Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein schließt sich der Einschätzung an, dass in Bezug auf das Urteil des OVG Münster vom 26.08.2009 (11 D 31/08.AK) die Notwendigkeit zur Durchführung von Folgemaßnahmen – Ortsumgehung L 90 Klein-Netterden und Radwegenetzschluss – im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den Neubau einer Anschluss-Stelle (Emmerich-Süd) an der A 3 / L 90 nicht gegeben ist. Ein Rechtsbehelf, hier durch Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss, ist infolgedessen nicht zu erheben.

 

Weiterhin beschließt der Rat der Stadt Emmerich am Rhein, die in unterschiedlichen Programmen abzuwickelnden Maßnahmen – Ortsumgehung L 90 Klein-Netterden und Radwegenetzschluss – entsprechend den Zusagen des Landesbetriebs Straßenbau NRW im Erörterungstermin vom 19./20.03.2009 mit Nachdruck weiter zu verfolgen.

 

Weiterhin beschließt der Rat der Stadt Emmerich am Rhein für den Fall, dass aufgrund des im Rahmen des Programms „Radwege an Landesstraßen“ erfolgende Bewertungsverfahren für den Radwegenetzschluss an der Netterdenschen Straße eine zeitnahe Realisierung nicht in Aussicht steht, städtische Haushaltsmittel für den Radwegebau zur Verfügung zu stellen, um dadurch einen früheren Zeitpunkt zur Umsetzung der Maßnahme zu erreichen.

 


Hierzu nimmt Herr Kemkes Stellung. Er bezieht sich auf die vom Rat getätigte Beschlussfassung zum Planfeststellungsverfahren. Dieser betrachtet das Vorhaben als ein positives, die Wirtschaft förderndes Vorhaben. Er weist gleichzeitig jedoch auch auf die Wichtigkeit eines Radwegenetzschlusses und einer Ortsumgehung L 90 Klein-Netterden hin.

Herr Kemkes merkt an, dass diese Einwendungen nicht nur auf die Stadt Emmerich am Rhein, sondern auch auf die Anwohnerinnen und Anwohnern geäußert zurückzuführen sind.

Diese sind unter Berücksichtigung der geltenden Rechtsprechung zurückgewiesen worden. Für die Realisierung der in den Einwendungen geforderten Maßnahmen sind nach der Gesetzgebung und der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts separate Planverfahren erforderlich. Diese Tatsache wird zudem durch ein im Juli 2010 gefälltes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt. Aus diesem Grund sieht die Stadt Emmerich am Rhein, die sich zu den Befürwortern der dritten Anschlussstelle zählt, von einer Klage ab. Stattdessen behandelt die Stadt Emmerich am Rhein zusammen mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW die Radwegproblematik. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW prüft im Rahmen des Anhörungsverfahrens derzeit den Bedarf nach einem solchen Radwegenetzanschluss, in dem er eine Prognose für die Verkehrssituation nach Bau der dritten Anschlussstelle aufstellt und diese Maßnahme in seiner Prioritätenliste erfasst. Derzeit nimmt die Maßnahme nach Beschluss des Regionalrates im Regierungsbezirk Düsseldorf auf dieser Liste die Position 24 ein. Ferner wird dieses Thema in der Regionalratssitzung im Herbst behandelt.

 

Anschließend geht Herr Kemkes auf die geplante Ortsumgehung L 90 Klein-Netterden ein.

Dies ist eine Maßnahme, die im Landestraßenbedarfsplan einzubringen ist. Die nächste Überprüfung des Landesstraßenbedarfsplans ist für 2012 angedacht.

 

Sollte eine zeitnahe Realisierung des Netzanschlusses auf Grund der Prioritäteneinstufung in der Liste nicht möglich sein, so überlegt die Verwaltung, die Maßnahme selbst zu finanzieren oder vorzufinanzieren. Im Falle einer Vorfinanzierung muss zunächst Absprache mit dem Ministerium gehalten und sichergestellt werden, dass eine Rückerstattung seitens desselben in Aussicht gestellt wird, sobald es diesen Punkt auf der Liste abzuarbeiten gilt. Ferner gilt es seitens der Stadt alle möglichen Fördermittel auszuschöpfen, um im Falle des Baus des Radwegenetzanschluss schnell reagieren zu können.

 

Mitglied Hinze insistiert im Namen der SPD erneut auf die Notwendigkeit eines Radweges. Den Bau der Anschlussstelle ohne die Einrichtung eines Radweges als Folgemaßnahme hat die SPD in der Vergangenheit abgelehnt. Aus diesem Grund begrüßt die SPD nun die immer lauter werdende Diskussion über die Einrichtung eines Radwegenetzanschlusses.

Mitglied Hinze macht deutlich, dass die Stadt, sollte das Ministerium noch nicht beim Rang 24 angelangt sein, in die Pflicht gezogen werden sollte, den Radweg aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Der Bau der Anschlussstelle sollte zeitgleich mit dem Bau des Radweges sichergestellt werden.

 

Ferner möchte Mitglied Hinze auf die unzureichende Verkehrssituation im Bereich der Weseler Straße aufmerksam machen. Hier beträgt die Verkehrsbelastung nach seinen Angaben 7.000 Fahrzeuge pro Tag. Mitglied Hinze führt als Beispiel den Kreisverkehr bei OBI und die Ampelanlage an der Marie-Curie Straße an, aus welchen verkehrstechnisch gesehen schnell Gefahrensituationen entstehen können. Mitglied Hinze appelliert an die Stadt, sich dieses Problems zukünftig anzunehmen.

 

Mitglied Sickelmann spricht im Namen der Grünen ihr Bedauern über die Tatsache aus, dass die Stadt Emmerich sich bzgl. der abgelehnten Einwendungen nicht auf ein Klageverfahren eingelassen hat. Als Grund führt sie an, dass der Autobahnanschluss die ersten Auswirkungen des Ballungsraumes darstellt und die L 90 demnach auch dem Netzschluss des Ballungsraumes dient und nicht nur als Anschlussstelle für den Hafen und die Gewerbegebiete zu betrachten ist. Des Weiteren stellt die Rheinbrücke, so Mitglied Sickelmann, die Achse zu Nimwegen dar. Aus den geschilderten Gegebenheiten, die die Emmericher Verkehrssituation maßgeblich verändert und beeinflusst haben, leiten die Grünen die Notwendigkeit ab, sich als Stadt hinsichtlich der L 90 einer neuen Verkehrsuntersuchung zu unterziehen. Die Grünen vertreten die Ansicht, dass die zuletzt 2001 durchgeführte Verkehrsuntersuchung den stattgefundenen Veränderungen und somit der gegenwärtigen Verkehrsituation nicht gerecht wird. Aus diesem Grund plädieren die Grünen für eine Neubewertung des Verkehrsaufkommens. Durch eine erneute Untersuchung der Verkehrssituation an der L 90, so Mitglied Sickelmann, wird deutlich werden, dass eine Ortsumgehung als Voraussetzung für den Bau des dritten Autobahnanschlusses unabdinglich ist.

 

Mitglied Sickelmann weiß um die Schwierigkeit, parallel zu einer  Ortsumgehung einen Radwegenetzanschluss zu beantragen. Aus diesem Grund hat sie die Verwaltung bereits vor einem Jahr gebeten, die Maßnahme mit der höheren Priorität zu verwirklichen. Hierbei macht Mitglied Sickelmann deutlich, dass die Realisierung einer Ortsumgehung für die Grünen die absolut höher zu bewertende Maßnahme ist. Im Hintergrund steht einzig und allein die Sicherheit der Menschen, welche den Grünen nach seitens des Regionalrates im Zuge der Bewertungen von Maßnahmen unzureichend gewichtet wird. Mitglied Sickelmann erklärt, dass die Landesregierung sich eines landeseinheitlichen Bewertungsbogen für die Einstufung der beantragten Maßnahmen bedient, in welchem weniger das Kriterium der Sicherheit als die Frage der Wirtschaftlichkeit Berücksichtigung findet.

 

Aus vorgebrachten Gründen findet der Beschlussvorschlag des TOP 7 keine Zustimmung bei den Grünen. Die Abwägung der hier relevanten Gesichtspunkte seitens der Verwaltung wird hier als mangelhaft bezeichnet. Darüber hinaus wird der Rat gebeten, sich in Zukunft intensiver Gedanken über die Angemessenheit dieser Maßnahme zu machen. In diesem Zusammenhang nennt Mitglied Sickelmann, dass bereits die A 12 ausgebaut wird und der Verkehr nach und von Nimwegen aufgrund zahlreicher Baustellen auf der A 15 künftig auf die Straßen Emmerichs verlagert wird.

 

Anschließend äußert sich Mitglied Spiertz zu der Beschlussvorlage. Dieser geht auf die Sicherheitsbedenken der Grünen ein. Hierbei verweist er auf die letzte Ältestenratssitzung, bei welcher das Kriterium der Verkehrssicherheit höchste Priorität genossen hat. Die Politiker sind sich einig, im Falle, dass die Priorisierung der Position 24 bei der Landesregierung immer noch keine Berücksichtigung gefunden hat, möglichste Anstrengungen unternehmen werden, den Bau des Radweges und somit die Sicherheit der Radfahrer gewährleisten zu können. In einem solchen Fall, versichert Mitglied Spiertz, steht die Haushaltslage außen vor. Die 94.000 €, die an Kosten für den Radweg angesetzt sind, so Mitglied Spiertz, sind mit größter Verständlichkeit jedes Menschenleben wert.

 

Mit einer Klage schafft die Stadt Emmerich sich nur selbst ein Hindernis, da vor allem die Stadt Emmerich am Rhein auf den Bau der dritten Autobahnanschlussstelle abzielt. Er ist sich der Tatsache bewusst, dass es sich bei dem Bau der dritten Anschlussstelle und der Errichtung des Radweges um zwei zu differenzierende Verfahrenstypen handelt. Die BGE hält den Bau eines Radwegenetzanschlusses ebenfalls für unabdinglich und betont ihre Bereitschaft, sich in der Zukunft für das separate Verfahren des Radwegbaus einzusetzen.

 

Mitglied Spiertz, stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.

 

Mitglied ten Brink äußert ebenfalls Bedenken bzgl. des Planfeststellungsbeschluss, bei dem es nur um die dritte Anschlussstelle und nicht um den seiner Meinung nach hiervon nicht zu trennenden Radweg ging.

Anschließend geht Mitglied ten Brink auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes, welche die Zulässigkeit von Folgemaßnahmen wie z.B. den Radwegenetzanschluss oder die Ortsumgehung einer fernstraßenrechtlichen Planfeststellung von nachhaltigen Störungen der Funktionsfähigkeit anderer Straßen abhängig macht, deren Ursprung die fernstraßenrechtliche Maßnahme ist.

Er macht deutlich, dass dieses Urteil dem notwendigen Vorhaben, einen Radweg zu errichten, nicht entgegenstehen kann. Ob dieser nun aus Fördergeldern, der Rückerstattung durch das Land oder aus den eigenen Mitteln der Stadt finanziert wird, ist hier von keiner Relevanz.

 

Mitglied Schagen schlägt vor, im Rahmen der Euregio den geplanten Radweg mit der Region Netterden zu verbinden um aus den Töpfen der Euregio eine Finanzierung zur Realisierung des Radweges zu erhalten. Mitglied Schagen macht erkennbar, dass der Radweg an dieser Stelle unabhängig von einer dritten Autobahnanschlussstelle zwingend notwendig ist.

 

Daraufhin meldet sich Mitglied Sickelmann zu Wort. Sie betont, dass es in dieser Angelegenheit nicht nur um den Radweg geht. Nicht unberücksichtigt bleiben darf auch die Ortsumgehung Klein-Netterden, da der Bau der dritten Anschlussstelle als Lückenschluss die Lebensqualität der Anwohner nicht unerheblich beeinträchtigt. Hierbei verweist sie auf den zu erwartenden Lärmpegel der Kraftfahrzeuge, welche in unmittelbarer Nähe der Anwohner des ländlich gelegenen Gebietes die Straße befahren. Eine Anschlussstelle ohne eine Ortsbegehung ist für die Grünen nicht tragbar.

 

Mitglied Nellissen misst dem Bau eines Radweges ebenfalls sehr viel Bedeutung bei. Er stimmt Frau Sickelmann in sofern zu, dass natürlich nicht nur der Radwegenetzanschluss primär Beachtung finden darf, sondern auch auf die Lebensqualität der Anwohner abgestellt werden muss.

Daraufhin stimmt Mitglied Nellissen der Beschlussvorlage unter der Bedingung zu, dass die Planungen bzgl. des Radweges vollends realisiert werden, unabhängig von Art der Finanzierung. Ferner drückt er die Hoffnung aus, dass die Anwohner im Falle der Inanspruchnahme ihres Klagerechts ihre Interessen erfolgreich durchsetzen können.

 

Unter Berücksichtigung vorangegangener Beiträge möchte der Vorsitzende Jansen den Beschluss um die Formulierung erweitern, dass die Politiker und die Verwaltung bereit sind, die 94.000 € aufzubringen, sofern keine anderen Mittel zur Verfügung stehen.

Hierzu schlägt der Vorsitzende vor, einen dritten Abschnitt in der bestehenden Vorlage mit folgender Formulierung einzufügen:

„Weiterhin beschließt der Rat der Stadt Emmerich am Rhein für den Fall, dass auf Grund des im Rahmen des Programms „Radwege an Landesstraßen“ erfolgende Bewertungsverfahren für den Radwegenetzschluss an der Netterdenschen Straße eine zeitnahe Realisierung nicht in Aussicht steht, städtische Mittel im Haushalt für den Radwegebau zur Verfügung zu stellen, um dadurch einen frühen Zeitpunkt zur Umsetzung der Maßnahme zu erreichen“.

 

Mitglied Spiertz geht im folgendem auf die Ausführungen der Mitglieder Sickelmann und Nellissen ein. Als gewähltes Ratsmitglied ist man, so Mitglied Spiertz, dazu verpflichtet, auch für die nicht betroffenen Bürgerinnen und Bürger einzustehen. In diesem Fall denkt er an die Bürger, welche täglich von dem großen Rückstau vor der bestehenden Autobahnauffahrt betroffen sind. Mitglied Spiertz versucht den Anwesenden klar zu machen, dass alle getroffenen Maßnahmen nie vollends auf Zustimmung treffen werden. In diesem Fall müssen seitens der Bürger in manchen Fällen Zugeständnisse gemacht werden.

 

Erneut meldet sich Mitglied Sickelmann zu Wort und wiederholt ihre bereits vorgetragenen Einwände dem Vorhaben aufgrund einer mangelhaft betriebenen Abwägung aller Gesichtspunkte seitens der Stadt nicht zuzustimmen.

Des Weiteren führt sie als Ablehnungsgrund an, dass die Verkehrsbelastung durch den Bau der neuen Autobahnauffahrt nur noch höher wird und somit auch ein Rückstau an dieser Stelle aufkommen wird.

 

Anschließend eröffnet Mitglied ten Brink dem Ausschuss den Vorschlag, den Beschlussvorschlag um einen vierten Absatz zu ergänzen. In diesem soll auch die für ihn gefahrenbehaftete Kreuzung Weseler-/Netterdensche Straße durch die anstehenden Planungen Berücksichtigung finden. Er schlägt eine Ampelanlage oder einen Kreisverkehr als die Situation entschärfende Maßnahmen vor.

 

Daraufhin ergreift Herr Kemkes das Wort. Die Planungen bzgl. der das Straßennetz gefährdenden oder hemmenden Situationen erachtet er als ständige und selbstverständliche Aufgabe des Fachbereiches Stadtentwicklung, zu welcher es in Rahmen dieser Sitzung keines besonderen Beschlusses bedarf. Zudem weist er daraufhin, dass die Einrichtung einer Ampelanlage wieder ein separates Verfahren darstellt.

 

Anschließend lässt der Vorsitzende über seinen Antrag, die Beschlussvorlage um einen dritten Absatz zu ergänzen, abstimmen.

 

 


Abstimmungsergebnis

 

20 Stimmen Dafür, 1 Stimmen Dagegen, 0 Enthaltungen