Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

Der Rat beschließt :

a) die Wahl der Vertretung der Stadt Emmerich am Rhein  am 30.08.2009

b) die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Emmerich am Rhein am 30.08.2009

 

wird gemäß § 40 Abs. 1 Buchstabe d) des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz –KWahlG) für gültig erklärt.


Der Vorsitzende lässt über den Antrg, gemäß Vorlage zu beschließen, abstimmen.