Sitzung: 07.09.2010 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 15 0244/2010
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein schließt sich der
Einschätzung an, dass in Bezug auf das Urteil des OVG Münster vom 26.08.2009
(11 D 31/08.AK) die Notwendigkeit zur Durchführung von Folgemaßnahmen –
Ortsumgehung L 90 Klein-Netterden und Radwegenetzschluss – im Rahmen des
Planfeststellungsverfahrens für den Neubau einer Anschluss-Stelle
(Emmerich-Süd) an der A 3 / L 90 nicht gegeben ist. Ein Rechtsbehelf, hier
durch Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss, ist infolgedessen nicht zu
erheben.
Weiterhin beschließt der Rat der
Stadt Emmerich am Rhein, die in unterschiedlichen Programmen abzuwickelnden
Maßnahmen – Ortsumgehung L 90 Klein-Netterden und Radwegenetzschluss –
entsprechend den Zusagen des Landesbetriebs Straßenbau NRW im Erörterungstermin
vom 19./20.03.2009 mit Nachdruck weiter zu verfolgen.
Weiterhin beschließt der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein für den Fall, dass aufgrund des im Rahmen des Programms
„Radwege an Landesstraßen“ erfolgende Bewertungsverfahren für den
Radwegenetzschluss an der Netterdenschen Straße eine zeitnahe Realisierung
nicht in Aussicht steht, städtische Haushaltsmittel für den Radwegebau zur
Verfügung zu stellen, um dadurch einen früheren Zeitpunkt zur Umsetzung der
Maßnahme zu erreichen.
Hierzu nimmt Herr
Kemkes Stellung. Er bezieht sich auf die vom Rat getätigte Beschlussfassung zum
Planfeststellungsverfahren. Dieser betrachtet das Vorhaben als ein positives,
die Wirtschaft förderndes Vorhaben. Er weist gleichzeitig jedoch auch auf die Wichtigkeit
eines Radwegenetzschlusses und einer Ortsumgehung L 90 Klein-Netterden hin.
Herr Kemkes merkt
an, dass diese Einwendungen nicht nur auf die Stadt Emmerich am Rhein, sondern
auch auf die Anwohnerinnen und Anwohnern geäußert zurückzuführen sind.
Diese sind unter
Berücksichtigung der geltenden Rechtsprechung zurückgewiesen worden. Für die
Realisierung der in den Einwendungen geforderten Maßnahmen sind nach der
Gesetzgebung und der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts separate
Planverfahren erforderlich. Diese Tatsache wird zudem durch ein im Juli 2010
gefälltes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt. Aus diesem Grund
sieht die Stadt Emmerich am Rhein, die sich zu den Befürwortern der dritten
Anschlussstelle zählt, von einer Klage ab. Stattdessen behandelt die Stadt
Emmerich am Rhein zusammen mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW die
Radwegproblematik. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW prüft im Rahmen des
Anhörungsverfahrens derzeit den Bedarf nach einem solchen Radwegenetzanschluss,
in dem er eine Prognose für die Verkehrssituation nach Bau der dritten
Anschlussstelle aufstellt und diese Maßnahme in seiner Prioritätenliste
erfasst. Derzeit nimmt die Maßnahme nach Beschluss des Regionalrates im
Regierungsbezirk Düsseldorf auf dieser Liste die Position 24 ein. Ferner wird
dieses Thema in der Regionalratssitzung im Herbst behandelt.
Anschließend geht
Herr Kemkes auf die geplante Ortsumgehung L 90 Klein-Netterden ein.
Dies ist eine
Maßnahme, die im Landestraßenbedarfsplan einzubringen ist. Die nächste
Überprüfung des Landesstraßenbedarfsplans ist für 2012 angedacht.
Sollte eine
zeitnahe Realisierung des Netzanschlusses auf Grund der Prioritäteneinstufung
in der Liste nicht möglich sein, so überlegt die Verwaltung, die Maßnahme
selbst zu finanzieren oder vorzufinanzieren. Im Falle einer Vorfinanzierung
muss zunächst Absprache mit dem Ministerium gehalten und sichergestellt werden,
dass eine Rückerstattung seitens desselben in Aussicht gestellt wird, sobald es
diesen Punkt auf der Liste abzuarbeiten gilt. Ferner gilt es seitens der Stadt
alle möglichen Fördermittel auszuschöpfen, um im Falle des Baus des
Radwegenetzanschluss schnell reagieren zu können.
Mitglied Hinze
insistiert im Namen der SPD erneut auf die Notwendigkeit eines Radweges. Den
Bau der Anschlussstelle ohne die Einrichtung eines Radweges als Folgemaßnahme
hat die SPD in der Vergangenheit abgelehnt. Aus diesem Grund begrüßt die SPD
nun die immer lauter werdende Diskussion über die Einrichtung eines
Radwegenetzanschlusses.
Mitglied Hinze
macht deutlich, dass die Stadt, sollte das Ministerium noch nicht beim Rang 24
angelangt sein, in die Pflicht gezogen werden sollte, den Radweg aus eigenen
Mitteln zu finanzieren. Der Bau der Anschlussstelle sollte zeitgleich mit dem
Bau des Radweges sichergestellt werden.
Ferner möchte
Mitglied Hinze auf die unzureichende Verkehrssituation im Bereich der Weseler
Straße aufmerksam machen. Hier beträgt die Verkehrsbelastung nach seinen
Angaben 7.000 Fahrzeuge pro Tag. Mitglied Hinze führt als Beispiel den
Kreisverkehr bei OBI und die Ampelanlage an der Marie-Curie Straße an, aus
welchen verkehrstechnisch gesehen schnell Gefahrensituationen entstehen können.
Mitglied Hinze appelliert an die Stadt, sich dieses Problems zukünftig
anzunehmen.
Mitglied
Sickelmann spricht im Namen der Grünen ihr Bedauern über die Tatsache aus, dass
die Stadt Emmerich sich bzgl. der abgelehnten Einwendungen nicht auf ein
Klageverfahren eingelassen hat. Als Grund führt sie an, dass der
Autobahnanschluss die ersten Auswirkungen des Ballungsraumes darstellt und die
L 90 demnach auch dem Netzschluss des Ballungsraumes dient und nicht nur als
Anschlussstelle für den Hafen und die Gewerbegebiete zu betrachten ist. Des
Weiteren stellt die Rheinbrücke, so Mitglied Sickelmann, die Achse zu Nimwegen
dar. Aus den geschilderten Gegebenheiten, die die Emmericher Verkehrssituation
maßgeblich verändert und beeinflusst haben, leiten die Grünen die Notwendigkeit
ab, sich als Stadt hinsichtlich der L 90 einer neuen Verkehrsuntersuchung zu unterziehen.
Die Grünen vertreten die Ansicht, dass die zuletzt 2001 durchgeführte
Verkehrsuntersuchung den stattgefundenen Veränderungen und somit der
gegenwärtigen Verkehrsituation nicht gerecht wird. Aus diesem Grund plädieren
die Grünen für eine Neubewertung des Verkehrsaufkommens. Durch eine erneute
Untersuchung der Verkehrssituation an der L 90, so Mitglied Sickelmann, wird
deutlich werden, dass eine Ortsumgehung als Voraussetzung für den Bau des
dritten Autobahnanschlusses unabdinglich ist.
Mitglied Sickelmann
weiß um die Schwierigkeit, parallel zu einer
Ortsumgehung einen Radwegenetzanschluss zu beantragen. Aus diesem Grund
hat sie die Verwaltung bereits vor einem Jahr gebeten, die Maßnahme mit der
höheren Priorität zu verwirklichen. Hierbei macht Mitglied Sickelmann deutlich,
dass die Realisierung einer Ortsumgehung für die Grünen die absolut höher zu
bewertende Maßnahme ist. Im Hintergrund steht einzig und allein die Sicherheit
der Menschen, welche den Grünen nach seitens des Regionalrates im Zuge der
Bewertungen von Maßnahmen unzureichend gewichtet wird. Mitglied Sickelmann
erklärt, dass die Landesregierung sich eines landeseinheitlichen
Bewertungsbogen für die Einstufung der beantragten Maßnahmen bedient, in
welchem weniger das Kriterium der Sicherheit als die Frage der
Wirtschaftlichkeit Berücksichtigung findet.
Aus vorgebrachten
Gründen findet der Beschlussvorschlag des TOP 7 keine Zustimmung bei den
Grünen. Die Abwägung der hier relevanten Gesichtspunkte seitens der Verwaltung
wird hier als mangelhaft bezeichnet. Darüber hinaus wird der Rat gebeten, sich
in Zukunft intensiver Gedanken über die Angemessenheit dieser Maßnahme zu
machen. In diesem Zusammenhang nennt Mitglied Sickelmann, dass bereits die A 12
ausgebaut wird und der Verkehr nach und von Nimwegen aufgrund zahlreicher
Baustellen auf der A 15 künftig auf die Straßen Emmerichs verlagert wird.
Anschließend
äußert sich Mitglied Spiertz zu der Beschlussvorlage. Dieser geht auf die
Sicherheitsbedenken der Grünen ein. Hierbei verweist er auf die letzte
Ältestenratssitzung, bei welcher das Kriterium der Verkehrssicherheit höchste
Priorität genossen hat. Die Politiker sind sich einig, im Falle, dass die
Priorisierung der Position 24 bei der Landesregierung immer noch keine
Berücksichtigung gefunden hat, möglichste Anstrengungen unternehmen werden, den
Bau des Radweges und somit die Sicherheit der Radfahrer gewährleisten zu
können. In einem solchen Fall, versichert Mitglied Spiertz, steht die
Haushaltslage außen vor. Die 94.000 €, die an Kosten für den Radweg angesetzt
sind, so Mitglied Spiertz, sind mit größter Verständlichkeit jedes
Menschenleben wert.
Mit einer Klage
schafft die Stadt Emmerich sich nur selbst ein Hindernis, da vor allem die
Stadt Emmerich am Rhein auf den Bau der dritten Autobahnanschlussstelle
abzielt. Er ist sich der Tatsache bewusst, dass es sich bei dem Bau der dritten
Anschlussstelle und der Errichtung des Radweges um zwei zu differenzierende
Verfahrenstypen handelt. Die BGE hält den Bau eines Radwegenetzanschlusses ebenfalls
für unabdinglich und betont ihre Bereitschaft, sich in der Zukunft für das
separate Verfahren des Radwegbaus einzusetzen.
Mitglied Spiertz,
stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.
Mitglied ten Brink
äußert ebenfalls Bedenken bzgl. des Planfeststellungsbeschluss, bei dem es nur
um die dritte Anschlussstelle und nicht um den seiner Meinung nach hiervon
nicht zu trennenden Radweg ging.
Anschließend geht
Mitglied ten Brink auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes, welche die
Zulässigkeit von Folgemaßnahmen wie z.B. den Radwegenetzanschluss oder die
Ortsumgehung einer fernstraßenrechtlichen Planfeststellung von nachhaltigen
Störungen der Funktionsfähigkeit anderer Straßen abhängig macht, deren Ursprung
die fernstraßenrechtliche Maßnahme ist.
Er macht deutlich,
dass dieses Urteil dem notwendigen Vorhaben, einen Radweg zu errichten, nicht
entgegenstehen kann. Ob dieser nun aus Fördergeldern, der Rückerstattung durch
das Land oder aus den eigenen Mitteln der Stadt finanziert wird, ist hier von keiner
Relevanz.
Mitglied Schagen
schlägt vor, im Rahmen der Euregio den geplanten Radweg mit der Region
Netterden zu verbinden um aus den Töpfen der Euregio eine Finanzierung zur
Realisierung des Radweges zu erhalten. Mitglied Schagen macht erkennbar, dass
der Radweg an dieser Stelle unabhängig von einer dritten
Autobahnanschlussstelle zwingend notwendig ist.
Daraufhin meldet
sich Mitglied Sickelmann zu Wort. Sie betont, dass es in dieser Angelegenheit
nicht nur um den Radweg geht. Nicht unberücksichtigt bleiben darf auch die
Ortsumgehung Klein-Netterden, da der Bau der dritten Anschlussstelle als
Lückenschluss die Lebensqualität der Anwohner nicht unerheblich beeinträchtigt.
Hierbei verweist sie auf den zu erwartenden Lärmpegel der Kraftfahrzeuge,
welche in unmittelbarer Nähe der Anwohner des ländlich gelegenen Gebietes die
Straße befahren. Eine Anschlussstelle ohne eine Ortsbegehung ist für die Grünen
nicht tragbar.
Mitglied Nellissen
misst dem Bau eines Radweges ebenfalls sehr viel Bedeutung bei. Er stimmt Frau
Sickelmann in sofern zu, dass natürlich nicht nur der Radwegenetzanschluss
primär Beachtung finden darf, sondern auch auf die Lebensqualität der Anwohner
abgestellt werden muss.
Daraufhin stimmt
Mitglied Nellissen der Beschlussvorlage unter der Bedingung zu, dass die
Planungen bzgl. des Radweges vollends realisiert werden, unabhängig von Art der
Finanzierung. Ferner drückt er die Hoffnung aus, dass die Anwohner im Falle der
Inanspruchnahme ihres Klagerechts ihre Interessen erfolgreich durchsetzen
können.
Unter
Berücksichtigung vorangegangener Beiträge möchte der Vorsitzende Jansen den
Beschluss um die Formulierung erweitern, dass die Politiker und die Verwaltung
bereit sind, die 94.000 € aufzubringen, sofern keine anderen Mittel zur
Verfügung stehen.
Hierzu schlägt der
Vorsitzende vor, einen dritten Abschnitt in der bestehenden Vorlage mit
folgender Formulierung einzufügen:
„Weiterhin
beschließt der Rat der Stadt Emmerich am Rhein für den Fall, dass auf Grund des
im Rahmen des Programms „Radwege an Landesstraßen“ erfolgende
Bewertungsverfahren für den Radwegenetzschluss an der Netterdenschen Straße
eine zeitnahe Realisierung nicht in Aussicht steht, städtische Mittel im
Haushalt für den Radwegebau zur Verfügung zu stellen, um dadurch einen frühen
Zeitpunkt zur Umsetzung der Maßnahme zu erreichen“.
Mitglied Spiertz
geht im folgendem auf die Ausführungen der Mitglieder Sickelmann und Nellissen
ein. Als gewähltes Ratsmitglied ist man, so Mitglied Spiertz, dazu
verpflichtet, auch für die nicht betroffenen Bürgerinnen und Bürger
einzustehen. In diesem Fall denkt er an die Bürger, welche täglich von dem
großen Rückstau vor der bestehenden Autobahnauffahrt betroffen sind. Mitglied
Spiertz versucht den Anwesenden klar zu machen, dass alle getroffenen Maßnahmen
nie vollends auf Zustimmung treffen werden. In diesem Fall müssen seitens der
Bürger in manchen Fällen Zugeständnisse gemacht werden.
Erneut meldet sich
Mitglied Sickelmann zu Wort und wiederholt ihre bereits vorgetragenen Einwände
dem Vorhaben aufgrund einer mangelhaft betriebenen Abwägung aller
Gesichtspunkte seitens der Stadt nicht zuzustimmen.
Des Weiteren führt
sie als Ablehnungsgrund an, dass die Verkehrsbelastung durch den Bau der neuen
Autobahnauffahrt nur noch höher wird und somit auch ein Rückstau an dieser
Stelle aufkommen wird.
Anschließend
eröffnet Mitglied ten Brink dem Ausschuss den Vorschlag, den Beschlussvorschlag
um einen vierten Absatz zu ergänzen. In diesem soll auch die für ihn
gefahrenbehaftete Kreuzung Weseler-/Netterdensche Straße durch die anstehenden
Planungen Berücksichtigung finden. Er schlägt eine Ampelanlage oder einen
Kreisverkehr als die Situation entschärfende Maßnahmen vor.
Daraufhin ergreift
Herr Kemkes das Wort. Die Planungen bzgl. der das Straßennetz gefährdenden oder
hemmenden Situationen erachtet er als ständige und selbstverständliche Aufgabe
des Fachbereiches Stadtentwicklung, zu welcher es in Rahmen dieser Sitzung
keines besonderen Beschlusses bedarf. Zudem weist er daraufhin, dass die
Einrichtung einer Ampelanlage wieder ein separates Verfahren darstellt.
Anschließend lässt der Vorsitzende über seinen Antrag, die Beschlussvorlage um einen dritten Absatz zu ergänzen, abstimmen.
Abstimmungsergebnis
20 Stimmen Dafür, 1 Stimmen Dagegen, 0 Enthaltungen