Sitzung: 14.09.2010 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 15 0243/2010
1) Der Rat beschließt, den
Bebauungsplan Nr. EL/8 -Gewerbegebiet Beeker Straße / Kattegat- gemäß § 2 Abs.1
i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB dahin gehend zu ändern, dass von den nach § 8 Abs. 2
Nr. 1 BauNVO allgemein zulässigen Gewerbebetrieben aller Art Bordelle und
bordellähnliche Betriebe nicht zugelassen werden.
2) Der
Rat beschließt den vorgelegten Entwurf einer Veränderungssperre für den
Verfahrensbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. EL/8
-Gewerbegebiet
Beeker
Straße / Kattegat- gemäß § 16 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Der Vorsitzende lässt über den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.