Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Herr Gruyters erläutert, dass es sich hier lediglich um eine formelle Änderung in der Betriebssatzung handelt. Bedingt durch eine Neuerung in der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen gibt es keine Wahlmöglichkeit mehr, den Zeitpunkt zur Vorlage des Jahresabschlusses von drei auf sechs Monate zu verlängern. Die Betriebssatzung muss daher entsprechend angepasst werden.

Die Mitglieder Beckschaefer und  Spiegelhoff stellen den Antrag auf Abstimmung nach Vorlage.

 

 


 

Herr Gruyters erläutert, dass es sich hier lediglich um eine formelle Änderung in der Betriebssatzung handelt. Bedingt durch eine Neuerung in der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen gibt es keine Wahlmöglichkeit mehr, den Zeitpunkt zur Vorlage des Jahresabschlusses von drei auf sechs Monate zu verlängern. Die Betriebssatzung muss daher entsprechend angepasst werden.

Die Mitglieder Beckschaefer und  Spiegelhoff stellen den Antrag auf Abstimmung nach Vorlage.

 

 

Der  Rat der Stadt Emmerich am Rhein  beschließt,

1. die Begründung  zur Kenntnis zu nehmen und

2. die mit Anlage 1 bezeichnete 1. Nachtragssatzung zur Änderung der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein vom 21.12.2005.

 

Beratungsergebnis: 16 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

 

 

7        70 - 15 0057/2009           Änderung der Gebührensatzung zur

                                                  Entwässerungssatzung der Stadt Emmerich am Rhein

                                                  vom 12.12.1996;

                                                  hier: 7. Nachtragssatzung

 

Herr Gruyters erläutert, dass erhebliche Verluste im Bereich der Abwassersparte ein Hauptgrund für die erforderliche Gebührenerhöhung ist. Diese Verluste resultieren im Wesentlichen aus der reduzierten Einleitungsmenge der Großeinleiter. Trotz der Ankündigung der TWE GmbH, das Betriebsführungsentgelt für das Jahr 2010 um 2,3 % zu senken, ist eine Gebührenanpassung notwendig. Nach den Regeln des KAG müsste die Gebührenanpassung erheblich höher ausfallen. In der Vergangenheit hat sich der Betriebsausschuss jedoch stets für eine gewisse Kontinuität bei der Gebührengestaltung ausgesprochen, so dass eine Erhöhung von

4 % vorgeschlagen wird. Damit soll in etwa das geplante Niveau für 2009 erreicht werden.  Der Betriebsleiter bittet den Ausschuss  um Zustimmung zu dem vorgelegten Beschlussvorschlag.

Im Anschluss daran beziehen Vertreter der einzelnen Fraktionen Stellung zu der Situation.

 

Mitglied Gabriel erklärt für die FDP, dass diese aufgrund der vorgelegten Kalkulation der Betriebsleitung eine Erhöhung der Abwassergebühr zwischen den vorgeschlagenen 4 % und den errechneten 18 % favorisiert.

 

Frau Sickelmann stellt fest, dass es seitens ihrer Fraktion keine Zustimmung zum vorgelegten Beschlussvorschlag geben wird. Sie bekräftigt nochmals ihre Einstellung, dass die seinerzeit vorgenommene Privatisierung der Abwasserentsorgung ein Fehler gewesen sei, der ihrer Meinung nach zu noch schwereren Konsequenzen führen wird. Sie fordert daher die anderen Fraktionen auf, eine Überprüfung des Vertragswerks mit dem Ziel vorzunehmen, dieses rückgängig zu machen.

Mitglied Ludwig und Mitglied Spiegelhoff erklären für ihre Fraktionen, dass sie von der Richtigkeit der Argumentation der Betriebsleitung überzeugt sind und insofern dem Antrag folgen werden.

 

Mitglied Neumann schlägt vor, künftig erforderliche Investitionen möglichst zeitlich zu strecken, um die Finanzlage zu entlasten.

 

Mitglied Beckschaefer führt im Namen der BGE aus, dass diese mit der moderaten Preiserhöhung von 4 % einverstanden ist. Er weist aber nachdrücklich darauf hin, dass dies kein Freibrief für regelmäßige Gebührenerhöhungen ist. Hier gelte es, stets die wirtschaftliche Lage der KBE genau zu betrachten – besonders auch mit Blick auf die Zahlung der Eigenkapitalverzinsung.

 

Mitglied Spiegelhoff stellt den Antrag auf Abstimmung nach Vorlage