Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag :

Zu 1)

Der Rat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB, den Bebauungsplan Nr. E 6/6 -Am Hasenberg- im Wege eines vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB für das Grundstück des Kindergartens Heilig Geist, Am Hasenberg 1, dahin gehend zur ändern, dass auf der nördlichen Teilfläche des Flurstückes Gemarkung Emmerich, Flur 6, Nr. 352 die überbaubare Fläche in einer Tiefe von 15 m bis auf einen Abstand von 4 m zur Grundstücksgrenze Am Hasenberg 3 erweitert wird.

 

Zu 2)

Der Rat beschließt den Entwurf der gemäß § 13 BauGB durchgeführten 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 6/6 -Am Hasenberg- mit Entwurfsbegründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.


Protokoll:

Mitglied Sickelmann fragt an, ob kein anderer Standort für den relativ kleinen Anbau gefunden werden konnte, um den zu fällenden Baum zu erhalten. Herr Kemkes führt aus, dass alle Erweiterungsmöglichkeiten auf dem Grundstück geprüft worden sind. Der nunmehr geplante Standort ist der einzig sinnvolle Bereich, um einen Anbau zu realisieren. Hinzu kommt, dass der Baum sichtbare Schäden aufweist. Als Ersatz werden 3 Bäume gepflanzt.

 

Vorsitzender Jansen lässt über die Verwaltungsvorlage abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

20 Stimmen Dafür, 0 Stimmen Dagegen, 1 Enthaltung