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TOP Ö 2: Feststellung der Sitzungsniederschrift vom 29.06.2010
Sitzung:
14.09.2010
Haupt- und Finanzausschuss
Gegen die gemäß § 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung zur Feststellung vorgelegte Niederschrift werden
Einwände nicht erhoben. Sie wird vom Vorsitzenden und der Schriftführerin unterzeichnet.