Sitzung: 26.01.2010 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 2, Enthaltungen: 1
Vorlage: 05 - 15 0084/2010
Beschlussvorschlag :
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung nimmt die Niederschrift der durchgeführten Bürgerunterrichtung
zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die Maßnahme nach positivem
Förderbescheid durchzuführen.
Protokoll:
Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage. Aufgabe ist es,
einen Förderantrag auf den Weg zu bringen, der einen Ausbauentwurf erfordert.
Von den Bürgern wird die Notwendigkeit des Ausbaus in Frage gestellt. Im Rahmen
der Erfassung der Zustände der Straße wurde auch der Zustand des Nollenburger
Weges (Radwege, Fahrbahn) erfasst und festgestellt, dass die Notwendigkeit des
Straßenausbaus gegeben ist. Ein Förderantrag für den Ausbau ist gestellt. Erst
mit entsprechender Förderzusage wird der Straßenausbau angegangen. Der Antrag der
Anwohner, die Maßnahme in eine Unterhaltungsmaßnahme umzuwandeln, hält die
Verwaltung aufgrund des Zustandes der Straße nicht für möglich.
Mitglied Spiertz geht nunmehr auf den Parkstreifen für das
Embricana-Freizeitbad und für den Saunabereich ein. Er fragt an, ob man diese
geplanten Parkplätze aus der Kostenkalkulation und Umlegung herausnehmen kann,
da der Bürger davon keinen Nutzen hat. Ferner wurde ihm zugetragen, dass sich
ein Bürger über den Umgang der Verwaltung mit den Bürgern beschwert hat. Der
Bürger hatte zum einen das Gefühl, dass man die Bürger in der Bürgerinformation
eingeschüchtert hätte. Zum anderen wurde von der Verwaltung nicht nachgehalten,
dass die Straße bereits vor 30 Jahren gebaut wurde, die Bürger entsprechende
Steuern bezahlt haben und bislang keine Reparaturarbeiten getätigt wurden. Der
Bürger hat die Aussagen der Verwaltung in der Bürgerinformation so verstanden,
dass der Straßenausbau als „Anliegerstraße“ vollzogen werden soll, gegenüber
den Aussagen in der Niederschrift, wo von einer Haupterschließungsstraße
gesprochen wird.
Die Verwaltung teilt mit, dass es sich beim Nollenburger Weg
um keine Anliegerstraße sondern um eine Haupterschließungsstraße handelt und
somit auch entsprechend abgerechnet wird.
Ferner geht Erster Beigeordneter Dr. Wachs auf den
bemängelten Umgang der Verwaltung mit den Bürgern ein. In jeder
Bürgerinformation wird es jemanden geben, der dies subjektiv so darstellt. Bei
den bisherigen Bürgerinformationen, wo er zugegen war, hat er dies nicht so
empfunden. Er schließt definitiv aus, dass die Verwaltung einen der anwesenden
Bürger abbügelt o. ä..
Herr Kemkes teilt zum Thema Parkbuchten im Bereich des
Embricana-Freizeitbades mit, dass eine Erweiterung der vorhandenen Stellplätze
auf dem eigenen Grundstück geplant ist. Genauso wie für die Anlieger des
Embricana gibt es auch für die Anlieger der Anwohner ein Parkplatzangebot auf
der Straße. D. h. die Schaffung im öffentlichen Raum von Stellplätzen nimmt
Rücksicht auf die Bedarfe der Anlieger. Erster Beigeordneter Dr. Wachs ergänzt,
dass man es nicht mit einer Anliegerstraße sondern mit einer
Haupterschließungsstraße zu tun hat. Der niedrigere Beitragssatz
berücksichtigt, dass die Anwohner diese öffentlichen Flächen nicht nutzen.
Herr Kemkes teilt auf Wortäußerung von Mitglied ten Brink
mit, dass die Stellplätze im
öffentlichen Straßenraum auf der Planung mit dargestellt sind. Der
Stellplatzbedarf für das Embricana-Freizeitbad ist in der Planung nicht
dargestellt; der hierfür erforderliche Stellplatznachweis erfolgt auf eigenem
Grund und Boden. Herr Baumgärtner erläutert, dass, bevor die Bürgerinformation
erfolgte, die Gesamtsituation mit den Stadtwerken und Embricana abgestimmt
wurde, da im Rahmen der Planung für das Embricana die Zufahrten/Abfahrten neu
geplant wurden. Diese Abstimmung ist in die Planung für den Straßenausbau
„Nollenburger Weg“ eingeflossen. Kosten fallen allerdings nur für die reine
Straßenplanung an.
Weiter führt Mitglied ten Brink aus, dass die Definition
Haupterschließungsstraße nur für Straßen innerhalb bebauter Ortsteile angewandt
werden darf. Seinem Wissen nach liegt der Nollenburger Weg allerdings nicht
innerhalb bebauter Ortsteile. Dies wird auch in der entsprechenden Satzung aus
2006 erläutert. Er fragt an, ob die umlagefähigen Kosten für die nicht bebauten
Flächen genauso hoch sind wie bei den bebauten Flächen. Weiter geht seine Frage
dahin, ob man diese nicht bebauten Flächen als unbebauten Ortsteil ansehen
kann. Herr Dormann antwortet hierauf, dass die Klassifizierung als Haupterschließungsstraße oder
Hauptverkehrsstraße mit der Bebauung der Grundstücke nichts zu tun hat. Es ist
hierfür nicht erforderlich, dass die Straße selber ausschließlich durch
Baugebiete bzw. im Zusammenhang bebauter Ortsteile verläuft. Hinsichtlich der
Berechnungsmodalitäten führt er aus, dass man sich hier im Ausbaubeitragsrecht
und nicht im Erschließungsrecht befindet, so dass auch unbebaubare Grundstücke
mit einem geringeren Modus (Faktor 0,1 oder 0,08) veranlagt werden. Nach
Prüfung der Verwaltung handelt es sich bei dem Nollenburger Weg um eine
Haupterschließungsstraße, wo der Beitragssatz im Mittel zwischen 50 % und 60 %
liegt.
Mitglied Sickelmann fragt an, mit welcher Begründung der
Förderantrag gestellt wurde und wie hoch der Eigenanteil der Stadt Emmerich am
Rhein ist. Sie fragt an, ob die Maßnahme kostenneutral ist. Hierauf antwortet
Herr Baumgärtner, dass sich die Kostenaufteilung im Haushalt widerspiegelt. Der
Förderantrag beruht (wie ´s Heerenberger Straße, Hansastraße, Speelberger
Straße, Goebelstraße) u. a. auf der Radwegeführung.
Hinsichtlich der Kosten teilt er mit, dass die Höhe der
Gesamtkosten ca. 1,2 Mio. € betragen. Die zu erwartende Förderung beträgt
413.000,00 €.
Mitglied Sickelmann gibt zu bedenken, dass es nicht einmalig
ist, dass betroffene Bürger mit den Bürgerunterrichtungen nicht zufrieden
waren. Beim Nollenburger Weg haben 70 Bürger den Anwohnerprotest
unterschrieben, so dass man doch davon ausgehen muss, dass sich diese Bürger
unberücksichtigt fühlen. Sie bittet um Verständnis für die Bürger, dass diese
sich 30 Jahre lang mit der mangelhaften Straße zufrieden geben mussten. Nunmehr
soll der Straße eine neue Funktion zugesprochen werden und ein entsprechender
Förderantrag wird gestellt. Es muss auch festgestellt werden, dass seitens der
Verwaltung immer die Baumaßnahmen bevorzugt behandelt werden, wo der Stadt
Emmerich am Rhein so wenig Kosten wie möglich entstehen; dies kann man auch als
Konjunkturprogramm aus Bürgerkosten bezeichnen. Sie möchte Informationen
darüber haben, inwieweit diese Maßnahme notwendig ist, zumal die notwendigen
Reparaturarbeiten über Jahre unterlassen wurden.
Herr Baumgärtner erwidert, dass der damalige Bauhof in allen
Straßen im Emmerich den Einsatz geleistet hat, der erforderlich war. Die
entsprechenden Reparatur- und Unterhaltungsarbeiten wurden und werden
mittlerweile von den Kommunalbetrieben
durchgeführt. Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat im Rahmen der
beschlossenen Prioritätenliste der Verwaltung den Auftrag erteilt, eine
Bewertung der Straßen vorzunehmen. Hierin war auch der Nollenburger Weg
enthalten. Eine Unterhaltungsmaßnahme über das normale Maß hinaus ist nicht
möglich. Das Verhältnis zwischen Neubau und Unterhaltung ist nicht mehr
gegeben, so dass der Ausbau notwendig wird.
Herr Siebers teilt mit, dass die Maßnahme „Nollenburger Weg“
auf der Seite 280 im Haushalt dargestellt ist. Der städtische Eigenanteil
beträgt 237.000,00 €. Die Höhe der KAG-Beiträge betragen ca. 550.000,00 €.
Mitglied Schagen weist darauf hin, dass durch den Umbau der
Sauna des Freizeitbades Embricana mit einem erheblichen Mehraufkommen an PKW’s
zu rechnen ist. Er regt an, vor den jeweiligen Flächen der
Grundstückseigentümer ein Parkverbot einzurichten.
Hierauf antwortet Herr Baumgärtner, dass die Verwaltung den
Ausschuss für Stadtentwicklung bittet, einen Förderantrag zu stellen.
Voraussetzung hierfür ist ein kompletter Ausbauentwurf. In dem Zusammenhang mit
dem Ausbau im Jahre 2012/2013 wird die entsprechende Beschilderung mit allen
Behörden erörtert, um dann entsprechend festlegen zu können, in welchen
Bereichen ein absolutes oder eingeschränktes Haltverbot angeordnet werden muss.
Die Verwaltung wird diese Thematik vorab bereits prüfen, um gegebenenfalls
entsprechende Aussagen im Förderantrag zu machen.
Auf Bitte von Mitglied Reintjes wird der Niederschrift ein
Plan beigefügt, in dem die beitragsfähigen Flächen farblich dargestellt sind
(siehe Anlage).
Mitglied ten Brink weist darauf hin, dass man bei der
Planung die Einmündung Karl-Arnold-Straße mit den beiden Buslinien
berücksichtigen muss. Hierauf antwortet Herr Baumgärtner, dass ein aus der
Bürgerinformation gestellter Prüfauftrag mit dem Planer nochmals erörtert
wurde. Die heute vorgestellte Planung trägt dem in Gänze Rechnung; die Bedenken
und Anregungen der Bürger sind berücksichtigt worden. Wie an der ´s
Heerenberger Straße und Speelberger Straße werden die Einmündungen der Straße
so angehoben, dass der Radfahrer auf gleichem Niveau fährt, allerdings der
PKW-/Bus-/LKW-Verkehr ungehindert einbiegen kann.
Mitglied Tepaß teilt mit, dass der Radweg in Höhe Meinesz
erneuert wurde und fragt an, warum dies erneut gemacht werden muss. Herr
Baumgärtner teilt mit, dass der Teil des Radweges zwischen Bremerweg und
Bushaltestelle in Zusammenhang mit Versorgungsleitungen sicherlich erneuert
wurde, die Nebenanlagen (Gehwege) allerdings nicht. Bei der seinerzeitigen
Erneuerung ist man von dem jetzigen Zustand ausgegangen. Die jetzige Planung
für den Ausbau beinhaltet auch die Erneuerung des Unterbaus und die Anlegung
von Parkstreifen auf der Seite des Embricana-Freizeitbades, so dass die
Bordsteinführung verlegt werden muss. Dies bedeutet gleichzeitig dann auch die
Erneuerung der Geh- und Radwege. Verwaltungsseitig geht man allerdings davon
aus, dass dies keine Verteuerung der Maßnahme bedeutet, sofern der
entsprechende Unterbau (Schotter, Kies) vorhanden ist.
Mitglied Diekman stellt den Antrag, nach Vorlage zu
beschließen.