Sitzung: 06.10.2009 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 14 1163/2009
Beschlussvorschlag :
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 24/2 – Lohmann – zwecks Reduzierung der zulässigen Geschossigkeit für die beiden noch unbebauten Bauflächen an der Wallstraße im Mischgebietsbereich MI2 zurückzuweisen und kein Änderungsverfahren einzuleiten.
Protokoll:
Herr Kemkes erläutert
kurz die Vorlage. Die in der Eingabe aufgeführten Einwände sind in
der Verwaltungsvorlage
eingehend untersucht worden und man kommt zu dem Ergebnis,
dass die befürchteten
Auswirkungen nicht eintreten. Grundlage ist ein rechtskräftiger
Bebauungsplan auf
Grundlage einer städtebaulichen Konzeption für den Gesamtbereich
Nonnenplatz, PAN, der
im Jahre 2001 entstanden ist. Bereits lange Zeit davor, bevor das
PAN entstanden ist, gab
es einen städtebaulichen Wettbewerb für das Lohmanngelände.
Damals gab es eine
breite Zustimmung für eine städtebauliche Konzeption, die sich im
Bebauungsplan heute so
widerspiegelt, wie es damals angelegt war; d. h. eine
stadtzentrumsnahe
verdichtete Bebauung. Allen Beteiligten, auch denjenigen, die erst neu
gebaut haben, muss klar
gewesen sein, welcher städtebaulichen Entwicklung der Bereich
zugeführt werden soll.
Der Bebauungsplan ermöglicht dem Bauherrn ein Baurecht,
entsprechend dem
Bebauungsplan zu bauen. Einschränkungen im Baurecht (z. B.
niedrigere
Geschossigkeit) würden zu Entschädigungsansprüchen führen.
Mitglied Sickelmann
wirft ein, dass die Stadt Emmerich gerne Bebauungspläne aufstellt, die
nicht zu Ende gedacht
sind. Im Jahre 2007 wurde 2 Mal von der damaligen städtebaulichen
Konzeption im Jahre
2001 abgewichen. Als man feststellte, dass die Konzeption nicht zu
vermarkten war, hat man
im Jahre 2007 den Bebauungsplan geändert. Protokollarisch ist
nachlesbar, dass sie
bereits damals gesagt hat, dass in dem Bebauungsplan der Konflikt
mit den 3
Block-Solitären gegeben ist. 2007 hätte man die städtebauliche Konzeption noch
mal überdenken können,
was allerdings nicht geschah.
Heute besteht nur noch
die Möglichkeit, im Zuge der Verhandlungen mit dem Investor zu
versuchen, bei dem 2.
geplanten Solitär ein Geschoss und bei dem 3. Solitär evtl. 2
Geschosse wegzunehmen.
Sie gibt den Antragstellern mit auf den Weg, sich die
Bebauungsplanänderung
2007 genau anzusehen, ob evtl. Abwägungsfehler festzustellen
sind. Sie beantragt,
dass die Verwaltung das städtebauliche Konzept nochmals mit dem
Investor zu besprechen,
um das Konfliktpotential herauszuloten.
Herr Kemkes erklärt zur
damaligen Bebauungsplanänderung, dass es sich hier um einen
ganz normalen Prozess
gehandelt hat und die vorgetragenen Bedenken abgewogen worden
sind. In einem bereits
stattgefundenen Gespräch mit dem Investor hat sich gezeigt, dass der
Vorhabenträger an dem
Konzept festhält und keine Veränderungen möglich sind.
Mitglied Jessner
äußert, dass bei Aufstellung des Bebauungsplanes unter anderem das Ziel
einer verdichteten
Bebauung innerhalb der Welle im Vordergrund stand. Er hält dieses Ziel
nach wie vor für
richtig und zur Erreichung dieses Ziels gehört selbstverständlich eine
bestimmte
Geschossigkeit. Zum anderen vermag er es nicht einzusehen, dass Bürger von
ihrem Baurecht in
Kenntnis aller Umstände und Planungen Gebrauch machen und nach
Fertigstellung ihres
Bauvorhabens vom Nachbarn verlangen, das Baurecht nicht in der
Gänze auszuschöpfen.
Jeder Bauwillige ist dafür verantwortlich, dass er sich sein Umfeld
und die weiteren
Planungen genau ansieht und entscheidet, ob man bauen möchte.
Ansonsten müsste der
Bauwillige sich ein anderes passendes Grundstück suchen. Somit
kann er der
Antragstellerin nicht zustimmen.
Mitglied Kukulies
schließt sich der Meinung von Mitglied Jessner an. Hätte man zum
damaligen Zeitpunkt das
Konfliktpotential erkannt hätte man mit Vorsicht planen müssen. Er
teilt für seine Person
mit, dass das Vorhaben zwar optisch nicht gerade toll aussieht aber er
voll hinter der
Verwaltungsmeinung stehe und somit dem Antragsteller eine Ablehnung
erteilt.
Mitglied ten Brink
weist darauf hin, dass den damaligen Bauinteressenten der
Bebauungsplan bekannt
gewesen sein muss. Die Bebauung am Lohmannhof ist auf eine
3-Geschossigkeit
festgelegt, damit sie dem Bebauungsplan gerecht wird. Die
4-Geschossigkeit an der
Wallstraße ist nach den Festsetzungen im Bebauungsplan
zulässig. In der
Vorlage wurde nachweislich klar dargelegt, dass eine Verschattung der
Wohnhäuser am
Lohmannhof durch die Planungen nicht erfolgt. Für seine Fraktion teilt er
mit, dass man der
Antragstellerin nicht zustimmen wird.
Auch Mitglied
Beckschaefer teilt mit, dass man aufgrund der bestehenden Festsetzungen
des Bebauungsplanes gar
keine Handhabe hat. Vor Ort hat sich ihm dann allerdings
gezeigt, dass die
Wallstraße nicht parallel mit der bereits bestehenden Wohnbebauung am
Lohmannhof verläuft
sondern in Richtung Pesthof schräg verläuft, so dass der geplante 3.
Solitär näher an der
jetzigen Bebauung liegt. Womöglich erfährt der Investor durch diese
Planung eine Minderung
des Bauobjektes und man könnte diesbezüglich nochmals mit dem
Investor für das dritte
geplante Gebäude in Verhandlungen treten. Trotz allem stimmt auch
die BürgerGemeinschaft
Emmerich der Verwaltungsvorlage zu.
Mitglied Sickelmann
kann dem zustimmen, dass der Bebauungsplan unter dem Aspekt der
verdichteten Bebauung
geplant ist. Allerdings ist man im Jahre 2007 davon abgewichen und
hat somit die
Möglichkeit zur Realisierung der ersten 4 Häuser gegeben und der Sparkasse
die Möglichkeit
geschaffen, die Grundstücke zu vermarkten. Sie stört daran, dass man eine
Beliebigkeitsplanung in
den Bebauungsplänen macht. Durch die Zulassung von
Einfamilienhäusern ist
die städtebauliche Gesamtkonzeption nicht mehr eingehalten worden.
Die sich daraus
ergebenden Konflikte im Bebauungsplan müssen planerisch durchleuchtet
werden. Sie stimmt dem
Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht zu.
Mitglied Tepaß verlässt
um 19.00 Uhr vor der Abstimmung die öffentliche Sitzung.
Nunmehr lässt
Vorsitzender Lang über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.