Sitzung: 22.06.2010 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 15 0214/2010
Beschluss:
Zu 1)
1.1 Der
Rat beschließt der Anregung auf Reduzierung der Verkehrsflächenfestsetzung des
Liemersweges neben den Garagen am Machutusweg unter Bezugnahme auf die
Ausführungen der Verwaltung nicht zu folgen.
1.2 Der
Rat beschließt, dass die Anregung betreffend Festsetzung einer Höhenbeschränkung
für den Bereich der neuen Baufläche auf der Hinterlandfläche des Grundstückes
Seminarstr. 16 sowie die Bedenken gegen einen Verschattung des Grundstückes
Seminarstr. 20 mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
1.3 Der Rat beschließt, dass die Bedenken gegen die planungsrechtliche
Vorbereitung einer zusätzlichen Wohnbebauung auf den Hinterlandflächen der
Grundstücke Seminarstraße 20/20a bis 24 mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen sind.
1.4 Der Rat beschließt, dass die Bedenken gegen die Festsetzung des
fußläufigen Abschnittes des Liemersweges vor den Häusern Liemersweg 16-24 als
öffentlicher Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen sind.
1.5 Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme des
Kampfmittelbeseitigungsdienstes unter Bezugnahme auf die Ausführungen der
Verwaltung mit der Aufnahme eines Hinweises in den Bebauungsplan abgewogen ist.
Zu 2)
Der Rat beschließt den beiliegenden
Vertragsentwurf als städtebaulichen Vertrag zur 7. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. EL/4.
Zu 3)
Der Rat beschließt den Entwurf der gemäß
§ 13 BauGB durchgeführten 7. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr.
EL/4 -Mühlenfeld- mit Entwurfsbegründung jeweils in der Entwurfsform der 2.
öffentlichen Auslegung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Protokoll:
Mitglied Diekman stellt den Antrag, nach
Vorlage zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
21 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen