Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 3, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag :

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung stimmt der Genehmigung der Bäume nach § 6 Abs. 1 Buchstabe b) der Baumschutzsatzung der Stadt Emmerich am Rhein zu. Die Ersatzpflanzung hat in entsprechender Größe mit entsprechendem Stammumfang auf eigenem Grundstück des Antragstellers zu erfolgen.

 


Protokoll:

Herr Kemkes erläutert die Vorlage. In Zusammenhang mit der genehmigten Erweiterung stehen auch die Außenanlagen, die Teil der Gesamtbaumaßnahme sind. Die Freiflächen, die derzeit für die Erweiterung und den Stellplatzbedarf genutzt werden, sind ebenfalls Bestandteil der Baumaßnahme, so dass diese in Zusammenhang mit der erteilten Baugenehmigung betrachtet werden muss. Somit ist der § 6 Buchstabe b) der Baumschutzsatzung anzuwenden, wonach Ausnahmen von Verboten des § 4 zu genehmigen sind. Aufgrund der erteilten Genehmigung ist die Stadt Emmerich am Rhein in der Pflicht, dem Antrag auf Beseitigung der Bäume stattzugeben. Nach Erstellung eines entsprechenden Gutachtens ist man zu dem Ergebnis gekommen, dass 30 Bäume als Ersatz zu pflanzen sind.

 

Mitglied Diekman teilt für seine Fraktion mit, dass man der Vorlage zustimmt. Es handelt sich um ein kombiniertes Hallen- und Freizeitbad, welches sehr stark angenommen wird. Entsprechende Liegewiesen werden von den Besuchern des Freizeitbades gerne gesehen. Auf seine Frage hin antwortet die Verwaltung, dass die Ersatzpflanzung auf dem Grundstück des Embricana-Freizeitbades erfolgen wird. Ferner regt er an, dass die Ersatzpflanzung mit einem bereits etwas größeren Stammumfang vorgenommen wird.

 

Mitglied ten Brink teilt für die CDU-Fraktion mit, dass auch sie der Verwaltungsvorlage zustimmt und stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen. Würde man der Verwaltungsvorlage nicht folgen, würde die Liegefläche um ca. 2/3 kleiner ausfallen. Seine Nachfrage, ob sich unter dem Gelände noch die Ruinen der alten Tribüne befinden, wird seitens der Verwaltung verneint.

 

Mitglied Sickelmann führt aus, dass es sich um eine Baumgruppe von hoher gestalterischer Qualität handelt und das Gelände dadurch entsprechend aufgewertet wird. Die Baumgruppe sollte vielmehr als gestalterisches Element in die Gestaltung der Außenanlagen aufgenommen werden. Gemäß Gutachten geht der ortsbildprägende Charakter über den Bereich der Liegewiese hinaus. Ihrer Meinung nach, könnten die Planungen so überarbeitet werden, dass ein großer Teil des Baumbestandes erhalten bleibt. Sie stellt den Antrag, entsprechende Gespräche mit dem Bauherrn mit dem Ziel zu führen, dass durch Änderung der Planung einige Bäume erhalten werden können.

Herr Baumgärtner erläutert, dass im anhängenden Plan des Antrages zwar 7 Bäume eingezeichnet sind, der Gutachter diese aber als 8er-Gruppe bezeichnet hat. Definitiv sollen 22 Bäume gefällt und als Ausgleich 30 Bäume als Ersatz gepflanzt werden.

 

Auf Anfrage von Mitglied Schagen teilt Herr Lang als Planer (Stadtwerke Emmerich) mit, dass der vorhandene Wall Richtung Borussiastraße aus dem damaligen Aushub des alten Freibades herrührt. Gleichzeitig wurde dieser Aushub dann als Sitztribüne genutzt. Eine Funktion als Schallschutzwall zur Borussiastraße hat dieser Wall nicht. Die Bedenken der Anwohner hinsichtlich des Lärms werden zur Kenntnis genommen.

 

Mitglied Spiertz teilt für seine Fraktion mit, dass auch sie der Verwaltungsvorlage zustimmt. Beim damaligen ersten Spatenstich ist ihm schon aufgefallen, dass der Erdwall dort völlig ungünstig ist und entfernt werden sollte.

 

Mitglied Sickelmann betont nochmals die hohe gestalterische Funktion mit sehr wertvollem Baumbestand. Ihres Wissens kann eine Fällung der Bäume erst im September erfolgen, so dass genügend Zeit für mögliche Gespräche mit dem Bauherrn gegeben ist.

Mitglied Nellissen teilt für seine Fraktion mit, dass man sich der Meinung von Mitglied Sickelmann anschließt.