Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

Entsprechend der Bedarfsermittlung im Rahmen der Jugendhilfeplanung gemäß § 19 Abs. 3 KiBiz i.V.m. § 70 SGB VIII werden die in der Anlage 1* aufgelisteten Kindpauschalen unterteilt nach Gruppenformen und Betreuungszeiten, als örtlicher Bedarf gemäß § 21 Abs. 1 KiBiz für das Kindergartenjahr 2010/2011 beschlossen, entsprechend für die Kindertagespflege gem. § 22 Abs. 1 KiBiz.


 

Vorab weist Bürgermeister Diks darauf hin, dass im Beschlussvorschlag das Wort „Kindpauschalen“ zu ersetzen ist durch „Plätze in Kindertageseinrichtungen“

Die Mitglieder haben Gelegenheit, die als Tischvorlage nachgereichte Anlage 1 zu lesen.

Nach Erläuterung dieser Tischvorlage durch Bürgermeister Diks lässt die Vorsitzende über den Antrag des Mitglieds Gertsen, gemäß Vorlage der Verwaltung zu beschließen, abstimmen.