Sitzung: 24.03.2010 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: 05 - 15 0167/2010
Beschlussvorschlag :
Zu 1) Bestätigung des Grundsatzbeschlusses vom 13.09.2005
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein bestätigt auf der
Grundlage des Beschlusses vom 13.09.2005 die „Leitlinien zur
Einzelhandelsentwicklung und Einzelhandelssteuerung“ als räumlich-funktionales
Grundkonzept für künftige Entscheidungen zu Einzelhandelsansiedlungen in der
Stadt Emmerich am Rhein.
Für die im Einzelhandelskonzept definierten
Entwicklungsstandorte 1 und 2 gilt:
Standort 1 – Neumarkt
Das Versorgungszentrum mit dem Rhein-Center, dem
potentiellen Neuansiedlungsstandort Neumarkt und seinen Leerständen soll
entwickelt werden.
Auf der Fläche Neumarkt soll durch Abriss und Neubebauung
(großflächiger) Einzelhandel realisiert werden.
Nach Unterzeichnung entsprechender Durchführungsverträge zu
einem Entwicklungskonzept Neumarkt ist eine Aktualisierung des
gesamtstädtischen Einzelhandelskonzeptes vorzunehmen.
Standort 2 – Bahnhofstraße/Mennonitenstraße
Der Standort 2 – Bahnhofstraße/Mennonitenstraße steht als
nicht integrierter Standort nicht für eine Entwicklung mit zentren- und
nahversorgungsrelevantem Einzelhandel zur Verfügung.
Auf Basis des späterhin fortzuschreibenden
Einzelhandelskonzeptes sind die – über den Status quo hinausgehenden –
Entwicklungsmöglichkeiten des außerhalb des Versorgungszentrums Innenstadt
liegenden Standortes 2 – Bahnhofstraße/Mennonitenstraße zu prüfen.
Das vom Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschlossene
Einzelhandelskonzept versteht sich als freiwillige Selbstbindung an ein
städtebauliches Entwicklungskonzept i.S. der Vorschriften des § 1 Abs. 6 Nr. 11
Baugesetzbuch (BauGB), welches bei der Aufstellung und Änderung von
Bauleitplänen sowie bei der bauordnungs- und planungsrechtlichen Beurteilung
von Baugesuchen verbindlich zu berücksichtigen ist.
Zu 2) Ratseingabe R. Schmeing Bauträger GmbH vom 22.10.2009
(Nr. 15/2009)
Vor dem Hintergrund der Ausführungen zu 1) lehnt der Rat der
Stadt Emmerich am Rhein die Eingabe der R. Schmeing Bauträger GmbH vom
22.10.2009 (Nr. 15/2009) zur planungsrechtlichen Öffnung des Standortes
Bahnhofstraße/Mennonitenstraße in Emmerich am Rhein für
Lebensmitteleinzelhandel ab.
Zu 3) Ratseingabe Emmericher Elektrohändler vom 12.11.2009
(Nr. 17/2009)
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die Eingabe der Emmericher Elektrohändler zur Kenntnis. Auf die Begründung zu 3) und die Begründung sowie Beratung mit Beschlussfassung zu 1) wird verwiesen.
Protokoll:
Erster Beigeordneter Dr. Wachs macht einige wesentliche Eckpunkte
deutlich. Bei diesem Tagesordnungspunkt handelt es sich um einen
Grundsatzbeschluss, der sich mit einer städtebaulichen Frage beschäftigt. Diese
städtebauliche Frage befindet sich in der Schnittstelle des Themenkomplexes
Stadt und Handel, wonach entschieden wird, welcher in Rede stehende Standort
ist ein integrierter oder auch nicht integrierter Standort. Der
Grundsatzbeschluss ist seitens der Verwaltung aus dem Grunde wichtig, da er
potenziellen Investoren deutlich das Signal für einen Handlungsauftrag in
Richtung der zu beschließenden Gegebenheiten gibt. Für die in Rede stehenden
Planungsstandorte Mennonitenstraße und Neumarkt bedeutet der Grundsatzbeschluss
im Ergebnis, dass die Mennonitenstraße als nicht integrierter Standort
anzusehen ist. Zukünftig werden auch an diesem Standort keine
innenstadtrelevanten Sortimente zum Verkauf zugelassen.
Bei dem Standort Neumarkt sieht es anders aus. Hier ist ausdrücklich
die Entwicklung mit innerstädtischen Sortimenten gewünscht und zukünftig auch
weiterhin möglich.
In der Vergangenheit wurde vermehr von Parallelentwicklungen
gesprochen, die dann gegebenenfalls nicht möglich seien. Dem ist nicht so. Eine
parallele Entwicklung des Neumarktes und der Mennonitenstraße ist zum jetzigen
Zeitpunkt möglich und wird auch weiterhin möglich sein; allerdings unter den
entsprechenden Voraussetzungen „innenstadtrelevantes Sortiment“ bzw. „nicht
innenstadtrelevantes Sortiment“.
Ein entsprechender Beschluss für den Neumarkt würde einen
entsprechenden Aufruf zur Erarbeitung entsprechender Pläne an willige
Investoren bedeuten, die der Verwaltung dann vorgelegt werden müssen.
Anschließend erfolgt die Beratung im Fachausschuss mit dem Ziel, entsprechende
Betreiber für die Umsetzung zu suchen. Für die Verwaltung bedeutet dies, dass
die wesentlichen Gegebenheiten der im Einzelhandelsgutachten formulierten Ziele
abgearbeitet sind, die Prämissen anzupassen sind und das Einzelhandelsgutachten
zu überarbeiten ist, um neue Zielrichtungen zu definieren.
Mitglied ten Brink führt aus, dass am 13.09.2005 ein Grundkonzept zur
Vorstellung der Entwicklung des Zentrums beschlossen wurde. Im Wesentlichen
geht es dabei um den Bereich „Neumarkt“. Anzumerken ist, dass der Versorger
REWE zum damaligen Zeitpunkt bereits am neuen Standort angesiedelt war. Eine
Vermietung des alten REWE ist nicht erfolgt. Seine Fraktion befürchtet, dass
sich durch die Neuansiedlung eines Discounters an der Mennonitenstraße die
Situation in der Innenstadt verschlechtert. Das darf nicht gewollt sein und
somit muss an dem beschlossenen Einzelhandelskonzept so lange festgehalten
werden, bis eine Regelung für den Neumarkt getroffen ist. Der Neumarkt stellt
in den Augen der Fraktion das wesentliche Zentrum der Innenstadt dar und die
weitere Entwicklung sollte voran getrieben werden. Hierzu verliest er nunmehr
eine neue deutsche Rechtsprechung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes vom
März diesen Jahres: „Ziel ist die Erhaltung gewachsener, städtebaulicher
Strukturen und die Entwicklung integrierter Lagen auch im Interesse der
verbrauchernahen Versorgung.“ Ferner ist festzustellen, dass durch den Wegfall
des Extra-Supermarktes mehr Kaufkraft in Richtung REWE fließt. Seine Fraktion
stellt den Antrag, nach Verwaltungsvorlage zu beschließen.
Mitglied Spiertz weist darauf hin, dass REWE kein Discounter sondern
ein Vollsortimenter ist. Ferner führt er aus, dass der Ausschuss für
Stadtentwicklung heute über eine wichtige, zukunftsorientierte Entwicklung
unserer Stadt beschließt und wird diese als Empfehlung an die anschließende
Ratssitzung weitergeben. Man muss leider annehmen, dass die CDU und auch SPD
diese entscheidende Entwicklung in Emmerich durch ihr Abstimmungsverhalten zu
Nichte machen wird. Wenn heute eine isolierte Entscheidung für den Neumarkt
fällt wird damit die Entwicklung des Geländes „Wemmer/Jansen“ für immer
unmöglich gemacht. Die Ansiedlung des Magneten „Medimax“ und die damit
verbundene Kaufkraftstärkung in der Innenstadt von Emmerich sind damit
gefährdet. Die CDU und SPD wiederholen damit den Fehler der Vergangenheit. Mit
der gleichen Vehemenz würde diesmal das Rhein-Center verödet wie es vor Jahren
mit dem Neumarkt passiert ist. Man muss sich fragen, warum? Es ist bekannt,
dass der Rat über Eingaben entscheiden muss. Es ist allerdings nicht
nachvollziehbar, warum nicht die bereits im Ältestenrat vorgestellten Planungen
von Frau Biber sowie Herrn Welmans im Ausschuss für Stadtentwicklung vorgelegt
werden. Der Bürgermeister hat bereits am 01.02.2010 erklärt, dass mit der
Planung von Frau Biber ein großer Wurf vorgestellt wurde. Jeder interessierte
Zeitungsleser kennt mittlerweile die Inhalte der Planung für den Neumarkt. Nur
den beiden Entscheidungsorganen, Ausschuss für Stadtentwicklung und Rat, werden
diese Planungen nicht vorgelegt. Die Fraktion BürgerGemeinschaft hat sich seit
der Sitzung des Rates am 03.11.2009 mit der Thematik ausführlich
auseinandergesetzt. Damals wurde eine Vertagung auf den 15.12.2009
herbeigeführt werden, um sich ausführlicher zu informieren. In der Sitzung des
Rates am 15.12.2009 wurde von der Fraktion BürgerGemeinschaft vor dem
Hintergrund, dass sich seit Erstellung des Einzelhandelsgutachtens viel
geändert hat (Wegfall Kaserne, Öffnung der Steinstraße), die Aktualisierung des
Einzelhandelsgutachtens und die Schaffung des Baurechts für das Gelände
Wemmer/Jansen beantragt. Aufgrund der Erörterung des Ersten Beigeordneten Dr.
Wachs, sich an alte Ratsbeschlüsse zu halten und des Selbsterlasses des
Masterplanes wurde der Antrag der Fraktion mit Stimmen der CDU und SPD
abgelehnt. Nach Auffassung der Fraktion BürgerGemeinschaft wird es eine
Illusion bleiben, dass auf dem Gelände Neumarkt ein großflächiger Einzelhandel
(Vollsortimenter und kein Discounter) angesiedelt werden kann. Daher sollte sowohl
der Ausschuss für Stadtentwicklung als auch der Rat endlich den Realitäten ins
Auge sehen. Auch wenn heute nur der Grundsatzbeschluss vom 13.09.2005 bestätigt
werden soll ist es fraglich, ob die Verwirklichung des großflächigen
Einzelhandels kommt. Der Bürgermeister hat in einer Sitzung des Ältestenrates
gesagt, dass der Rat neu beraten und einen anderen Beschluss fassen muss, wenn
das nicht zum Tragen kommt. Z. B. die Bebauung des Neumarktes mit
Sozialwohnungen. Auch hier sollte man die Realitäten berücksichtigen. Der Kreis
Kleve hatte für das Jahr entsprechende Anträge für den sozialen Wohnungsbau im
Wert von 40 Mio. Euro vorliegen; diese wurden noch lange nicht alle abgerufen.
Für das Jahr 2010 sind lediglich 7,1 Mio. Euro für den Kreis Kleve vorgesehen.
Bei einer Einwohnerzahl von 250.000 für den Kreis Kleve und davon 30.000 für
Emmerich fließen 12 % an Fördergeldern (rd. 850.000 €) nach Emmerich. Der
alternativ geplante, geförderte Wohnungsbau am Neumarkt ist dabei noch nicht
berücksichtigt. Dem Kreis Kleve liegen derzeit 16 Anträge aus Emmerich vor.
Wann könnte mit einem entsprechenden Baubeginn zu rechnen sein? Vor dem Jahr
2014 wird dies sicherlich nicht der Fall sein und wahrscheinlich sind die
entsprechenden Fördertöpfe noch geringer. Für seine Fraktion BürgerGemeinschaft
wiederholt er also nochmals, dass mit der heutigen Entscheidung die Weichen für
eine künftige, positive Innenstadtentwicklung gestellt werden sollen.
Allerdings in ihrer Sicht die falschen Weichen. Daher hält die Fraktion an der
Forderung zur gleichzeitigen Entwicklung beider Standorte fest und wird dem
Beschlussvorschlag nicht zustimmen.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs spricht die angesprochenen nicht
vorgelegten Planungen an. Er weist nochmals darauf hin, dass es sich um einen
Grundsatzbeschluss handelt. Die Planungen werden, wie auch bislang immer
geschehen, dann vorgelegt werden, wenn sie vorliegen. Es handelt sich lediglich
um eine Ideenskizze, die ein ausdrückliches Votum des Rates bedarf, um in das
Stadium einer Planung wachsen zu können. Eine Planung macht nur dann Sinn, wenn
eine Umsetzung der Planung betrieben werden kann. Hierfür sind mögliche
Investoren und Betreiber sinnvoll. Genau dies setzt voraus, dass die Politik
ein ausdrückliches positives Votum zum Projekt ausspricht.
Mitglied Nellissen macht deutlich, dass es vor einigen Wochen die
Möglichkeit gegeben hätte, die Steuerung für die Politik zu erhöhen.
Voraussetzung war eine gemeinsame einheitliche interfraktionelle Strategie, was
allerdings gescheitert ist. Unter einer möglichen Strategie war die Fraktion
„Die Linken“ bereit, ihre Vorstellungen zur Innenstadt zurückzustellen.
Entgegen dem Einzelhandelskonzept konnte sich die Fraktion vorstellen, dass die
Mennonitenstraße und somit auch das Grundstück Wemmer/Jansen zum integralen
Bestandteil der Innenstadt werden. Mittlerweile scheinen alle Fraktionen auf
die Ursprungsansicht zurückgefallen zu sein, so dass eine gemeinsame
erfolgversprechende Strategie gescheitert ist.
Die heutige Vorlage bezieht sich lediglich auf die Festschreibung des
Beschlusses von 2005; der Leerstand der Geschäftsräume wurde durch diesen
Beschluss aber nicht weniger, sondern eher mehr. Durch das Ansinnen von REWE
sich ab dem Jahr 2014 auf dem Gelände Wemmer/Jansen anzusiedeln ist Bewegung in
die Thematik gekommen. Nachdem der Extra-Markt geschlossen wurde schreibt REWE
mittlerweile schwarze Zahlen. Allerdings wird REWE eine Rücksiedlung an den
alten Standort nicht in Erwägung ziehen. Das bedeutet in der Konsequenz, dass
REWE an dem bisherigen Standort verbleibt (entweder großflächig oder in
abgespeckter Version mit Untervermietung Medimax). Bei letzterer Variante würde
REWE an das Gelände Wemmer/Jansen ziehen, sofern die entsprechenden politischen
Weichen gestellt sind. Dies würde für den Neumarkt bedeuten, dass lediglich
Platz für einen Discounter (mit oder ohne Wohnungen) wäre. Positiv flankierend
für die Umgestaltung des Neumarktes kann sich der Einzug des DM-Marktes und
Deichmann in das ehem. Extra auswirken. Was passiert dann aber mit Medimax.
Verbleibt REWE mit seinem Sortiment am alten Standort ist für Medimax keine
Ansiedlung möglich. Diese Ansiedlung wäre erst dann möglich, wenn REWE zum
Standort Wemmer/Jansen umziehen würde. Auch die Emmericher Bevölkerung wünscht
sich die Ansiedlung von Medimax, so dass auch seine Fraktion die
Parallelentwicklung der Projekte Neumarkt, Rheincenter, Wemmer/Jansen unter
Einbeziehung von Medimax befürwortet. Aus diesem Grund wird auch seine Partei
der Verwaltungsvorlage nicht zustimmen.
Mitglied Jessner macht deutlich, dass mögliche Investoren immer ihr
eigenes wirtschaftliches Interesse verfolgen. Die Stadt hat allerdings nicht
zwingend immer die gleichen wirtschaftlichen Interessen. Im Jahr 2005 wurde ein
Grundsatzkonzept beschlossen, wonach in der Innenstadt ein innerer Kern als
Einkaufsbereich (von Franz-Wolters-Platz bis zum Alten Markt) gestärkt werden
soll. Die Politik und Verwaltung waren sich einig, dass keine Ansiedlung von
großflächigem Lebensmitteleinzelhandel am Randbereich der Stadt erfolgt. Diese
Aussage hält Mitglied Jessner auch zum heutigen Zeitpunkt noch für richtig.
Diese Sichtweise bleibt auch dann noch so, wenn der Neumarkt bebaut ist.
Wichtig ist allerdings, den Stadtkern mit Leben, Kunden und entsprechendem
Warenangebot zu versorgen. Von daher hält er es für sinnig und zwingend
geboten, an dem beschlossenen Grundsatzbeschluss festzuhalten. Durch die
Bestätigung dieses Grundsatzbeschlusses wird keine Entscheidung für oder gegen
Medimax getroffen. Innerhalb der bestehenden Einkaufsbereiche können
Ansiedlungen erfolgen, die dem Einzelhandelskonzept entsprechen. Denkbar wäre
durchaus, dass Medimax sich im heutigen REWE ansiedelt. Möglich ist nur nicht,
dass REWE mit einem neuen großflächigen Einzelhandel an den Stadtrand wandert.
Ferner geht er nun auf die Aussagen ein, dass durch den Beschluss
weitere mögliche Entwicklungen verhindert werden. Dem ist aber nicht so; es
gibt durchaus Investoren, die in der Lage sind, mit der jetzigen Beschlusslage
entsprechende Konzepte zu entwickeln. Einige Alternativkonzepte liegen bereits
vor und es werden sicherlich noch mehr Alternativkonzepte erarbeitet werden.
Mitglied Sickelmann teilt für ihre Fraktion mit, dass man prinzipiell
dem fachlichen Grundsatzbeschluss zustimmt. Allerdings kommt die Erkenntnis,
sich auf den inneren Stadtkern zu besinnen, relativ spät. Bei der letzten
Ansiedlung (LIDL) hat ihre Fraktion dagegen gestimmt. Jedoch bei dem weiteren
Beschluss in Richtung Neumarkt (großflächiger Einzelhandel) hat man einige
Bedenken. Von verschiedenen beteiligten Seiten hat man Informationen erhalten
und es lässt sich schwer herausfiltern, welche Aussagen stimmen. Es scheint
derzeit so zu sein, dass das Rhein-Center gut läuft. Würde man einen Beschluss
auf den Neumarkt mit Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandels fassen würde
somit eine Konkurrenz zum bestehenden Angebot erfolgen. Diese Situation wäre
aus Sicht ihrer Fraktion nicht sehr erfreulich. Eine kleinteiligere Lösung auf
dem Neumarkt wäre wünschenswerter. Die Konsequenz aus dem Beschluss, dass 2
große Einzelhandelsstandorte entstehen, ist bedenklich. Nur durch entsprechende
Kaufkraft kann dieses Vorhaben laufen. Die bisherigen Bemühungen diesbezüglich
sind nicht erfolgreich gewesen.
Auf Wortäußerung von Mitglied Jessner teilt Mitglied Spiertz mit, dass
das ehemalige Rewe-Center am Neumarkt seit vielen Jahren leer steht. Seit dem
Grundsatzbeschluss in 2005 hat sich der Anteil an Leerständen jedoch leider
erhöht und nicht verringert. Ferner ist seine Fraktion der Auffassung, dass das
Gelände „Wemmer/Jansen“ durchaus zur Innenstadt gehört. Durch die Ansiedlung
von einem großen Kaufmagneten wie z. B. Medimax würde auch die Innenstadt mehr
Belebung erfahren. Die Planungen aus dem Jahre 2005 sollten entsprechend
angepasst werden.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs führt aus, dass große Teil der
vorgegebenen Linien des Einzelhandelskonzeptes abgearbeitet wurden. Aus Sicht
der Verwaltung gehörte auch die Entwicklung des Rhein-Centers dazu. Störend
empfindet er, dass ständig auf die Leerstände angesprochen wird. Man sollte
aber nicht vergessen, dass durch das Rhein-Center eine positive Entwicklung
erfolgt ist. Sicherlich ist nicht alles bestens aber auch nicht so negativ, wie
es beschrieben wird.
Mitglied Sickelmann fragt an, ob man sich bis zur Ratssitzung
interfraktionell nochmals beraten kann und sich jetzt enthält. Vorsitzender
Jansen weist darauf hin, dass alle Fraktionen ihren Standpunkt deutlich gemacht
haben und auch eine Abstimmung gewünscht ist. Darauf teilt Mitglied Sickelmann
mit, dass man den Planungen Neumarkt nicht zustimmt.
Auf Antrag von Mitglied Sickelmann lässt Vorsitzender Jansen über jeden
Unterpunkt einzeln abstimmen:
Abstimmungsergebnis:
Beratungsergebnis zu 1): 15
Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
Beratungsergebnis zu 2): 15
Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
Beratungsergebnis zu 3): 14 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung