Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 19, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag :

 

Zu 1)

a)         Der Rat beschließt, dass die Bedenken gegen das durch die Planänderung ermöglichte

            Mietshausvorhaben mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

b)         Der Rat beschließt, dass die Bedenken gegen die Festsetzung der Tiefgaragenzufahrt

            längs der Grenze zum Grundstück Rheingoldstraße 3-11 mit dem beigebrachten Lärm-

            gutachten sowie den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu 2)

Der Rat beschließt den Entwurf der gemäß § 13 BauGB durchgeführten 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 32/1 – Borussia – mit Entwurfsbegründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Hierdurch wird der Bebauungsplan für das Eckgrundstück Am Klosterberg / Borussiastraße, Gemarkung Emmerich, Flur 32, Flurstück 300, dahin gehend geändert, dass die beiden separaten überbaubaren Flächen zu einer gesamten überbaubaren Fläche zusammengefasst werden, eine Fläche für eine Tiefgarage mit einer Zufahrt längst der nordwestlichen Grundstücksgrenze festgesetzt wird und hier eine Festsetzung der Geländehöhen erfolgt.

 


Protokoll:

Mitglied Wardthuysen verlässt um 19.20 Uhr und Mitglied Langer um 19.25 Uhr vor der Abstimmung die Sitzung.

 

Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage. Der Entwurf hat in der Zeit vom 04.12.2009 bis 06.01.2010 offen gelegen. Von zahlreichen Anwohnern sind Bedenken hinsichtlich der verdichteten Bebauung vorgetragen worden. Ferner wurde von einem Nachbarn der Einwand gebracht, dass er sich durch die Lage der Tiefgaragenzufahrt durch Lärm belästigt fühle. Im Rahmen des weiteren Verfahrens wurde ein Lärmgutachten erstellt, welches nachweist, dass die zulässigen Emissionswerte nicht überschritten werden. Zu den Bedenken hinsichtlich der Verschlechterung einer verdichteten Bebauung ist zu sagen, dass es nach den bislang gültigen Festsetzungen des Bebauungsplanes möglich ist, die Art und Weise der Bebauung frei zu wählen. Lediglich wird durch diese Änderung mehr Flexibilität eingeräumt, indem man beide überbaubaren Flächen zusammengefasst hat, um einen einzigen Baukörper errichten zu können. Seitens der Anwohner wurde eine Visualisierung erstellt um darzulegen, welche Auswirkungen das Vorhaben hat. Die Abwägung der Verwaltung fußt darauf, dass sich durch die Neuplanung die Situation der Anwohner gegenüber dem derzeitigen Planungsrecht nicht unzumutbar verschlechtert.

 

Mitglied Diekman teilt für seine Fraktion mit, dass man der Verwaltungsvorlage nicht zustimmt. Eine so massive Planung an dieser Stelle ist nicht wünschenswert; eine Umplanung des Architekten ist erforderlich. Bereits im Jahre 2004 lag ein Bauantrag vor, der vorsah, dass die gleiche Größe des jetzigen Bauvorhabens in 2 Baukörper umgeplant wird.

 

Mitglied Spiertz schließt sich der Meinung von Mitglied Diekman an. Es existiert ein gültiger Bebauungsplan und die Bedenken der Anwohner sind nicht unbegründet.

 

Auch Mitglied ten Brink teilt für seine Fraktion mit, dass man der Verwaltungsvorlage nicht zustimmt. Der geplante massive Baukörper fügt sich in keiner Weise der umliegenden Bebauung ein. Auch hinsichtlich des Straßenausbaus gibt es Bedenken. Der durch dieses geplante Bauvorhaben zu erwartende Mehrverkehr würde den Rahmen der möglichen Parkplätze sprengen.

 

Mitglied Sickelmann teilt für ihre Fraktion mit, dass auch sie der Verwaltungsvorlage nicht zustimmt. Bereits in der damaligen Vorlage wurde dagegen gestimmt. Damals wurde angemahnt, dass ein Bebauungsplan aus dem Jahre 1973 durchgeschleppt wurde und mit Beantragung einer Fertiggarage das Löschen des Bebauungsplanes verhindert wurde. Ein Bebauungsplan ist normalerweise nach 7 Jahren erloschen, wenn das Bauvorhaben nicht realisiert wurde. Es wäre evtl. zu überlegen gewesen, einen 33 Jahre alten Bebauungsplan den vorhandenen Gegebenheiten anzupassen. Die von den Bürgern erstellte Visualisierung der Bürger hat dann gezeigt, dass das geplante Bauvorhaben viel zu massiv ist. Sie schließt sich den Vorrednern an und teilt die Meinung, dass eine Planung mit 2 kleineren Baukörpern verträglicher wäre.

 

Mitglied Schagen teilt für seine Fraktion mit, dass die vorherige Planung mit den Terrassenhäusern in Ordnung gewesen wäre, aber die jetzige Planung ist nicht vertretbar. Hinzu kommt, dass die erforderliche Infrastruktur für die Planung mit etlichen Wohneinheiten nicht gegeben ist. Somit sollte man auf den alten Bebauungsplan zurückgreifen.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs führt aus, dass der Bebauungsplan in Form der 2. Änderung seine Gültigkeit beibehält, falls der Ausschuss für Stadtentwicklung bzw. der Rat der Stadt Emmerich am Rhein die Planung ablehnt.