Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 36, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Der Rat beschließt :

a) die Wahl der Vertretung der Stadt Emmerich am Rhein  am 30.08.2009

b) die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Emmerich am Rhein am 30.08.2009

 

wird gemäß § 40 Abs. 1 Buchstabe d) des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz –KWahlG) für gültig erklärt.

 

Beratungsergebnis: zu a)  36 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

                                 zu b)  35 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

 

 

 


Der Vorsitzende übergibt den Vorsitz an den stellvertretenen Vorsitzenden Ulrich. Dieser lässt über die Punkte a) und b) des Beschlussvorschlages getrennt abstimmen.