Sitzung: 27.04.2010 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 05 - 15 0170/2010
Beschlussvorschlag :
Der Ausschuss für Stadtentwicklung stimmt dem Plankonzept
zum Ausbau der Merowinger Straße und Hubert-Fink-Straße zu und beauftragt die
Verwaltung, eine Bürgerinformation durchzuführen.
Protokoll:
Mitglied Sickelmann regt die Planung von mehr Grün an, insbesondere vor
dem Hintergrund, da in dem Baugebiet mehr Bäume gefällt wurden, als genehmigt
wurden. Hinzu kommt, dass lt. Strategien zur Klimaanpassung den Städten
empfohlen wird, aus Überwärmungsschutz der Innenstädte für ausreichend Grün zu
sorgen.
Hierauf erklärt Herr Baumgärtner, dass durch das Bebauungsplangebiet
ein Fußweg verläuft, wo sich rechts und links entlang eine große Grünanlage
anschließt. Bereits bei der seinerzeitigen Aufstellung des Bebauungsplanes
existierte der nunmehr vorgelegte Ausbauentwurf. Bereits damals wurde gesagt,
dass der jetzt vorhandene Gehweg auf Kosten der betreffenden Grundstücke
verbreitert wird und die Kosten für den Gehweg von Seiten des
Erschließungsträgers zu zahlen sind.
Mitglied Reintjes fragt an, ob eine Verschiebung der Maßnahme auf
spätere Jahre möglich ist, wenn sich herausstellen sollte, dass kein
Bauinteresse für das Gebiet gegeben ist. Ferner fragt er an, ob die Hausanschlüsse
entsprechend in der Achse mit ausgelegt werden, wo die neue Bebauung vorgesehen
ist.
Herr Baumgärtner erläutert, dass im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens
die Bürger auf der Nordseite der Merowingerstraße bzw. der Nordwestseite der
Hubert-Fink-Straße den mangelnden Parkplatzstreifen beklagt haben. Seinerzeit
hatte man sich darauf geeinigt, den jetzigen Gehweg auf beiden Straßen
zukünftig als Parkstreifen auszuweisen und auf Kosten der sich im privaten
Besitz befindlichen Grundstücke einen neuen Gehweg anzulegen. Die Kosten für
den neuen Gehweg werden vom Erschließungsträger getragen.
Hinsichtlich der Hausanschlussleitungen führt er aus, dass sämtliche
Hausanschlussleitungen erneuert und eine Dichtigkeitsprüfung vorgenommen wird.
Hinsichtlich einer möglichen Verschiebung der Maßnahme führt er aus, dass die
Maßnahme bereits für das Jahr 2010 geplant war. Verwaltungsseitig hat man sich
für eine Ausschreibung in den Wintermonaten entschieden, um auch günstigere
Preise zu bekommen. Sollte im Rahmen der Haushaltsplanberatungen herausstellen,
dass sich für das Baugebiet kein Interesse regt, könnte man über eine mögliche
Verschiebung für 1-2 Jahre nach hinten nachdenken. Dies kann allerdings nur in
Abstimmung mit den Kommunalbetrieben erfolgen, da die Kanalsanierung auch
Auslöser dieser Straßenausbaumaßnahme ist.
Mitglied Spiertz führt aus, dass sich die Ausbaukosten von 180.000 € im
Haushaltsjahr 2009 auf 160.000 € im Haushaltsjahr 2010 reduziert haben und man
somit davon ausgehen kann, dass sich diese Reduzierung aufgrund einer
günstigeren Ausschreibung ergibt. Hierauf erwidert Herr Baumgärtner, dass dem
nicht so ist. Der Betrag von 160.000 € sind die reinen Ausbaukosten, wobei noch
Planungskosten in Höhe von 20.000 € hinzukommen.
Ferner geht Mitglied Spiertz nunmehr auf den Verteilerschlüssel ein.
Für das Jahr 2009 war angesetzt, dass die Anliegerkosten mit 90 % veranschlagt
werden. Nunmehr wird in der Vorlage geschrieben, dass die Anliegerkosten mit 75
% veranschlagt werden.
Hierauf teilt Mitglied Baumgärtner mit, dass er davon ausgeht, dass die
Aussage in 2009 falsch gewesen ist. Die Verwaltung sagt Prüfung zu und wird das
Ergebnis in der Niederschrift mitteilen.
Stellungnahme der Verwaltung: Die Gesamtkosten der Merowinger Straße betragen
180.000,00
€ und setzen sich wie folgt zusammen:
Planungskosten
in Höhe von 20.000,00 € im Haushalts-
jahr
2010
Reine
Ausbaukosten in Höhe von 160.000,00 € im
Haushaltsjahr
2011
Die
Abrechnung erfolgt nach KAG in Höhe von 75 %.
Die Gesamtkosten der Hubert-Fink-Straße betragen
120.000,00
€ und setzen sich wie folgt zusammen:
Planungskosten
in Höhe von 10.000,00 € im Haushalts-
jahr
2010
Reine
Ausbaukosten in Höhe von 110.000,00 im
Haushaltsjahr
2011
Die Abrechnung erfolgt
nach KAG in Höhe von 75 %
Auf Anfrage von Mitglied Diekman teilt Erster Beigeordneter Dr. Wachs
mit, dass das Grundstück seitens der Stadt Emmerich am Rhein an verschiedene
Stiftungen verkauft worden ist. Bei Ausbau der Straße ist der jeweilige
Grundstückseigentümer, der im Grundbuch eingetragen ist, zu den Kosten
heranzuziehen.
Auf weitere Anfrage von Mitglied Sickelmann antwortet Herr Baumgärtner,
dass der Kanal in die Schadklasse 0 eingestuft wurde und in einem offenen
Verfahren saniert wird.
Mitglied Diekman stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
20 Stimmen Dafür, 0 Stimmen Dagegen, 1 Enthaltung