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TOP Ö 4: Feststellung der Sitzungsniederschrift vom 11.02.2009
Sitzung:
20.01.2010
Schulausschuss
Gegen die gemäß § 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung vorgestellte Niederschrift werden keine Einwände erhoben. Sie wird von der Vorsitzenden und der stellv. Schriftführerin unterzeichnet
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