Sitzung: 02.03.2010 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 15 0139/2010
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die vorgestellte
Verkehrsuntersuchung zur Kenntnis. Die Fraktionen erhalten eine Ausfertigung
der vorgestellten Verkehrsuntersuchung.
Ferner beauftragt der Ausschuss für Stadtentwicklung die Verwaltung,
auf Grundlage der Ausarbeitung die Gespräche mit dem Landesbetrieb Straßenbau
mit dem Ziel fortzuführen, die Klosterstraße für den LKW-Durchgangsverkehr zu
sperren. Das Ergebnis wird in einer der nächsten Sitzungen vorgetragen.
Protokoll :
Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage. Die Verwaltung wurde seinerzeit
beauftragt, ein Büro mit der Untersuchung der Problematik der Ortsdurchfahrt
Elten zu untersuchen, um
Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Das Ergebnis dieser Verkehrsuntersuchung
wird nunmehr von Herrn Königs vom Büro IVV aus Aachen mit möglichen
Lösungsansätzen vorgestellt.
Nunmehr geht Herr Königs eingehend auf die Thematik anhand einer
Power-Point-Präsentation ein. Im Dezember 2009 wurde dann an entsprechenden
Knoten und Strecken eine Verkehrserhebung durchgeführt (Zu- und Abfahrten an
der BAB 3, Eltener Markt, Ein- und Ausfahrten zum Tichelkamp, Klosterstraße).
Bei der ersten Ortsbesichtigung wurde auch festgestellt, dass es am besten
wäre, wenn man eine vernünftige Umgehungsstraße hätte. Eine Realisierung
scheidet allerdings aus, da sich kein Netzelement anbot. Bei der Klosterstraße
spielt noch der Aspekt eine Rolle, dass die Schrankenschließzeiten der Bahn
sehr lange andauern, so dass sich der Verkehr über den Knoten Klosterstraße
hinweg zieht. Für den Durchgangsverkehr hat man an 4 Stellen eine
Spezialerfassung durchgeführt. Der erste Knoten befindet sich an der Beeker
Straße/BAB 3. Hier zeigte sich sehr deutlich, dass der Hauptverkehr von der BAB
in Richtung Elten verläuft; in Richtung Niederlande fließt wenig Verkehr. Das
liegt unter anderem auch daran, dass dort entsprechende Schilder stehen. Auch
die Belastungen durch LKW wurden untersucht. Auch hierbei ist festzustellen,
dass der Haupt-LKW-Verkehr von der BAB in Richtung Elten abfließt. Der nächste
Knoten befindet sich in Höhe der Zu- und Abfahrt auf die BAB 3 in Richtung
Oberhausen. Auch an dieser Zu- und Abfahrt ist ganz deutlich sichtbar, dass der
Haupt-LKW-Verkehr in Richtung Elten abläuft und weniger in Richtung
Niederlande. Die Erhebungsdaten in der Zeit von 6.00 Uhr bis 10.00 Uhr und in
der Zeit vom 15.00 Uhr und 19.00 Uhr wurden hochgerechnet. Der Nabelknoten ist
der Eltener Markt.
Die Verkehrsbelastungen stellen sich für einen Verkehrsplaner recht
ausgeglichen dar und zeigen auf, dass eine vernünftige Verteilung möglich wäre;
bestenfalls ein Kreisverkehr. Aufgrund der städtebaulichen Situation würde man
allerdings mit Erstellung eines Kreisverkehrs die angenehme dörfliche
Atmosphäre zerschlagen. Sein Vorschlag ist, es bei der jetzigen Lösung zu
belassen und somit für den Fußgänger und Radfahrer den Freiraum zu erhalten.
Schlimm an der Situation ist allerdings, dass man es am Eltener Markt mit einer
sehr scharfen Kurve in Richtung Emmerich zu tun hat. Die Zu- und Abfahrten in
diesen Bereich sind sehr gering, so dass das Verkehrbild kaum verändert wird.
Auch beim LKW-Verkehr zeigt sich das gleiche Bild; eine Verteilung
gleichermaßen von allen Richtungen in alle Richtungen ist gegeben. Somit war
erkennbar, dass man aus dieser Situation aus verkehrlicher Sicht nicht viel
verändern kann. Die einzige Lösung wäre, den Verkehr aus dem Punkt
herauszuholen.
Der Knoten Lobither Straße, ausgewiesen als Bundesstraße 8, geht in
Richtung Zevenaar und endet einfach an der niederländischen Grenze. Die Bundesstraße
8 geht an der Grenze in eine verkehrsberuhigte Zone über. Mit dem Landesbetrieb
Straßenbau wurden bereits Überlegungen angestellt, diesen Abschnitt der
Bundesstraße 8 als Bundesfernstraße aus dem Verkehrsnetz herauszunehmen. Der
abbiegende Verkehr geht hauptsächlich in Richtung Lobith, wobei ein Großteil im
nördlichen Bereich von Elten verbleibt und nur ein kleiner Teil in Richtung
Lobith weiterführt. Beim LKW-Verkehr ist festzustellen, dass der Anteil in
Richtung Niederlande bzw. in den nördlichen Bereich nicht gering ist. Der
abbiegende Verkehr in Richtung Lobith ist geringer als der Verkehr in Richtung
Elten bzw. Zevenaar.
Zum Knoten Tichelkamp führt er aus, dass dieser nicht so ins Netz
eingebunden ist bzw. genutzt wird, wie es wünschenswert wäre. Die
Verkehrsbelastungen zeigen deutlich, dass der Tichelkamp nicht stark ins Netz
eingebunden ist. Beim LKW-Verkehr sieht die Lage etwas anders aus; hier ist
festzustellen, dass die LKW-Verkehre von Elten Richtung Lobith sehr stark sind.
Der südliche Knoten wird deswegen so stark belastet, da dort ein entsprechendes
Hinweisschild aufgestellt ist. Der Fahrer, der in Richtung Holland fahren
möchte, wird auf die Strecke Tichelkamp verwiesen. Hier wäre also vorstellbar,
dass in der Gegenrichtung auch ein entsprechendes Schild aufgestellt würde.
Der Verkehr aus Emmerich und nach Emmerich stellt die stärkste
Verkehrsbelastung im ganzen Netz dar.
Er regt an, den LKW-Verkehr so weit wie möglich aus dem Ortskern
herauszuhalten.
Der Knoten Stokkumer Straße fällt nicht ins Gewicht; sie hat keine
verkehrliche Bedeutung für den Durchgangsverkehr und den LKW-Verkehr.
Nunmehr geht er auf die Anteile des Durchgangsverkehrs ein. Der Ort
Elten hat ca. 4.500 Einwohner und ca. 700 Beschäftigte. Die Einwohner würden
ca. 3.500 Fahrten im Quell- und Zielverkehr verursachen. Allerdings sind an den
Schnittstellen ca. 10.200 Einfahrende und ca. 10.300 Ausfahrende zu
verzeichnen. Das bedeutet, wenn man den Quell- und Zielverkehr abzieht, man 70
% aller Verkehre als Durchgangsverkehre sehen muss. Dies stellt allerdings
einen sehr hohen Anteil dar, welcher in NRW in Kleingemeinden sehr selten ist.
Darauf hin hat man sich mit den Durchgangsströmen beschäftigt, von wo
nach wo fließt der Verkehr. Es wurde festgestellt, dass ca. 2000 Fahrzeuge in
Richtung Lobith verzeichnet wurden. Ferner gibt es starke Verkehrsströme aus
Richtung Emmerich, die den Ortsteil Elten als Durchgangsverkehr und für den
Autobahnanschluss nutzen. Ferner wurden Verkehrsströme von der Autobahn in
Richtung Zevenaar verzeichnet, die kaum nachvollziehbar sind.
Im Zuge dieser Untersuchung hat man sich auch mit anderen Einflüssen
auseinandergesetzt; u. a. mit der Verkehrsuntersuchung zur Planung von „Carvium
Novum“. Zur Erreichung des geplanten Freizeitparks ist es geplant, den gesamten
Quellverkehr durch Elten zu schicken. Die Lobither Straße wird im Rahmen dieser
Planungen auf niederländischer Seite als Hauptzufahrtsstraße angesehen. Der
geplante Freizeitpark ist sowohl von niederländischer Seite als auch von
deutscher Seite über den BAB-Anschluss Elten hervorragend zu erreichen. Die
Wegkapazität des „Eltense Weg“ ist auf niederländischer Seite ausreichend, um
die daraus resultierenden zusätzlichen Verkehrsbelastungen aufzunehmen. Ab der
Grenze allerdings ist diese Kapazität des „Eltense Weg“ nicht mehr ausreichend.
Hier ist dringend noch Diskussionsbedarf zwischen Emmericher Seite und der
niederländischen Seite gegeben.
Seitens der DB AG wird seit einigen Jahren versucht, das 3. Gleis
zwischen der Betuwe-Linie auf niederländischer Seite und Oberhausen zu
realisieren. In diesem Zusammenhang wurde geprüft, inwieweit man die
betreffenden 3 Bahnübergänge überführen oder unterführen könnte. Die B 8 soll
nördlich parallel geführt und dann wieder auf die Zufahrt der B 8 in Richtung
Eltener Markt geführt werden. Die Lobither Straße, welche als Landstraße 472
ausgewiesen ist, soll nördlich oder südlich des Sportplatzes auf die B 8
geführt werden. Von dort sollen die Verkehre über den Eltener Markt in Richtung
Autobahn geführt werden.
Es wäre vorstellbar, diese Planung dahin gehend zu nutzen, evtl. die
Verkehre in Richtung NL auf der südlichen Seite des Gleises zu belassen, um sie
von dort direkt auf den Tichelkamp in Richtung Holland zu führen. Gleiches
könnte man auch für den nördlichen Bereich anstreben.
Entsprechende Gespräche sollten dahin gehend aber noch mit den
Niederländern geführt werden, zumal seines Wissens die Planungen weitestgehend
abgeschlossen sind.
Die möglichen 3 Lösungen sind also zum einen, an der Beschilderung (LKW-Beschilderung
über den Tichelkamp, Autobahnbeschilderung, LKW-Verbotsschilder) etwas zu
ändern, zum zweiten verstärkte Einbringung des Tichelkamp in das Verkehrsnetz
(Konsequenz daraus wäre der entsprechende Umbau des Tichelkamp) und zum Schluss
noch die Beschilderung des geplanten Freizeitparks in den Niederlanden.
Bei der Überlegung hinsichtlich der LKW-Verbotsschilder kam die
Überlegung, die Klosterstraße für den LKW-Verkehr zu sperren. Dies würde dazu
führen, dass auf der Emmericher Straße mehr LKW-Verkehr wäre. Allerdings würde
es die niederländischen LKW-Fahrer dazu animieren, die nördliche
Autobahnabfahrt zu nutzen.
Bezüglich des Ausbaus Tichelkamp teilt er mit, dass die beiden
Kopfknoten so ausgebaut werden sollten, dass sie sich besser ins Netz einfügen.
Bei der Überplanung der Bahnübergänge sollte vermehrt darauf geachtet werden,
dass der Durchgangsverkehr mitverlagert wird. Eine weitere Verbesserung würde
natürlich auch die Verbesserung der niederländischen Infrastruktur bringen.
Sinnvoll wäre hier, dass man sich im Rahmen einer grenzüberschreitenden
Verkehrskonzeption häufiger austauscht, um gemeinsame Lösungen zu erarbeiten.
Vorsitzender Jansen bedankt sich für die Ausführung. Er weist darauf
hin, dass die Schmidtstraße zum damaligen Zeitpunkt der Verkehrserhebung aus
dem Grund gesperrt war, weil dort die Messstation des Landesumweltamtes
aufgestellt wurde. Hier muss man auch leider sagen, dass die ermittelten Werte
an der Schmidtstraße immer an vorderster Front von ganz NRW liegen. Womöglich wäre
eine Sperrung der Schmidtstraße für den LKW-Verkehr anzustreben, sobald die
Ergebnisse der Auswertung vorliegen.
Nunmehr erteilt er das Wort an die Verwaltung, die nunmehr mitteilt,
was zwischenzeitlich passiert ist.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs teilt hinsichtlich einer geplanten
Umsetzung (Beschilderung BAB, Sperrung Klosterstraße für LKW-Verkehr) mit, dass
man es auf der einen Seite mit der Landes- und auf der anderen Seite mit der
Bundesstraße zu tun hat, wo die Stadt Emmerich am Rhein nicht die Lufthoheit
hat. Für die Umleitung der Bundesautobahn ist die Bezirksregierung Düsseldorf
und für die Bundesstraße ist der Landesbetrieb Straßenbau NRW zuständig.
Gespräche mit der Bezirksregierung bezüglich der Umleitung der Bundesautobahn
haben stattgefunden und auch ein Termin bei dem Landesbetrieb Straßenbau hat
stattgefunden. Dort wurden die jeweiligen Situationen dargestellt und die
Verwaltung wurde beauftragt, entsprechende Schriftsätze zu erstellen und
vorzulegen.
Die Situation hinsichtlich „Carvium Novum“ wurde in der vergangenen
Woche in Rijnwaarden vorgestellt und auch mit Interesse von der Niederlande
aufgenommen. Die Verwaltung wird hier aktiv bleiben und ist auch der
Auffassung, dass diese Thematik auf politischer Ebene auf beiden Seiten zu diskutieren
ist.
Vorsitzender Jansen führt aus, dass er zum Thema „Carvium Novum“ in
stetigem Kontakt mit der Gemeinde Rijnwaarden steht, um den jeweiligen Stand
der Dinge zu erfahren. Es wird immer darauf hingewiesen, dass der Verkehr von
der niederländischen Seite schon vor der Abfahrt Zevenaar und Babberich auf den
Freizeitpark hingewiesen wird.
Mitglied Sickelmann zieht als Fazit, dass die allerwirksamste Maßnahme
die Sperrung der Klosterstraße für den LKW-Verkehr ist. Mit dieser Thematik
beschäftigt man sich mittlerweile schon seit fast 20 Jahren. Bislang hat man
immer wieder die Auskunft bekommen, dass die Stadt Emmerich am Rhein nicht die
Lufthoheit hat und die Auswirkungen der Bundesstraße 8 hinzunehmen hat. Sie
fragt an, ob die Stadt Emmerich am Rhein rechtliche Möglichkeiten hat, die
Sache etwas voranzutreiben. Ebenfalls greift sie den Vorschlag von Herrn Königs
auf, die Möglichkeit der Entwidmung der B 8 Richtung Niederlande in Erwägung zu
ziehen. Die Sommersaison mit dem Radverkehr beginnt bald. Die gefährlichen
Situationen entstehen im Frühjahr wieder. Welche Maßnahmen der sofortigen
Umsetzung können ergriffen werden, um weitere mögliche Todesopfer zu
verhindern. Auch der Durchgangsverkehr mit 170
LKW-Verkehren ist in ihren Augen nicht wenig. Wie kann man verhindern,
dass Elten für den Durchgangsverkehr missbraucht wird.
Herr Königs teilt mit, dass sein Büro derzeit mit einer Untersuchung
beauftragt wurde, welche Bundesfernstraßen entwidmet werden könnten, die keinen
Fernstraßencharakter haben. Er geht davon aus, dass der Abschnitt der
Bundesstraße 8 in Elten unter dieses Kriterium fällt und somit eine Abstufung
zur Landesstraße erfolgen könnte. Der Anteil LKW-Verkehre wurde an der
Klassifizierung der Straße gemessen. Die B 8 ist ein
Bundesfernstraßennetzelement, wo der LKW-Verkehr bei 5 % bis 8 % liegt. Der
Anteil der Niederländer davon, der von den Niederlanden in die Niederlande
fährt, ist allerdings sehr groß. Dieses Problem könnte man besser im Rahmen
einer grenzüberschreitenden Diskussion mit den Nachbargemeinden erörtern und
versuchen zu lösen. Ferner sollte die Stadt Emmerich am Rhein versuchen, mit
eigenen Mitteln die Lösung zu verbessern. Hier ist der Ausbau des Tichelkamp zu
einer vollwertigen Umgehungsstraße zu nennen.
Hinsichtlich der Klosterstraße führt er aus, dass eine überproportional
große Verkehrsbelastung vorherrscht. Bislang wurde die Problematik mit den
Schrankenschließzeiten nicht angesprochen, was allerdings unabdingbar
berücksichtigt werden muss. Durch die Schrankenschließzeiten ist es bislang
nicht gelungen, den Durchgangs- und LKW-Verkehr zu reduzieren. D. h. die
alternativen Wege sind immer noch weiter als vor dem geschlossenen Bahnübergang
zu warten. Mit der Niederlande, auch dem Rijkswaterstaat, muss diesbezüglich
viel intensiver gesprochen werden.
Vorsitzender Jansen ist der Meinung, dass auch die Aspekte der
Schulwegsicherung und der Einsatz der Rettungsfahrzeuge eine große Rolle
spielen. Derzeit fahren die Rettungsfahrzeuge bei Einsätzen wegen der langen
Schließungszeiten der Bahnübergänge nicht über die B 8 sondern über die
Autobahn. Mögliche LKW’s versperren dann die Weiterfahrt auf der Klosterstraße
und Schmidtstraße. Eine Abstufung der Bundesstraße in eine Landesstraße ist
nicht sehr hilfreich; vielmehr sollte eine Abstufung auf eine Gemeindestraße
erfolgen.
Hierauf allerdings teilt Herr Königs mit, dass eine direkte Abstufung
in eine Gemeindestraße nicht möglich ist. Es gibt nur die Möglichkeit, die
Klosterstraße erst in eine Landesstraße und danach in eine Gemeindestraße
abzustufen. Er hatte beim Landesbetrieb Straßenbau nicht den Eindruck, dass man
die Sperrung der Klosterstraße für den LKW-Verkehr grundsätzlich ablehnt.
Mitglied Sickelmann bittet darum, den Power-Point-Vortrag von Herrn
Königs den Fraktionen und für das Internet zur Verfügung zu stellen. Die
Verwaltung sagt dies zu.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs führt ergänzend aus, dass aus gegebenem
Anlass auf die urheberrechtlichen Gegebenheiten hingewiesen werden muss. Jeder,
der etwas ins Internet stellt, muss sich vorher beim entsprechenden Autor die
Genehmigung einholen.
Mitglied Spiertz geht auf den von Herrn Königs angesprochenen
sinnvollen Ausbau des Tichelkamp ein, der unter den nachfolgenden beiden
Tagesordnungspunkten sicherlich noch diskutiert wird.
Mitglied ten Brink fragt hinsichtlich des Ausbaus Tichelkamp an, wo die
Umgehung gebaut wird und wo die neue Überführung für den Bahnübergang
angeordnet werden muss. Seiner Meinung nach müsste die Umfahrung südlich der
Bahntrasse angelegt werden, um die Verkehrsbelastung zu kontrollieren. Hierauf
antwortet Herr Königs, dass es sicherlich sinnvoller wäre, aber es durchaus
schon ausreichen würde, wenn man vor der geplanten Bergvariante einen
Knotenpunkt abzweigen lässt, der parallel zur Bergvariante weitergeführt wird.
Die alte B 8 könnte somit beibehalten und weitergeführt werden in den
Tichelkamp, um in Richtung Lobith abführen zu können. Der gesamte Verkehr von
Emmerich in Richtung Niederlande fällt somit aus dem Verkehrsnetz heraus und
könnte mithilfe der vorhandenen Netzelemente realisiert werden. Zur Erreichung
von „Carvium Novum“ von der Autobahn aus wäre eine nördliche Umgehungsstraße
bei Elten sinnvoll.
Mitglied Sloot führt aus, dass seitens der Niederlande das heutige
grenzüberschreitende Verkehrskonzept über Jahre aufgebaut wurde. Mehrfach wurde
bereits dort vorgesprochen, aber immer mit dem Ergebnis, dass sie keine
Änderungen wollten. Vor Jahren war angeregt worden, eine Autobahnabfahrt
Babberich in Richtung Herwen/Tolkamer zu errichten, was allerdings von der
Provinz Gelderland aus Kostengründen abgelehnt wurde. Sie fragt an, ob die
Gemeinderäte von Rijnwaarden, Zevenaar und Montferland die richtigen
Ansprechpartner in dieser Situation sind. Ihrer Meinung nach müsste man evtl.
die Provinz Gelderland bzw. das Ministerium mit einbeziehen, wenn man über
übergeordnete Straßen spricht. Somit müsste von deutscher Seite aus auch das
zuständige Landesstraßenbauamt zur Hilfestellung bitten. Sie muss leider sagen,
dass die Niederländer aus reinem Egoismus planen und nicht gewünscht ist, dass
die Bereiche um Elten herum für die Verkehrsströme genutzt werden, da es um die
Bereiche „Carvium Novum“ und um Bereiche für Naturentwicklung geht.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs führt aus, dass nicht die Kommune
sondern die Regierung in Düsseldorf der richtige Ansprechpartner ist. Auf
kommunaler Ebene gibt es nur den Weg einer grenzüberschreitenden
Verkehrsuntersuchung. Die Stadt Emmerich am Rhein hat bereits Kontakt mit der
Gemeinde Montferland aufgenommen, die ein Verkehrsmodell entwickelt hat. Hier
wäre zu prüfen, inwieweit die Stadt Emmerich am Rhein dieses Verkehrsmodell
evtl. nutzen kann. Die Verwaltung überlegt dann, die Situation auf regionaler
Ebene (z. B. Euregio Rijn Waal) beraten zu lassen, um sich von dort aus auf die
weiteren Ebenen vorzuarbeiten.
Mitglied Schagen wirft ein, dass ein Großteil der LKW-Fahrer die
Abfahrt Elten aufgrund der Mautgebühren wählt. Weiter sieht er die Gefahr, wenn
die B 8 auf eine Landstraße runtergestuft wird, dass sich das Land bei den
Zuschüssen für Straßenbau zurückhält. Ferner hat er die Befürchtung, dass die
Niederlande im Bereich Babberich nur auf das Agieren der Emmericher Seite
warten; in einem entsprechenden niederländischen Plan war zu sehen, dass von Deutschland
kommend evtl. eine Trasse entlang der Bahn an den Anschlusspunkt erfolgen
könnte.
Mitglied Sickelmann sieht als erstes Ziel, ein Verbot für LKW’s auf der
Klosterstraße auszusprechen. Die Verwaltung sollte beauftragt werden, die
entsprechenden Gespräche zu führen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten.
Mitglied Sloot fragt rechtlich nach, ob es so einfach ist, die
Bundesstraße mit einem Verbot für LKW zu versehen.
Hierauf antwortet Erster Beigeordneter Dr. Wachs, dass bei der
Bundesstraße der Landesbetrieb Straßenbau, in Vertretung der Bundesrepublik
Deutschland, die Lufthoheit besitzt. Die fachlichen Vorschläge sind seitens der
Verwaltung aufgenommen worden und die ersten Gespräche mit dem Landesbetrieb
Straßenbau haben stattgefunden. Die Verwaltung wurde darauf hin gebeten, die
fachliche Ausarbeitung und Begründung (einschl. Frage der Schulwegsicherung,
Frage des Rettungsdienstes, Frage der Verkehrsbelastung etc.) schriftlich
einzureichen.
Vorsitzender Jansen macht folgenden Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die vorgestellte
Verkehrsuntersuchung zur Kenntnis. Die Fraktionen erhalten eine Ausfertigung
der vorgestellten Verkehrsuntersuchung.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der Ausarbeitung die
Gespräche mit dem Landesbetrieb Straßenbau mit dem Ziel fortzuführen, die
Klosterstraße für den LKW-Durchgangsverkehr zu sperren. Weiterhin werden sich
die Fraktionen mit dem Thematik beschäftigen, evtl. wird eine Arbeitsgruppe
gebildet.
Herr Kemkes teilt ergänzend mit, dass zum Thema der Fragestellung
„LKW-Verkehr in Elten“ hinsichtlich einer Baumaßnahme der Technischen Werke
Emmerich am Rhein im Ortsteil Elten und der damit verbundene Umbau der
Querungshilfe vor Hotel „Wanders“ diverse Äußerungen getroffen wurden, die die
Verwaltung dazu veranlasst haben, Herrn Königs mit einer Überprüfung dieser
Angelegenheit zu beauftragen. Herr Königs erläutert, dass auf Grundlage der
zugesandten Pläne Schleppkurven dargestellt wurden. Der Landesbetrieb
Straßenbau NRW hat den Vorschlag gemacht, den Bordstein in Richtung der
Gaststätte „Zur Post“ zu versetzen,
wodurch die Querungshilfe schadlos bleiben würde. Ferner ergänzt er,
dass allein schon aus den geometrischen Bewegungen des LKW-Verkehrs, ob mit
oder ohne Erweiterung der Kurve, es nicht einfach sein wird, den Bogen fahren
zu können. Die Befürchtung, dass der LKW-Verkehr zunimmt, wenn eine bauliche
Veränderung erfolgt ist, kann er verneinen. Für den Fußgänger erhält man in
jedem Fall eine Verbesserung der Verkehrssicherheit.
Mitglied Spiertz muss feststellen, dass die für die Bundesstraße 8
zuständige Behörde nicht richtig gearbeitet hat. Er macht den Vorschlag, mit
der Behörde Gespräche dahin gehend zu führen, dass die Stadt Emmerich bereit
ist, 1 m Grundstück abzugeben, um aber im gleichen Atemzug die Klosterstraße
für den LKW-Verkehr zu sperren.
Mitglied Diekman vertritt die Auffassung, dass der Landesbetrieb
Straßenbau nur dann den erforderlichen Grundstücksteil bekommen sollte, wenn
die Klosterstraße für den LKW-Verkehr gesperrt wird.
Mitglied Sickelmann unterstützt die Meinung von Mitglied Diekman. Auch
sie spricht sich für die Vorgehensweise aus, dass keine Entschärfung der
Schleife möglich sein kann, wenn kein Verbot des LKW-Verkehrs für die
Klosterstraße ausgesprochen wird.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs erläutert, dass die Behörden bei
entsprechender Argumentation (Verkehrssicherheit für den Fußgänger) durchaus
willens sind, der Stadt entgegen zu kommen.