Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag :

Der Rat beschließt die Städtebauliche Rahmanplanung „Katjes Quartier“ als Städtebauliches Konzept i. S. der Vorschriften des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB), welches bei den zur Umsetzung des Projektes anstehenden Bauleitplanverfahren zu berücksichtigen ist.

 

Ergibt sich innerhalb der anstehenden Bauleitplanverfahren aus fachlichen Gründen die Notwendigkeit, die Städtebauliche Rahmenplanung „Katjes Quartier“ anzupassen, ist das städtebauliche Konzept entsprechend zu verändern.

 


Protokoll:

Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage. Es handelt sich um die Neuentwicklung des Katjes-Geländes an der Wassenbergstraße. Die Verwaltung steht hinsichtlich einer möglichen Bebauung seit geraumer Zeit in Kontakt mit dem Grundstückseigentümer. Nach etlichen Gesprächen hat man sich darauf geeinigt, dass eine Planung von einem Büro erstellt wird, welche in groben Zügen mit der Verwaltung abgesprochen ist. Hierzu soll in heutiger Sitzung der entsprechende Grundsatzbeschluss vom Ausschuss für Stadtentwicklung beschlossen werden.

Im nächsten Tagesordnungspunkt wird über die Einleitung des entsprechenden Bauleitplanverfahrens entschieden. Das vorgestellte Konzept bildet die Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplanes.

 

Nunmehr erläutert Frau Arch. Kaiser vom Büro Wolters Partner eingehend die Rahmenplanung anhand einer Power-Point-Präsentation.

Das Gelände liegt zwischen dem kleinen Friedhof und dem jüdischen Friedhof und wird eingefasst im Süden durch die Wassenbergstraße, im Norden durch den Mühlenweg, im Westen durch „Am Portenhövel“. Das Gelände besitzt einen Insel-Charakter und wird umrahmt von Wohnbebauung. Ferner liegt es nördlich der Bahnrassen. Bereits um das Jahr 1900 war das Gelände als Gewerbestandort vorgesehen.

Der Baulandbeschluss aus dem Jahre 2008 sagt, dass dieses Gelände in erster Priorität zur Wohnbebauung umgenutzt werden soll. Die gewerbliche Entwicklung ist im Gewerbegebiet Ost IV vorgesehen. In Bezug auf das Wohnumfeld wäre ein Gewerbe an dieser Stelle eher störend. Eine Nahversorgung ist gesichert, so dass die Entwicklung eines Wohngebietes vorgesehen ist.

Die Anbindung an die Stadt wird derzeit noch durch die Bahntrasse behindert. In der Planung ist allerdings schon berücksichtigt, dass Übergänge geplant sind, die eine direktere Anbindung gewährleisten.

 

In der Planung ist vorgesehen, dass die westliche Fabrikhalle, die südliche Einfahrt (Kopfsteinpflaster) und die alte Mauer zur Wassenbergstraße erhalten bleiben. In der Planung für die Fabrikhalle wurde versucht, die Nutzung innerräumlich unterzubringen, damit der äußere Charakter der Halle erhalten bleibt.

 

Die städtebaulichen Ziele lauten: innerstädtisches Wohnen (generationsübergreifend) in Kombination mit Arbeiten, Schaffung eines Quartiers mit besonderem Charakter, robustes städtebauliches Konzept mit flexiblen Nutzungsmöglichkeiten, Berücksichtigung der städtebaulichen Ziele der Stadt Emmerich am Rhein, hochwertige Gestaltung der künftigen Bebauung und öffentlichen Räume, Erhaltung der charakteristischen Merkmale der bisherigen Nutzung.

In der Realisierung sieht das wie folgt aus:

Errichtung von barrierefreiem Wohnraum, Nutzung solarenergetischer Potenziale, quartierbezogenes Energiekonzept.

Zur Umnutzung der Fabrik führt sie aus, dass man die alte Struktur erhalten hat. Die alte Reihenfolge der Fenstergliederung wurde erweitert bzw. wieder geöffnet und hat sich dann an der heutigen Eingangssituation orientiert. Die alten Rampen werden erhalten. Im inneren der Halle wurden einzelne Parzellen erstellt, die aufgrund der Höhe auch durch eine weitere Ebene/Empore genutzt werden können.

 

Herr Kemkes teilt ergänzend mit, dass das Quartier-Konzept die Basisentwicklung für einen Bebauungsplan darstellt. Die planerische Idee, Teile des Gebäudes zu erhalten und einer Folgenutzung in Form von Wohnen und Gewerbe zuzuführen, wird von der Verwaltung als ein guter Ansatz empfunden. Durch die vorgestellte Planung erhält man die Chance, die alten Architekturqualitäten an dem alten Fabrikgebäudeteil wieder neu zu beleben. Es handelt sich nicht um ein normales Baugebiet, welches nach Abriss mit Einfamilienhäusern bebaut wird. Hier kann man mit der Architekturqualität und gemischten Nutzungen viel erreichen, welches der Zielsetzung der Stadt Emmerich am Rhein entgegen kommt. Die noch in Emmerich liegenden Brachflächen sollten vorrangig entwickelt werden, bevor man in den Außenbereichen neue Baugebiete entwickelt.

Mit dem Grundstückseigentümer wurde eine Vielzahl von Vorgesprächen geführt, um eine städtebauliche Konzeption zu verwirklichen, die diesen Ansprüchen gerecht wird.

Die Verwaltung regt an, mit dieser Konzeption das Planverfahren einzuleiten (Bürgerbeteiligung, Behördenbeteiligung).

 

Mitglied Sickelmann teilt für ihre Fraktion mit, dass man der Planung und somit der Vorlage zustimmt. Es ist lobenswert, dass ein Teil der alten Fabrikhalle erhalten bleibt. Ferner teilt sie mit, dass die Umnutzung intelligent gelöst wurde und es sehr schön ist, dass die Ansätze zum aktiven und passiven Energiesparen (Blockheizkraftwerk) gegeben sind. Sie hat die Hoffnung, dass, wenn man diesem zustimmt, keine weitere Bebauungsplanänderung erfolgen wird.

 

Mitglied Spiertz äußert, dass die Vorstellung für das Quartier einen gewissen Charme besitzt und ihm sehr gut gefällt. Dennoch fragt er nach, wie viele Wohneinheiten geplant werden und in welchem Zeitrahmen die Realisierung stattfindet. Derzeit sind in Emmerich sehr viele Plätze, die noch bebaut werden sollen (wie z. B. Kaserne).

Hierauf teilt Erster Beigeordneter Dr. Wachs mit, dass sich das Gelände im Besitz eines Privateigentümers befindet, der ein entsprechendes Interesse gegenüber der Stadt bekundet hat. Der Grundstückseigentümer möchte das Konzept so schnell wie möglich umsetzen.

Frau Arch. Kaiser teilt ergänzend mit, dass das Plangebiet eine Größe von ca. 13.000 qm besitzt. Für die Fabrikflächen sind 3.000 qm und für die Verkehrsflächen 6.000 qm vorgesehen, für die Wohnbebauung sind 6.500 qm und für die Grünfläche 500 qm vorgesehen. Geplant sind ca. 16 Einfamilienhäuser und 3 Mehrfamilienhäuser mit je 5-6 Wohneinheiten.

 

Mitglied Diekman teilt für seine Fraktion mit, dass man die Planung begrüßt. Schön ist bei der Planung, dass ein Teil der alten Bausubstanz erhalten wird. Auf weitere Nachfrage antwortet Frau Arch. Kaiser, dass sie keine näheren Angaben bezüglich des möglichen Baubeginns machen kann.

 

Auch Mitglied Nellissen teilt für seine Fraktion mit, dass man der Planung zustimmt.

 

Mitglied ten Brink teilt auch für seine Fraktion mit, dass man dem vorgestellten Konzept zustimmt. Er stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.

 

Mitglied Schagen teilt für seine Fraktion mit, dass auch sie der Planung zustimmt, zumal es sich hier um einen privaten Investor handelt.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den gemeinsamen Antrag der Mitglieder ten Brink, Diekman, Schagen, Spiertz, Sickelmann und Nellissen, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.