Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag

 

1)         Der Rat beschließt, den Bebauungsplan Nr. EL/8 -Gewerbegebiet Beeker Straße/

            Kattegat- gemäß § 2 Abs.1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB dahin gehend zu ändern, dass

            von den nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO allgemein zulässigen Gewerbebetrieben aller Art Bordelle und bordellähnliche Betriebe nicht zugelassen werden.

2)         Der Rat beschließt den vorgelegten Entwurf einer Veränderungssperre für den Ver-

            fahrensbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. EL/8 -Gewerbegebiet Bee-

            ker Straße / Kattegat- gemäß § 16 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 


Zu TOP 6 wird Herrn Kemkes erneut das Wort erteilt. Dieser bezieht seine Ausführung auf das schon in der Vorlage Festgehaltene. Es handelt sich im Ortsteil Elten um ein kleines Gewerbegebiet, welches als Zielsetzung die Versorgung und Ansiedlung des Ortsteiles Eltens  mit produzierendem Gewerbe hat. 

 

Anschließend verweist Herr Kemkes auf den schon bestehenden Bordellbetrieb im Eltener Gewerbegebiet, welcher gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 der Baunutzungsverordnung als „Gewerbegebiet aller Art“ zulässig ist.

In Zukunft soll aber auch wie bei den Spielhallen die Ansiedlung von Bordellen gezielt gesteuert werden, um einem durch ein Übermaß an Bordellbetrieben entstehenden Standortqualitätsverlust zu entgehen.

Derzeit liegt der unteren Bauaufsichtsbehörde eine Bauvoranfrage für die Einrichtung eines weiteren Bordellbetriebes vor. Aus diesem Grund kommt nun die Stadt ihrer Pflicht, hier steuernd einzugreifen, nach.

 

Darauf geht Herr Kemkes wie angekündigt genauer auf die Frage des Mitgliedes ten Brink  ein, ob diese Steuerungsnotwendigkeit sich auch auf die in den TOP 4 und 5 behandelten Gebiete bzw. das gesamte Stadtgebiet zu erfolgen hat. Er versichert, dass hierzu ebenfalls Überlegungen stattfinden werden.

 


Abstimmungsergebnis

 

20 Stimmen Dafür, 0 Stimmen Dagegen, 1 Enthaltung