Sitzung: 15.12.2009 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 36, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 01 - 15 0071/2009
Beschluss:
Der Rat beschließt :
a) die Wahl der Vertretung der Stadt Emmerich am Rhein am 30.08.2009
b) die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Emmerich am Rhein
am 30.08.2009
wird gemäß § 40 Abs. 1 Buchstabe d) des Gesetzes über die
Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz –KWahlG) für
gültig erklärt.
Beratungsergebnis: zu a) 36 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0
Enthaltungen
zu b) 35 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0
Enthaltungen
Der Vorsitzende übergibt den
Vorsitz an den stellvertretenen Vorsitzenden Ulrich. Dieser lässt über die
Punkte a) und b) des Beschlussvorschlages getrennt abstimmen.