Die Vorsitzende weist darauf hin, dass sich ein Fehler in die Niederschrift eingeschlichen hat. Zu Tagesordnungspunkt 5 wird die Niederschrift daher folgendermaßen geändert:

 

Mitglied Gertsen begrüßt die Einrichtung einer Kommission und benennt Mitglied Lorenz. Bürgermeister Diks erläutert, dass die Zuschüsse auch vom Sozialausschuss vergeben werden können. Darauf hin sprechen sich die Mitglieder Bartels, Trüpschuch, Nellissen und Schulte für diese Vorgehensweise aus.

 

Der Sozialausschuss beschließt, dass über die Vergabe der städtischen Zuschüsse an die Träger der Wohlfahrtspflege der Sozialausschuss beschließt.

 

Beratungsergebnis: 17 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

 

Gegen die gemäß § 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung vorgelegte Niederschrift werden ansonsten keine Einwände erhoben. Sie wird von der Vorsitzenden und der Schriftführerin unterzeichnet.