Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 6

 

Der Rat empfiehlt der Gesellschafterversammlung der EGD die in der Vorlage beschriebene Änderung der §§ 10 und 15 des Gesellschaftsvertrages der EGD zu beschließen.


 

Der Aufsichtsratsvorsitzende Roebrock teilt das Ergebnis der Beratung im Aufsichtsrat mit und stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.

 

Mitglied Kukulies teilt mit, dass seine Fraktion mit der Änderung des Gesellschaftsvertrages nicht einverstanden ist, da bei dieser Regelung zwei Fraktionen bei der Besetzung des Gesellschafterversammlung nicht berücksichtigt werden.

 

Der Vorsitzende erklärt hierzu, dass hier ganz eindeutig das Wahlergebnis vom 30.08.2009 wiedergespiegelt wird.

 

Mitglied Gertsen weist darauf hin, dass der §  50 Abs. 4 der Gemeindeordnung NRW deutlich aussagt, dass die Sitzverteilung in den Gremien  der städt. Beteiligungen, ein Spiegelbild der Mehrheitsverhältnisse wiedergeben sollten.

 

Die Fraktionen Die GRÜNEN, FDP und DIE LINKE sind der Auffassung, dass man dem Verfahren Hare-Niemeyer durchaus Rechnung tragen könnte, indem man den Aufsichtsrat erweitert, so dass aus Gründen des Minderheitenschutzes auch die kleineren Fraktionen vertreten wären.

 

Mitglied Meschkapowitz teilt ergänzend mit, dass, wenn das Wahlergebnis zugrunde gelegt wird, rund 10 % der Bürger ausgegrenzt werden.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag von Mitglied Roebrock, gemäß Vorlage zu beschließen, abstimmen.