Sitzung: 26.01.2010 Ausschuss für Stadtentwicklung
Protokoll:
Herr Deller (Anwohner Nollenburger Weg) teilt mit, dass in
der damaligen Bürgerunterrichtung hinsichtlich der Klassifizierung der Straße
dahin gehend argumentiert wurde, dass die Verkehrshauptlast durch die Anwohner
und Anlieger aufkommt. Er allerdings ist der Meinung, dass die Mehrlast des
Verkehrs durch die PKW’s in Richtung B 220 und von der B 220 kommend in
Richtung Nollenburger Weg herrührt. Er fragt nach, ob eine Verkehrszählung
sinnvoll wäre, um Klarheit zu bekommen.
Herr Kemkes teilt mit, dass die Haupterschließungsstraße
auch als Sammelstraße dient, die den innerstädtischen Verkehr zu dem
höherrangigen Straßennetz führt (= Anschluss an B 220). Die Verkehrsführung und
Beschilderung des überörtlichen Verkehrs in die Innenstadt hinein erfolgt auf
der B 220 weder über die ´s Heerenberger Straße noch über den Nollenburger Weg,
so dass das Ergebnis einer Verkehrszählung fraglich ist.
Herr Deller ist der Auffassung, dass man durch das Ergebnis
einer Verkehrszählung durchaus ableiten könnte, dass die Hauptlast nicht durch
die Anlieger und Anwohner des Nollenburger Weges sondern durch
Verkehrsteilnehmer aufkommt, die den Nollenburger Weg als Abkürzung in die
Innenstadt nutzen. Somit wäre die Klassifizierung als Anliegerstraße nicht mehr
gegeben.
Herr Kemkes führt aus, dass das Wesen der
Haupterschließungsstraße auch darin liegt, nicht nur Anwohnerverkehre sondern
auch andere Verkehre aufzunehmen.
Herr Kersten geht auf den Straßenzustand des Nollenburger
Weges ein. 1964 vor dem Ausbau zu einer guten Straße: Es handelte sich
1964/1965 um einen schmalen unbefestigten Sandweg, schlecht befahrbar. Wir als
Eigentümer mussten von unserem Vorgarten ein Stück von 9 m x 6 m zu einem preis
von 5,00 DM an die Stadt verkaufen, wie viele andere Eigentümer auch, um die
Straße, Rad- und Fußwege in der geplanten Breite und bis heutige gültigen
Breite zu ermöglichen. Nach der Fertigstellung des Ausbaus wurde die Straße
durch planloses und unkoordiniertes Legen von Versorgungs- und
Entsorgungsleitungen (Strom, Wasser, Gas, Telefon etc.) immer wieder
aufgerissen und zugeflickt und die gesamte Straßenanlage litt enorm darunter.
Nunmehr geht er auf die Nutzung der Straße durch private
Anlieger ein; Hauptverkehrs- oder Anliegerstraße. Keiner der privaten Anlieger
benutzte und benutzt die Straße mit schweren Fahrzeugen. Wir als Anlieger
nutzen sie lediglich als Fußgänger, Rad- oder PKW-Fahrer. Der Verkehr von
LKW’s, Bagger, Trecker, Linien-, Schulbussen in Richtung Freibad, Hallenbad,
Rees, Elten, Praest, Hüthum, Baustellenverkehr, Sauna, Verkehr in Richtung
Bahnhof, Neubaugebiete, Richtung Rheinbrücke Kleve, Autobahn A 3 etc. geht an
den Anliegern vorbei, wo wir nichts von haben. Man hätte bis heute eine gute
Straße, wenn sie nicht durch die schweren Fahrzeuge so stark beschädigt worden
wäre und die Stadt Emmerich am Rhein für die entsprechende Instandsetzung
gesorgt hätte. Die privaten Anlieger sind nicht die Schuldigen und wollen auch
nicht für das Verschulden anderer bezahlen. Man wird sich wehren.
Herr Laarakker führt zur Betuwe aus, dass ihm immer gesagt
wurde, dass die Bahn nach ihren eigenen Vorstellungen plane und baue. Nunmehr
stellt er die Frage, ob im Europäischen Gesetz in Bezug zur Bahn die
„Interoperabilität“ in Deutschland schon implementiert wurde. Das Europäische
Gesetz in Bezug zur Interoperabilität der Bahn befasst sich damit, ob eine Bahn
nach den Vorstellungen der Bahn gebaut werden kann. Er fragt, ob diese
Implementierung bereits stattgefunden hat; d. h. die Länder verpflichten sich,
an der Maßnahme mitzuarbeiten.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass er diese Frage
auf kommunaler Ebene nicht beantworten kann. Hierzu müsste man den Landtags-
oder Bundestagsabgeordneten befragen.
Herr Laarakker teilt ergänzend mit, dass ab 19.07.2010 alle
Länder in Europa (außer Luxemburg) verpflichtet sind, die vorgesehene Umsetzung
im Europäischen Gesetz zu veranlassen; auch in Bezug auf Sicherheit und Schutz
der Bürger, die entlang der Bahn wohnen. Es gibt also noch Möglichkeiten, die
man nutzen sollte.
Herr Jansen ist der Meinung, dass seit Jahren von den
Kommunen ein Prinzip verfolgt wird, welches nur auf dem des 3. Gleises beruht,
um den Lärmschutz zu bekommen. Man muss aber auch leider feststellen, dass man
nichts weiter erreicht hat. Er ist der Meinung, dass man vor Einleitung des
Planfeststellungsverfahrens versuchen sollte, auf Grundlage des Europäischen
Gesetzes den Termin dafür herauszuziehen. Danach könnte ein neues Gutachten
erstellt werden, zumal sich die Situation über die ganzen Jahre hinweg
drastisch verändert hat. Ferner bittet er darauf zu achten, dass auf
holländischer Seite ernsthaft darüber nachgedacht wird, ein 3. Gleis für die
reine Güterzugstrecke anzulegen. Das wäre für Emmerich nicht auszuhalten.