Sitzung: 04.05.2010 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 7, Enthaltungen: 0
Vorlage: 03 - 15 0151/2010
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, für das Objekt Altes Landhaus den Abriss voranzutreiben.
Mitglied
Kukulies bezieht sich bei seinen Erläuterungen auf den Antrag seiner
Fraktion. Er ist der Auffassung, dass
die Verwaltung versuchen sollte, das Gelände öffentlich auszuschreiben. So
könnten evtl. die Abrisskosten gespart werden.
Erster
Beigeordneter Dr. Wachs teilt auf Anfrage von Mitglied Kukulies mit, dass der
ökologische Ausgleich für dieses Grundstück Kosten i. H. v. ca. 130.000 €
zuzüglich Gutachten ca. 20.000 € verursachen würde. Die Abrisskosten können
nicht eindeutig beziffert werden. Da dieses Grundstück innerhalb eines
GI-Bebauungsplanes liegt und ökologische Ausgleichsfläche festgesetzt ist, kann
auch kein Bebauungsplan ausgewiesen werden. Aus diesem Grunde schlägt die
Verwaltung vor, das Gebäude abzureißen und das Grundstück, wie vom Rat
beschlossen, als ökologische Ausgleichsfläche für einen Bebauungsplan
festzusetzen.
Mitglied Diekman
erklärt für Fraktion, dass sie den Abriss zum jetzigen Zeitpunkt aus
Kostengründen nicht gut heißen. Seine Fraktion stellt den Antrag, dem
vorliegenden Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht zu folgen, die Verwaltung
zu beauftragen die Kosten für den Abriss zu ermitteln und im Rahmen der
Haushaltsplanberatungen 2011 hierüber erneut zu beraten. Evtl. kann man das
Jahr 2010 nutzen, das Objekt einer Verwendung zuzuführen.
Mitglied
Beckschaefer teilt für die BGE mit, dass sie mit dem Beschlussvorschlag der
Verwaltung einverstanden sind. Er fragt nach, wie hoch die Unterhalts- und
Sicherungskosten für die Verwaltung im Jahr 2009 waren?
Die Verwaltung
erklärt hierzu, dass die Kosten nach dem vorliegenden Vandalismus zu berechnen
sind und unterschiedlich hoch sind und jährlich steigen.
Anmerkung der
Verwaltung
Das Objekt Alte Reeser Landstraße ist immer wieder durch
Dritte aufgebrochen worden, die sich über aufgehebelte und zerstörte Türen bzw.
Fenster Zutritt zum Gebäude verschafften. Nachdem bereits im Jahre 2008
Sicherungsmaßnahmen durchgeführt wurden, wurde im ersten Quartal des
vergangenen Jahres erneut durch eine Firma eine Absicherung des Objektes durch
Bretter vorgenommen. Zudem wurden Fenster und Türen verschraubt. Die Kosten hierfür betrugen rund 1.000,0 0 €.
Ständige Kontrollen ergaben, dass auch diese Maßnahmen keinen nachhaltigen
Erfolg hatten. Durch weitere Einsätze, die über das Jahr hinweg in etwa mit dem gleichen Kostenaufwand zu
veranschlagen sind, wurden die Sicherungen immer wieder erneuert. Der
Personalaufwand seitens des Fachbereiches 3 ist in diesen Kosten nicht
enthalten.
Mittlerweile ist eine ordnungsgemäße Sicherung des Gebäudes
nicht mehr möglich, da auch schon Teile des Daches aufgenommen wurden und von
dort aus Zutritt zum Objekt verschafft wurde.
Mitglied Gertsen
teilt mit, dass die CDU-Fraktion mit dem
Beschlussvorschlag der Verwaltung einverstanden ist.
Mitglied Siebers
ist im Namen ihrer Fraktion mit dem Beschlussvorschlag der Verwaltung
einverstanden. Ihre Fraktion geht davon aus, dass der Rat, sollte das Objekt
abgerissen werden, entsprechend informiert wird. Sie regt an, die historische
Bausubstanz (alte Klosterfenster etc.) vor Abriss zum Kauf anzubieten.
Hierdurch können evtl. die Abrisskosten minimiert werden.
Mitglied
Meschkapowitz schließt sich dem SPD-Antrag an.
Nach kurzer
Diskussion lässt der Vorsitzende über den Antrag gemäß Vorlage zu beschließen,
abstimmen.