Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag :

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Niederschrift der durchgeführten Bürgerunterrichtung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die Maßnahme nach positivem Förderbescheid durchzuführen.

 


Protokoll:

Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage. Aufgabe ist es, einen Förderantrag auf den Weg zu bringen, der einen Ausbauentwurf erfordert. Von den Bürgern wird die Notwendigkeit des Ausbaus in Frage gestellt. Im Rahmen der Erfassung der Zustände der Straße wurde auch der Zustand des Nollenburger Weges (Radwege, Fahrbahn) erfasst und festgestellt, dass die Notwendigkeit des Straßenausbaus gegeben ist. Ein Förderantrag für den Ausbau ist gestellt. Erst mit entsprechender Förderzusage wird der Straßenausbau angegangen. Der Antrag der Anwohner, die Maßnahme in eine Unterhaltungsmaßnahme umzuwandeln, hält die Verwaltung aufgrund des Zustandes der Straße nicht für möglich.

 

Mitglied Spiertz geht nunmehr auf den Parkstreifen für das Embricana-Freizeitbad und für den Saunabereich ein. Er fragt an, ob man diese geplanten Parkplätze aus der Kostenkalkulation und Umlegung herausnehmen kann, da der Bürger davon keinen Nutzen hat. Ferner wurde ihm zugetragen, dass sich ein Bürger über den Umgang der Verwaltung mit den Bürgern beschwert hat. Der Bürger hatte zum einen das Gefühl, dass man die Bürger in der Bürgerinformation eingeschüchtert hätte. Zum anderen wurde von der Verwaltung nicht nachgehalten, dass die Straße bereits vor 30 Jahren gebaut wurde, die Bürger entsprechende Steuern bezahlt haben und bislang keine Reparaturarbeiten getätigt wurden. Der Bürger hat die Aussagen der Verwaltung in der Bürgerinformation so verstanden, dass der Straßenausbau als „Anliegerstraße“ vollzogen werden soll, gegenüber den Aussagen in der Niederschrift, wo von einer Haupterschließungsstraße gesprochen wird.

Die Verwaltung teilt mit, dass es sich beim Nollenburger Weg um keine Anliegerstraße sondern um eine Haupterschließungsstraße handelt und somit auch entsprechend abgerechnet wird.

Ferner geht Erster Beigeordneter Dr. Wachs auf den bemängelten Umgang der Verwaltung mit den Bürgern ein. In jeder Bürgerinformation wird es jemanden geben, der dies subjektiv so darstellt. Bei den bisherigen Bürgerinformationen, wo er zugegen war, hat er dies nicht so empfunden. Er schließt definitiv aus, dass die Verwaltung einen der anwesenden Bürger abbügelt o. ä..

Herr Kemkes teilt zum Thema Parkbuchten im Bereich des Embricana-Freizeitbades mit, dass eine Erweiterung der vorhandenen Stellplätze auf dem eigenen Grundstück geplant ist. Genauso wie für die Anlieger des Embricana gibt es auch für die Anlieger der Anwohner ein Parkplatzangebot auf der Straße. D. h. die Schaffung im öffentlichen Raum von Stellplätzen nimmt Rücksicht auf die Bedarfe der Anlieger. Erster Beigeordneter Dr. Wachs ergänzt, dass man es nicht mit einer Anliegerstraße sondern mit einer Haupterschließungsstraße zu tun hat. Der niedrigere Beitragssatz berücksichtigt, dass die Anwohner diese öffentlichen Flächen nicht nutzen.

 

Herr Kemkes teilt auf Wortäußerung von Mitglied ten Brink mit, dass die Stellplätze im  öffentlichen Straßenraum auf der Planung mit dargestellt sind. Der Stellplatzbedarf für das Embricana-Freizeitbad ist in der Planung nicht dargestellt; der hierfür erforderliche Stellplatznachweis erfolgt auf eigenem Grund und Boden. Herr Baumgärtner erläutert, dass, bevor die Bürgerinformation erfolgte, die Gesamtsituation mit den Stadtwerken und Embricana abgestimmt wurde, da im Rahmen der Planung für das Embricana die Zufahrten/Abfahrten neu geplant wurden. Diese Abstimmung ist in die Planung für den Straßenausbau „Nollenburger Weg“ eingeflossen. Kosten fallen allerdings nur für die reine Straßenplanung an.

Weiter führt Mitglied ten Brink aus, dass die Definition Haupterschließungsstraße nur für Straßen innerhalb bebauter Ortsteile angewandt werden darf. Seinem Wissen nach liegt der Nollenburger Weg allerdings nicht innerhalb bebauter Ortsteile. Dies wird auch in der entsprechenden Satzung aus 2006 erläutert. Er fragt an, ob die umlagefähigen Kosten für die nicht bebauten Flächen genauso hoch sind wie bei den bebauten Flächen. Weiter geht seine Frage dahin, ob man diese nicht bebauten Flächen als unbebauten Ortsteil ansehen kann. Herr Dormann antwortet hierauf, dass die Klassifizierung als  Haupterschließungsstraße oder Hauptverkehrsstraße mit der Bebauung der Grundstücke nichts zu tun hat. Es ist hierfür nicht erforderlich, dass die Straße selber ausschließlich durch Baugebiete bzw. im Zusammenhang bebauter Ortsteile verläuft. Hinsichtlich der Berechnungsmodalitäten führt er aus, dass man sich hier im Ausbaubeitragsrecht und nicht im Erschließungsrecht befindet, so dass auch unbebaubare Grundstücke mit einem geringeren Modus (Faktor 0,1 oder 0,08) veranlagt werden. Nach Prüfung der Verwaltung handelt es sich bei dem Nollenburger Weg um eine Haupterschließungsstraße, wo der Beitragssatz im Mittel zwischen 50 % und 60 % liegt.

 

Mitglied Sickelmann fragt an, mit welcher Begründung der Förderantrag gestellt wurde und wie hoch der Eigenanteil der Stadt Emmerich am Rhein ist. Sie fragt an, ob die Maßnahme kostenneutral ist. Hierauf antwortet Herr Baumgärtner, dass sich die Kostenaufteilung im Haushalt widerspiegelt. Der Förderantrag beruht (wie ´s Heerenberger Straße, Hansastraße, Speelberger Straße, Goebelstraße) u. a. auf der Radwegeführung.

Hinsichtlich der Kosten teilt er mit, dass die Höhe der Gesamtkosten ca. 1,2 Mio. € betragen. Die zu erwartende Förderung beträgt 413.000,00 €.

 

Mitglied Sickelmann gibt zu bedenken, dass es nicht einmalig ist, dass betroffene Bürger mit den Bürgerunterrichtungen nicht zufrieden waren. Beim Nollenburger Weg haben 70 Bürger den Anwohnerprotest unterschrieben, so dass man doch davon ausgehen muss, dass sich diese Bürger unberücksichtigt fühlen. Sie bittet um Verständnis für die Bürger, dass diese sich 30 Jahre lang mit der mangelhaften Straße zufrieden geben mussten. Nunmehr soll der Straße eine neue Funktion zugesprochen werden und ein entsprechender Förderantrag wird gestellt. Es muss auch festgestellt werden, dass seitens der Verwaltung immer die Baumaßnahmen bevorzugt behandelt werden, wo der Stadt Emmerich am Rhein so wenig Kosten wie möglich entstehen; dies kann man auch als Konjunkturprogramm aus Bürgerkosten bezeichnen. Sie möchte Informationen darüber haben, inwieweit diese Maßnahme notwendig ist, zumal die notwendigen Reparaturarbeiten über Jahre unterlassen wurden.

 

Herr Baumgärtner erwidert, dass der damalige Bauhof in allen Straßen im Emmerich den Einsatz geleistet hat, der erforderlich war. Die entsprechenden Reparatur- und Unterhaltungsarbeiten wurden und werden mittlerweile von den Kommunalbetrieben  durchgeführt. Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat im Rahmen der beschlossenen Prioritätenliste der Verwaltung den Auftrag erteilt, eine Bewertung der Straßen vorzunehmen. Hierin war auch der Nollenburger Weg enthalten. Eine Unterhaltungsmaßnahme über das normale Maß hinaus ist nicht möglich. Das Verhältnis zwischen Neubau und Unterhaltung ist nicht mehr gegeben, so dass der Ausbau notwendig wird.

Herr Siebers teilt mit, dass die Maßnahme „Nollenburger Weg“ auf der Seite 280 im Haushalt dargestellt ist. Der städtische Eigenanteil beträgt 237.000,00 €. Die Höhe der KAG-Beiträge betragen ca. 550.000,00 €.

 

Mitglied Schagen weist darauf hin, dass durch den Umbau der Sauna des Freizeitbades Embricana mit einem erheblichen Mehraufkommen an PKW’s zu rechnen ist. Er regt an, vor den jeweiligen Flächen der Grundstückseigentümer ein Parkverbot einzurichten.

Hierauf antwortet Herr Baumgärtner, dass die Verwaltung den Ausschuss für Stadtentwicklung bittet, einen Förderantrag zu stellen. Voraussetzung hierfür ist ein kompletter Ausbauentwurf. In dem Zusammenhang mit dem Ausbau im Jahre 2012/2013 wird die entsprechende Beschilderung mit allen Behörden erörtert, um dann entsprechend festlegen zu können, in welchen Bereichen ein absolutes oder eingeschränktes Haltverbot angeordnet werden muss. Die Verwaltung wird diese Thematik vorab bereits prüfen, um gegebenenfalls entsprechende Aussagen im Förderantrag zu machen.

 

Auf Bitte von Mitglied Reintjes wird der Niederschrift ein Plan beigefügt, in dem die beitragsfähigen Flächen farblich dargestellt sind (siehe Anlage).

 

Mitglied ten Brink weist darauf hin, dass man bei der Planung die Einmündung Karl-Arnold-Straße mit den beiden Buslinien berücksichtigen muss. Hierauf antwortet Herr Baumgärtner, dass ein aus der Bürgerinformation gestellter Prüfauftrag mit dem Planer nochmals erörtert wurde. Die heute vorgestellte Planung trägt dem in Gänze Rechnung; die Bedenken und Anregungen der Bürger sind berücksichtigt worden. Wie an der ´s Heerenberger Straße und Speelberger Straße werden die Einmündungen der Straße so angehoben, dass der Radfahrer auf gleichem Niveau fährt, allerdings der PKW-/Bus-/LKW-Verkehr ungehindert einbiegen kann.

 

Mitglied Tepaß teilt mit, dass der Radweg in Höhe Meinesz erneuert wurde und fragt an, warum dies erneut gemacht werden muss. Herr Baumgärtner teilt mit, dass der Teil des Radweges zwischen Bremerweg und Bushaltestelle in Zusammenhang mit Versorgungsleitungen sicherlich erneuert wurde, die Nebenanlagen (Gehwege) allerdings nicht. Bei der seinerzeitigen Erneuerung ist man von dem jetzigen Zustand ausgegangen. Die jetzige Planung für den Ausbau beinhaltet auch die Erneuerung des Unterbaus und die Anlegung von Parkstreifen auf der Seite des Embricana-Freizeitbades, so dass die Bordsteinführung verlegt werden muss. Dies bedeutet gleichzeitig dann auch die Erneuerung der Geh- und Radwege. Verwaltungsseitig geht man allerdings davon aus, dass dies keine Verteuerung der Maßnahme bedeutet, sofern der entsprechende Unterbau (Schotter, Kies) vorhanden ist.

 

Mitglied Diekman stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.