Sitzung: 07.09.2010 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 15 0242/2010
Beschluss
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs.
1 BauGB, einen einfachen Bebauungsplan nach § 30 Abs. 3 BauGB für die
unbeplanten Gewerbebereiche innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile
aufzustellen, durch den eine Steuerung der Zulässigkeit für die Unterart
„Spielhallen und Vorhaben mit vergleichbaren Einrichtungen“ der
Vergnügungsstätten im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. BauNVO geregelt werden soll.
Das Bebauungsplanverfahren
erhält die Bezeichnung Emmerich „Spielhallensteuerung Gewerbegebiete“.
Das Verfahrensgebiet umfasst die im Anlageplan gekennzeichneten
Gewerbebereiche.
Inhaltlich
verbunden mit dem Tagesordnungspunkt 4 wird auch dieses Vorhaben ohne nähere
Ausführungen und Beiträge einstimmig beschlossen.
Abstimmungsergebnis
21 Stimmen Dafür, 0 Stimmen Dagegen, 0 Enthaltungen