Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

Der  Rat der Stadt Emmerich am Rhein  beschließt,

1. die Begründung  zur Kenntnis zu nehmen und

2. die mit Anlage 1 bezeichnete 1. Nachtragssatzung zur Änderung der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein vom 21.12.2005.

 


Herr Gruyters erläutert, dass es sich hier lediglich um eine formelle Änderung in der Betriebssatzung handelt. Bedingt durch eine Neuerung in der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen gibt es keine Wahlmöglichkeit mehr, den Zeitpunkt zur Vorlage des Jahresabschlusses von drei auf sechs Monate zu verlängern. Die Betriebssatzung muss daher entsprechend angepasst werden.

Die Mitglieder Beckschaefer und  Spiegelhoff stellen den Antrag auf Abstimmung nach Vorlage.