Protokoll:

Mitteilungen

 

Bäume auf dem ehem. Nova-Gelände;

hier: Mitteilung von Herrn Kemkes

 

Herr Kemkes teilt mit, dass hinsichtlich der Baumfällung auf dem ehem. Nova-Gelände ein Bußgeldverfahren und ein Verfahren wegen Verstoß gegen die Baumschutzsatzung eingeleitet wurden. In einem Ortstermin wurde festgestellt, dass 5 Bäume längs der B 220 im Bereich der Garagenzufahrt in ihrem Wurzelaufbau durch die Anlage der Parkplatzfläche beeinträchtigt wurden. Zudem wurde festgestellt, dass ein Baum mehr entfernt wurde als die erteilte Genehmigung gemäß Baumschutzsatzung. Darauf hin wurde in der letzten Woche veranlasst, die Bäume zu sichern, da die Standsicherheit gefährdet war. Ein erstelltes Gutachten sagt aus, dass durch Wurzelbehandlungen und Kronenbehandlungen die ersten 3 Bäume längs der B 220 gerettet werden können. Die beiden darauffolgenden Bäume allerdings wären nur durch einen radikalen Rückschnitt zu retten, so dass nur 2 kleine Bäume übrig bleiben würden. Eine entsprechende Aussage bezüglich der Standsicherheit konnte vom Gutachter nicht getroffen werden. Die Verwaltung war somit der Auffassung, dass der erforderliche Aufwand in keinem Verhältnis steht, so dass die Bäume als abgängig zu bezeichnen sind. Der Gutachter macht den Vorschlag, für die beiden abgängigen Bäume jeweils 2 hochwertige Bäume mit einem Stammumfang von 35 cm – 40 cm als Ersatz zu pflanzen. Für den widerrechtlich entfernten Baum ist ebenfalls ein Ersatz zu pflanzen. Fazit ist, dass eine Ersatzpflanzung mit 6 neuen Bäumen an der gleichen Stelle zu erfolgen hat.

 

 

Anfragen

 

1.) Bäume auf dem Nova-Gelände;

hier:     Anfrage von Mitglied Lindemann

            Auf Anfrage von Mitglied Lindemann teilt Herr Kemkes mit, dass keine Bäume des

            Landesbetriebes Straßenbau betroffen sind.

 

2.) Termin Arbeitskreis ÖPNV/SPNV

hier:     Anfrage von Mitglied ten Brink

Mitglied ten Brink fragt an, ob in naher gelegener Zukunft ein Termin für den Arbeits-

kreis ÖPNV/SPNV angedacht ist.

            Erster Beigeordneter Dr. Wachs teilt mit, dass Ende März ein Termin mit der DB Pro-

            jektbau stattfindet, so dass danach ein Informationstermin für den Arbeitskreis statt-

            findet. Zu diesem Termin sollte der von der Stadt Emmerich am Rhein beauftragte RA

            für die Planfeststellung eingeladen werden, um das Thema des eisenbahnrechtlichen

            Planfeststellungsverfahrens aufzuarbeiten.

            Mitglied ten Brink fragt an, ob der Verwaltung Planunterlagen vorliegen, die die künfti-

            gen Blockabstände, Signalstandorte im Stadtbereich von Emmerich aufzeigen.

            Erster Beigeordneter Dr. Wachs antwortet, dass Pläne bezüglich Lärmschutz vorlie-

            gen. Pläne hinsichtlich Blockabstände und Signalstandorte liegen nicht vor. Herr

            Kemkes ergänzt, dass die Verwaltung darauf wartet, dass Unterlagen für das anste-

            hende Planfeststellungsverfahren vorgelegt werden.

 

3.) Zeitungsbericht RA Benkelberg bez. Eisenbahnkreuzungsgesetz und Betuwe;

hier:     Anfrage von Mitglied Sickelmann

Mitglied Sickelmann spricht einen Zeitungsartikel an, in dem sich Rechtsanwalt Ben-

            kelberg angeboten hat, bezüglich dem Eisenbahnkreuzungsgesetz und Betuwe vor

            das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Sie fragt die Verwaltung, ob sie den Vor-

            schlag annimmt.

            Erster Beigeordneter Dr. Wachs führt aus, dass der Weg vor das Bundesverfas-

            sungsgericht immer mit einer Rechtsbetroffenheit möglich ist. Das erforderliche

            Rechtsschutzinteresse ist per heute nicht nachweisbar. Im Rahmen des Planfeststel-

            lungsverfahrens wird das mit dem Rechtsbeistand erörtert werden. Selbstverständlich

            wird man die Verfassungsmäßigkeit des Eisenbahnkreuzungsgesetzes im Auge be-

            halten. Im Gutachten von Herrn Ennuschat hat dies bereits Berücksichtigung gefun-

            den; das entsprechende Gutachten liegt in der Verwaltung vor.

            Mitglied Sickelmann bittet um eine Ausfertigung des Gutachtens von Herrn Ennu-

            schat.