Sitzung: 02.03.2010 Ausschuss für Stadtentwicklung
Protokoll:
Mitteilungen
Bäume auf dem ehem. Nova-Gelände;
hier: Mitteilung von Herrn Kemkes
Herr Kemkes teilt mit, dass hinsichtlich der Baumfällung auf dem ehem.
Nova-Gelände ein Bußgeldverfahren und ein Verfahren wegen Verstoß gegen die
Baumschutzsatzung eingeleitet wurden. In einem Ortstermin wurde festgestellt,
dass 5 Bäume längs der B 220 im Bereich der Garagenzufahrt in ihrem
Wurzelaufbau durch die Anlage der Parkplatzfläche beeinträchtigt wurden. Zudem
wurde festgestellt, dass ein Baum mehr entfernt wurde als die erteilte Genehmigung
gemäß Baumschutzsatzung. Darauf hin wurde in der letzten Woche veranlasst, die
Bäume zu sichern, da die Standsicherheit gefährdet war. Ein erstelltes
Gutachten sagt aus, dass durch Wurzelbehandlungen und Kronenbehandlungen die
ersten 3 Bäume längs der B 220 gerettet werden können. Die beiden
darauffolgenden Bäume allerdings wären nur durch einen radikalen Rückschnitt zu
retten, so dass nur 2 kleine Bäume übrig bleiben würden. Eine entsprechende
Aussage bezüglich der Standsicherheit konnte vom Gutachter nicht getroffen
werden. Die Verwaltung war somit der Auffassung, dass der erforderliche Aufwand
in keinem Verhältnis steht, so dass die Bäume als abgängig zu bezeichnen sind.
Der Gutachter macht den Vorschlag, für die beiden abgängigen Bäume jeweils 2
hochwertige Bäume mit einem Stammumfang von 35 cm – 40 cm als Ersatz zu
pflanzen. Für den widerrechtlich entfernten Baum ist ebenfalls ein Ersatz zu
pflanzen. Fazit ist, dass eine Ersatzpflanzung mit 6 neuen Bäumen an der
gleichen Stelle zu erfolgen hat.
Anfragen
1.) Bäume auf dem Nova-Gelände;
hier: Anfrage von Mitglied
Lindemann
Auf Anfrage von
Mitglied Lindemann teilt Herr Kemkes mit, dass keine Bäume des
Landesbetriebes
Straßenbau betroffen sind.
2.) Termin Arbeitskreis ÖPNV/SPNV
hier: Anfrage von Mitglied ten
Brink
Mitglied ten Brink fragt an, ob in naher
gelegener Zukunft ein Termin für den Arbeits-
kreis ÖPNV/SPNV angedacht ist.
Erster Beigeordneter
Dr. Wachs teilt mit, dass Ende März ein Termin mit der DB Pro-
jektbau stattfindet,
so dass danach ein Informationstermin für den Arbeitskreis statt-
findet. Zu diesem
Termin sollte der von der Stadt Emmerich am Rhein beauftragte RA
für die
Planfeststellung eingeladen werden, um das Thema des eisenbahnrechtlichen
Planfeststellungsverfahrens
aufzuarbeiten.
Mitglied ten Brink
fragt an, ob der Verwaltung Planunterlagen vorliegen, die die künfti-
gen Blockabstände,
Signalstandorte im Stadtbereich von Emmerich aufzeigen.
Erster Beigeordneter
Dr. Wachs antwortet, dass Pläne bezüglich Lärmschutz vorlie-
gen. Pläne
hinsichtlich Blockabstände und Signalstandorte liegen nicht vor. Herr
Kemkes ergänzt, dass
die Verwaltung darauf wartet, dass Unterlagen für das anste-
hende
Planfeststellungsverfahren vorgelegt werden.
3.) Zeitungsbericht RA Benkelberg bez. Eisenbahnkreuzungsgesetz und
Betuwe;
hier: Anfrage von Mitglied
Sickelmann
Mitglied Sickelmann spricht einen
Zeitungsartikel an, in dem sich Rechtsanwalt Ben-
kelberg angeboten hat,
bezüglich dem Eisenbahnkreuzungsgesetz und Betuwe vor
das
Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Sie fragt die Verwaltung, ob sie den Vor-
schlag annimmt.
Erster Beigeordneter
Dr. Wachs führt aus, dass der Weg vor das Bundesverfas-
sungsgericht immer mit
einer Rechtsbetroffenheit möglich ist. Das erforderliche
Rechtsschutzinteresse
ist per heute nicht nachweisbar. Im Rahmen des Planfeststel-
lungsverfahrens wird
das mit dem Rechtsbeistand erörtert werden. Selbstverständlich
wird man die
Verfassungsmäßigkeit des Eisenbahnkreuzungsgesetzes im Auge be-
halten. Im Gutachten
von Herrn Ennuschat hat dies bereits Berücksichtigung gefun-
den; das entsprechende
Gutachten liegt in der Verwaltung vor.
Mitglied Sickelmann
bittet um eine Ausfertigung des Gutachtens von Herrn Ennu-
schat.