Sitzung: 02.03.2010 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 3, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 15 0090/2010
Beschlussvorschlag :
Der Ausschuss für Stadtentwicklung stimmt der Genehmigung der Bäume nach § 6 Abs. 1 Buchstabe b) der Baumschutzsatzung der Stadt Emmerich am Rhein zu. Die Ersatzpflanzung hat in entsprechender Größe mit entsprechendem Stammumfang auf eigenem Grundstück des Antragstellers zu erfolgen.
Protokoll:
Herr Kemkes erläutert die Vorlage. In Zusammenhang mit der genehmigten
Erweiterung stehen auch die Außenanlagen, die Teil der Gesamtbaumaßnahme sind.
Die Freiflächen, die derzeit für die Erweiterung und den Stellplatzbedarf
genutzt werden, sind ebenfalls Bestandteil der Baumaßnahme, so dass diese in
Zusammenhang mit der erteilten Baugenehmigung betrachtet werden muss. Somit ist
der § 6 Buchstabe b) der Baumschutzsatzung anzuwenden, wonach Ausnahmen von
Verboten des § 4 zu genehmigen sind. Aufgrund der erteilten Genehmigung ist die
Stadt Emmerich am Rhein in der Pflicht, dem Antrag auf Beseitigung der Bäume
stattzugeben. Nach Erstellung eines entsprechenden Gutachtens ist man zu dem
Ergebnis gekommen, dass 30 Bäume als Ersatz zu pflanzen sind.
Mitglied Diekman teilt für seine Fraktion mit, dass man der Vorlage
zustimmt. Es handelt sich um ein kombiniertes Hallen- und Freizeitbad, welches
sehr stark angenommen wird. Entsprechende Liegewiesen werden von den Besuchern
des Freizeitbades gerne gesehen. Auf seine Frage hin antwortet die Verwaltung,
dass die Ersatzpflanzung auf dem Grundstück des Embricana-Freizeitbades
erfolgen wird. Ferner regt er an, dass die Ersatzpflanzung mit einem bereits
etwas größeren Stammumfang vorgenommen wird.
Mitglied ten Brink teilt für die CDU-Fraktion mit, dass auch sie der
Verwaltungsvorlage zustimmt und stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.
Würde man der Verwaltungsvorlage nicht folgen, würde die Liegefläche um ca. 2/3
kleiner ausfallen. Seine Nachfrage, ob sich unter dem Gelände noch die Ruinen
der alten Tribüne befinden, wird seitens der Verwaltung verneint.
Mitglied Sickelmann führt aus, dass es sich um eine Baumgruppe von
hoher gestalterischer Qualität handelt und das Gelände dadurch entsprechend
aufgewertet wird. Die Baumgruppe sollte vielmehr als gestalterisches Element in
die Gestaltung der Außenanlagen aufgenommen werden. Gemäß Gutachten geht der
ortsbildprägende Charakter über den Bereich der Liegewiese hinaus. Ihrer
Meinung nach, könnten die Planungen so überarbeitet werden, dass ein großer
Teil des Baumbestandes erhalten bleibt. Sie stellt den Antrag, entsprechende
Gespräche mit dem Bauherrn mit dem Ziel zu führen, dass durch Änderung der
Planung einige Bäume erhalten werden können.
Herr Baumgärtner erläutert, dass im anhängenden Plan des Antrages zwar
7 Bäume eingezeichnet sind, der Gutachter diese aber als 8er-Gruppe bezeichnet
hat. Definitiv sollen 22 Bäume gefällt und als Ausgleich 30 Bäume als Ersatz
gepflanzt werden.
Auf Anfrage von Mitglied Schagen teilt Herr Lang als Planer (Stadtwerke
Emmerich) mit, dass der vorhandene Wall Richtung Borussiastraße aus dem
damaligen Aushub des alten Freibades herrührt. Gleichzeitig wurde dieser Aushub
dann als Sitztribüne genutzt. Eine Funktion als Schallschutzwall zur
Borussiastraße hat dieser Wall nicht. Die Bedenken der Anwohner hinsichtlich
des Lärms werden zur Kenntnis genommen.
Mitglied Spiertz teilt für seine Fraktion mit, dass auch sie der
Verwaltungsvorlage zustimmt. Beim damaligen ersten Spatenstich ist ihm schon
aufgefallen, dass der Erdwall dort völlig ungünstig ist und entfernt werden
sollte.
Mitglied Sickelmann betont nochmals die hohe gestalterische Funktion
mit sehr wertvollem Baumbestand. Ihres Wissens kann eine Fällung der Bäume erst
im September erfolgen, so dass genügend Zeit für mögliche Gespräche mit dem
Bauherrn gegeben ist.
Mitglied Nellissen teilt für seine Fraktion mit, dass man sich der
Meinung von Mitglied Sickelmann anschließt.