Sitzung: 21.01.2010 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 3
Vorlage: 04 - 15 0092/2010
Beschlussvorschlag :
Der Rat fasst den Budgetbeschluss und legt den Zuschussbedarf
für das Budget 401
"Jugend allgemein" und 402 "Jugendcafe" im
Ergebnishaushalt für das Jahr 2010 auf
7.223.033 Euro und im Finanzhaushalt auf 7.222.972 Euro fest.
Nachdem der Kämmerer Herr Siebers einige allgemeine
Erläuterungen zu den Kennzahlen und dem
zahlenmäßigen Aufbau des Haushaltsplanes 2010 gegeben hat, ruft die Vorsitzende
die einzelnen Seiten des Jugendetats auf
und bittet um Anmerkungen und Fragen.
Produkt 1.100.06.01.01 – Kinder in Tageseinrichtungen und
Tagespflege
Mitglied Nellissen bittet um Auskunft darüber, ob die
Betriebskosten für die U 3-Plätze
enthalten sind.
Die Verwaltung teilt, dass mit diese Kosten einkalkuliert
sind.
Produkt 1.100.06.02.01 – Kinder- und Jugendarbeit
Mitglied Gustedt erfragt, warum die Höhe der Personalaufwendungen deutlich
zurückgegangen sei.
Kämmerer Siebers erläutert dazu, dass sich hier eine
zahlenmäßige Änderung ergeben habe, da 2010
z.B. Versorgungsaufwendungen für Beamte u.ä. im Etat des Fachbereiches
1 - Zentrale Dienste veranschlagt
werden.
Mitglied Nellissen um Auskunft darüber, ob der kommunale
Kinder- und
Jugendförderplan soweit fertig gestellt sei, dass er dem
Jugendhilfeausschuss zur Beratung vorgelegt werden könne.
Hierzu teilt die Verwaltung mit, dass der Kinder- und
Jugendförderplan in einer der nächsten Sitzungen des Jugendhilfeausschusses vorgelegt werde.
Zu dem in Spalte 15 -
Transferaufwendungen – enthaltenen Kostenanteil an dem „Emmericher Modell“ zur
Verbesserung der Ausbildungssituation in Höhe von 10.000 Euro in 2010 (2009:
10.000 Euro, 2011 – 2013 0 Euro) bittet
Mitglied Nellissen um Mitteilung, ob eine weitere Kostenbeteiligung ab 2011 vorgesehen sei.
Bürgermeister Diks merkt hierzu an, dass das Projekt
„Emmericher Modell“ auf 2 Jahre angelegt wurde. Zwar laufe das Projekt gut an,
über eine Weiterführung ab 2011 könne aber erst zum Ende des laufenden Jahres
konkret nachgedacht werden.
Mitglied Gustedt erkundigt sich, was mit den unter Leistungsmengen/Kennzahlen
aufgeführten Kosten für Jugendpflegerische Maßnahmen / Präventionsprojekte zu
verstehen sei.. Die Verwaltung erklärt, dass es sich hier z.B. um die
(anteiligen) Kosten für ein Projekt mit Schulen
und der AWO mit dem Titel.
„Schwangerschaftsprävention“ handelt.
Produkt 1.100.06.03.01 – ambulante und stationäre Hilfen
Auf Bitte des Mitgliedes Nellissen teilt die Verwaltung mit,
dass derzeit 3 Jugendliche unter die stationäre Hilfe „betreutes Wohnen“ fallen.
Mitglied Bongers weist auf den höheren Haushaltsansatz für
ambulante Hilfen hin.
Hierzu erläutert Herr Barfuß, dass die Zunahme auf die sich ändernden
gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zurückzuführen sei.
Mitglied Nellissen stellt die Frage, ob „Streetworker“ zur
Betreuung von problematischen Jugendlichen
eingesetzt werden oder ob es
sonst spezielle Angebote für Jugendliche in der „Szene“ gebe.
Herr Barfuß teilt mit, dass seitens des Jugendamtes bisher
kein Bedarf an „Straßenarbeit“ gesehen werde. Bei Problemen mit Jugendlichen
greife die Ordnungspartnerschaft zwischen Jugendamt, Ordnungsamt und
Polizei.
Produkt 1.100.06.04.01 – Jugendcafé am Brink
Auf die Frage des Mitgliedes Nellissen, ob die Möglichkeit
bestehe, das die Hausaufgabenbetreuung
im Jugendcafé am Brink von Kindern, die
aus Familien mit geringem Einkommen kommen,
unentgeltlich in Anspruch genommen werden könne, wird verwaltungsseitig
angemerkt, dass den Eltern für die Hausaufgabenbetreuung lediglich Kosten in Höhe
von 10,00 € monatlich entstehen. Darüber
hinaus ist eine Ausweitung aus Kapazitätsgründen nicht möglich. Primär werde
der Bereich auch von den Schulen im Rahmen der Ganztagsbetreuung abgedeckt.
Mitglied Frau Bongers bemerkt, dass die Kennzahlen u.a. zu
den Veranstaltungen im Jugendcafé in jedem Jahr gleich bleibend sind. Hierzu
erläutert die Verwaltung, dass sich tatsächlich bei der Zahl der jährlichen Veranstaltungen nur
wenige Änderungen ergeben, da bestimmte Veranstaltungen wie z.B. Schülerdisco, Café 21, Vorabifete u.a. mit
einer geregelten Häufigkeit stattfinden.
Mitglied Gertsen stellt den Antrag, dem Rat den Entwurf des
Jugendetats (Budget 401 „Jugend allgemein“ und 402 „Jugendcafé“) zur
Beschlussfassung zu empfehlen.
Da weitere Anmerkungen oder Fragen nicht vorliegen, lässt die Vorsitzende über den Antrag abstimmen.