Sitzung: 15.12.2009 Wahlprüfungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 01 - 15 0071/2009
Der Rat
beschließt :
a) die Wahl der Vertretung der Stadt
Emmerich am Rhein am 30.08.2009
b) die Wahl des Bürgermeisters der Stadt
Emmerich am Rhein am 30.08.2009
wird gemäß § 40 Abs. 1 Buchstabe d) des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz –KWahlG) für gültig erklärt.
Der Vorsitzende lässt über den Antrg, gemäß Vorlage zu beschließen, abstimmen.