Sitzung: 26.01.2010 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 03 - 15 0099/2010
Beschlussvorschlag :
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt
den Energiebericht für kommunale Liegenschaften zur Kenntnis und beauftragt die
Verwaltung, diesen Bericht weiter jährlich fortzuschreiben und zu ergänzen,
sowie die daraus gewonnenen Erkenntnisse umzusetzen.
Protokoll:
Herr Niemann stellt den Energiebericht für kommunale
Liegenschaften vor. Im Wesentlichen besteht Energiemanagement aus 5 Säulen;
Controlling (1 x mtl.), Motivation (sowohl Motivation innerhalb des Rathauses
als auch der Gebäudenutzer), Tarife, Optimierung der technischen Anlagen im
laufenden Betrieb, Modernisierung.
Bei der Optimierung ist ein wesentlicher Aspekt die
Gebäudeleittechnik. Hierbei handelt es sich um eine Heizungsregelung, die auch
„online“ arbeitet. Im Wesentlichen zeichnet die Gebäudeleittechnik auch
Trendkurven auf (ergebende Betriebszeiten zu Nachtzeiten, Taktverhalten u. a.),
um somit Rückschlüsse darauf führen zu können, wo eine Optimierung von Anlagen
erreicht werden kann. Auch der Aspekt „Störungsmanagement“ ist ein wichtiger
Punkt; hierbei melden sich die Anlagen bei Betriebsstörung über eine SMS beim
jeweiligen Hausmeister. Mit der Gebäudeleittechnik werden allerdings nicht nur
klassische Wärmeerzeugungsanlagen sondern auch Sonnenschutzanlagen. Ferner wird
seit einigen Jahren das elektronische Schließsystem betrieben, mit dem man auch
Heizgruppen aktivieren kann (wie z. B. Eugen-Reintjes-Stadion). Auch die
Steuerung der Beleuchtungsanlagen ist ein wichtiger Punkt in der
Gebäudeleittechnik.
Als Ergebnis der Gebäudeleittechnik bleibt ohne Zweifel die
Energieeinsparung (siehe Energiebericht), Minimierung der Ausfallzeiten, hohe
Betriebssicherheit der Anlagen, geringerer Personaleinsatz, höhere
Flexibilität, klare Zuweisung von Verantwortung und Kompetenz und höherer
Gebäudeservice festzustellen. Der Energiebericht dient als Informations- und
Kontrollinstrument. Die Verbräuche werden festgestellt und bewertet, wodurch
man Schwachstellen im Gebäudebestand entdecken kann und Erkenntnisse über
mögliche Verbesserungen im organisatorischen und investiven Bereich bekommt.
Zu allen verbrauchsmäßig erfassten Geräten ist die
Darstellung der Kennwerte (Strom, Gast, Wasser) im Energiebericht erfolgt, wo
erkennbar ist, ob man im Verbrauch gut liegt. Die schraffierten Bereiche sind
Zielbereiche. Zusammengefasst ist folgendes festzustellen: Fast alle Objekte
liegen im Zielbereich. Verbesserungspotenzial liegt beim Stromverbrauch; im
Rahmen des Konjunkturpaketes II wird in Kürze an 3 Schulen eine Optimierung der
Beleuchtung vorgenommen. Ganz markant ist die CO2-Reduzierung von 700 to pro
Jahr.
Hinsichtlich des Projektes „Solar & Spar“ am
Willibrord-Gymnasium teilt er mit, dass das Blockheizkraftwerk mit viel Erfolg
betrieben wird; im Referenzjahr 2008 wurden 225.000 Kilowattstunden Strom
produziert, entsprechend ins Netz eingespeist und vergütet. Die
Photovoltaikanlage auf dem Dach der Hansahalle hat ca. 43.000 Kilowattstunden
produziert. Der Verbrauch des Gymnasiums liegt bei nur 120.800 Kilowattstunden
im Jahr, so dass ein Überschuss von 148.000 Kilowattstunden zu verzeichnen war
(Stromverbrauch von ca. 30
4-Personenhaushalten für 1 Jahr).
Anmerkung der Verwaltung: Die Einspeisevergütung für die
Photovoltaikanlage betrug
23.900,00 € und für das Blockheizkraftwerk wurden
11.500,00 € erwirtschaftet.
Auf Anfrage von Mitglied Sickelmann erklärt Herr Niemann,
dass die Kleinschwimmhalle Elten in dem Objekt Luitgardisschule bearbeitet
wird. Für das gesamte Objekt (Grundschule, Hauptschule, Schwimmhalle, Turnhalle)
gibt es einen Wärmeerzeuger. Da der Wärmeerzeuger noch nicht sehr lange in
Betrieb ist, hat er die Standzeit noch nicht erreicht. Somit wäre es nicht
sinnvoll über ein Blockheizkraftwerk nachzudenken. Dennoch wird derzeit in
Verbindung mit den Stadtwerken etwas genauer die Kosten-Nutzen-Situation von
Blockheizkraftwerk in Schulen untersucht.
Mitglied Sickelmann weist darauf hin, dass man mehr Nutzen
erreichen könnte, sobald der Contracting-Vertrag ausgelaufen ist und die
Effizienzgewinne somit nicht geteilt werden müssten. Sie fragt an, ob es
möglich ist, eine Aufstellung zu erarbeiten, was die Stadt zukünftig an
weiteren Aufwendungen plant, wann die Verträge ausgelaufen sind und ob die
Stadt selbst das Know-How aufbringt, diese Art der Energieversorgung zu
installieren.
Hierauf erwidert Herr Niemann, dass es unmöglich ist, aus
den laufenden Verträgen mit den Stadtwerken und der Betreibergesellschaft
herauszukommen.
Hinzu kommt das Vertragswerk mit den Bürgern, die
entsprechendes Kapital eingestellt haben. Aus wirtschaftlicher Sicht sieht er
ebenfalls keine Möglichkeit, aus dem Vertragswerk herauszukommen.
Mitglied Sickelmann wünscht eine Aussage über die Dauer der
laufenden Verträge. Es wäre für die Zukunft und die weiteren Planungen
wünschenswert, dass die möglichen Effizienzgewinne von der Stadt verbucht
werden. Ferner möchte sie wissen, wie hoch der abzugebende Anteil aus dem
Contracting liegt.
Hierauf antwortet Herr Niemann, dass die Verträge Ende 2003
mit einer 20jährigen Vertragslaufzeit abgeschlossen wurden. Durch dieses
gewählte Vertragswerk ist die Stadt Emmerich am Rhein von den unmittelbaren
Investitionskosten befreit worden; d. h. über die Energieeinsparung wird der
Anteil der Stadt Emmerich am Rhein abgegolten. Ergänzend führt er aus, dass ein
Projekt wie das am Willibrord-Gymnasium als einmalig bezeichnet werden kann, da
eine erforderliche Mindestgröße an keinem anderen Objekt in der Stadt Emerich
am Rhein vorgefunden wird. Dennoch wird versucht, eine solche Technik in
kleinteiligerer Ausführung in anderen Liegenschaften einzurichten.
Auf Wortäußerung von Mitglied Reintjes teilt Herr Niemann
mit, dass seit 2002/2003 ein Rahmenvertrag zwischen der Stadt Emmerich am Rhein
und den Stadtwerken existiert, an den die Stadt Emmerich am Rhein gebunden ist.
Solange dieser Rahmenvertrag besteht und nicht vom Rat anders entschieden wird,
ist die Stadt Emmerich am Rhein verpflichtet, alle Investitionen dieses
Bereiches im Rahmen des Contractings mit den Stadtwerken abzuwickeln. Die
anfängliche Skepsis ist der Meinung gewichen, dass diese Lösung für die Stadt
Emmerich am Rhein eine sehr gute Lösung darstellt. Die Wirtschaftlichkeit
solcher Anlagen wird im Vorfeld immer geprüft. Erster Beigeordneter Dr. Wachs
erinnert sich, dass seinem Wissen nach im Jahre 2003 erschöpfende Diskussionen
über das Contracting geführt wurden. Letztendlich hat man sich für das
Contracting entschieden, insbesondere vor dem Hintergrund der Kapitalsituation
und des notwendigen Anfangskapitals. Seiner Meinung nach ist eine derartige
Diskussion per heute sehr unnötig.
Mitglied Reintjes hätte gerne eine Gegenüberstellung der
Kosten bzw. Einsparung einer alten Anlage mit einer neuen Anlage mit neuester
Technik. Hierzu teilt Herr Niemann mit, dass man sich an der Leitlinie orientiert,
dass die Einsparung die Kapitalkosten decken muss. Fazit ist, dass dies bei
allen bisher getätigten Investitionen der Fall ist.
Anmerkung der Verwaltung: Die verbrauchsseitigen
Einsparungen bei Investitionen in
eine neue Anlage betragen in der Regel
mind. 20 %.
Mitglied Spiertz gibt zu bedenken, dass trotz der Einsparung
von 250.000 € am Verbrauch auch zusätzliche Kosten entstehen, wie z. B.
Personal. Hierauf erwidert Herr Niemann, dass die Verbrauchsrückgänge zum einen
auf die Optimierung Technik und zum anderen auf die getätigten Investitionen
zurückzuführen ist. Dieser Betrag wird jährlich allein bei Wärme und Strom bei
den heutigen Energiepreisen eingespart. Die Verbräuche werden auch weiterhin
rückläufig werden, wenn nicht durch den Ganztagesbetrieb der Schulen die
Anlagen mit längeren Betriebszeiten konfrontiert worden wären.
Mitglied Diekman stellt den Antrag, nach Vorlage zu
beschließen.