Sitzung: 27.04.2010 Ausschuss für Stadtentwicklung
Protokoll:
Zur Einwohnerfragestunde meldet sich Herr van Nüß (Anwohner Goebelstr.
23) zu Wort und stellt einige Fragen.
1.) Ist es einmalig, dass
in Emmerich eine Straße im Rahmen der Schulwegsicherung
teilausgebaut wird?
Ihm sind nur Straßen bekannt, die komplett ausgebaut werden.
Hierauf teilt Erster Beigeordneter Dr. Wachs mit, dass er keine
Aussagen dazu machen kann, welche Straße wie ausgebaut wird. Im KAG ist es
durchaus üblich Abschnitte zu bilden, auch wenn eine Straße durchgehend ist.
Insbesondere große/lange Straßen werden in Abschnitte unterteilt.
Die Verwaltung sagt schriftliche Beantwortung zu.
2.) Beide Kanäle müssen
renoviert werden. Der Kanal auf der Seite, wo er wohnt, muss
vergrößert werden.
Dies ist damals im Rahmen des Ausbaus des Konvikts versäumt
worden. Warum wurde
der Kanal nicht bereits damals gelegt und warum nutzt man
heute die
Kanalsanierung, um letztendlich diesen Teilabschnitt auszubauen?
Auch hier sagt die Verwaltung schriftliche Beantwortung zu, die Stellungnahme
der Technischen Werke Emmerich am Rhein ist erforderlich.
3.) Die Goebelstraße
besitzt einen wunderschönen Allee-Charakter. Es wird festgestellt,
dass eine Mehrheit der
Bürger für die Fällung der Bäume war. Seiner Meinung nach
hatte dies allerdings
hauptsächlich den Grund, da die Bäume nicht regelmäßig ge-
pflegt wurden. Der
Baumschnitt ist so gut wie nie erfolgt und LKW’s fahren regelmäs-
sig gegen die Bäume,
so dass die Unterhaltung der Bäume in der Vergangenheit ver-
nachlässigt worden ist.
Auch hier sagt die Verwaltung schriftliche Beantwortung zu, die
Stellungnahme der Technischen Werke Emmerich am Rhein ist erforderlich.
4.) Die anliegenden Bürger
haben vor Jahren den Ausbau des Fußgängerweges bezahlt.
Jetzt wurde bei der
Bürgerunterrichtung mitgeteilt, dass dieser bereits gezahlte Be-
trag in der
vorgestellten Planung nicht gegen zu rechnen ist. Ist dies Fakt?
Wenn ein Ausbau
erfolgt, dann sollte dieser auch komplett erfolgen.
Hierzu antwortet Herr Kemkes, dass durch diese Maßnahme ein Umbau
erfolgen muss. Insgesamt führt die Aufteilung des Straßenraumes zu einer
Verbesserung und die Anlage somit auch beitragsfähig wird.
5.) Die Kosten des
Kreuzungsausbaus gehen nicht zu Lasten der Anlieger? (Die Kreu-
zung ist schließlich ausgebaut.)
Herr Baumgärtner führt aus, dass der aus der Politik vorgetragene
Wunsch der Anbindung nichts mit der Baumaßnahme zu tun hat, so dass auch die
Kosten nicht auf die Anlieger umgelegt werden. Ferner ergänzt er, dass, sofern
der Unterbau entsprechend gut ist, selbstverständlich auch nur das Pflaster
aufgenommen wird.
6.) Gibt es durch die
veränderte Planung eine Kostenerhöhung oder Kostenverände-
rung? Nunmehr sind
PKW-Buchten eingeplant, aber von den Kosten wurde hierzu
nichts erwähnt.
Herr Baumgärtner erläutert, dass jegliche Planungsänderung sicherlich
Mehr- oder Minderkosten bedeutet. Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass
die Grünanlagen wegfallen und einige zusätzliche Parkbuchten hinzukommen und
somit weniger neue Bäume gepflanzt werden müssen. Somit wird mit keiner
Erhöhung zu rechnen sein.
7.) Gibt es für die Fällung
der Bäume Ersatzpflanzungen?
Herr Baumgärtner teilt mit, dass bei der damaligen Vorstellung in der
Bürgerinformation für die Fällung von 39 Bäumen als Ersatz 22 Bäume zu
pflanzen. Aufgrund der vorgetragenen Wünsche der Bürger und Änderungen in der
Planung (Schaffung zusätzlicher Parkplätze) werden nunmehr 17 Bäume als Ersatz
in dem Gebiet gepflanzt.
8.) Wäre es ohne einen
Schulwegausbau möglich, da die Straße so bleibt wie bisher und
und zukünftig durch
die Betuwe-Linie Mehrverkehr erfahren wird, auf einen Straßen-
ausbau zu verzichten?
Es wäre auch möglich, durch Fällung einiger wenige Bäume
und im Rahmen einer
lockeren Sanierung und Fahrradwegkennzeichnung von dem
Straßenausbau
wegzuschwenken.
Die Kanalbaumaßnahme
hat nichts mit der Straße zu tun. Die Kanalsanierung erfolgt
durch die KBE und die
Kosten sind ebenfalls von den KBE zu tragen.
Er als Bürger fühlt
sich hintergangen, da die Goebelstraße nicht als Ganzes ausge-
baut wird. Bei diesem
Teilabschnitt wird nur dem Bürger in die Tasche gegriffen.
Herr Kemkes teilt mit, dass dies seitens der Verwaltung nicht als
sinnvoll erachtet wird. Hier ist eine Kanalbaumaßnahme zu realisieren, die
einen großen Teil der Straße aufbricht. Ferner hat man es mit einer
förderfähigen Maßnahme zu tun, die eine wirtschaftliche Lösung darstellt.
Ziel der Maßnahme war die Verknüpfung der Kanalbaumaßnahme und die
Erweiterung des Radwegenetzes durch Schließung der Lücke. Bei der Goebelstraße
hat man 2 Straßenabschnitte, die eine unterschiedliche Qualität aufweisen.
Insofern ist die Verwaltung der Auffassung, dass die Maßnahme im zweiten
Abschnitt aufgrund der fehlenden Notwendigkeit nicht beitrags- bzw. umlagefähig
wäre.