Sitzung: 03.11.2009 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 36, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 01 - 15 0008/2009
1. Der Rat beschließt für seine Ausschüsse, dass alle
Ratsmitglieder die auf Vorschlag ihrer Fraktion die gewählten
Ausschussmitglieder (Ratsmitglieder und sachkundige Bürger) in den jeweiligen
Ausschüssen vertreten können, in denen sie nicht selbst Mitglied sind, wobei
die Vertretung in alphabetischer Reihenfolge (zunächst Familienname, dann
Vorname) eintritt, sofern nicht die namentliche / persönliche Stellvertretung
vorgeschrieben ist.
2. Der Rat beschließt die Besetzung
seiner Ausschüsse entsprechend des als Anlage 1 beigefügten einheitlichen
Besetzungsvorschlages.
Gemäß § 40 Abs. 2 Satz 6 GO NW
hat der Bürgermeister bei der Besetzung der Ausschüsse durch einheitlichen
Wahlvorschlag oder Verhältniswahl kein
Stimmrecht.
Der Vorsitzende teilt einige
Ergänzungen mit.
Er lässt über den Antrag gemäß
Vorlage, mit den gemachten Änderungen, abstimmen.