Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Zu 1)

 

1.1       Der Rat beschließt der Anregung auf Reduzierung der Verkehrsflächenfestsetzung des Liemersweges neben den Garagen am Machutusweg unter Bezugnahme auf die Ausführungen der Verwaltung nicht zu folgen.

 

1.2       Der Rat beschließt, dass die Anregung betreffend Festsetzung einer Höhenbeschränkung für den Bereich der neuen Baufläche auf der Hinterlandfläche des Grundstückes Seminarstr. 16 sowie die Bedenken gegen einen Verschattung des Grundstückes Seminarstr. 20 mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

1.3       Der Rat beschließt, dass die Bedenken gegen die planungsrechtliche Vorbereitung einer zusätzlichen Wohnbebauung auf den Hinterlandflächen der Grundstücke Seminarstraße 20/20a bis 24 mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

1.4       Der Rat beschließt, dass die Bedenken gegen die Festsetzung des fußläufigen Abschnittes des Liemersweges vor den Häusern Liemersweg 16-24 als öffentlicher Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

1.5       Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme des Kampfmittelbeseitigungsdienstes unter Bezugnahme auf die Ausführungen der Verwaltung mit der Aufnahme eines Hinweises in den Bebauungsplan abgewogen ist.

 

 

Zu 2)

Der Rat beschließt den beiliegenden Vertragsentwurf als städtebaulichen Vertrag zur 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. EL/4.

 

 

Zu 3)

Der Rat beschließt den Entwurf der gemäß § 13 BauGB durchgeführten 7. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. EL/4 -Mühlenfeld- mit Entwurfsbegründung jeweils in der Entwurfsform der 2. öffentlichen Auslegung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 

 

 


Protokoll:

Mitglied Diekman stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.

 


Abstimmungsergebnis:

21 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen