Sitzung: 02.03.2010 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 15 0134/2010
Beschlussvorschlag :
Der Rat beschließt die Städtebauliche Rahmanplanung „Katjes Quartier“ als Städtebauliches Konzept i. S. der Vorschriften des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB), welches bei den zur Umsetzung des Projektes anstehenden Bauleitplanverfahren zu berücksichtigen ist.
Ergibt sich innerhalb der anstehenden Bauleitplanverfahren aus fachlichen Gründen die Notwendigkeit, die Städtebauliche Rahmenplanung „Katjes Quartier“ anzupassen, ist das städtebauliche Konzept entsprechend zu verändern.
Protokoll:
Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage. Es handelt sich um die
Neuentwicklung des Katjes-Geländes an der Wassenbergstraße. Die Verwaltung
steht hinsichtlich einer möglichen Bebauung seit geraumer Zeit in Kontakt mit
dem Grundstückseigentümer. Nach etlichen Gesprächen hat man sich darauf
geeinigt, dass eine Planung von einem Büro erstellt wird, welche in groben
Zügen mit der Verwaltung abgesprochen ist. Hierzu soll in heutiger Sitzung der
entsprechende Grundsatzbeschluss vom Ausschuss für Stadtentwicklung beschlossen
werden.
Im nächsten Tagesordnungspunkt wird über die Einleitung des
entsprechenden Bauleitplanverfahrens entschieden. Das vorgestellte Konzept
bildet die Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplanes.
Nunmehr erläutert Frau Arch. Kaiser vom Büro Wolters Partner eingehend
die Rahmenplanung anhand einer Power-Point-Präsentation.
Das Gelände liegt zwischen dem kleinen Friedhof und dem jüdischen
Friedhof und wird eingefasst im Süden durch die Wassenbergstraße, im Norden
durch den Mühlenweg, im Westen durch „Am Portenhövel“. Das Gelände besitzt
einen Insel-Charakter und wird umrahmt von Wohnbebauung. Ferner liegt es
nördlich der Bahnrassen. Bereits um das Jahr 1900 war das Gelände als
Gewerbestandort vorgesehen.
Der Baulandbeschluss aus dem Jahre 2008 sagt, dass dieses Gelände in
erster Priorität zur Wohnbebauung umgenutzt werden soll. Die gewerbliche
Entwicklung ist im Gewerbegebiet Ost IV vorgesehen. In Bezug auf das Wohnumfeld
wäre ein Gewerbe an dieser Stelle eher störend. Eine Nahversorgung ist
gesichert, so dass die Entwicklung eines Wohngebietes vorgesehen ist.
Die Anbindung an die Stadt wird derzeit noch durch die Bahntrasse
behindert. In der Planung ist allerdings schon berücksichtigt, dass Übergänge
geplant sind, die eine direktere Anbindung gewährleisten.
In der Planung ist vorgesehen, dass die westliche Fabrikhalle, die
südliche Einfahrt (Kopfsteinpflaster) und die alte Mauer zur Wassenbergstraße
erhalten bleiben. In der Planung für die Fabrikhalle wurde versucht, die
Nutzung innerräumlich unterzubringen, damit der äußere Charakter der Halle
erhalten bleibt.
Die städtebaulichen Ziele lauten: innerstädtisches Wohnen
(generationsübergreifend) in Kombination mit Arbeiten, Schaffung eines
Quartiers mit besonderem Charakter, robustes städtebauliches Konzept mit
flexiblen Nutzungsmöglichkeiten, Berücksichtigung der städtebaulichen Ziele der
Stadt Emmerich am Rhein, hochwertige Gestaltung der künftigen Bebauung und
öffentlichen Räume, Erhaltung der charakteristischen Merkmale der bisherigen
Nutzung.
In der Realisierung sieht das wie folgt aus:
Errichtung von barrierefreiem Wohnraum, Nutzung solarenergetischer
Potenziale, quartierbezogenes Energiekonzept.
Zur Umnutzung der Fabrik führt sie aus, dass man die alte Struktur
erhalten hat. Die alte Reihenfolge der Fenstergliederung wurde erweitert bzw.
wieder geöffnet und hat sich dann an der heutigen Eingangssituation orientiert.
Die alten Rampen werden erhalten. Im inneren der Halle wurden einzelne
Parzellen erstellt, die aufgrund der Höhe auch durch eine weitere Ebene/Empore
genutzt werden können.
Herr Kemkes teilt ergänzend mit, dass das Quartier-Konzept die
Basisentwicklung für einen Bebauungsplan darstellt. Die planerische Idee, Teile
des Gebäudes zu erhalten und einer Folgenutzung in Form von Wohnen und Gewerbe
zuzuführen, wird von der Verwaltung als ein guter Ansatz empfunden. Durch die
vorgestellte Planung erhält man die Chance, die alten Architekturqualitäten an
dem alten Fabrikgebäudeteil wieder neu zu beleben. Es handelt sich nicht um ein
normales Baugebiet, welches nach Abriss mit Einfamilienhäusern bebaut wird.
Hier kann man mit der Architekturqualität und gemischten Nutzungen viel
erreichen, welches der Zielsetzung der Stadt Emmerich am Rhein entgegen kommt.
Die noch in Emmerich liegenden Brachflächen sollten vorrangig entwickelt
werden, bevor man in den Außenbereichen neue Baugebiete entwickelt.
Mit dem Grundstückseigentümer wurde eine Vielzahl von Vorgesprächen
geführt, um eine städtebauliche Konzeption zu verwirklichen, die diesen
Ansprüchen gerecht wird.
Die Verwaltung regt an, mit dieser Konzeption das Planverfahren
einzuleiten (Bürgerbeteiligung, Behördenbeteiligung).
Mitglied Sickelmann teilt für ihre Fraktion mit, dass man der Planung
und somit der Vorlage zustimmt. Es ist lobenswert, dass ein Teil der alten
Fabrikhalle erhalten bleibt. Ferner teilt sie mit, dass die Umnutzung
intelligent gelöst wurde und es sehr schön ist, dass die Ansätze zum aktiven
und passiven Energiesparen (Blockheizkraftwerk) gegeben sind. Sie hat die
Hoffnung, dass, wenn man diesem zustimmt, keine weitere Bebauungsplanänderung
erfolgen wird.
Mitglied Spiertz äußert, dass die Vorstellung für das Quartier einen
gewissen Charme besitzt und ihm sehr gut gefällt. Dennoch fragt er nach, wie
viele Wohneinheiten geplant werden und in welchem Zeitrahmen die Realisierung
stattfindet. Derzeit sind in Emmerich sehr viele Plätze, die noch bebaut werden
sollen (wie z. B. Kaserne).
Hierauf teilt Erster Beigeordneter Dr. Wachs mit, dass sich das Gelände
im Besitz eines Privateigentümers befindet, der ein entsprechendes Interesse
gegenüber der Stadt bekundet hat. Der Grundstückseigentümer möchte das Konzept
so schnell wie möglich umsetzen.
Frau Arch. Kaiser teilt ergänzend mit, dass das Plangebiet eine Größe
von ca. 13.000 qm besitzt. Für die Fabrikflächen sind 3.000 qm und für die
Verkehrsflächen 6.000 qm vorgesehen, für die Wohnbebauung sind 6.500 qm und für
die Grünfläche 500 qm vorgesehen. Geplant sind ca. 16 Einfamilienhäuser und 3
Mehrfamilienhäuser mit je 5-6 Wohneinheiten.
Mitglied Diekman teilt für seine Fraktion mit, dass man die Planung
begrüßt. Schön ist bei der Planung, dass ein Teil der alten Bausubstanz
erhalten wird. Auf weitere Nachfrage antwortet Frau Arch. Kaiser, dass sie
keine näheren Angaben bezüglich des möglichen Baubeginns machen kann.
Auch Mitglied Nellissen teilt für seine Fraktion mit, dass man der
Planung zustimmt.
Mitglied ten Brink teilt auch für seine Fraktion mit, dass man dem
vorgestellten Konzept zustimmt. Er stellt den Antrag, nach Vorlage zu
beschließen.
Mitglied Schagen teilt für seine Fraktion mit, dass auch sie der
Planung zustimmt, zumal es sich hier um einen privaten Investor handelt.
Vorsitzender Jansen lässt über den gemeinsamen Antrag der Mitglieder
ten Brink, Diekman, Schagen, Spiertz, Sickelmann und Nellissen, nach Vorlage zu
beschließen, abstimmen.