Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag :

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt den Energiebericht für kommunale Liegenschaften zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, diesen Bericht weiter jährlich fortzuschreiben und zu ergänzen, sowie die daraus gewonnenen Erkenntnisse umzusetzen.


Protokoll:

Herr Niemann stellt den Energiebericht für kommunale Liegenschaften vor. Im Wesentlichen besteht Energiemanagement aus 5 Säulen; Controlling (1 x mtl.), Motivation (sowohl Motivation innerhalb des Rathauses als auch der Gebäudenutzer), Tarife, Optimierung der technischen Anlagen im laufenden Betrieb, Modernisierung.

Bei der Optimierung ist ein wesentlicher Aspekt die Gebäudeleittechnik. Hierbei handelt es sich um eine Heizungsregelung, die auch „online“ arbeitet. Im Wesentlichen zeichnet die Gebäudeleittechnik auch Trendkurven auf (ergebende Betriebszeiten zu Nachtzeiten, Taktverhalten u. a.), um somit Rückschlüsse darauf führen zu können, wo eine Optimierung von Anlagen erreicht werden kann. Auch der Aspekt „Störungsmanagement“ ist ein wichtiger Punkt; hierbei melden sich die Anlagen bei Betriebsstörung über eine SMS beim jeweiligen Hausmeister. Mit der Gebäudeleittechnik werden allerdings nicht nur klassische Wärmeerzeugungsanlagen sondern auch Sonnenschutzanlagen. Ferner wird seit einigen Jahren das elektronische Schließsystem betrieben, mit dem man auch Heizgruppen aktivieren kann (wie z. B. Eugen-Reintjes-Stadion). Auch die Steuerung der Beleuchtungsanlagen ist ein wichtiger Punkt in der Gebäudeleittechnik.

Als Ergebnis der Gebäudeleittechnik bleibt ohne Zweifel die Energieeinsparung (siehe Energiebericht), Minimierung der Ausfallzeiten, hohe Betriebssicherheit der Anlagen, geringerer Personaleinsatz, höhere Flexibilität, klare Zuweisung von Verantwortung und Kompetenz und höherer Gebäudeservice festzustellen. Der Energiebericht dient als Informations- und Kontrollinstrument. Die Verbräuche werden festgestellt und bewertet, wodurch man Schwachstellen im Gebäudebestand entdecken kann und Erkenntnisse über mögliche Verbesserungen im organisatorischen und investiven Bereich bekommt.

Zu allen verbrauchsmäßig erfassten Geräten ist die Darstellung der Kennwerte (Strom, Gast, Wasser) im Energiebericht erfolgt, wo erkennbar ist, ob man im Verbrauch gut liegt. Die schraffierten Bereiche sind Zielbereiche. Zusammengefasst ist folgendes festzustellen: Fast alle Objekte liegen im Zielbereich. Verbesserungspotenzial liegt beim Stromverbrauch; im Rahmen des Konjunkturpaketes II wird in Kürze an 3 Schulen eine Optimierung der Beleuchtung vorgenommen. Ganz markant ist die CO2-Reduzierung von 700 to pro Jahr.

Hinsichtlich des Projektes „Solar & Spar“ am Willibrord-Gymnasium teilt er mit, dass das Blockheizkraftwerk mit viel Erfolg betrieben wird; im Referenzjahr 2008 wurden 225.000 Kilowattstunden Strom produziert, entsprechend ins Netz eingespeist und vergütet. Die Photovoltaikanlage auf dem Dach der Hansahalle hat ca. 43.000 Kilowattstunden produziert. Der Verbrauch des Gymnasiums liegt bei nur 120.800 Kilowattstunden im Jahr, so dass ein Überschuss von 148.000 Kilowattstunden zu verzeichnen war (Stromverbrauch von ca. 30  4-Personenhaushalten für 1 Jahr).

Anmerkung der Verwaltung: Die Einspeisevergütung für die Photovoltaikanlage betrug

                                              23.900,00 € und für das Blockheizkraftwerk wurden

                                                         11.500,00 €  erwirtschaftet.

 

Auf Anfrage von Mitglied Sickelmann erklärt Herr Niemann, dass die Kleinschwimmhalle Elten in dem Objekt Luitgardisschule bearbeitet wird. Für das gesamte Objekt (Grundschule, Hauptschule, Schwimmhalle, Turnhalle) gibt es einen Wärmeerzeuger. Da der Wärmeerzeuger noch nicht sehr lange in Betrieb ist, hat er die Standzeit noch nicht erreicht. Somit wäre es nicht sinnvoll über ein Blockheizkraftwerk nachzudenken. Dennoch wird derzeit in Verbindung mit den Stadtwerken etwas genauer die Kosten-Nutzen-Situation von Blockheizkraftwerk in Schulen untersucht.

Mitglied Sickelmann weist darauf hin, dass man mehr Nutzen erreichen könnte, sobald der Contracting-Vertrag ausgelaufen ist und die Effizienzgewinne somit nicht geteilt werden müssten. Sie fragt an, ob es möglich ist, eine Aufstellung zu erarbeiten, was die Stadt zukünftig an weiteren Aufwendungen plant, wann die Verträge ausgelaufen sind und ob die Stadt selbst das Know-How aufbringt, diese Art der Energieversorgung zu installieren.

Hierauf erwidert Herr Niemann, dass es unmöglich ist, aus den laufenden Verträgen mit den Stadtwerken und der Betreibergesellschaft herauszukommen.


Hinzu kommt das Vertragswerk mit den Bürgern, die entsprechendes Kapital eingestellt haben. Aus wirtschaftlicher Sicht sieht er ebenfalls keine Möglichkeit, aus dem Vertragswerk herauszukommen.

Mitglied Sickelmann wünscht eine Aussage über die Dauer der laufenden Verträge. Es wäre für die Zukunft und die weiteren Planungen wünschenswert, dass die möglichen Effizienzgewinne von der Stadt verbucht werden. Ferner möchte sie wissen, wie hoch der abzugebende Anteil aus dem Contracting liegt.

Hierauf antwortet Herr Niemann, dass die Verträge Ende 2003 mit einer 20jährigen Vertragslaufzeit abgeschlossen wurden. Durch dieses gewählte Vertragswerk ist die Stadt Emmerich am Rhein von den unmittelbaren Investitionskosten befreit worden; d. h. über die Energieeinsparung wird der Anteil der Stadt Emmerich am Rhein abgegolten. Ergänzend führt er aus, dass ein Projekt wie das am Willibrord-Gymnasium als einmalig bezeichnet werden kann, da eine erforderliche Mindestgröße an keinem anderen Objekt in der Stadt Emerich am Rhein vorgefunden wird. Dennoch wird versucht, eine solche Technik in kleinteiligerer Ausführung in anderen Liegenschaften einzurichten.

 

Auf Wortäußerung von Mitglied Reintjes teilt Herr Niemann mit, dass seit 2002/2003 ein Rahmenvertrag zwischen der Stadt Emmerich am Rhein und den Stadtwerken existiert, an den die Stadt Emmerich am Rhein gebunden ist. Solange dieser Rahmenvertrag besteht und nicht vom Rat anders entschieden wird, ist die Stadt Emmerich am Rhein verpflichtet, alle Investitionen dieses Bereiches im Rahmen des Contractings mit den Stadtwerken abzuwickeln. Die anfängliche Skepsis ist der Meinung gewichen, dass diese Lösung für die Stadt Emmerich am Rhein eine sehr gute Lösung darstellt. Die Wirtschaftlichkeit solcher Anlagen wird im Vorfeld immer geprüft. Erster Beigeordneter Dr. Wachs erinnert sich, dass seinem Wissen nach im Jahre 2003 erschöpfende Diskussionen über das Contracting geführt wurden. Letztendlich hat man sich für das Contracting entschieden, insbesondere vor dem Hintergrund der Kapitalsituation und des notwendigen Anfangskapitals. Seiner Meinung nach ist eine derartige Diskussion per heute sehr unnötig.

Mitglied Reintjes hätte gerne eine Gegenüberstellung der Kosten bzw. Einsparung einer alten Anlage mit einer neuen Anlage mit neuester Technik. Hierzu teilt Herr Niemann mit, dass man sich an der Leitlinie orientiert, dass die Einsparung die Kapitalkosten decken muss. Fazit ist, dass dies bei allen bisher getätigten Investitionen der Fall ist.

Anmerkung der Verwaltung: Die verbrauchsseitigen Einsparungen bei Investitionen in

                                                         eine neue Anlage betragen in der Regel mind. 20 %.

 

Mitglied Spiertz gibt zu bedenken, dass trotz der Einsparung von 250.000 € am Verbrauch auch zusätzliche Kosten entstehen, wie z. B. Personal. Hierauf erwidert Herr Niemann, dass die Verbrauchsrückgänge zum einen auf die Optimierung Technik und zum anderen auf die getätigten Investitionen zurückzuführen ist. Dieser Betrag wird jährlich allein bei Wärme und Strom bei den heutigen Energiepreisen eingespart. Die Verbräuche werden auch weiterhin rückläufig werden, wenn nicht durch den Ganztagesbetrieb der Schulen die Anlagen mit längeren Betriebszeiten konfrontiert worden wären.

 

Mitglied Diekman stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.