Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss :

Zu 1)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, für einen Bereich nördlich der Wassenbergstraße, östlich der Straße Am Portenhövel und südlich des Mühlenwegs (Flurstück 1, 4, 10, 11, 12, 16, 418, 419, 570, 809, 811, 812, 988, 1004, 1109 und 1110, Flur 8, Gemarkung Emmerich) einen Bebauungsplan unter Anwendung der Bestimmungen des § 13 a BauGB aufzustellen.

 

Das Bebauungsplanverfahren erhält die Bezeichnung E 8/6 - Wassenbergstraße/Katjes -.

 

Das Verfahrensgebiet ist begrenzt:

  • Im Norden durch die Straße Mühlenweg,
  • Im Osten durch eine Straßenfläche des Mühlenwegs,
  • Im Süden durch die Wassenbergstraße,
  • Im Westen durch die Straße Am Portenhövel.

 

Die Verfahrensgebietsgrenze ist in der Planunterlage mit einer gestrichelten Linie gekennzeichnet.

 

Zu 2)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung für den in der Anlage gekennzeichneten Verfahrensbereich eine Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB entsprechend Punkt 3. (einfache Bürgerbeteiligung) der städtischen Richtlinien zur Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie die Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.

 


Protokoll:

Vorsitzender Jansen lässt über die Anträge, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.