Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 3

Beschlussvorschlag :

 

Der Rat fasst den Budgetbeschluss und legt den Zuschussbedarf für das Budget 401

"Jugend allgemein" und 402 "Jugendcafe" im Ergebnishaushalt für das Jahr 2010 auf

7.223.033 Euro und im Finanzhaushalt auf 7.222.972 Euro fest.

 

 


 

Nachdem der Kämmerer Herr Siebers einige allgemeine Erläuterungen zu den Kennzahlen und  dem zahlenmäßigen Aufbau des Haushaltsplanes 2010 gegeben hat, ruft die Vorsitzende die  einzelnen Seiten des Jugendetats auf und bittet um Anmerkungen und Fragen.

 

Produkt 1.100.06.01.01 – Kinder in Tageseinrichtungen und Tagespflege

Mitglied Nellissen bittet um Auskunft darüber, ob die Betriebskosten für die U 3-Plätze  enthalten sind.

Die Verwaltung teilt, dass mit diese Kosten einkalkuliert sind.

 

Produkt 1.100.06.02.01 – Kinder- und Jugendarbeit

Mitglied Gustedt erfragt, warum  die Höhe der Personalaufwendungen deutlich zurückgegangen sei.

Kämmerer Siebers erläutert dazu, dass sich hier eine zahlenmäßige Änderung ergeben habe, da 2010  z.B. Versorgungsaufwendungen für Beamte u.ä. im Etat des Fachbereiches 1  - Zentrale Dienste veranschlagt werden.

 

Mitglied Nellissen um Auskunft darüber, ob der kommunale Kinder- und

Jugendförderplan soweit fertig gestellt sei, dass er dem Jugendhilfeausschuss zur Beratung vorgelegt werden könne.

Hierzu teilt die Verwaltung mit, dass der Kinder- und Jugendförderplan in einer der nächsten Sitzungen  des Jugendhilfeausschusses vorgelegt werde.

 

Zu dem  in Spalte 15 - Transferaufwendungen – enthaltenen Kostenanteil an dem „Emmericher Modell“ zur Verbesserung der Ausbildungssituation in Höhe von 10.000 Euro in 2010 (2009: 10.000 Euro, 2011 – 2013   0 Euro) bittet Mitglied Nellissen um Mitteilung, ob eine weitere  Kostenbeteiligung ab 2011 vorgesehen sei.

Bürgermeister Diks merkt hierzu an, dass das Projekt „Emmericher Modell“ auf 2 Jahre angelegt wurde. Zwar laufe das Projekt gut an, über eine Weiterführung ab 2011 könne aber erst zum Ende des laufenden Jahres konkret nachgedacht werden. 

 

Mitglied Gustedt erkundigt sich,  was mit den unter Leistungsmengen/Kennzahlen aufgeführten Kosten für Jugendpflegerische Maßnahmen / Präventionsprojekte zu verstehen sei.. Die Verwaltung erklärt, dass es sich hier z.B. um die (anteiligen) Kosten für ein Projekt mit Schulen  und der AWO  mit dem Titel. „Schwangerschaftsprävention“ handelt.

 

Produkt 1.100.06.03.01 – ambulante und stationäre Hilfen

Auf Bitte des Mitgliedes Nellissen teilt die Verwaltung mit, dass derzeit 3 Jugendliche unter die stationäre Hilfe  „betreutes Wohnen“ fallen.

 

Mitglied Bongers weist auf den höheren Haushaltsansatz für ambulante Hilfen hin.

Hierzu erläutert Herr Barfuß, dass die  Zunahme auf die sich ändernden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zurückzuführen sei.

 

Mitglied Nellissen stellt die Frage, ob „Streetworker“ zur Betreuung von problematischen Jugendlichen  eingesetzt werden oder ob es  sonst spezielle Angebote für Jugendliche in der „Szene“ gebe.

Herr Barfuß teilt mit, dass seitens des Jugendamtes bisher kein Bedarf an „Straßenarbeit“ gesehen werde. Bei Problemen mit Jugendlichen greife die Ordnungspartnerschaft zwischen Jugendamt, Ordnungsamt und Polizei.   

 

Produkt 1.100.06.04.01 – Jugendcafé am Brink

Auf die Frage des Mitgliedes Nellissen, ob die Möglichkeit bestehe, das die  Hausaufgabenbetreuung im Jugendcafé am Brink von  Kindern, die aus Familien mit geringem Einkommen kommen,  unentgeltlich in Anspruch genommen werden könne, wird verwaltungsseitig angemerkt, dass den Eltern für die Hausaufgabenbetreuung lediglich Kosten in Höhe von 10,00 € monatlich entstehen.  Darüber hinaus ist eine Ausweitung aus Kapazitätsgründen nicht möglich. Primär werde der Bereich auch von den Schulen im Rahmen der Ganztagsbetreuung abgedeckt.

 

Mitglied Frau Bongers bemerkt, dass die Kennzahlen u.a. zu den Veranstaltungen im Jugendcafé in jedem Jahr gleich bleibend sind. Hierzu erläutert die Verwaltung, dass sich tatsächlich bei der  Zahl der jährlichen Veranstaltungen nur wenige Änderungen ergeben, da bestimmte Veranstaltungen wie z.B.  Schülerdisco, Café 21, Vorabifete u.a. mit einer geregelten Häufigkeit stattfinden.

 

Mitglied Gertsen stellt den Antrag, dem Rat den Entwurf des Jugendetats (Budget 401 „Jugend allgemein“ und 402 „Jugendcafé“) zur Beschlussfassung zu empfehlen.

 

Da weitere Anmerkungen oder Fragen nicht vorliegen, lässt die Vorsitzende über den Antrag abstimmen.