftreten können und zum anderen, ob bei der 57jährigen Beobachtung des Pegels auch Nebenbefunde (Grundwasser gefallen oder gestiegen) vorzuweisen sind.

Herr Stracke antwortet hinsichtlich der Konsequenzen für den Wohnungsbau, dass die angeschlossenen Dachflächen in den Südstaaten nur in den Grundwasserkörper einleiten dürfen, wenn an anderer Stelle eine Entlastung des Grundwasserkörpers geschaffen wird. Hinsichtlich möglicher Nebenbefunde, ob Anstieg oder Abfall des Grundwasserspiegels, teilt er mit, dass der Grundwasserspiegel diesbezüglich nicht ausgewertet wurde. Erkennbar ist der parallele Verlauf aller Grundwassermessstellen zum Rhein; je weitere man vom Rhein weg geht, umso stärker nimmt der Einfluss des Rheinpegels ab. Ein Beobachtungszeitraum von 57 Jahren für eine Beobachtung ist jedoch sehr kurz.

 

Mitglied Reintjes fragt an, ob bei der Betrachtung auch die Vorflut in Hüthum berücksichtigt wurde. Hierzu führt Herr Stracke aus, dass die Gräben in die Betrachtung eingeflossen sind, sie allerdings lediglich der Entwässerung bei sehr hohen Grundwasserständen dienen. Die Lage der Gräben war für sein Büro nur sekundär zu betrachten, primär wurde das Ergebnis der Gräben, sprich der Grundwasserstand, betrachtet. Erkennbar ist, dass bei ablaufendem Rheinhochwasser der Grundwasserstand relativ schnell sinkt, solang man sich noch im Bereich der entwässernden Gräben befindet. Für die Möglichkeit der Versickerung war der Grundwasserspiegel interessanter.

Ferner fragt Mitglied Reintjes hinsichtlich der möglichen Lösung zum Ausbau des Grabens in Vrasselt an, wie die technische Umsetzung aussieht. Herr Stracke erklärt, dass es darum geht, den gesamten Grundwasserkörper zu entwässern. Der klassische Weg wäre selbstverständlich die Verlegung eines Regenwassersystems mit anschließendem Vorfluter und dann in die Entwässerungsgräben. Diese Möglichkeit wäre allerdings mit sehr hohen Kosten verbunden. Die Lösung war also die Entlastung des gesamten Grundwasserkörpers durch Ausbau des Entwässerungsgrabens entlang des Bahndamms. In den erschlossenen Flächen wird jeder Eigentümer sein Dachflächenwasser versickern können. In Absprache mit der Unteren Wasserbehörde besteht die Auflage, dass bei Einleitung an anderer Stelle Entlastung im Grundwasserkörper erfolgt. Ferner führt er aus, dass die Bodenschichten nicht durchlässig genug sind; hier befindet sich kein entsprechender Kieskörper. Tatsache ist aber, dass Mulden- und Rigolensysteme lt. Aussage der Unteren Wasserbehörde immer möglich sind, wenn eine Entwässerungsmöglichkeit geschaffen wird. Tatsächlich ist allerdings in Vrasselt eine Versickerung ohne größere Maßnahmen ist nicht möglich.

 

Mitglied Sloot bittet darum, die Power-Point-Präsentation als CD jeder Fraktion zur Verfügung zu stellen.