Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 36, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

1.         Der Rat beschließt für seine Ausschüsse, dass alle Ratsmitglieder die auf Vorschlag ihrer Fraktion die gewählten Ausschussmitglieder (Ratsmitglieder und sachkundige Bürger) in den jeweiligen Ausschüssen vertreten können, in denen sie nicht selbst Mitglied sind, wobei die Vertretung in alphabetischer Reihenfolge (zunächst Familienname, dann Vorname) eintritt, sofern nicht die namentliche / persönliche Stellvertretung vorgeschrieben ist.

 

2.         Der Rat beschließt die Besetzung seiner Ausschüsse entsprechend des als Anlage 1  beigefügten einheitlichen Besetzungsvorschlages.

 

 

Gemäß § 40 Abs. 2 Satz 6 GO NW hat der Bürgermeister bei der Besetzung der Ausschüsse durch einheitlichen Wahlvorschlag oder Verhältniswahl  kein Stimmrecht.

 

 


 

 

 

Der Vorsitzende teilt einige Ergänzungen mit.

 

Er lässt über den Antrag gemäß Vorlage, mit den gemachten Änderungen, abstimmen.