Sitzung: 07.09.2010 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 05 - 15 0243/2010
Beschlussvorschlag
1) Der Rat beschließt, den
Bebauungsplan Nr. EL/8 -Gewerbegebiet Beeker Straße/
Kattegat-
gemäß § 2 Abs.1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB dahin gehend zu ändern, dass
von
den nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO allgemein zulässigen Gewerbebetrieben aller
Art Bordelle und bordellähnliche Betriebe nicht zugelassen werden.
2) Der Rat beschließt den vorgelegten Entwurf einer
Veränderungssperre für den Ver-
fahrensbereich
der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. EL/8 -Gewerbegebiet Bee-
ker
Straße / Kattegat- gemäß § 16 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Zu TOP 6 wird
Herrn Kemkes erneut das Wort erteilt. Dieser bezieht seine Ausführung auf das
schon in der Vorlage Festgehaltene. Es handelt sich im Ortsteil Elten um ein
kleines Gewerbegebiet, welches als Zielsetzung die Versorgung und Ansiedlung
des Ortsteiles Eltens mit produzierendem
Gewerbe hat.
Anschließend
verweist Herr Kemkes auf den schon bestehenden Bordellbetrieb im Eltener
Gewerbegebiet, welcher gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 der Baunutzungsverordnung als
„Gewerbegebiet aller Art“ zulässig ist.
In Zukunft soll
aber auch wie bei den Spielhallen die Ansiedlung von Bordellen gezielt
gesteuert werden, um einem durch ein Übermaß an Bordellbetrieben entstehenden
Standortqualitätsverlust zu entgehen.
Derzeit liegt der
unteren Bauaufsichtsbehörde eine Bauvoranfrage für die Einrichtung eines
weiteren Bordellbetriebes vor. Aus diesem Grund kommt nun die Stadt ihrer
Pflicht, hier steuernd einzugreifen, nach.
Darauf geht Herr
Kemkes wie angekündigt genauer auf die Frage des Mitgliedes ten Brink ein, ob diese Steuerungsnotwendigkeit sich
auch auf die in den TOP 4 und 5 behandelten Gebiete bzw. das gesamte
Stadtgebiet zu erfolgen hat. Er versichert, dass hierzu ebenfalls Überlegungen
stattfinden werden.
Abstimmungsergebnis
20 Stimmen Dafür, 0 Stimmen Dagegen, 1 Enthaltung