Sitzung: 02.03.2010 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig abgelehnt
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 19, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 15 0142/2010
Beschlussvorschlag :
Zu 1)
a) Der Rat beschließt, dass die Bedenken gegen das durch die Planänderung ermöglichte
Mietshausvorhaben mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
b) Der Rat beschließt, dass die Bedenken gegen die Festsetzung der Tiefgaragenzufahrt
längs der Grenze zum Grundstück Rheingoldstraße 3-11 mit dem beigebrachten Lärm-
gutachten sowie den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu 2)
Der Rat beschließt den Entwurf der gemäß § 13 BauGB durchgeführten 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 32/1 – Borussia – mit Entwurfsbegründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Hierdurch wird der Bebauungsplan für das Eckgrundstück Am Klosterberg / Borussiastraße, Gemarkung Emmerich, Flur 32, Flurstück 300, dahin gehend geändert, dass die beiden separaten überbaubaren Flächen zu einer gesamten überbaubaren Fläche zusammengefasst werden, eine Fläche für eine Tiefgarage mit einer Zufahrt längst der nordwestlichen Grundstücksgrenze festgesetzt wird und hier eine Festsetzung der Geländehöhen erfolgt.
Protokoll:
Mitglied Wardthuysen verlässt um 19.20 Uhr und Mitglied Langer um 19.25
Uhr vor der Abstimmung die Sitzung.
Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage. Der Entwurf hat in der Zeit vom
04.12.2009 bis 06.01.2010 offen gelegen. Von zahlreichen Anwohnern sind
Bedenken hinsichtlich der verdichteten Bebauung vorgetragen worden. Ferner
wurde von einem Nachbarn der Einwand gebracht, dass er sich durch die Lage der
Tiefgaragenzufahrt durch Lärm belästigt fühle. Im Rahmen des weiteren
Verfahrens wurde ein Lärmgutachten erstellt, welches nachweist, dass die
zulässigen Emissionswerte nicht überschritten werden. Zu den Bedenken
hinsichtlich der Verschlechterung einer verdichteten Bebauung ist zu sagen,
dass es nach den bislang gültigen Festsetzungen des Bebauungsplanes möglich
ist, die Art und Weise der Bebauung frei zu wählen. Lediglich wird durch diese
Änderung mehr Flexibilität eingeräumt, indem man beide überbaubaren Flächen
zusammengefasst hat, um einen einzigen Baukörper errichten zu können. Seitens
der Anwohner wurde eine Visualisierung erstellt um darzulegen, welche
Auswirkungen das Vorhaben hat. Die Abwägung der Verwaltung fußt darauf, dass
sich durch die Neuplanung die Situation der Anwohner gegenüber dem derzeitigen
Planungsrecht nicht unzumutbar verschlechtert.
Mitglied Diekman teilt für seine Fraktion mit, dass man der
Verwaltungsvorlage nicht zustimmt. Eine so massive Planung an dieser Stelle ist
nicht wünschenswert; eine Umplanung des Architekten ist erforderlich. Bereits
im Jahre 2004 lag ein Bauantrag vor, der vorsah, dass die gleiche Größe des
jetzigen Bauvorhabens in 2 Baukörper umgeplant wird.
Mitglied Spiertz schließt sich der Meinung von Mitglied Diekman an. Es
existiert ein gültiger Bebauungsplan und die Bedenken der Anwohner sind nicht
unbegründet.
Auch Mitglied ten Brink teilt für seine Fraktion mit, dass man der
Verwaltungsvorlage nicht zustimmt. Der geplante massive Baukörper fügt sich in
keiner Weise der umliegenden Bebauung ein. Auch hinsichtlich des Straßenausbaus
gibt es Bedenken. Der durch dieses geplante Bauvorhaben zu erwartende
Mehrverkehr würde den Rahmen der möglichen Parkplätze sprengen.
Mitglied Sickelmann teilt für ihre Fraktion mit, dass auch sie der
Verwaltungsvorlage nicht zustimmt. Bereits in der damaligen Vorlage wurde
dagegen gestimmt. Damals wurde angemahnt, dass ein Bebauungsplan aus dem Jahre
1973 durchgeschleppt wurde und mit Beantragung einer Fertiggarage das Löschen
des Bebauungsplanes verhindert wurde. Ein Bebauungsplan ist normalerweise nach
7 Jahren erloschen, wenn das Bauvorhaben nicht realisiert wurde. Es wäre evtl.
zu überlegen gewesen, einen 33 Jahre alten Bebauungsplan den vorhandenen
Gegebenheiten anzupassen. Die von den Bürgern erstellte Visualisierung der
Bürger hat dann gezeigt, dass das geplante Bauvorhaben viel zu massiv ist. Sie
schließt sich den Vorrednern an und teilt die Meinung, dass eine Planung mit 2
kleineren Baukörpern verträglicher wäre.
Mitglied Schagen teilt für seine Fraktion mit, dass die vorherige
Planung mit den Terrassenhäusern in Ordnung gewesen wäre, aber die jetzige Planung
ist nicht vertretbar. Hinzu kommt, dass die erforderliche Infrastruktur für die
Planung mit etlichen Wohneinheiten nicht gegeben ist. Somit sollte man auf den
alten Bebauungsplan zurückgreifen.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs führt aus, dass der Bebauungsplan in
Form der 2. Änderung seine Gültigkeit beibehält, falls der Ausschuss für
Stadtentwicklung bzw. der Rat der Stadt Emmerich am Rhein die Planung ablehnt.