Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

1)         Der Rat beschließt, den Bebauungsplan Nr. EL/8 -Gewerbegebiet Beeker Straße / Kattegat- gemäß § 2 Abs.1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB dahin gehend zu ändern, dass von den nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO allgemein zulässigen Gewerbebetrieben aller Art Bordelle und bordellähnliche Betriebe nicht zugelassen werden.

 

2)         Der Rat beschließt den vorgelegten Entwurf einer Veränderungssperre für den

            Verfahrensbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. EL/8 -Gewerbegebiet     

             Beeker Straße / Kattegat- gemäß § 16 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 


 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.