Protokoll:

Herr Deller (Anwohner Nollenburger Weg) teilt mit, dass in der damaligen Bürgerunterrichtung hinsichtlich der Klassifizierung der Straße dahin gehend argumentiert wurde, dass die Verkehrshauptlast durch die Anwohner und Anlieger aufkommt. Er allerdings ist der Meinung, dass die Mehrlast des Verkehrs durch die PKW’s in Richtung B 220 und von der B 220 kommend in Richtung Nollenburger Weg herrührt. Er fragt nach, ob eine Verkehrszählung sinnvoll wäre, um Klarheit zu bekommen.

Herr Kemkes teilt mit, dass die Haupterschließungsstraße auch als Sammelstraße dient, die den innerstädtischen Verkehr zu dem höherrangigen Straßennetz führt (= Anschluss an B 220). Die Verkehrsführung und Beschilderung des überörtlichen Verkehrs in die Innenstadt hinein erfolgt auf der B 220 weder über die ´s Heerenberger Straße noch über den Nollenburger Weg, so dass das Ergebnis einer Verkehrszählung fraglich ist.

Herr Deller ist der Auffassung, dass man durch das Ergebnis einer Verkehrszählung durchaus ableiten könnte, dass die Hauptlast nicht durch die Anlieger und Anwohner des Nollenburger Weges sondern durch Verkehrsteilnehmer aufkommt, die den Nollenburger Weg als Abkürzung in die Innenstadt nutzen. Somit wäre die Klassifizierung als Anliegerstraße nicht mehr gegeben.

Herr Kemkes führt aus, dass das Wesen der Haupterschließungsstraße auch darin liegt, nicht nur Anwohnerverkehre sondern auch andere Verkehre aufzunehmen.

 

Herr Kersten geht auf den Straßenzustand des Nollenburger Weges ein. 1964 vor dem Ausbau zu einer guten Straße: Es handelte sich 1964/1965 um einen schmalen unbefestigten Sandweg, schlecht befahrbar. Wir als Eigentümer mussten von unserem Vorgarten ein Stück von 9 m x 6 m zu einem preis von 5,00 DM an die Stadt verkaufen, wie viele andere Eigentümer auch, um die Straße, Rad- und Fußwege in der geplanten Breite und bis heutige gültigen Breite zu ermöglichen. Nach der Fertigstellung des Ausbaus wurde die Straße durch planloses und unkoordiniertes Legen von Versorgungs- und Entsorgungsleitungen (Strom, Wasser, Gas, Telefon etc.) immer wieder aufgerissen und zugeflickt und die gesamte Straßenanlage litt enorm darunter.

Nunmehr geht er auf die Nutzung der Straße durch private Anlieger ein; Hauptverkehrs- oder Anliegerstraße. Keiner der privaten Anlieger benutzte und benutzt die Straße mit schweren Fahrzeugen. Wir als Anlieger nutzen sie lediglich als Fußgänger, Rad- oder PKW-Fahrer. Der Verkehr von LKW’s, Bagger, Trecker, Linien-, Schulbussen in Richtung Freibad, Hallenbad, Rees, Elten, Praest, Hüthum, Baustellenverkehr, Sauna, Verkehr in Richtung Bahnhof, Neubaugebiete, Richtung Rheinbrücke Kleve, Autobahn A 3 etc. geht an den Anliegern vorbei, wo wir nichts von haben. Man hätte bis heute eine gute Straße, wenn sie nicht durch die schweren Fahrzeuge so stark beschädigt worden wäre und die Stadt Emmerich am Rhein für die entsprechende Instandsetzung gesorgt hätte. Die privaten Anlieger sind nicht die Schuldigen und wollen auch nicht für das Verschulden anderer bezahlen. Man wird sich wehren.

 

Herr Laarakker führt zur Betuwe aus, dass ihm immer gesagt wurde, dass die Bahn nach ihren eigenen Vorstellungen plane und baue. Nunmehr stellt er die Frage, ob im Europäischen Gesetz in Bezug zur Bahn die „Interoperabilität“ in Deutschland schon implementiert wurde. Das Europäische Gesetz in Bezug zur Interoperabilität der Bahn befasst sich damit, ob eine Bahn nach den Vorstellungen der Bahn gebaut werden kann. Er fragt, ob diese Implementierung bereits stattgefunden hat; d. h. die Länder verpflichten sich, an der Maßnahme mitzuarbeiten.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass er diese Frage auf kommunaler Ebene nicht beantworten kann. Hierzu müsste man den Landtags- oder Bundestagsabgeordneten befragen.

Herr Laarakker teilt ergänzend mit, dass ab 19.07.2010 alle Länder in Europa (außer Luxemburg) verpflichtet sind, die vorgesehene Umsetzung im Europäischen Gesetz zu veranlassen; auch in Bezug auf Sicherheit und Schutz der Bürger, die entlang der Bahn wohnen. Es gibt also noch Möglichkeiten, die man nutzen sollte.

 

Herr Jansen ist der Meinung, dass seit Jahren von den Kommunen ein Prinzip verfolgt wird, welches nur auf dem des 3. Gleises beruht, um den Lärmschutz zu bekommen. Man muss aber auch leider feststellen, dass man nichts weiter erreicht hat. Er ist der Meinung, dass man vor Einleitung des Planfeststellungsverfahrens versuchen sollte, auf Grundlage des Europäischen Gesetzes den Termin dafür herauszuziehen. Danach könnte ein neues Gutachten erstellt werden, zumal sich die Situation über die ganzen Jahre hinweg drastisch verändert hat. Ferner bittet er darauf zu achten, dass auf holländischer Seite ernsthaft darüber nachgedacht wird, ein 3. Gleis für die reine Güterzugstrecke anzulegen. Das wäre für Emmerich nicht auszuhalten.