Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag :

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt gemäß § 142 Baugesetzbuch die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Van-Gülpen-Straße“ unter Anwendung des vereinfachten Verfahrens gem. § 142 Abs. 4 BauGB und Ausschluss der Genehmigungspflicht nach § 144 BauGB sowie der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156 BauGB als Satzung.

 

Das Sanierungsgebiet umfasst folgende Grundstücke:

Gemarkung Emmerich, Flur 7, Flurstücke 456, 457, 467, 468, 469, 1010, 474, 471, 472, 473, 977, 976 und 1097.

 

Mit den Eigentümern der vorgenannten Flurstücke sind städtebauliche Verträge über Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an den Gebäuden abzuschließen, wobei städtischerseits eine Kostenübernahme auszuschließen ist.

 

Die Sanierung soll innerhalb einer Frist von 15 Jahren nach Rechtskraft der Sanierungssatzung durchgeführt werden.