Sitzung: 27.04.2010 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 15 0177/2010
Beschlussvorschlag :
Zu 1)
a) Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dem dargelegten
Interesse an einer Ausdehnung des Änderungsverfahrens zum Zweck der
Vorbereitung eines Baurechtes auf den Hinterlandflächen der Grundstücke
Seminarstr. 20/20a bis 24 durch Erweiterung des Aufstellungsbeschlusses und
Durchführung der Offenlage eines erweiterten Änderungsentwurfes zu folgen.
b) Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt der Anregung auf
Reduzierung der Verkehrsflächenfestsetzung des Liemersweges neben den Garagen
am Machutusweg nicht zu folgen.
c) Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt für den Bereich der
neuen Baufläche auf der Hinterlandfläche des Grundstückes Seminarstr. 16 keine
Höhenbeschränkung festzusetzen.
d) Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt aufgrund der
Stellungnahme des Kampfmittelbeseitigungsdienstes, in den Änderungsentwurf
einen Hinweis auf das evtl. Vorhandensein von Kampfmitteln innerhalb des
Änderungsbereiches sowie auf empfohlene Verhaltensmaßregeln bei Erdarbeiten in
den Änderungsentwurf aufzunehmen.
Zu 2)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB vom 18.08.2009
zur 7. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. EL/4 -Mühlenfeld- dahin
gehend zu erweitern, dass die Grundstücke Seminarstr. 18-26, der Fuß- und
Radweg vor den Häusern Liemersweg 16 bis 24 sowie eine Teilfläche des
Wendeplatzes des Stiftsweges in das Änderungsverfahren einbezogen werden. Danach
umfasst der Gesamtbereich der 7. Änderung des Bebauungsplanes EL/4 folgende
Grundstücke: Gemarkung Elten, Flur 22, Flurstücke 16, 20 bis 26, 190, 203tlw.,
204tlw., 205, 207 tlw. und 208 tlw.
Neben den Änderungsabsichten a) bis e) des
Aufstellungsbeschlusses vom 18.08.2009 soll der Bebauungsplan zusätzlich noch
dahin gehend geändert werden, dass
f) auf der Hinterlandfläche der Grundstücke Seminarstraße 20/20a
bis 24, Gemarkung Elten, Flur 22, Flurstücke 22, 24 und 25 eine zusätzliche
überbaubare Fläche von 15 m Tiefe, die teilweise durch einen Privatweg von der
Seminarstraße erschlossen werden soll, festgesetzt wird,
g) die bestehende Wohnhausbebauung auf den Grundstücken
Seminarstraße 20/20a bis 26, Gemarkung Elten, Flur 22, Flurstücke 22 bis 26, in
eine zur Seminarstraße hin erweiterte überbaubare Fläche eingefasst wird,
h) der fußläufige Anliegerweg Liemersweg 16 bis 24, Teil aus
Gemarkung Elten, Flur 22, Flurstück 203, als öffentliche Verkehrsfläche
besonderer Zweckbestimmung -Fuß- und Radweg- festgesetzt wird,
i) die Festsetzung des Stiftsweges als öffentliche Verkehrsfläche
im Bereich des Wendehammers auf die Gesamtfläche des Flurstückes Gemarkung
Elten, Flur 22, Flurstück 204 sowie in Fortsetzung bis zur südöstlichen Grenze
des Grundstückes Seminarstr. 24 ausgedehnt wird.
Zu 3)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, eine öffentliche Auslegung des erweiterten Bebauungsplanänderungsentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Protokoll:
Vorsitzender Jansen lässt über die Verwaltungsvorlage abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
21 Stimmen Dafür, 0 Stimmen Dagegen, 0 Enthaltungen