Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag :

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 24/2 – Lohmann – zwecks Reduzierung der zulässigen Geschossigkeit für die beiden noch unbebauten Bauflächen an der Wallstraße im Mischgebietsbereich MI2 zurückzuweisen und kein Änderungsverfahren einzuleiten.

 


Protokoll:

 

Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage. Die in der Eingabe aufgeführten Einwände sind in

der Verwaltungsvorlage eingehend untersucht worden und man kommt zu dem Ergebnis,

dass die befürchteten Auswirkungen nicht eintreten. Grundlage ist ein rechtskräftiger

Bebauungsplan auf Grundlage einer städtebaulichen Konzeption für den Gesamtbereich

Nonnenplatz, PAN, der im Jahre 2001 entstanden ist. Bereits lange Zeit davor, bevor das

PAN entstanden ist, gab es einen städtebaulichen Wettbewerb für das Lohmanngelände.

Damals gab es eine breite Zustimmung für eine städtebauliche Konzeption, die sich im

Bebauungsplan heute so widerspiegelt, wie es damals angelegt war; d. h. eine

stadtzentrumsnahe verdichtete Bebauung. Allen Beteiligten, auch denjenigen, die erst neu

gebaut haben, muss klar gewesen sein, welcher städtebaulichen Entwicklung der Bereich

zugeführt werden soll. Der Bebauungsplan ermöglicht dem Bauherrn ein Baurecht,

entsprechend dem Bebauungsplan zu bauen. Einschränkungen im Baurecht (z. B.

niedrigere Geschossigkeit) würden zu Entschädigungsansprüchen führen.

Mitglied Sickelmann wirft ein, dass die Stadt Emmerich gerne Bebauungspläne aufstellt, die

nicht zu Ende gedacht sind. Im Jahre 2007 wurde 2 Mal von der damaligen städtebaulichen

Konzeption im Jahre 2001 abgewichen. Als man feststellte, dass die Konzeption nicht zu

vermarkten war, hat man im Jahre 2007 den Bebauungsplan geändert. Protokollarisch ist

nachlesbar, dass sie bereits damals gesagt hat, dass in dem Bebauungsplan der Konflikt

mit den 3 Block-Solitären gegeben ist. 2007 hätte man die städtebauliche Konzeption noch

mal überdenken können, was allerdings nicht geschah.

Heute besteht nur noch die Möglichkeit, im Zuge der Verhandlungen mit dem Investor zu

versuchen, bei dem 2. geplanten Solitär ein Geschoss und bei dem 3. Solitär evtl. 2

Geschosse wegzunehmen. Sie gibt den Antragstellern mit auf den Weg, sich die

Bebauungsplanänderung 2007 genau anzusehen, ob evtl. Abwägungsfehler festzustellen

sind. Sie beantragt, dass die Verwaltung das städtebauliche Konzept nochmals mit dem

Investor zu besprechen, um das Konfliktpotential herauszuloten.

Herr Kemkes erklärt zur damaligen Bebauungsplanänderung, dass es sich hier um einen

ganz normalen Prozess gehandelt hat und die vorgetragenen Bedenken abgewogen worden

sind. In einem bereits stattgefundenen Gespräch mit dem Investor hat sich gezeigt, dass der

Vorhabenträger an dem Konzept festhält und keine Veränderungen möglich sind.

Mitglied Jessner äußert, dass bei Aufstellung des Bebauungsplanes unter anderem das Ziel

einer verdichteten Bebauung innerhalb der Welle im Vordergrund stand. Er hält dieses Ziel

nach wie vor für richtig und zur Erreichung dieses Ziels gehört selbstverständlich eine

bestimmte Geschossigkeit. Zum anderen vermag er es nicht einzusehen, dass Bürger von

ihrem Baurecht in Kenntnis aller Umstände und Planungen Gebrauch machen und nach

Fertigstellung ihres Bauvorhabens vom Nachbarn verlangen, das Baurecht nicht in der

Gänze auszuschöpfen. Jeder Bauwillige ist dafür verantwortlich, dass er sich sein Umfeld

und die weiteren Planungen genau ansieht und entscheidet, ob man bauen möchte.

Ansonsten müsste der Bauwillige sich ein anderes passendes Grundstück suchen. Somit

kann er der Antragstellerin nicht zustimmen.

Mitglied Kukulies schließt sich der Meinung von Mitglied Jessner an. Hätte man zum

damaligen Zeitpunkt das Konfliktpotential erkannt hätte man mit Vorsicht planen müssen. Er

teilt für seine Person mit, dass das Vorhaben zwar optisch nicht gerade toll aussieht aber er

voll hinter der Verwaltungsmeinung stehe und somit dem Antragsteller eine Ablehnung

erteilt.

Mitglied ten Brink weist darauf hin, dass den damaligen Bauinteressenten der

Bebauungsplan bekannt gewesen sein muss. Die Bebauung am Lohmannhof ist auf eine

3-Geschossigkeit festgelegt, damit sie dem Bebauungsplan gerecht wird. Die

4-Geschossigkeit an der Wallstraße ist nach den Festsetzungen im Bebauungsplan

zulässig. In der Vorlage wurde nachweislich klar dargelegt, dass eine Verschattung der

Wohnhäuser am Lohmannhof durch die Planungen nicht erfolgt. Für seine Fraktion teilt er

mit, dass man der Antragstellerin nicht zustimmen wird.

Auch Mitglied Beckschaefer teilt mit, dass man aufgrund der bestehenden Festsetzungen

des Bebauungsplanes gar keine Handhabe hat. Vor Ort hat sich ihm dann allerdings

gezeigt, dass die Wallstraße nicht parallel mit der bereits bestehenden Wohnbebauung am

Lohmannhof verläuft sondern in Richtung Pesthof schräg verläuft, so dass der geplante 3.

Solitär näher an der jetzigen Bebauung liegt. Womöglich erfährt der Investor durch diese

Planung eine Minderung des Bauobjektes und man könnte diesbezüglich nochmals mit dem

Investor für das dritte geplante Gebäude in Verhandlungen treten. Trotz allem stimmt auch

die BürgerGemeinschaft Emmerich der Verwaltungsvorlage zu.

Mitglied Sickelmann kann dem zustimmen, dass der Bebauungsplan unter dem Aspekt der

verdichteten Bebauung geplant ist. Allerdings ist man im Jahre 2007 davon abgewichen und

hat somit die Möglichkeit zur Realisierung der ersten 4 Häuser gegeben und der Sparkasse

die Möglichkeit geschaffen, die Grundstücke zu vermarkten. Sie stört daran, dass man eine

Beliebigkeitsplanung in den Bebauungsplänen macht. Durch die Zulassung von

Einfamilienhäusern ist die städtebauliche Gesamtkonzeption nicht mehr eingehalten worden.

Die sich daraus ergebenden Konflikte im Bebauungsplan müssen planerisch durchleuchtet

werden. Sie stimmt dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht zu.

Mitglied Tepaß verlässt um 19.00 Uhr vor der Abstimmung die öffentliche Sitzung.

Nunmehr lässt Vorsitzender Lang über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.