Sitzung: 15.12.2009 Rat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 33, Nein: 2, Enthaltungen: 0
Vorlage: 02 - 15 0050/2009
Beschluss:
Der Rat beschließt die
1. Nachtragssatzung zur
Haushaltssatzung
der Stadt Emmerich am Rhein
für das Haushaltsjahr 2009
Aufgrund des § 81 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.
NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV.NRW. S. 380)
hat der Rat der Stadt Emmerich am Rhein mit Beschluss vom 15.12.2009 folgende Nachtragssatzung zur
Haushaltssatzung vom 19.05.2009 erlassen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan
werden
|
die bisherigen festgesetzten Gesamtertäge EUR |
erhöht um EUR |
vermindert um EUR |
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. Nachträge festgesetzt auf EUR |
Ergebnisplan Erträge Aufwendungen |
52.094.519 51.009.121 |
|
5.130.377 1.118.594 |
46.964.142 49.890.527 |
Finanzplan aus
laufender Verwaltungstätigkeit: Einzahlungen
Auszahlungen aus
Investitions- und Finanzierungstätigkeit: Einzahlungen
Auszahlungen |
47.663.507 47.447.280 7.147.627 8.704.073 |
- - |
5.130.377 1.118.594 - - |
42.533.130 46.328.686 7.147.627 8.704.073 |
§ 2
Der bisher festgesetzte
Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird nicht geändert.
§ 3
Der bisherige festgesetzte
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.
§ 4
Die Verringerung der allgemeinen
Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird gegenüber der bisherigen
Festsetzung in Höhe von 0 EUR um 2.926.385 EUR erhöht und damit auf 2.926.385
Euro festgesetzt.
§ 5
Der bisher festgesetzte
Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht geändert.
§ 6
Die Steuersätze werden nicht
geändert.
§§ 7 – 9
Werden nicht geändert.
Der Vorsitzende lässt über den
Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen, abstimmen.