Sitzung: 03.11.2009 Rat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 6
Vorlage: 02 - 15 0028/2009
Der Rat empfiehlt der Gesellschafterversammlung der EGD die in der Vorlage beschriebene Änderung der §§ 10 und 15 des Gesellschaftsvertrages der EGD zu beschließen.
Der Aufsichtsratsvorsitzende
Roebrock teilt das Ergebnis der Beratung im Aufsichtsrat mit und stellt den
Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.
Mitglied Kukulies teilt mit, dass
seine Fraktion mit der Änderung des Gesellschaftsvertrages nicht einverstanden
ist, da bei dieser Regelung zwei Fraktionen bei der Besetzung des
Gesellschafterversammlung nicht berücksichtigt werden.
Der Vorsitzende erklärt hierzu,
dass hier ganz eindeutig das Wahlergebnis vom 30.08.2009 wiedergespiegelt wird.
Mitglied Gertsen weist darauf hin,
dass der § 50 Abs. 4 der Gemeindeordnung
NRW deutlich aussagt, dass die Sitzverteilung in den Gremien der städt. Beteiligungen, ein Spiegelbild der
Mehrheitsverhältnisse wiedergeben sollten.
Die Fraktionen Die GRÜNEN, FDP und
DIE LINKE sind der Auffassung, dass man dem Verfahren Hare-Niemeyer durchaus
Rechnung tragen könnte, indem man den Aufsichtsrat erweitert, so dass aus
Gründen des Minderheitenschutzes auch die kleineren Fraktionen vertreten wären.
Mitglied Meschkapowitz teilt ergänzend
mit, dass, wenn das Wahlergebnis zugrunde gelegt wird, rund 10 % der Bürger
ausgegrenzt werden.
Der Vorsitzende lässt über den
Antrag von Mitglied Roebrock, gemäß Vorlage zu beschließen, abstimmen.