Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag :

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Niederschrift der durchgeführten Bürgerunterrichtung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die Maßnahme auf Grundlage der abgeänderten Variante II nach positivem Förderbescheid durchzuführen.

 


Protokoll:

Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage. Es wurden 2 Varianten in der Bürgerbeteiligung vorgestellt (Erhalt und Nichterhalt von bestehenden Bäumen). Die Anwohner haben sich mehrheitlich für die Variante 2 (Entfernung aller Bäume und Ersatzpflanzung in Höhe von 22 Stück) ausgesprochen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung mit einem Prüfauftrag beauftragt, inwieweit Stellplätze zwischen den Bäumen angeordnet werden können. Nach dieser erfolgten Prüfung hat sich die Planung dahin gehend verändert, dass nunmehr nur 17 Bäume als Ersatz gepflanzt werden und somit 9 Parkplätze errichtet werden können. Dieser Entwurf dient als Grundlage für den Förderantrag. Der Ausbau wird erst dann vorgenommen, wenn der entsprechende Förderbescheid vorliegt.

 

Mitglied Sickelmann vermisst im Protokoll der Bürgerunterrichtung die Teilnehmerliste. Hierauf teilt Herr Kemkes mit, dass in der Vorlage darauf hingewiesen wird, dass die Teilnehmerliste bei der Verwaltung eingesehen werden kann. Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann die Teilnehmerliste nicht einer öffentlichen Vorlage angehängt werden. Auf weitere Anfrage teilt Herr Baumgärtner mit, dass sich ca. 98 % der Anwohner für die Variante 2, d. h. für die Entfernung der Bäume, ausgesprochen haben. In der Bürgerinformation kam lediglich die Anregung, den einen oder anderen Baum noch zu entfernen, um mehr Parkplätze zu schaffen. Abschließend teilt er weiter auf ihre Anfrage mit, dass der Kanal in die Schadensklasse 0 eingestuft wurde.

 

Mitglied Sickelmann weist darauf hin, dass auch der Aspekt „Schaffung eines Radweges“ eine wichtige Rolle spielt. Allerdings wird der Radweg nicht weitergeführt. Es handelt sich somit um eine Teilbaumaßnahme. Der Radweg wird zwar aus der südlichen Richtung in Richtung Schule fortgeführt, allerdings aus der nordwestlichen Richtung kommend leider nicht. Für ihre Fraktion teilt sie mit, dass man sich bis zur Sitzung des Rates der Abstimmung enthält.

Sie macht deutlich, dass in der heutigen Tagesordnung 45 Baumfällungen zur Diskussion stehen.

 

Mitglied Spiertz geht auf die Bürgerunterrichtung ein. Seines Wissens sollte in der damaligen Diskussion der Radfahrerweg (gegenüber der Schule) weitergeführt werden. In der Niederschrift der Bürgerunterrichtung hat die Verwaltung auf Seite 2 eine Stellungnahme abgegeben, in der es heißt, dass der andere Teil der Straße sich in einem besseren Zustand befindet. Die Verwaltung wird unter Berücksichtigung der aktuellen Haushaltslage einem Ausbau nicht zustimmen. Ihn interessiert hinsichtlich der Fördergelder, ob der geplante Fahrradweg von Platz TUS Hüthum bis Bredenbachstraße eingeplant ist.

Hierauf antwortet Herr Kemkes, dass der Radweg als Netzverknüpfung zwischen dem Radweg Hansastraße und van-Gülpen-Straße/Gerhard-Storm-Straße in die Fördermaßnahme einfließt. Eine Weiterführung des Radweges war nicht angedacht. Der Zustand der Straße im nördlichen Teil ist besser als im südlichen Teil, so dass sich bei einem möglichen Ausbau des nördlichen Teils die Frage stellt, ob dieser Teil nach KAG beitragsfähig abzurechnen ist. Die Verwaltung hält einen Ausbau nicht für erforderlich, da sich die Straße in einem vernünftigen Zustand befindet und hier kein Kanal ausgebaut wird.

Mitglied Spiertz führt aus, dass gerade wegen diesem Punkt eine lange Diskussion in der Bürgerunterrichtung stattgefunden hat. Auch aufgrund des Aspektes der Schulwegsicherung war man der Meinung, dass auch dieser Teilbereich mit einem Fahrradweg ausgewiesen und bei der Förderstelle beantragt werden sollte.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs weist darauf hin, dass im Rahmen der Haushaltsplanberatungen der Rat der Stadt Emmerich am Rhein die Prioritätenliste beschlossen hat. Die Straßenausbauten, die mittlerweile nach KAG erfolgen, erfolgen nicht willkürlich; sie sind lange vorbereitet. Im Rahmen des NKF (Neues Kommunales Finanzmanagement) wurden die Straßen aufgenommen und bewertet, auch im Hinblick auf die Kanalsituation. Abhängig davon ist die nunmehr beschlossene Prioritätenliste entstanden. Anhand von sachlichen Kriterien im Straßen- und Kanalbild muss die Entscheidung getroffen werden, welche Straße ausgebaut wird oder nicht ausgebaut wird. Die Frage einer Gebührenhöhe kann kein sachlicher Grund für einen Straßenausbau sein.

 

Mitglied Sickelmann unterstützt die Aussage von Mitglied Spiertz. Man muss die wirtschaftliche Situation der Bürger berücksichtigen. Es drängt sich schon der Eindruck auf, dass da, wo der städtische Haushalt belastet werden soll, die Schulwegsicherung nicht mehr so wichtig genommen wird. In der logischen Konsequenz wäre es richtiger, den Fahrradweg weiter zu führen. Insgesamt ist der übertriebene Straßenausbau kritisch zu bewerten.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs stellt deutlich, dass es nicht um Gebührentreiberei geht. Sowohl das Kanalbild als auch das Straßenbild sind im vorderen Abschnitt ein anderes als im hinteren Abschnitt. Die Fördermaßnahme ist unter dem Aspekt eines Radwegeschlusses zu sehen. Sollten andere Straßen entsprechend ausgebaut werden, müssen vom Rat entsprechende Beschlüsse gefasst werden.

 

Mitglied Spiertz hat es in der Bürgerunterrichtung so verstanden, dass gegenüber der Schule der Radweg als Schulwegsicherung in den Förderantrag einfließen sollte. Nunmehr wird gesagt, dass dem nicht so ist. Er hätte bei der Bürgerunterrichtung erwartet, dass den Bürgern gesagt worden wäre, dass eine solche Maßnahme nicht in einen Förderantrag einfließen kann und sich somit der Förderantrag nur auf das Stück von der Gerhard-Storm-Straße bis zur Hansastraße bezieht. Eine so klare Darstellung ist seines Wissens in der Bürgerunterrichtung nicht erfolgt.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt nochmals, dass der Abschnitt der Goebelstraße eine Genehmigungswahrscheinlichkeit hat, weil ein Radwegenetz geschlossen werden muss. Im zweiten Teil der Goebelstraße würde sich die Situation anders darstellen.

 

Auf Anfrage von Mitglied ten Brink führt Herr Baumgärtner aus, dass die Verwaltung sicherlich bemüht ist, so wenige Bäume wie nötig zu fällen. Für den Wegfall von 39 Bäumen muss allerdings entsprechender Ersatz gepflanzt werden. In der Bürgerinformation wurde mitgeteilt, dass keine großkronigen Eichen sondern schmalkronige Bäume gepflanzt werden, so dass keine Beeinträchtigung für die Anwohner entsteht.

 

Mitglied Diekman teilt für seine Fraktion mit, dass man durchaus damit einverstanden war, den Radweg an der Hansastraße enden zu lassen, da an diesem Punkt die Schulwegsicherung endet. Hinzu kommt, dass der Teil der Goebelstraße, der über die Hansastraße hinweg geführt wird, in einem sehr guten Zustand ist. Hier befinden sich ein Bürgersteig und entsprechende Parkstreifen. Er für seine Fraktion unterstützt den Antrag von Mitglied ten Brink, nach Vorlage zu beschließen.

 

Mitglied Tepaß führt aus, dass ein Ausbau der Straße sowohl für die Stadt Emmerich am Rhein als auch für die Anwohner der Goebelstraße aus finanziellen Gründen nicht tragbar ist. Man könnte auch dafür plädieren, dass lediglich der Kanal erneuert wird und der alte Straßenzustand entsprechend wieder herzustellen ist. Bei der Bürgerbeteiligung wurde deutlich mitgeteilt, dass auch der Kanal im zweiten Teil der Goebelstraße die Schadensklasse 1 - 2 hat, so dass kurzfristig auch hier eine Kanalsanierung erfolgen müsste. Ferner führt er aus, dass lt. Aussage der Verwaltung vor einiger Zeit nur Straßen komplett gefördert werden. Bei der Goebelstraße allerdings wird nur ein Teilabschnitt erneuert und gefördert; dies widerspricht sich.

Herr Kemkes führt aus, dass der Kanal im ersten Teil der Straße per Inlinerverfahren erneuert wird, so dass die Straße nicht aufgenommen werden muss. Ferner führt er aus, dass der Teilabschnitt der Goebelstraße für sich einen selbstständige Straße darstellt. Der weiterführende Teil könnte durchaus einen anderen Straßennamen haben. Funktion ist sie nicht als zusammenhängend anzusehen. Für die Förderung liegt der Hauptfördergrund in der Schließung des Radwegenetzes (Schließung der Verbindung zwischen Hansastraße, van-Gülpen-Straße und Gerhard-Storm-Straße). Eine Weiterführung von Radwegen würde nur dann sinnvoll sein, wenn in den weiterführenden Straßen eine Weiterführung der Radwege  erfolgt. Zum derzeitigen Zeitpunkt ist eine Fördermöglichkeit für den 2. Teil der Goebelstraße somit nicht gegeben.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs teilt ergänzend mit, dass sich der Straßenausbau nach KAG richtet. Der jeweilige Straßenausbau richtet sich nach den jeweiligen Zuständen der Straße. Die von der Verwaltung erstellte Prioritätenliste spiegelt dies in Gänze wieder. Im Sinne der zu erledigenden Tätigkeiten ist man deckungsgleich mit der vorgeschriebenen Norm. Auch nur das wird letztendlich abgearbeitet, nicht mehr und nicht weniger. Im Sinne der Rechtssicherheit und dem Verständnis für den Bürger wird nicht willkürlich entschieden sondern sachliche Argumente vorgetragen. Die vorgeschlagenen Straßenausbaumaßnahmen werden rechtssicher durchgeführt. Die Unterstellung der willkürlichen Entscheidung ob Straßenausbau wie oder wie nicht muss er zurückweisen.

 

Mitglied ten Brink spricht die Radwegeführung im Bereich der Kreuzung an. Er fragt an, ob die neuen Radwege an der Goebelstraße an die vorhandenen Radwege der Hansastraße auf der südlichen Seite angeschlossen werden. Seine Frage, ob der Radfahrer aus der Goebelstraße von der van-Gülpen-Straße kommend über die Kreuzung Hansastraße gefahrfrei übergeleitet wird, wird seitens der Verwaltung bejaht.

 

Mitglied Spiertz erinnert hinsichtlich der Schulwegsicherung daran, dass vor ca. 6 Jahren ein schlimmer Unfall an der Kreuzung passiert ist. Womöglich wäre der Unfall nicht passiert, wenn ein entsprechender Fahrradweg angelegt wäre.

 

Mitglied Sickelmann weist darauf hin, dass es die Möglichkeit zur Anlage eines Radweges gibt, ohne die Straßen aufzunehmen. Vom Land gibt es ein entsprechendes Programm mit dem Titel „Kostensparendes Anlegen von Radwegen“; ihres Wissens wird ein Belag aufgetragen und ein gewisser Teil der Fahrbahn farblich abgetrennt und markiert. Logische Folgerung wäre die Weiterführung des Radwegenetzes. Sie bittet die Verwaltung, diese Möglichkeit zu prüfen.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den Antrag der Mitglieder ten Brink und Diekman, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

19 Stimmen Dafür, 0 Stimmen Dagegen, 2 Enthaltungen