Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen des Vertreters der NABU-Naturschutzstation, Kranenburg, zur Kenntnis.


Protokoll:

Herr Markgraf-Maué stellt sich kurz vor. Er arbeitet als Naturschutzreferent bei der NABU-Naturschutzstation Kranenburg und betreut seit 1996 im Auftrag des Landes das Naturschutzgebiet Emmericher Ward. Nunmehr gibt er eingehende Erläuterungen anhand einer Power-Point-Präsentation. Das betreffende Gebiet ist flächendeckend Bestandteil des EU-Vogelschutzgebietes, es ist gleichzeitig FFH-Gebiet und die Uferbereiche der Emmericher Ward gehören zugleich zum FFH-Gebiet ‚Fischruhezonen am Rhein’.  3 Natura 2000-Kategorien überlagern sich in diesem herausragenden Gebiet innerhalb der EU-Vogelschutzgebietskulisse, das geeignet wäre, über den Fördertopf „Life“ weiterentwickelt zu werden. Die Emmericher Ward ist ein offener Grünland/Gewässerbereich, der gerade bei Hochwasser im Winter ein hervorragendes Rast- und Nahrungsgebiet für zahlreiche Tierarten darstellt. Der Schutzzweck des Naturschutzgebietes ist es u. a., diesen Bereich zu erhalten. Aber es gibt auch darüber hinausgehende Ziele wie die Entwicklung von Auenwald auf Teilflächen, oder die bessere Anbindung an den Rhein und damit die Entwicklung der Fließgewässerdynamik. Das in Emmerich vorherrschende Auengebiet wird, nicht zuletzt durch die Eintiefung des Rheinstroms, immer weniger beeinflusst vom Fluss und dadurch immer trockener.

Das Ziel der Entwicklung von Auenwald ist bereits seit längerem ein Thema. Nach dem Natura-2000-Konzept gibt es hierfür Flächen, die in der Power-Point-Präsentation dargestellt sind. Ferner ist die Anlage eines Nebengerinnes geplant (um eine bessere Anbindung an den Rhein zu erreichen und die Fließgewässerdynamik zu verbessern). Die Ziele, die aus landesweiter und europäischer Sicht für das Gebiet ausgewiesen werden, sollen in  Projekten wie der Anlage eines Auenwaldes und  eines Nebengerinnes konkretisiert werden. Gleichzeitig soll dabei die ufernahe Situation verbessert werden.  Entsprechende Vorarbeiten wurden bereits mit EU-Mitteln finanziert.

 

Im Folgenden geht er auf die beiden Zielbereiche ein. Insgesamt wäre es sinnvoll, wenn ein Auenwaldkomplex vom Rheinufer bis in die höchsten Lagen nahe dem Banndeich entstehen könnte. Aufgrund der Voruntersuchungen im Rahmen des Interreg-Projektes hat sich herausgestellt, dass der mittlere Bereich kaum zu genehmigen sein wird, da der für winterliche Hochwassersituationen kontraproduktive Staueffekt eindeutig ist. Somit wurde dieser Bereich ausgeklammert.

Ferner führt er aus, dass die Rheinuferbereiche sich derzeit in einem sehr guten Zustand befinden (mit Kiesbänken, Kiesinseln). Allerdings ist zu erkennen, dass dieser positive Entwickling allmählich rückläufig ist, da sehr starke Verlandungen stattfinden.

Das zweite wichtige Ziel ist der Erhalt und die Optimierung des Übergangsbereiches zwischen Fluss und Aue. Dazu soll im Bereich der Buhnenfelder ein Seitengerinne entstehen indem die Buhnen an ihren Wurzeln landnah unterbrochen werden. Gleichzeitig soll die Anlage eines Auenwaldes erfolgen. Die geplante Nebenrinne vergrößert gleichzeitig das Abflussprofil, so dass der Staueffekt des Auenwaldes dadurch kompensiert wird.

Die Entwurfsplanung für die Nebenrinne sieht vor, dass an 4 Buhnen Durchbrüche durchgeführt werden (Tieferlegung der Buhne um ca. 1 ½ - 2 m). Die alte vorhandene Abgrabungslagune wird einbezogen und einen größeren Zulauf erhalten. Durch diese Maßnahme erhält man auch bei Niedrigwasser eine dauerhaft durchströmte Nebenrinne, die für die dann wieder überströmten Flachwasserzonen einen wichtigen Teillebensraum darstellt.

Die Ziele im Hinblick auf die europäischen Richtlinien sehen vor:

 

- Weichholzauen-/Hartholzauenwald als FFH-Lebensräume

- Fließgewässer mit Unterwasservegetation

- Ausweitung und Erhaltung schlammiger Flussufer mit einjähriger Vegetation

- Schaffung von Lebensraum für Wanderfischarten wie Nordseeschnäpel, Maifisch u. a.

 

Die betroffenen Flächen liegen alle in öffentlicher Hand (Deichverband, Forstbehörde, Land).

Angrenzend liegen die städtischen Flächen, die aber nicht in die Maßnahme eingebunden werden. Sie werden lediglich an den Auenwald angrenzen.

Für den weiteren Bereich der Nebenrinne hat man es mit 2 Grundbesitzern zu tun; mit einer Kiesabbaufirma und mit der Bundeswasserstraßenverwaltung.

 

Im Rahmen des Interreg-Projektes wurden die wichtigsten genehmigungsrelevanten Tatbestände in einer Machbarkeitsstudie abgeprüft. Daraufhin wurde eine Entwurfsplanung erstellt, mit der man in die Antragstellung geht. Die Stellungnahme der Landwirtschafts-kammer zu diesem Projekt ist positiv ausgefallen. Die weiteren Träger der öffentlichen Belange wie Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, Bezirksregierung, Landesanstalt für Ökologie, Forstverwaltung, RWE unterstützen das Projekt ebenfalls. Die Gespräche mit der Kiesfirma und dem Deichverband sind noch nicht in Gänze abgeschlossen.

 

Seitens der Bezirksregierung wird ebenfalls Unterstützung zugesagt wenn sichergestellt ist, dass das Gesamtpaket sich hochwasserneutral verhält. Der NABU ist derzeit dabei im Rahmen einer Studie durch die Bundesanstalt für Wasserbau eine Konzeption zu erstellen, die den Auenwald so angelegen wird, dass er in Kombination mit der Nebenrinne hochwasserneutral ist. Ebenfalls macht es die Bezirksregierung zur Auflage, dass die Unschädlichkeit für die Hochwasserschutzanlagen nachgewiesen wird. Das wird zukünftig dadurch erreicht, dass entsprechende Auflagen in Bezug auf die Waldpflege gemacht werden. Von der Wasserstraßenverwaltung wird es zur Auflage gemacht, dass nicht mehr Wasser in die Nebenrinne abfließen darf, als für die Wasserstraße tolerabel ist. Ein entsprechender Nachweis wird durch das Gutachten der Bundesanstalt für Wasserbau geführt.

 

Mitglied Sickelmann wünscht dem NABU bei seinem Vorhaben viel Erfolg und fragt an, wann der Antrag gestellt wird. Ferner möchte sie wissen, warum die Emmericher Flächen nicht mit in das Projekt hineingenommen wurden und welche Tiefe die geplante Nebenrinne haben wird. Herr Markgraf-Maué antwortet, dass die Emmericher Flächen unter anderem nicht in das Projekt einfließen, da der in Frage kommende Streifen als Deichsicherheitsstreifen dient und zum anderen eine kleinere Zahl beteiligter Flächenbesitzern das operative Geschäft  einfacher macht. Der entsprechende Antrag wird im Herbst 2010 bei der EU gestellt, so dass eine positive Rückmeldung im Jahre 2011 zu erwarten ist und mit dem Projekt in 2012 begonnen werden könnte. Eine Auskiesung für die Anlage der Nebenrinne ist nicht geplant; es besteht bereits eine kleine Tiefenrinne im Bereich des Gehölzstreifens, so dass nur wenig Boden abgetragen werden muss.

 

Mitglied Spiertz spricht das grundsätzliche Einverständnis von Seiten der Landwirte an, die dort Flächen bewirtschaften. Diese Möglichkeit sollte den Landwirten nicht genommen werden, unabhängig von der Wichtigkeit dieser Thematik.

Er äußert seine persönliche Wahrnehmung, dass zwar mittlerweile sehr viel für die Umwelt getan wird, aber die Landwirte und Bürger ein bisschen vernachlässigt werden. Hierauf erwidert Herr Margraf-Maué, dass es ihm sehr wichtig ist, dass die Landwirtschaft involviert bleibt. Das Gebiet lässt sich s. E. nur weiterentwickeln, wenn die Landwirtschaft weiter betrieben wird. Bei dem Projekt verfügt man über einen Großteil von Flächen, die entweder brach liegen oder der Waldentwicklung dienen. Für darüber hinaus gehende Flächen wird dafür gesorgt, dass Ausgleichsflächen zur Verfügung gestellt werden.

 

Mitglied ten Brink spricht die Gefahr der Vernässung der benachbarten Bodenbereiche an und fragt nach, ob dadurch keine negativen Auswirkungen auftreten. Herr Markgraf-Maué führt aus, dass die Nebenrinne sich ausschließlich auf das Gelände der Wasserstraßen-verwaltung bezieht. In dem Bereich, wo die Buhnen enden, liegt eine steile Böschung, die sich im Besitz der Forstverwaltung befindet. Eine Vernässung ist somit nicht gegeben. Ein Einfluss auf den Grundwasserspiegel im  Bereich hinter dem Deich ist nicht zu erwarten.

 

Auf Anfrage von Mitglied Diekman teilt Herr Markgraf-Maué mit, dass mit dieser Maßnahme keine Kosten auf die Stadt Emmerich am Rhein zukommen werden.

 

Mitglied Reintjes fragt an, wer für die spätere Pflege des Auenwaldes verantwortlich ist. Hierauf teilt Herr Markgraf-Maué mit, dass sich die betroffenen Flächen in Besitz des Landes  befinden und NRW somit auch für die Pflege verantwortlich ist. In den Niederlanden gibt es ein Konzept, welches eine zyklische Verjüngung der Aue vornimmt. Das bedeutet, dass immer ein bestimmter Bereich Auenwald aufkommt, der in anderen Bereichen wieder zurückgenommen wird, um insgesamt ein gleichbleibendes Abflussprofil zu erhalten. Dies geschieht  derzeit auch im Bereich der Millinger Ward. Insgesamt ist dies ein System, welches die Abflusskapazität erhalten soll. Für Emmerich allerdings geht er davon aus, dass durch den Nachweis der Bundesanstalt für Wasserbau, der Auenwald mit der Nebenrinne hochwasserneutral ist und infolgedessen Probleme nicht zu erwarten sein werden.

Ferner teilt er auf Anfrage von Mitglied Schagen mit, dass die Nutzung der Deichkrone durch Radfahrer usw. durch das Projekt nicht beeinträchtig wird.

 

Vorsitzender Jansen bedankt sich für die kompetente Ausführung.