Sitzung: 04.03.2010 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 04 - 15 0148/2010
Entsprechend der Bedarfsermittlung
im Rahmen der Jugendhilfeplanung gemäß § 19 Abs. 3 KiBiz i.V.m. § 70 SGB VIII
werden die in der Anlage 1* aufgelisteten Kindpauschalen unterteilt nach
Gruppenformen und Betreuungszeiten, als örtlicher Bedarf gemäß § 21 Abs. 1
KiBiz für das Kindergartenjahr 2010/2011 beschlossen, entsprechend für die
Kindertagespflege gem. § 22 Abs. 1 KiBiz.
Vorab weist Bürgermeister Diks darauf hin, dass im
Beschlussvorschlag das Wort „Kindpauschalen“ zu ersetzen ist durch „Plätze in
Kindertageseinrichtungen“
Die Mitglieder haben Gelegenheit, die als Tischvorlage
nachgereichte Anlage 1 zu lesen.
Nach Erläuterung dieser Tischvorlage durch Bürgermeister Diks lässt die Vorsitzende über den Antrag des Mitglieds Gertsen, gemäß Vorlage der Verwaltung zu beschließen, abstimmen.