Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 2, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Der Rat beschließt die

1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung

der Stadt Emmerich am Rhein

für das Haushaltsjahr 2009

 

Aufgrund des § 81 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV.NRW. S. 380) hat der Rat der Stadt Emmerich am Rhein mit Beschluss vom  15.12.2009 folgende Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung vom 19.05.2009 erlassen:

 

§ 1

 

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

 

die

bisherigen

festgesetzten

Gesamtertäge

 

 

 

EUR

 

erhöht

um

 

 

 

 

EUR

 

vermindert

um

 

 

 

 

EUR

und damit der

Gesamtbetrag

des

Haushaltsplans

 einschl.

Nachträge

festgesetzt auf

EUR

Ergebnisplan

 

Erträge

Aufwendungen

 

 

52.094.519

51.009.121

 

 

 

 

5.130.377

1.118.594

 

 

46.964.142

49.890.527

Finanzplan

 

aus laufender Verwaltungstätigkeit:

Einzahlungen

Auszahlungen

 

aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit:

Einzahlungen

Auszahlungen

 

 

 

 

47.663.507

47.447.280

 

 

 

7.147.627

8.704.073

 

 

 

 

 

 

 

 

-

-

 

 

 

 

5.130.377

1.118.594

 

 

 

-

-

 

 

 

 

42.533.130

46.328.686

 

 

 

7.147.627

8.704.073

 

 

§ 2

 

Der bisher festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird nicht geändert.

 

§ 3

 

Der bisherige festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.

 

§ 4

                       

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 0 EUR um 2.926.385 EUR erhöht und damit auf 2.926.385 Euro festgesetzt.

 

§ 5

 

Der bisher festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht geändert.

 

§ 6

 

Die Steuersätze werden nicht geändert.

 

§§ 7 – 9

 

Werden nicht geändert.

 

 

 


Der Vorsitzende lässt über den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen, abstimmen.