Sitzung: 18.03.2010 Betriebsausschuss Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 70 - 15 0284/2010
Herr Gruyters verweist auf den der Einladung beigefügten
Bauzeitenplan für 2010. Zu den größten Maßnahmen zählen in diesem Jahr die
Sanierung des Kanals im Großen Wall zwischen Bahnübergang und
Hohenzollernstraße sowie in der Gerhard-Cremer-Straße.
Frau Sickelmann erinnert an dieser Stelle an ihre Bitte im
Bauzeitenplan zu vermerken, ob bei der jeweils geplanten Maßnahme Bäume oder
Baumwurzeln in Mitleidenschaft gezogen werden könnten. Herr Gruyters berichtet,
dass die TWE GmbH darauf hingewiesen wurde, die
entsprechenden Normen zum Schutz der Bäume bei
Kanalsanierungsarbeiten einzuhalten. Frau Sickelmann bittet darüber hinaus
darum, ihr eine Übersicht zur Verfügung zu stellen, aus der hervorgeht, welche
Schäden der verschiedenen Schadensklassen bisher wo und in welcher Kostenhöhe
beseitigt worden sind. Im Rahmen der
Informationsveranstaltung zum fünfjährigen Bestehen der TWE GmbH ist eine
solche Übersicht über die durchgeführten Sanierungen im Stadtgebiet vorgestellt
worden, welche zur Verfügung gestellt werden kann.
Frau Hövelmann stellt fest, dass die Maßnahme
„Kurfürstenstraße“ laut Plan zwar abgeschlossen ist, sich dort aber immer noch
eine Baustelle befindet. Rückfragen beim FB 5 haben ergeben, dass hier noch
Arbeiten zur Straßenwiederherstellung durch die Stadt durchgeführt werden, die
Gesamtmaßnahme aber bis Ende März abgeschlossen sein wird.
Der zweite Punkt des Zwischenberichtes behandelt die durch
den strengen Winter entstanden Frostschäden an den Straßen. Herr Schaffeld
führt aus, dass die endgültige Schadenshöhe wohl noch die von ihm bisher
vorgenommene Schätzung übertreffen wird. Es werden zur Zeit immer noch neue
Beschädigungen und Schlaglöcher gemeldet und festgestellt. In der nächsten
Sitzung wird die Betriebsleitung hierzu genaue Zahlen vorlegen können.
Herr Beckschaefer spricht die in der Stellungnahme genannte
fehlerhafte Ausführung als eine Ursache der Schäden an. Herr Schaffeld erklärt,
dass aufgrund des zeitlichen Abstands der Baumaßnahmen eine Inanspruchnahme der
Gewährleistung nicht mehr möglich sein wird und auch nur schwer nachweisbar
sein würde.
Zum von Herrn Reintjes erwähnten Konjunkturprogramm zur
Förderung der Beseitigung von Frostschäden führt Herr Gruyters aus, dass die
Betriebsleitung zunächst den Bedarf ermitteln und die Rahmenbedingungen prüfen
wird. Bis Ende Mai kann ein entsprechender Antrag gestellt werden.
In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach den Fristen der Gewährleistung bezüglich der Rheinpromenade. Herr Beckschaefer möchte gerne wissen, ob sich durch die Nacharbeitung zur Beseitigung einiger Mängel die entsprechenden Fristen verlängern. Außerdem gäbe es mehrere fehlerhafte Ausführungen, die noch nachgearbeitet werden müssen. Der Bürgermeister erläutert, dass zudem noch einige Schlussrechnungen fehlen, um eine endgültige Betrachtung vorzunehmen. Die Gewährleistungsfrist berechnet sich nach der VOL und läuft nach Auskunft des FB 5 für den Bereich RÜB bis „Alte Rheinfähre“ im November 2012, für den Bereich Stromland im April 2012 und für den Abschnitt Fährstraße bis Wassertor im März 2011 ab.