Sitzung: 28.04.2009 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 14 1059/2009
Beschlussvorschlag :
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt gemäß § 142
Baugesetzbuch die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes
„Van-Gülpen-Straße“ unter Anwendung des vereinfachten Verfahrens gem. § 142
Abs. 4 BauGB und Ausschluss der Genehmigungspflicht nach § 144 BauGB sowie der
besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156 BauGB als
Satzung.
Das Sanierungsgebiet umfasst folgende Grundstücke:
Gemarkung Emmerich, Flur 7, Flurstücke 456, 457, 467, 468,
469, 1010, 474, 471, 472, 473, 977, 976 und 1097.
Mit den Eigentümern der vorgenannten Flurstücke sind
städtebauliche Verträge über Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an
den Gebäuden abzuschließen, wobei städtischerseits eine Kostenübernahme
auszuschließen ist.
Die Sanierung soll innerhalb einer Frist von 15 Jahren nach Rechtskraft der Sanierungssatzung durchgeführt werden.