Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag :

Zu 1)

a)    Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dem dargelegten Interesse an einer Ausdehnung des Änderungsverfahrens zum Zweck der Vorbereitung eines Baurechtes auf den Hinterlandflächen der Grundstücke Seminarstr. 20/20a bis 24 durch Erweiterung des Aufstellungsbeschlusses und Durchführung der Offenlage eines erweiterten Änderungsentwurfes zu folgen.

 

b)    Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt der Anregung auf Reduzierung der Verkehrsflächenfestsetzung des Liemersweges neben den Garagen am Machutusweg nicht zu folgen.

 

c)    Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt für den Bereich der neuen Baufläche auf der Hinterlandfläche des Grundstückes Seminarstr. 16 keine Höhenbeschränkung festzusetzen.

 

d)    Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt aufgrund der Stellungnahme des Kampfmittelbeseitigungsdienstes, in den Änderungsentwurf einen Hinweis auf das evtl. Vorhandensein von Kampfmitteln innerhalb des Änderungsbereiches sowie auf empfohlene Verhaltensmaßregeln bei Erdarbeiten in den Änderungsentwurf aufzunehmen.

 

Zu 2)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB vom 18.08.2009 zur 7. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. EL/4 -Mühlenfeld- dahin gehend zu erweitern, dass die Grundstücke Seminarstr. 18-26, der Fuß- und Radweg vor den Häusern Liemersweg 16 bis 24 sowie eine Teilfläche des Wendeplatzes des Stiftsweges in das Änderungsverfahren einbezogen werden. Danach umfasst der Gesamtbereich der 7. Änderung des Bebauungsplanes EL/4 folgende Grundstücke: Gemarkung Elten, Flur 22, Flurstücke 16, 20 bis 26, 190, 203tlw., 204tlw., 205, 207 tlw. und 208 tlw.

Neben den Änderungsabsichten a) bis e) des Aufstellungsbeschlusses vom 18.08.2009 soll der Bebauungsplan zusätzlich noch dahin gehend geändert werden, dass

 

f)     auf der Hinterlandfläche der Grundstücke Seminarstraße 20/20a bis 24, Gemarkung Elten, Flur 22, Flurstücke 22, 24 und 25 eine zusätzliche überbaubare Fläche von 15 m Tiefe, die teilweise durch einen Privatweg von der Seminarstraße erschlossen werden soll, festgesetzt wird,

 

g)    die bestehende Wohnhausbebauung auf den Grundstücken Seminarstraße 20/20a bis 26, Gemarkung Elten, Flur 22, Flurstücke 22 bis 26, in eine zur Seminarstraße hin erweiterte überbaubare Fläche eingefasst wird,

 

h)    der fußläufige Anliegerweg Liemersweg 16 bis 24, Teil aus Gemarkung Elten, Flur 22, Flurstück 203, als öffentliche Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung -Fuß- und Radweg- festgesetzt wird,

 

i)     die Festsetzung des Stiftsweges als öffentliche Verkehrsfläche im Bereich des Wendehammers auf die Gesamtfläche des Flurstückes Gemarkung Elten, Flur 22, Flurstück 204 sowie in Fortsetzung bis zur südöstlichen Grenze des Grundstückes Seminarstr. 24 ausgedehnt wird.

 

 

Zu 3)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, eine öffentliche Auslegung des erweiterten Bebauungsplanänderungsentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.


Protokoll:

Vorsitzender Jansen lässt über die Verwaltungsvorlage abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

21 Stimmen Dafür, 0 Stimmen Dagegen, 0 Enthaltungen