Sitzung: 03.12.2009 Betriebsausschuss Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 2, Enthaltungen: 1
Vorlage: 70 - 15 0057/2009
Herr Gruyters erläutert, dass es sich
hier lediglich um eine formelle Änderung in der Betriebssatzung handelt.
Bedingt durch eine Neuerung in der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen
gibt es keine Wahlmöglichkeit mehr, den Zeitpunkt zur Vorlage des
Jahresabschlusses von drei auf sechs Monate zu verlängern. Die Betriebssatzung
muss daher entsprechend angepasst werden.
Die Mitglieder Beckschaefer und Spiegelhoff stellen den Antrag auf Abstimmung
nach Vorlage.
Herr Gruyters erläutert, dass es sich
hier lediglich um eine formelle Änderung in der Betriebssatzung handelt.
Bedingt durch eine Neuerung in der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen
gibt es keine Wahlmöglichkeit mehr, den Zeitpunkt zur Vorlage des
Jahresabschlusses von drei auf sechs Monate zu verlängern. Die Betriebssatzung
muss daher entsprechend angepasst werden.
Die Mitglieder Beckschaefer und Spiegelhoff stellen den Antrag auf Abstimmung
nach Vorlage.
Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt,
1. die Begründung zur Kenntnis zu nehmen und
2. die
mit Anlage 1 bezeichnete 1. Nachtragssatzung zur Änderung der Betriebssatzung
der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein vom
21.12.2005.
Beratungsergebnis: 16 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0
Enthaltungen
7 70 - 15 0057/2009 Änderung der Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung
der Stadt Emmerich am Rhein
vom
12.12.1996;
hier:
7. Nachtragssatzung
Herr Gruyters erläutert, dass erhebliche
Verluste im Bereich der Abwassersparte ein Hauptgrund für die erforderliche
Gebührenerhöhung ist. Diese Verluste resultieren im Wesentlichen aus der
reduzierten Einleitungsmenge der Großeinleiter. Trotz der Ankündigung der TWE
GmbH, das Betriebsführungsentgelt für das Jahr 2010 um 2,3 % zu senken, ist
eine Gebührenanpassung notwendig. Nach den Regeln des KAG müsste die
Gebührenanpassung erheblich höher ausfallen. In der Vergangenheit hat sich der
Betriebsausschuss jedoch stets für eine gewisse Kontinuität bei der
Gebührengestaltung ausgesprochen, so dass eine Erhöhung von
4 % vorgeschlagen wird. Damit soll in
etwa das geplante Niveau für 2009 erreicht werden. Der Betriebsleiter bittet den Ausschuss um Zustimmung zu dem vorgelegten
Beschlussvorschlag.
Im Anschluss daran beziehen Vertreter
der einzelnen Fraktionen Stellung zu der Situation.
Mitglied Gabriel erklärt für die FDP,
dass diese aufgrund der vorgelegten Kalkulation der Betriebsleitung eine
Erhöhung der Abwassergebühr zwischen den vorgeschlagenen 4 % und den
errechneten 18 % favorisiert.
Frau Sickelmann stellt fest, dass es
seitens ihrer Fraktion keine Zustimmung zum vorgelegten Beschlussvorschlag
geben wird. Sie bekräftigt nochmals ihre Einstellung, dass die seinerzeit vorgenommene
Privatisierung der Abwasserentsorgung ein Fehler gewesen sei, der ihrer Meinung
nach zu noch schwereren Konsequenzen führen wird. Sie fordert daher die anderen
Fraktionen auf, eine Überprüfung des Vertragswerks mit dem Ziel vorzunehmen,
dieses rückgängig zu machen.
Mitglied Ludwig und Mitglied Spiegelhoff
erklären für ihre Fraktionen, dass sie von der Richtigkeit der Argumentation
der Betriebsleitung überzeugt sind und insofern dem Antrag folgen werden.
Mitglied Neumann schlägt vor, künftig
erforderliche Investitionen möglichst zeitlich zu strecken, um die Finanzlage
zu entlasten.
Mitglied Beckschaefer führt im Namen der
BGE aus, dass diese mit der moderaten Preiserhöhung von 4 % einverstanden ist.
Er weist aber nachdrücklich darauf hin, dass dies kein Freibrief für
regelmäßige Gebührenerhöhungen ist. Hier gelte es, stets die wirtschaftliche
Lage der KBE genau zu betrachten – besonders auch mit Blick auf die Zahlung der
Eigenkapitalverzinsung.
Mitglied Spiegelhoff stellt den Antrag
auf Abstimmung nach Vorlage