Protokoll:

Zur Einwohnerfragestunde meldet sich Herr van Nüß (Anwohner Goebelstr. 23) zu Wort und stellt einige Fragen.

1.)        Ist es einmalig, dass in Emmerich eine Straße im Rahmen der Schulwegsicherung

            teilausgebaut wird?

Ihm sind nur Straßen bekannt, die komplett ausgebaut werden.

 

Hierauf teilt Erster Beigeordneter Dr. Wachs mit, dass er keine Aussagen dazu machen kann, welche Straße wie ausgebaut wird. Im KAG ist es durchaus üblich Abschnitte zu bilden, auch wenn eine Straße durchgehend ist. Insbesondere große/lange Straßen werden in Abschnitte unterteilt.

Die Verwaltung sagt schriftliche Beantwortung zu.

 

2.)        Beide Kanäle müssen renoviert werden. Der Kanal auf der Seite, wo er wohnt, muss

            vergrößert werden. Dies ist damals im Rahmen des Ausbaus des Konvikts versäumt

            worden. Warum wurde der Kanal nicht bereits damals gelegt und warum nutzt man

            heute die Kanalsanierung, um letztendlich diesen Teilabschnitt auszubauen?

 

Auch hier sagt die Verwaltung schriftliche Beantwortung zu, die Stellungnahme der Technischen Werke Emmerich am Rhein ist erforderlich.

 

3.)        Die Goebelstraße besitzt einen wunderschönen Allee-Charakter. Es wird festgestellt,

            dass eine Mehrheit der Bürger für die Fällung der Bäume war. Seiner Meinung nach

            hatte dies allerdings hauptsächlich den Grund, da die Bäume nicht regelmäßig ge-

            pflegt wurden. Der Baumschnitt ist so gut wie nie erfolgt und LKW’s fahren regelmäs-

            sig gegen die Bäume, so dass die Unterhaltung der Bäume in der Vergangenheit ver-

            nachlässigt worden ist.

 

Auch hier sagt die Verwaltung schriftliche Beantwortung zu, die Stellungnahme der Technischen Werke Emmerich am Rhein ist erforderlich.

 

4.)        Die anliegenden Bürger haben vor Jahren den Ausbau des Fußgängerweges bezahlt.

            Jetzt wurde bei der Bürgerunterrichtung mitgeteilt, dass dieser bereits gezahlte Be-

            trag in der vorgestellten Planung nicht gegen zu rechnen ist. Ist dies Fakt?

            Wenn ein Ausbau erfolgt, dann sollte dieser auch komplett erfolgen.

 

Hierzu antwortet Herr Kemkes, dass durch diese Maßnahme ein Umbau erfolgen muss. Insgesamt führt die Aufteilung des Straßenraumes zu einer Verbesserung und die Anlage somit auch beitragsfähig wird.

 

5.)        Die Kosten des Kreuzungsausbaus gehen nicht zu Lasten der Anlieger? (Die Kreu-

            zung ist schließlich ausgebaut.)

 

Herr Baumgärtner führt aus, dass der aus der Politik vorgetragene Wunsch der Anbindung nichts mit der Baumaßnahme zu tun hat, so dass auch die Kosten nicht auf die Anlieger umgelegt werden. Ferner ergänzt er, dass, sofern der Unterbau entsprechend gut ist, selbstverständlich auch nur das Pflaster aufgenommen wird.

 

6.)        Gibt es durch die veränderte Planung eine Kostenerhöhung oder Kostenverände-

            rung? Nunmehr sind PKW-Buchten eingeplant, aber von den Kosten wurde hierzu

            nichts erwähnt.

 

Herr Baumgärtner erläutert, dass jegliche Planungsänderung sicherlich Mehr- oder Minderkosten bedeutet. Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass die Grünanlagen wegfallen und einige zusätzliche Parkbuchten hinzukommen und somit weniger neue Bäume gepflanzt werden müssen. Somit wird mit keiner Erhöhung zu rechnen sein.

 

7.)        Gibt es für die Fällung der Bäume Ersatzpflanzungen?

 

Herr Baumgärtner teilt mit, dass bei der damaligen Vorstellung in der Bürgerinformation für die Fällung von 39 Bäumen als Ersatz 22 Bäume zu pflanzen. Aufgrund der vorgetragenen Wünsche der Bürger und Änderungen in der Planung (Schaffung zusätzlicher Parkplätze) werden nunmehr 17 Bäume als Ersatz in dem Gebiet gepflanzt.

 

8.)        Wäre es ohne einen Schulwegausbau möglich, da die Straße so bleibt wie bisher und

            und zukünftig durch die Betuwe-Linie Mehrverkehr erfahren wird, auf einen Straßen-

            ausbau zu verzichten? Es wäre auch möglich, durch Fällung einiger wenige Bäume

            und im Rahmen einer lockeren Sanierung und Fahrradwegkennzeichnung von dem

            Straßenausbau wegzuschwenken.

            Die Kanalbaumaßnahme hat nichts mit der Straße zu tun. Die Kanalsanierung erfolgt

            durch die KBE und die Kosten sind ebenfalls von den KBE zu tragen.

            Er als Bürger fühlt sich hintergangen, da die Goebelstraße nicht als Ganzes ausge-

            baut wird. Bei diesem Teilabschnitt wird nur dem Bürger in die Tasche gegriffen.

 

Herr Kemkes teilt mit, dass dies seitens der Verwaltung nicht als sinnvoll erachtet wird. Hier ist eine Kanalbaumaßnahme zu realisieren, die einen großen Teil der Straße aufbricht. Ferner hat man es mit einer förderfähigen Maßnahme zu tun, die eine wirtschaftliche Lösung darstellt.

Ziel der Maßnahme war die Verknüpfung der Kanalbaumaßnahme und die Erweiterung des Radwegenetzes durch Schließung der Lücke. Bei der Goebelstraße hat man 2 Straßenabschnitte, die eine unterschiedliche Qualität aufweisen. Insofern ist die Verwaltung der Auffassung, dass die Maßnahme im zweiten Abschnitt aufgrund der fehlenden Notwendigkeit nicht beitrags- bzw. umlagefähig wäre.