Sitzung: 27.04.2010 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: 05 - 15 0160/2010
Beschlussvorschlag :
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Niederschrift
der durchgeführten Bürgerunterrichtung zur Kenntnis und beauftragt die
Verwaltung die Maßnahme auf Grundlage der abgeänderten Variante II nach
positivem Förderbescheid durchzuführen.
Protokoll:
Herr Kemkes erläutert kurz die
Vorlage. Es wurden 2 Varianten in der Bürgerbeteiligung vorgestellt (Erhalt und
Nichterhalt von bestehenden Bäumen). Die Anwohner haben sich mehrheitlich für
die Variante 2 (Entfernung aller Bäume und Ersatzpflanzung in Höhe von 22
Stück) ausgesprochen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung mit einem Prüfauftrag
beauftragt, inwieweit Stellplätze zwischen den Bäumen angeordnet werden können.
Nach dieser erfolgten Prüfung hat sich die Planung dahin gehend verändert, dass
nunmehr nur 17 Bäume als Ersatz gepflanzt werden und somit 9 Parkplätze
errichtet werden können. Dieser Entwurf dient als Grundlage für den
Förderantrag. Der Ausbau wird erst dann vorgenommen, wenn der entsprechende
Förderbescheid vorliegt.
Mitglied Sickelmann vermisst im
Protokoll der Bürgerunterrichtung die Teilnehmerliste. Hierauf teilt Herr
Kemkes mit, dass in der Vorlage darauf hingewiesen wird, dass die
Teilnehmerliste bei der Verwaltung eingesehen werden kann. Aus datenschutzrechtlichen
Gründen kann die Teilnehmerliste nicht einer öffentlichen Vorlage angehängt
werden. Auf weitere Anfrage teilt Herr Baumgärtner mit, dass sich ca. 98 % der
Anwohner für die Variante 2, d. h. für die Entfernung der Bäume, ausgesprochen
haben. In der Bürgerinformation kam lediglich die Anregung, den einen oder
anderen Baum noch zu entfernen, um mehr Parkplätze zu schaffen. Abschließend
teilt er weiter auf ihre Anfrage mit, dass der Kanal in die Schadensklasse 0
eingestuft wurde.
Mitglied Sickelmann weist darauf
hin, dass auch der Aspekt „Schaffung eines Radweges“ eine wichtige Rolle
spielt. Allerdings wird der Radweg nicht weitergeführt. Es handelt sich somit
um eine Teilbaumaßnahme. Der Radweg wird zwar aus der südlichen Richtung in
Richtung Schule fortgeführt, allerdings aus der nordwestlichen Richtung kommend
leider nicht. Für ihre Fraktion teilt sie mit, dass man sich bis zur Sitzung
des Rates der Abstimmung enthält.
Sie macht deutlich, dass in der
heutigen Tagesordnung 45 Baumfällungen zur Diskussion stehen.
Mitglied Spiertz geht auf die
Bürgerunterrichtung ein. Seines Wissens sollte in der damaligen Diskussion der
Radfahrerweg (gegenüber der Schule) weitergeführt werden. In der Niederschrift
der Bürgerunterrichtung hat die Verwaltung auf Seite 2 eine Stellungnahme
abgegeben, in der es heißt, dass der andere Teil der Straße sich in einem
besseren Zustand befindet. Die Verwaltung wird unter Berücksichtigung der
aktuellen Haushaltslage einem Ausbau nicht zustimmen. Ihn interessiert
hinsichtlich der Fördergelder, ob der geplante Fahrradweg von Platz TUS Hüthum
bis Bredenbachstraße eingeplant ist.
Hierauf antwortet Herr Kemkes,
dass der Radweg als Netzverknüpfung zwischen dem Radweg Hansastraße und
van-Gülpen-Straße/Gerhard-Storm-Straße in die Fördermaßnahme einfließt. Eine
Weiterführung des Radweges war nicht angedacht. Der Zustand der Straße im
nördlichen Teil ist besser als im südlichen Teil, so dass sich bei einem
möglichen Ausbau des nördlichen Teils die Frage stellt, ob dieser Teil nach KAG
beitragsfähig abzurechnen ist. Die Verwaltung hält einen Ausbau nicht für
erforderlich, da sich die Straße in einem vernünftigen Zustand befindet und
hier kein Kanal ausgebaut wird.
Mitglied Spiertz führt aus, dass
gerade wegen diesem Punkt eine lange Diskussion in der Bürgerunterrichtung
stattgefunden hat. Auch aufgrund des Aspektes der Schulwegsicherung war man der
Meinung, dass auch dieser Teilbereich mit einem Fahrradweg ausgewiesen und bei
der Förderstelle beantragt werden sollte.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs
weist darauf hin, dass im Rahmen der Haushaltsplanberatungen der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein die Prioritätenliste beschlossen hat. Die Straßenausbauten,
die mittlerweile nach KAG erfolgen, erfolgen nicht willkürlich; sie sind lange
vorbereitet. Im Rahmen des NKF (Neues Kommunales Finanzmanagement) wurden die
Straßen aufgenommen und bewertet, auch im Hinblick auf die Kanalsituation.
Abhängig davon ist die nunmehr beschlossene Prioritätenliste entstanden. Anhand
von sachlichen Kriterien im Straßen- und Kanalbild muss die Entscheidung
getroffen werden, welche Straße ausgebaut wird oder nicht ausgebaut wird. Die
Frage einer Gebührenhöhe kann kein sachlicher Grund für einen Straßenausbau
sein.
Mitglied Sickelmann unterstützt
die Aussage von Mitglied Spiertz. Man muss die wirtschaftliche Situation der
Bürger berücksichtigen. Es drängt sich schon der Eindruck auf, dass da, wo der
städtische Haushalt belastet werden soll, die Schulwegsicherung nicht mehr so
wichtig genommen wird. In der logischen Konsequenz wäre es richtiger, den
Fahrradweg weiter zu führen. Insgesamt ist der übertriebene Straßenausbau
kritisch zu bewerten.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs
stellt deutlich, dass es nicht um Gebührentreiberei geht. Sowohl das Kanalbild
als auch das Straßenbild sind im vorderen Abschnitt ein anderes als im hinteren
Abschnitt. Die Fördermaßnahme ist unter dem Aspekt eines Radwegeschlusses zu
sehen. Sollten andere Straßen entsprechend ausgebaut werden, müssen vom Rat
entsprechende Beschlüsse gefasst werden.
Mitglied Spiertz hat es in der
Bürgerunterrichtung so verstanden, dass gegenüber der Schule der Radweg als
Schulwegsicherung in den Förderantrag einfließen sollte. Nunmehr wird gesagt,
dass dem nicht so ist. Er hätte bei der Bürgerunterrichtung erwartet, dass den Bürgern
gesagt worden wäre, dass eine solche Maßnahme nicht in einen Förderantrag
einfließen kann und sich somit der Förderantrag nur auf das Stück von der
Gerhard-Storm-Straße bis zur Hansastraße bezieht. Eine so klare Darstellung ist
seines Wissens in der Bürgerunterrichtung nicht erfolgt.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs
erklärt nochmals, dass der Abschnitt der Goebelstraße eine
Genehmigungswahrscheinlichkeit hat, weil ein Radwegenetz geschlossen werden
muss. Im zweiten Teil der Goebelstraße würde sich die Situation anders
darstellen.
Auf Anfrage von Mitglied ten
Brink führt Herr Baumgärtner aus, dass die Verwaltung sicherlich bemüht ist, so
wenige Bäume wie nötig zu fällen. Für den Wegfall von 39 Bäumen muss allerdings
entsprechender Ersatz gepflanzt werden. In der Bürgerinformation wurde
mitgeteilt, dass keine großkronigen Eichen sondern schmalkronige Bäume
gepflanzt werden, so dass keine Beeinträchtigung für die Anwohner entsteht.
Mitglied Diekman teilt für seine
Fraktion mit, dass man durchaus damit einverstanden war, den Radweg an der
Hansastraße enden zu lassen, da an diesem Punkt die Schulwegsicherung endet.
Hinzu kommt, dass der Teil der Goebelstraße, der über die Hansastraße hinweg
geführt wird, in einem sehr guten Zustand ist. Hier befinden sich ein
Bürgersteig und entsprechende Parkstreifen. Er für seine Fraktion unterstützt
den Antrag von Mitglied ten Brink, nach Vorlage zu beschließen.
Mitglied Tepaß führt aus, dass
ein Ausbau der Straße sowohl für die Stadt Emmerich am Rhein als auch für die Anwohner
der Goebelstraße aus finanziellen Gründen nicht tragbar ist. Man könnte auch
dafür plädieren, dass lediglich der Kanal erneuert wird und der alte
Straßenzustand entsprechend wieder herzustellen ist. Bei der Bürgerbeteiligung
wurde deutlich mitgeteilt, dass auch der Kanal im zweiten Teil der Goebelstraße
die Schadensklasse 1 - 2 hat, so dass kurzfristig auch hier eine Kanalsanierung
erfolgen müsste. Ferner führt er aus, dass lt. Aussage der Verwaltung vor
einiger Zeit nur Straßen komplett gefördert werden. Bei der Goebelstraße
allerdings wird nur ein Teilabschnitt erneuert und gefördert; dies widerspricht
sich.
Herr Kemkes führt aus, dass der
Kanal im ersten Teil der Straße per Inlinerverfahren erneuert wird, so dass die
Straße nicht aufgenommen werden muss. Ferner führt er aus, dass der
Teilabschnitt der Goebelstraße für sich einen selbstständige Straße darstellt.
Der weiterführende Teil könnte durchaus einen anderen Straßennamen haben.
Funktion ist sie nicht als zusammenhängend anzusehen. Für die Förderung liegt
der Hauptfördergrund in der Schließung des Radwegenetzes (Schließung der
Verbindung zwischen Hansastraße, van-Gülpen-Straße und Gerhard-Storm-Straße).
Eine Weiterführung von Radwegen würde nur dann sinnvoll sein, wenn in den
weiterführenden Straßen eine Weiterführung der Radwege erfolgt. Zum derzeitigen Zeitpunkt ist eine
Fördermöglichkeit für den 2. Teil der Goebelstraße somit nicht gegeben.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs
teilt ergänzend mit, dass sich der Straßenausbau nach KAG richtet. Der jeweilige
Straßenausbau richtet sich nach den jeweiligen Zuständen der Straße. Die von
der Verwaltung erstellte Prioritätenliste spiegelt dies in Gänze wieder. Im
Sinne der zu erledigenden Tätigkeiten ist man deckungsgleich mit der
vorgeschriebenen Norm. Auch nur das wird letztendlich abgearbeitet, nicht mehr
und nicht weniger. Im Sinne der Rechtssicherheit und dem Verständnis für den
Bürger wird nicht willkürlich entschieden sondern sachliche Argumente
vorgetragen. Die vorgeschlagenen Straßenausbaumaßnahmen werden rechtssicher
durchgeführt. Die Unterstellung der willkürlichen Entscheidung ob Straßenausbau
wie oder wie nicht muss er zurückweisen.
Mitglied ten Brink spricht die
Radwegeführung im Bereich der Kreuzung an. Er fragt an, ob die neuen Radwege an
der Goebelstraße an die vorhandenen Radwege der Hansastraße auf der südlichen
Seite angeschlossen werden. Seine Frage, ob der Radfahrer aus der Goebelstraße
von der van-Gülpen-Straße kommend über die Kreuzung Hansastraße gefahrfrei
übergeleitet wird, wird seitens der Verwaltung bejaht.
Mitglied Spiertz erinnert
hinsichtlich der Schulwegsicherung daran, dass vor ca. 6 Jahren ein schlimmer
Unfall an der Kreuzung passiert ist. Womöglich wäre der Unfall nicht passiert,
wenn ein entsprechender Fahrradweg angelegt wäre.
Mitglied Sickelmann weist darauf
hin, dass es die Möglichkeit zur Anlage eines Radweges gibt, ohne die Straßen
aufzunehmen. Vom Land gibt es ein entsprechendes Programm mit dem Titel
„Kostensparendes Anlegen von Radwegen“; ihres Wissens wird ein Belag
aufgetragen und ein gewisser Teil der Fahrbahn farblich abgetrennt und
markiert. Logische Folgerung wäre die Weiterführung des Radwegenetzes. Sie
bittet die Verwaltung, diese Möglichkeit zu prüfen.
Vorsitzender Jansen lässt über
den Antrag der Mitglieder ten Brink und Diekman, nach Vorlage zu beschließen,
abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
19 Stimmen Dafür, 0 Stimmen Dagegen, 2 Enthaltungen