Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag :

Zu 1) Bestätigung des Grundsatzbeschlusses vom 13.09.2005

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein bestätigt auf der Grundlage des Beschlusses vom 13.09.2005 die „Leitlinien zur Einzelhandelsentwicklung und Einzelhandelssteuerung“ als räumlich-funktionales Grundkonzept für künftige Entscheidungen zu Einzelhandelsansiedlungen in der Stadt Emmerich am Rhein.

 

Für die im Einzelhandelskonzept definierten Entwicklungsstandorte 1 und 2 gilt:

 

Standort 1 – Neumarkt

Das Versorgungszentrum mit dem Rhein-Center, dem potentiellen Neuansiedlungsstandort Neumarkt und seinen Leerständen soll entwickelt werden.

Auf der Fläche Neumarkt soll durch Abriss und Neubebauung (großflächiger) Einzelhandel realisiert werden.

Nach Unterzeichnung entsprechender Durchführungsverträge zu einem Entwicklungskonzept Neumarkt ist eine Aktualisierung des gesamtstädtischen Einzelhandelskonzeptes vorzunehmen.

 

Standort 2 – Bahnhofstraße/Mennonitenstraße

Der Standort 2 – Bahnhofstraße/Mennonitenstraße steht als nicht integrierter Standort nicht für eine Entwicklung mit zentren- und nahversorgungsrelevantem Einzelhandel zur Verfügung.

Auf Basis des späterhin fortzuschreibenden Einzelhandelskonzeptes sind die – über den Status quo hinausgehenden – Entwicklungsmöglichkeiten des außerhalb des Versorgungszentrums Innenstadt liegenden Standortes 2 – Bahnhofstraße/Mennonitenstraße zu prüfen.

Das vom Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschlossene Einzelhandelskonzept versteht sich als freiwillige Selbstbindung an ein städtebauliches Entwicklungskonzept i.S. der Vorschriften des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB), welches bei der Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen sowie bei der bauordnungs- und planungsrechtlichen Beurteilung von Baugesuchen verbindlich zu berücksichtigen ist.

 

 

Zu 2) Ratseingabe R. Schmeing Bauträger GmbH vom 22.10.2009 (Nr. 15/2009)

 

Vor dem Hintergrund der Ausführungen zu 1) lehnt der Rat der Stadt Emmerich am Rhein die Eingabe der R. Schmeing Bauträger GmbH vom 22.10.2009 (Nr. 15/2009) zur planungsrechtlichen Öffnung des Standortes Bahnhofstraße/Mennonitenstraße in Emmerich am Rhein für Lebensmitteleinzelhandel ab.

 

 

Zu 3) Ratseingabe Emmericher Elektrohändler vom 12.11.2009 (Nr. 17/2009)

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die Eingabe der Emmericher Elektrohändler zur Kenntnis. Auf die Begründung zu 3) und die Begründung sowie Beratung mit Beschlussfassung zu 1) wird verwiesen.


Protokoll:

Erster Beigeordneter Dr. Wachs macht einige wesentliche Eckpunkte deutlich. Bei diesem Tagesordnungspunkt handelt es sich um einen Grundsatzbeschluss, der sich mit einer städtebaulichen Frage beschäftigt. Diese städtebauliche Frage befindet sich in der Schnittstelle des Themenkomplexes Stadt und Handel, wonach entschieden wird, welcher in Rede stehende Standort ist ein integrierter oder auch nicht integrierter Standort. Der Grundsatzbeschluss ist seitens der Verwaltung aus dem Grunde wichtig, da er potenziellen Investoren deutlich das Signal für einen Handlungsauftrag in Richtung der zu beschließenden Gegebenheiten gibt. Für die in Rede stehenden Planungsstandorte Mennonitenstraße und Neumarkt bedeutet der Grundsatzbeschluss im Ergebnis, dass die Mennonitenstraße als nicht integrierter Standort anzusehen ist. Zukünftig werden auch an diesem Standort keine innenstadtrelevanten Sortimente zum Verkauf zugelassen.

Bei dem Standort Neumarkt sieht es anders aus. Hier ist ausdrücklich die Entwicklung mit innerstädtischen Sortimenten gewünscht und zukünftig auch weiterhin möglich.

In der Vergangenheit wurde vermehr von Parallelentwicklungen gesprochen, die dann gegebenenfalls nicht möglich seien. Dem ist nicht so. Eine parallele Entwicklung des Neumarktes und der Mennonitenstraße ist zum jetzigen Zeitpunkt möglich und wird auch weiterhin möglich sein; allerdings unter den entsprechenden Voraussetzungen „innenstadtrelevantes Sortiment“ bzw. „nicht innenstadtrelevantes Sortiment“.

Ein entsprechender Beschluss für den Neumarkt würde einen entsprechenden Aufruf zur Erarbeitung entsprechender Pläne an willige Investoren bedeuten, die der Verwaltung dann vorgelegt werden müssen. Anschließend erfolgt die Beratung im Fachausschuss mit dem Ziel, entsprechende Betreiber für die Umsetzung zu suchen. Für die Verwaltung bedeutet dies, dass die wesentlichen Gegebenheiten der im Einzelhandelsgutachten formulierten Ziele abgearbeitet sind, die Prämissen anzupassen sind und das Einzelhandelsgutachten zu überarbeiten ist, um neue Zielrichtungen zu definieren.

 

Mitglied ten Brink führt aus, dass am 13.09.2005 ein Grundkonzept zur Vorstellung der Entwicklung des Zentrums beschlossen wurde. Im Wesentlichen geht es dabei um den Bereich „Neumarkt“. Anzumerken ist, dass der Versorger REWE zum damaligen Zeitpunkt bereits am neuen Standort angesiedelt war. Eine Vermietung des alten REWE ist nicht erfolgt. Seine Fraktion befürchtet, dass sich durch die Neuansiedlung eines Discounters an der Mennonitenstraße die Situation in der Innenstadt verschlechtert. Das darf nicht gewollt sein und somit muss an dem beschlossenen Einzelhandelskonzept so lange festgehalten werden, bis eine Regelung für den Neumarkt getroffen ist. Der Neumarkt stellt in den Augen der Fraktion das wesentliche Zentrum der Innenstadt dar und die weitere Entwicklung sollte voran getrieben werden. Hierzu verliest er nunmehr eine neue deutsche Rechtsprechung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes vom März diesen Jahres: „Ziel ist die Erhaltung gewachsener, städtebaulicher Strukturen und die Entwicklung integrierter Lagen auch im Interesse der verbrauchernahen Versorgung.“ Ferner ist festzustellen, dass durch den Wegfall des Extra-Supermarktes mehr Kaufkraft in Richtung REWE fließt. Seine Fraktion stellt den Antrag, nach Verwaltungsvorlage zu beschließen.

 

Mitglied Spiertz weist darauf hin, dass REWE kein Discounter sondern ein Vollsortimenter ist. Ferner führt er aus, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung heute über eine wichtige, zukunftsorientierte Entwicklung unserer Stadt beschließt und wird diese als Empfehlung an die anschließende Ratssitzung weitergeben. Man muss leider annehmen, dass die CDU und auch SPD diese entscheidende Entwicklung in Emmerich durch ihr Abstimmungsverhalten zu Nichte machen wird. Wenn heute eine isolierte Entscheidung für den Neumarkt fällt wird damit die Entwicklung des Geländes „Wemmer/Jansen“ für immer unmöglich gemacht. Die Ansiedlung des Magneten „Medimax“ und die damit verbundene Kaufkraftstärkung in der Innenstadt von Emmerich sind damit gefährdet. Die CDU und SPD wiederholen damit den Fehler der Vergangenheit. Mit der gleichen Vehemenz würde diesmal das Rhein-Center verödet wie es vor Jahren mit dem Neumarkt passiert ist. Man muss sich fragen, warum? Es ist bekannt, dass der Rat über Eingaben entscheiden muss. Es ist allerdings nicht nachvollziehbar, warum nicht die bereits im Ältestenrat vorgestellten Planungen von Frau Biber sowie Herrn Welmans im Ausschuss für Stadtentwicklung vorgelegt werden. Der Bürgermeister hat bereits am 01.02.2010 erklärt, dass mit der Planung von Frau Biber ein großer Wurf vorgestellt wurde. Jeder interessierte Zeitungsleser kennt mittlerweile die Inhalte der Planung für den Neumarkt. Nur den beiden Entscheidungsorganen, Ausschuss für Stadtentwicklung und Rat, werden diese Planungen nicht vorgelegt. Die Fraktion BürgerGemeinschaft hat sich seit der Sitzung des Rates am 03.11.2009 mit der Thematik ausführlich auseinandergesetzt. Damals wurde eine Vertagung auf den 15.12.2009 herbeigeführt werden, um sich ausführlicher zu informieren. In der Sitzung des Rates am 15.12.2009 wurde von der Fraktion BürgerGemeinschaft vor dem Hintergrund, dass sich seit Erstellung des Einzelhandelsgutachtens viel geändert hat (Wegfall Kaserne, Öffnung der Steinstraße), die Aktualisierung des Einzelhandelsgutachtens und die Schaffung des Baurechts für das Gelände Wemmer/Jansen beantragt. Aufgrund der Erörterung des Ersten Beigeordneten Dr. Wachs, sich an alte Ratsbeschlüsse zu halten und des Selbsterlasses des Masterplanes wurde der Antrag der Fraktion mit Stimmen der CDU und SPD abgelehnt. Nach Auffassung der Fraktion BürgerGemeinschaft wird es eine Illusion bleiben, dass auf dem Gelände Neumarkt ein großflächiger Einzelhandel (Vollsortimenter und kein Discounter) angesiedelt werden kann. Daher sollte sowohl der Ausschuss für Stadtentwicklung als auch der Rat endlich den Realitäten ins Auge sehen. Auch wenn heute nur der Grundsatzbeschluss vom 13.09.2005 bestätigt werden soll ist es fraglich, ob die Verwirklichung des großflächigen Einzelhandels kommt. Der Bürgermeister hat in einer Sitzung des Ältestenrates gesagt, dass der Rat neu beraten und einen anderen Beschluss fassen muss, wenn das nicht zum Tragen kommt. Z. B. die Bebauung des Neumarktes mit Sozialwohnungen. Auch hier sollte man die Realitäten berücksichtigen. Der Kreis Kleve hatte für das Jahr entsprechende Anträge für den sozialen Wohnungsbau im Wert von 40 Mio. Euro vorliegen; diese wurden noch lange nicht alle abgerufen. Für das Jahr 2010 sind lediglich 7,1 Mio. Euro für den Kreis Kleve vorgesehen. Bei einer Einwohnerzahl von 250.000 für den Kreis Kleve und davon 30.000 für Emmerich fließen 12 % an Fördergeldern (rd. 850.000 €) nach Emmerich. Der alternativ geplante, geförderte Wohnungsbau am Neumarkt ist dabei noch nicht berücksichtigt. Dem Kreis Kleve liegen derzeit 16 Anträge aus Emmerich vor. Wann könnte mit einem entsprechenden Baubeginn zu rechnen sein? Vor dem Jahr 2014 wird dies sicherlich nicht der Fall sein und wahrscheinlich sind die entsprechenden Fördertöpfe noch geringer. Für seine Fraktion BürgerGemeinschaft wiederholt er also nochmals, dass mit der heutigen Entscheidung die Weichen für eine künftige, positive Innenstadtentwicklung gestellt werden sollen. Allerdings in ihrer Sicht die falschen Weichen. Daher hält die Fraktion an der Forderung zur gleichzeitigen Entwicklung beider Standorte fest und wird dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs spricht die angesprochenen nicht vorgelegten Planungen an. Er weist nochmals darauf hin, dass es sich um einen Grundsatzbeschluss handelt. Die Planungen werden, wie auch bislang immer geschehen, dann vorgelegt werden, wenn sie vorliegen. Es handelt sich lediglich um eine Ideenskizze, die ein ausdrückliches Votum des Rates bedarf, um in das Stadium einer Planung wachsen zu können. Eine Planung macht nur dann Sinn, wenn eine Umsetzung der Planung betrieben werden kann. Hierfür sind mögliche Investoren und Betreiber sinnvoll. Genau dies setzt voraus, dass die Politik ein ausdrückliches positives Votum zum Projekt ausspricht.

 

Mitglied Nellissen macht deutlich, dass es vor einigen Wochen die Möglichkeit gegeben hätte, die Steuerung für die Politik zu erhöhen. Voraussetzung war eine gemeinsame einheitliche interfraktionelle Strategie, was allerdings gescheitert ist. Unter einer möglichen Strategie war die Fraktion „Die Linken“ bereit, ihre Vorstellungen zur Innenstadt zurückzustellen. Entgegen dem Einzelhandelskonzept konnte sich die Fraktion vorstellen, dass die Mennonitenstraße und somit auch das Grundstück Wemmer/Jansen zum integralen Bestandteil der Innenstadt werden. Mittlerweile scheinen alle Fraktionen auf die Ursprungsansicht zurückgefallen zu sein, so dass eine gemeinsame erfolgversprechende Strategie gescheitert ist.

Die heutige Vorlage bezieht sich lediglich auf die Festschreibung des Beschlusses von 2005; der Leerstand der Geschäftsräume wurde durch diesen Beschluss aber nicht weniger, sondern eher mehr. Durch das Ansinnen von REWE sich ab dem Jahr 2014 auf dem Gelände Wemmer/Jansen anzusiedeln ist Bewegung in die Thematik gekommen. Nachdem der Extra-Markt geschlossen wurde schreibt REWE mittlerweile schwarze Zahlen. Allerdings wird REWE eine Rücksiedlung an den alten Standort nicht in Erwägung ziehen. Das bedeutet in der Konsequenz, dass REWE an dem bisherigen Standort verbleibt (entweder großflächig oder in abgespeckter Version mit Untervermietung Medimax). Bei letzterer Variante würde REWE an das Gelände Wemmer/Jansen ziehen, sofern die entsprechenden politischen Weichen gestellt sind. Dies würde für den Neumarkt bedeuten, dass lediglich Platz für einen Discounter (mit oder ohne Wohnungen) wäre. Positiv flankierend für die Umgestaltung des Neumarktes kann sich der Einzug des DM-Marktes und Deichmann in das ehem. Extra auswirken. Was passiert dann aber mit Medimax. Verbleibt REWE mit seinem Sortiment am alten Standort ist für Medimax keine Ansiedlung möglich. Diese Ansiedlung wäre erst dann möglich, wenn REWE zum Standort Wemmer/Jansen umziehen würde. Auch die Emmericher Bevölkerung wünscht sich die Ansiedlung von Medimax, so dass auch seine Fraktion die Parallelentwicklung der Projekte Neumarkt, Rheincenter, Wemmer/Jansen unter Einbeziehung von Medimax befürwortet. Aus diesem Grund wird auch seine Partei der Verwaltungsvorlage nicht zustimmen.

 

Mitglied Jessner macht deutlich, dass mögliche Investoren immer ihr eigenes wirtschaftliches Interesse verfolgen. Die Stadt hat allerdings nicht zwingend immer die gleichen wirtschaftlichen Interessen. Im Jahr 2005 wurde ein Grundsatzkonzept beschlossen, wonach in der Innenstadt ein innerer Kern als Einkaufsbereich (von Franz-Wolters-Platz bis zum Alten Markt) gestärkt werden soll. Die Politik und Verwaltung waren sich einig, dass keine Ansiedlung von großflächigem Lebensmitteleinzelhandel am Randbereich der Stadt erfolgt. Diese Aussage hält Mitglied Jessner auch zum heutigen Zeitpunkt noch für richtig. Diese Sichtweise bleibt auch dann noch so, wenn der Neumarkt bebaut ist. Wichtig ist allerdings, den Stadtkern mit Leben, Kunden und entsprechendem Warenangebot zu versorgen. Von daher hält er es für sinnig und zwingend geboten, an dem beschlossenen Grundsatzbeschluss festzuhalten. Durch die Bestätigung dieses Grundsatzbeschlusses wird keine Entscheidung für oder gegen Medimax getroffen. Innerhalb der bestehenden Einkaufsbereiche können Ansiedlungen erfolgen, die dem Einzelhandelskonzept entsprechen. Denkbar wäre durchaus, dass Medimax sich im heutigen REWE ansiedelt. Möglich ist nur nicht, dass REWE mit einem neuen großflächigen Einzelhandel an den Stadtrand wandert.

Ferner geht er nun auf die Aussagen ein, dass durch den Beschluss weitere mögliche Entwicklungen verhindert werden. Dem ist aber nicht so; es gibt durchaus Investoren, die in der Lage sind, mit der jetzigen Beschlusslage entsprechende Konzepte zu entwickeln. Einige Alternativkonzepte liegen bereits vor und es werden sicherlich noch mehr Alternativkonzepte erarbeitet werden.

 

Mitglied Sickelmann teilt für ihre Fraktion mit, dass man prinzipiell dem fachlichen Grundsatzbeschluss zustimmt. Allerdings kommt die Erkenntnis, sich auf den inneren Stadtkern zu besinnen, relativ spät. Bei der letzten Ansiedlung (LIDL) hat ihre Fraktion dagegen gestimmt. Jedoch bei dem weiteren Beschluss in Richtung Neumarkt (großflächiger Einzelhandel) hat man einige Bedenken. Von verschiedenen beteiligten Seiten hat man Informationen erhalten und es lässt sich schwer herausfiltern, welche Aussagen stimmen. Es scheint derzeit so zu sein, dass das Rhein-Center gut läuft. Würde man einen Beschluss auf den Neumarkt mit Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandels fassen würde somit eine Konkurrenz zum bestehenden Angebot erfolgen. Diese Situation wäre aus Sicht ihrer Fraktion nicht sehr erfreulich. Eine kleinteiligere Lösung auf dem Neumarkt wäre wünschenswerter. Die Konsequenz aus dem Beschluss, dass 2 große Einzelhandelsstandorte entstehen, ist bedenklich. Nur durch entsprechende Kaufkraft kann dieses Vorhaben laufen. Die bisherigen Bemühungen diesbezüglich sind nicht erfolgreich gewesen.

 

Auf Wortäußerung von Mitglied Jessner teilt Mitglied Spiertz mit, dass das ehemalige Rewe-Center am Neumarkt seit vielen Jahren leer steht. Seit dem Grundsatzbeschluss in 2005 hat sich der Anteil an Leerständen jedoch leider erhöht und nicht verringert. Ferner ist seine Fraktion der Auffassung, dass das Gelände „Wemmer/Jansen“ durchaus zur Innenstadt gehört. Durch die Ansiedlung von einem großen Kaufmagneten wie z. B. Medimax würde auch die Innenstadt mehr Belebung erfahren. Die Planungen aus dem Jahre 2005 sollten entsprechend angepasst werden.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs führt aus, dass große Teil der vorgegebenen Linien des Einzelhandelskonzeptes abgearbeitet wurden. Aus Sicht der Verwaltung gehörte auch die Entwicklung des Rhein-Centers dazu. Störend empfindet er, dass ständig auf die Leerstände angesprochen wird. Man sollte aber nicht vergessen, dass durch das Rhein-Center eine positive Entwicklung erfolgt ist. Sicherlich ist nicht alles bestens aber auch nicht so negativ, wie es beschrieben wird.

 

Mitglied Sickelmann fragt an, ob man sich bis zur Ratssitzung interfraktionell nochmals beraten kann und sich jetzt enthält. Vorsitzender Jansen weist darauf hin, dass alle Fraktionen ihren Standpunkt deutlich gemacht haben und auch eine Abstimmung gewünscht ist. Darauf teilt Mitglied Sickelmann mit, dass man den Planungen Neumarkt nicht zustimmt.

 

Auf Antrag von Mitglied Sickelmann lässt Vorsitzender Jansen über jeden Unterpunkt einzeln abstimmen:


Abstimmungsergebnis:

 

Beratungsergebnis zu 1): 15 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

Beratungsergebnis zu 2): 15 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

Beratungsergebnis zu 3): 14 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung