Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Herr Gruyters verweist auf den der Einladung beigefügten Bauzeitenplan für 2010. Zu den größten Maßnahmen zählen in diesem Jahr die Sanierung des Kanals im Großen Wall zwischen Bahnübergang und Hohenzollernstraße sowie in der Gerhard-Cremer-Straße.

 

Frau Sickelmann erinnert an dieser Stelle an ihre Bitte im Bauzeitenplan zu vermerken, ob bei der jeweils geplanten Maßnahme Bäume oder Baumwurzeln in Mitleidenschaft gezogen werden könnten. Herr Gruyters berichtet, dass die TWE GmbH darauf hingewiesen wurde, die

entsprechenden Normen zum Schutz der Bäume bei Kanalsanierungsarbeiten einzuhalten. Frau Sickelmann bittet darüber hinaus darum, ihr eine Übersicht zur Verfügung zu stellen, aus der hervorgeht, welche Schäden der verschiedenen Schadensklassen bisher wo und in welcher Kostenhöhe beseitigt worden sind.  Im Rahmen der Informationsveranstaltung zum fünfjährigen Bestehen der TWE GmbH ist eine solche Übersicht über die durchgeführten Sanierungen im Stadtgebiet vorgestellt worden, welche zur Verfügung gestellt werden kann.

Frau Hövelmann stellt fest, dass die Maßnahme „Kurfürstenstraße“ laut Plan zwar abgeschlossen ist, sich dort aber immer noch eine Baustelle befindet. Rückfragen beim FB 5 haben ergeben, dass hier noch Arbeiten zur Straßenwiederherstellung durch die Stadt durchgeführt werden, die Gesamtmaßnahme aber bis Ende März abgeschlossen sein wird.

 

Der zweite Punkt des Zwischenberichtes behandelt die durch den strengen Winter entstanden Frostschäden an den Straßen. Herr Schaffeld führt aus, dass die endgültige Schadenshöhe wohl noch die von ihm bisher vorgenommene Schätzung übertreffen wird. Es werden zur Zeit immer noch neue Beschädigungen und Schlaglöcher gemeldet und festgestellt. In der nächsten Sitzung wird die Betriebsleitung hierzu genaue Zahlen vorlegen können.

Herr Beckschaefer spricht die in der Stellungnahme genannte fehlerhafte Ausführung als eine Ursache der Schäden an. Herr Schaffeld erklärt, dass aufgrund des zeitlichen Abstands der Baumaßnahmen eine Inanspruchnahme der Gewährleistung nicht mehr möglich sein wird und auch nur schwer nachweisbar sein würde.

Zum von Herrn Reintjes erwähnten Konjunkturprogramm zur Förderung der Beseitigung von Frostschäden führt Herr Gruyters aus, dass die Betriebsleitung zunächst den Bedarf ermitteln und die Rahmenbedingungen prüfen wird. Bis Ende Mai kann ein entsprechender Antrag gestellt werden.

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach den Fristen der Gewährleistung bezüglich der Rheinpromenade. Herr Beckschaefer möchte gerne wissen, ob sich durch die Nacharbeitung zur Beseitigung einiger Mängel die entsprechenden Fristen verlängern. Außerdem gäbe es mehrere fehlerhafte Ausführungen, die noch nachgearbeitet werden müssen. Der Bürgermeister erläutert, dass zudem noch einige Schlussrechnungen fehlen, um eine endgültige Betrachtung vorzunehmen. Die Gewährleistungsfrist berechnet sich nach der VOL und läuft nach Auskunft des FB 5 für den Bereich RÜB bis „Alte Rheinfähre“  im November 2012, für den Bereich Stromland im April 2012 und für den Abschnitt Fährstraße bis Wassertor im März 2011 ab.