Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, einen einfachen Bebauungsplan nach § 30 Abs. 3 BauGB für die unbeplanten Gewerbebereiche innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile aufzustellen, durch den eine Steuerung der Zulässigkeit für die Unterart „Spielhallen und Vorhaben mit vergleichbaren Einrichtungen“ der Vergnügungsstätten im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. BauNVO geregelt werden soll.

 

Das Bebauungsplanverfahren erhält die Bezeichnung Emmerich „Spielhallensteuerung Gewerbegebiete“. Das Verfahrensgebiet umfasst die im Anlageplan gekennzeichneten Gewerbebereiche.

 


Inhaltlich verbunden mit dem Tagesordnungspunkt 4 wird auch dieses Vorhaben ohne nähere Ausführungen und Beiträge einstimmig beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis

 

21 Stimmen Dafür, 0 Stimmen Dagegen, 0 Enthaltungen